Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Im Ausland geschuldete Abgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Rz. 260 Hinzuzurechnen zum Zollwert oder Veredelungsentgelt sind die im Ausland für den eingeführten Gegenstand geschuldeten Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben. Der frühere Begriff "Eingangsabgaben" ist durch den im EU-Recht (UZK) und in § 1 Abs. 1 S. 3 Zollverwaltungsgesetz seit 1994 verwendeten Begriff "Einfuhrabgaben" ersetzt worden (Art. 20 Nr. 11 d...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.3 Steuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Besonderheiten der KGaA ergeben sich daraus, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine Mischform handelt. Die Gesellschaft selber unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer, die Gesellschafter an sich werden aber unterschiedlich behandelt. Während die Kommanditaktionäre Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wird der persönlich haftende Ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG war durch Gesetz v. 19.12.1985[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1987. Rz. 3 Die Neuregelung war während der Beratungen des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 von den Koalitionsparteien eingebracht worden.[2] Rz. 4 Durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[3] wurden in der Vorschrift die Begriffe Erhebungsgebiet/Außengeb...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.1 Arbeitgebermodell

Rz. 19 Beim Arbeitgebermodell wird der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig, indem er selbst Arbeitnehmer einstellt, damit er seinen Teilhabebedarf i. S. d. §§ 4 und 5 befriedigen kann. Das bedeutet, dass er auch alle Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten, die ein Arbeitgeber hat (Zahlung von Lohn/Gehalt, Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung usw.), besitz...mehr

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Umlageverträge – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Typischerweise enthält ein Konzernumlagevertrag Regelungen zu folgenden Bereichen[1]: Vertragsparteien, Art(en) der zu erbringenden Dienstleistung(en), Vergütungsregelungen und Aufteilungsschlüssel, Abrechnungsmodalitäten, Berücksichtigung von Erträgen und Anrechnung von erbrachten Leistungen, Eintritts- und Austrittsregelungen, Informations- und Prüfungsrechte, Steuern, anwendbares ...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 3 Praxisfragen

Die Regelung ist unabhängig davon anzuwenden, welche steuerlichen Konsequenzen sich im Ausland ergeben. Folglich kann dieser Tatbestand auch dann einschlägig sein, wenn im Ausland keine steuerlichen Konsequenzen aus diesem Vorgang gezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der ausl. Staat keine Entstrickungsbesteuerung vorsieht. Dies ist sachgerecht, weil bei einer Veräuße...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.6 Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung oder als Wertguthaben (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 32 Seit dem Jahr 1998 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt in einem sog. Wertguthaben anzusparen und diese zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen (§§ 7b ff. SGB IV). Diese Wertguthaben können z. B. aus Teilen des laufenden Arbeitsentgelts od...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat mit Beschluss v. 31.3.2022 (BFH v. 31.3.2022 – VI B 88/21, EStB 2022, 207 [Günther]) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Kosten für die Strafverteidigung als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dies soll Anlass sein, sich mit dieser Frage näher zu beschäftigen, wobei dies anhand aktueller weiterer Rechtsprechung geschehen soll...mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Verrechnungspreise sind die Entgelte, mit denen konzerninterne Lieferungen und Leistungen bepreist werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht besteht das Problem, die aus dem Zusammenwirken von Konzerngesellschaften resultierenden Synergieeffekte für steuerliche Zwecke auf die beteiligten Gesellschaften aufzuteilen. Schließlich unterliegt nicht der Konzern als Ganzes der Bes...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / c) Weitere Aspekte und FG-Urteile

Hinterziehung von Einkommensteuer: Das FG Rheinland-Pfalz hat unlängst entschieden, dass Strafverteidigungskosten im Hinblick auf die Hinterziehung von Einkommensteuer keinen beruflichen/betrieblichen Veranlassungszusammenhang aufweisen, weil die Verpflichtung, diese Steuer zu zahlen, sich auf die private Vermögensebene bezieht (§ 12 Nr. 3 EStG) – unabhängig, auf welche Eink...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 2 Inhalt

§ 4 Abs. 1 S. 8 Halbs. 2 EStG [1] enthält hierzu eine Regelung, die auch für Körperschaften (infolge von § 8 Abs. 1 KStG) Bedeutung hat. Wird ein Wirtschaftsgut in eine inl. Betriebsstätte überführt oder erfolgt ein Wechsel von einer Freistellungs- in eine Anrechnungsbetriebsstätte, so wird dieser Vorgang als fiktive Einlage angesehen. Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätz...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuerentstehung bei sonstigen Erwerben von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c–j)

