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Schlüssel/Schließanlage / 4.3.2 Maßnahmenbeschluss

Alexander C. Blankenstein
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Praxis-Beispiel

Beschlussmuster zum Maßnahmenbeschluss

Wie in der Wohnungseigentümerversammlung vom _______ zu TOP ____ beschlossen, soll eine Zentralschließanlage der Sicherheitsstufe ____ zum Einbau kommen, jeder Sondereigentumseinheit sind 4 Schlüssel zur Verfügung zu stellen.

Insoweit hat die Verwaltung drei Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersendet wurden. Nach entsprechender Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat im Vorfeld der Versammlung, schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vor, das Angebot der Firma ____ mit einem Kostenvolumen von insgesamt ___ EUR anzunehmen und diese entsprechend mit den Installationsmaßnahmen zu beauftragen.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer den Austausch der bestehenden Schließanlage zu einem Kostenaufwand in Höhe von ____ EUR. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Firma ____ mit den Einbauarbeiten zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt durch Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von ___ EUR. Gemäß § ____ der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars (Name und Kanzleisitz) vom ________ zu der Urkundenrollen-Nummer ___ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen. Die Wohnungseigentümer beschließen, entgegen der maßgeblichen Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung eine Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern nach Sondereigentumseinheiten. Demnach entfällt auf jede Sondereigentumseinheit ein Betrag in Höhe von ___ EUR. Die Beiträge der einzelnen Wohnungseigentümer zu der beschlossenen Sonderumlage sind zur Zahlung spätestens bis ____ fällig.

Mit den Installationsarbeiten wird am ____ begonnen. Die Wohnun...

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