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Übernahme neuer Gemeinschaft / 1.2 Wichtige Verwaltungsunterlagen?

Alexander C. Blankenstein
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Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere die folgenden Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden (keine abschließende Aufzählung!):

  • Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung
  • Vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften
  • Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
  • Aufstellung über Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer
  • Sämtliche Buchführungsunterlagen insbesondere Debitoren- und Kreditorenkonten (sowohl alte wie auch das laufende Wirtschaftsjahr betreffend)
  • Bankauszüge und Buchungsbelege sowie Rechnungen und ggf. Mahnungen (Kontounterlagen hat der frühere Verwalter auch dann herauszugeben, wenn das Konto auf seinen Namen geführt wurde)
  • Jahresabrechnungen einschließlich der Einzelabrechnungen sowie alte Wirtschaftspläne und denjenigen für das laufende Jahr
  • Unterlagen zu Betriebskostenabrechnungen (insbesondere Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung)
  • Verwaltervollmacht des bisherigen Verwalters, um missbräuchliches Verhalten zu vermeiden
  • Originalversammlungsprotokolle mit Anwesenheitslisten und ggf. Vollmachten
  • Beschluss-Sammlungen bzw. Beschlussverzeichnisse oder -bücher
  • Verwalterkorrespondenz mit Wohnungseigentümern und Dritten (insbesondere Warenlieferanten und Dienstleistern)
  • Bauunterlagen, Bauverträge, Grundrisspläne, Statikpläne, ggf. Baumängellisten und Unterlagen im Zusammenhang mit der Mängelgewährleistung[1]
  • Verträge hinsichtlich der Wartung gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen
  • Betriebs- und Bedienungsanleitungen
  • Generalschlüssel, sonstige Schlüssel, Schließplan
  • Lohnsteuerkarte(n), Sozialversicherungsunterlagen etwa des Hausmeisters und/oder der Reinigungskräfte bzw. son...

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