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Verwaltervertrag / 3.2.2.2 Grundvergütung

Alexander C. Blankenstein
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Wie bereits erwähnt, existieren keine bestimmten Vorschriften oder Gebührenordnungen für die Festlegung eines angemessenen Verwalterhonorars.

Höhe der Vergütung

Im Schnitt und je nach Größe der Wohnanlage bewegen sich die Verwalterhonorare zwischen 20 und 40 EUR netto je Einheit und Monat. Jedenfalls bewegte sich bereits im Jahr 2016 ein Verwalterhonorar in Höhe von monatlich 25 EUR im Rahmen üblicher Verwalterhonorare.[1] Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Eigentümer nicht den günstigsten/billigsten Anbieter unter den Verwaltern wählen müssen. Allerdings rechtfertigt auch in einer kleinen Eigentümergemeinschaft allein die Zerstrittenheit der Eigentümer untereinander kein Verwalterhonorar, das weit über dem Durchschnitt liegt.[2]

Weitere Anhaltspunkte zur Bemessung einer angemessenen Vergütung bieten die Angaben über die Höhe der Verwaltungskosten im Sinne der §§ 41 Abs. 2, 26 II. Berechnungsverordnung. Hiernach dürfen bei Eigentumswohnungen die Ausgaben für die Verwaltung höchstens 275 EUR jährlich betragen. Dies entspricht mithin einem monatlichen Verwalterentgelt von 22,92 EUR pro Einheit. Für Garagen oder ähnliche Einstellplätze dürfen gemäß § 26 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung höchstens 30 EUR jährlich je Garagen- oder Einstellplatz angesetzt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung lediglich für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gelten. Bemerkenswert ist, dass dieses Regelungswerk in § 26 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung eine an den vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelte Wertsicherung enthält. Insoweit beträgt die Verwaltungskostenpauschale derzeit 410,93 EUR je Eigentumswohnung.

Grundsätzlich zu beachten ist, dass die Höhe der Verwaltervergütung stets den...

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