Rz. 48 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Errichtung einer Stiftung bzw. Vermögensmasse ausländischen Rechts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Wenn die Stiftung beim Tod des Erblassers noch nicht bestanden hat, muss sie nach dessen Versterben vom beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmer durch besonderes Stiftungsgeschäft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuerentstehung in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG

Rz. 124 Für die Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG fehlt es an mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–j ErbStG vergleichbaren Sonderregelungen. Deswegen ist die Ausführung der Schenkung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unter Berücksichtigung der Textfassung der Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände durch Auslegung zu ermitteln.[1] Rz. 125 Soweit die Steue...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Steuerentstehung bei der Erbersatzsteuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 128 Familienstiftungen und Familienvereine unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit ihrem Vermögen in Zeitabständen von je 30 Jahren der 1974 neu eingeführten Erbersatzsteuer. Sie entsteht erstmals nach Ablauf von 30 Jahren seit dem ersten Übergang von Vermögen auf die Stiftung bzw. den Verein (z. B. 2.1.1990/2.1.2020). Wenn das Vermögen zum 1.1.1954 oder früher über...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Steuerentstehung bei Pflichtteilsansprüchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 40 Abweichend vom Erbrecht, wonach der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers entsteht[1], sieht bereits § 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 ErbStG den Anspruch so lange als nicht vorhanden an, als er nicht geltend gemacht wird. Daran anknüpfend bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, dass die Steuer in diesem Fall auch erst mit der Geltendmachung des Pflichtteils entst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Steuerentstehung bei der Zweckzuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 127 Bei Zweckzuwendungen[1] entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung des Beschwerten.[2] Auf die bestimmungsgemäße Ausführung der Zuwendung kommt es also nicht an. Der Beschwerte ist erst dann zur Ausführung verpflichtet, wenn er über die Mittel dazu verfügt. Soweit allerdings die Zweckzuwendung keine Verpflichtung des Beschwerten kennt, muss...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Aussetzung der Versteuerung (§ 9 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 129 § 9 Abs. 2 ErbStG nimmt auf § 25 ErbStG a. F. Bezug. § 25 ErbStG a. F. war durch das ErbStG 1974 eingeführt worden und regelte ein Abzugsverbot für verschiedene mit dem Erwerb verbundene Belastungen.[1] Zugleich eröffnete die bis zum 30.8.1980 anwendbare Fassung die Aussetzung der Versteuerung, die durch Gesetz vom 18.8.1980[2] für Fälle, die nach dem 30.8.1980 entst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Sonstige Schenkungen unter Lebenden

3.3.1 Allgemeines Rz. 120 Abweichend von der Regelungstechnik beim Erwerb von Todes wegen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit den Ausnahmeregelungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–i ErbStG führt § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden keinen vergleichbaren ergänzenden Ausnahmekatalog auf. Hannes/Holtz [1] begründen dies damit, dass das Gesetz mit der Ausführung be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Steuerentstehung beim Erwerb von Todes wegen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

2.1 Grundregel (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ErbStG) Rz. 20 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tode des Erblassers.[1] Der Tod des Erblassers ist zeitlich maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis und Vorvermächtnis)...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Steuerentstehung bei bedingten Erwerben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 26 Abweichend von der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei aufschiebend bedingten, aufschiebend befristeten oder betagten Erwerben nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Eintritt der Bedingung oder des vergleichbaren Ereignisses. Dabei kann ein entsprechender Erwerbsgrund nach deutschem Erbrecht nur auf einer V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Steuerentstehung bei der Schenkung unter Lebenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

3.1 Allgemeines Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerung...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 26 Abweichend von der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei aufschiebend bedingten, aufschiebend befristeten oder betagten Erwerben nicht schon mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit Eintritt der Bedingung oder des vergleichbaren Ereignisses. Dabei kann ein entsprechender Erwerbsgrund nach deutschem Erbrecht nur auf einer Vermächtnisanordnu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Grundregel (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ErbStG)

Rz. 20 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tode des Erblassers.[1] Der Tod des Erblassers ist zeitlich maßgebend für die beiden wichtigsten Grundtatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erwerb durch Erbanfall, Erwerb durch Vermächtnis und Vorvermächtnis)[2] sowie für Erwerbsvorgänge nach § 3 Abs. 1 Nrn....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Betagter Erwerb

Rz. 34 Ein sog. betagter Erwerb liegt zivilrechtlich vor, wenn der Anspruch zwar bereits entstanden, seine Fälligkeit aber hinausgeschoben ist.[1] Nach der Rspr. des BFH ist allerdings nicht jeder betagte Anspruch i. S. d. Zivilrechts auch erbschaftsteuerrechtlich als betagt i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG anzusehen. Aus der bewertungsrechtlichen Behandlung noch n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Kleinbetragsverordnung

Rz. 6 Daneben ist bei der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KBV die aufgrund § 156 Abs. 1 S. 1 AO erlassene Kleinbetragsverordnung [1] zu beachten. Die aktuelle Fassung der Kleinbetragsverordnung ist anwendbar auf Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind.[2] Rz. 7 Nach der Kleinbetragsverordnung unterbleiben Änderungen der Steuerfests...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 120 Abweichend von der Regelungstechnik beim Erwerb von Todes wegen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit den Ausnahmeregelungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–i ErbStG führt § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden keinen vergleichbaren ergänzenden Ausnahmekatalog auf. Hannes/Holtz [1] begründen dies damit, dass das Gesetz mit der Ausführung bereits das am spät...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2 Schenkung unter Auflage (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 121 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG regelt bei der Schenkung unter Auflage die Besteuerung des Auflagenbegünstigten.[1] Die Steuer entsteht mit Vollziehung der Auflage. Allerdings wird der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Bezug auf die Besteuerung der Zweitschenkung durch den BFH eingeschränkt, weil sich die Steuerpflicht des Auflagenbegünstigten bereits aus § 7 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Ausführung der Grundstücksschenkung

Rz. 100 Der Eigentumserwerb bei Grundstücksschenkungen tritt nicht allein mit der dinglichen Einigung (Auflassung) ein, sondern es bedarf zusätzlich der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Die Eintragung seitens des Grundbuchamtes setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag vom Übertragenden oder Erwerber gestellt wird und der im Grundbuch als Berechtigter Eingetragene d...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 2 Inhalt

Einige deutsche DBA, insbesondere mit sog. Entwicklungsländern, ordnen für die Quellensteuern auf Dividenden, auf Zinsen und teilweise auf Lizenzen die Anrechnung eines bestimmten Steuersatzes auf den Bruttobetrag der Zahlungen an. Dieser Satz gilt auch dann, wenn im Ausland eine niedrigere oder ggf. gar keine Quellensteuer erhoben wird. Beispielhaft sei auf folgende Regelun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Aufschiebende Bedingung

Rz. 31 Als aufschiebend bedingter Erwerb wird es auch angesehen, wenn das als Bedingung gestellte Ereignis von der freien Willensbestimmung eines Beteiligten abhängt.[1] Damit können auch sog. Potestativbedingungen und Optionsrechte wie aufschiebende Bedingungen eingeordnet werden.[2] Ansprüche aus beiderseits noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen sind keine aufschieb...mehr

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Gewinnvergleichsmethode – A... / 2 Inhalt

Die Gewinnvergleichsmethode vergleicht den von einem konzernverbundenen Unternehmen erzielten Betriebsgewinn mit dem Betriebsgewinn unabhängiger Unternehmen, die unter vergleichbaren Bedingungen tätig sind. Hierbei wird der Grundidee gefolgt, dass über einen längeren Zeitraum betrachtet vergleichbare Leistungen unter vergleichbaren Bedingungen auch zu einem vergleichbaren Ge...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Liegen die o. g. Voraussetzungen vor, wird das Einkommen der Stiftung den in Deutschland unbeschränkt Stpfl. für Zwecke der ESt bzw. KSt zugerechnet, als seien ihnen diese Beträge bereits zugeflossen. Hierbei erfolgt die Einkünfteermittlung nach deutschen Vorschriften. Sind an der Stiftung auch Bezugsberechtigte beteiligt, die nicht der Besteuerung nach § 15 AStG unterliegen...mehr

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Kostenaufschlagsmethode – A... / 2.2 Anwendungsbereiche

In der Praxis hat die Kostenaufschlagsmethode erhebliche Bedeutung. Die weite Verbreitung dieser Methode ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Kosten als verlässliche Grundlage für die Bestimmung von Verrechnungspreisen gelten. Die Finanzverwaltung ist nicht berechtigt, dem Stpfl. eine bestimmte Kalkulationsmethode vorzuschreiben oder ihn zu zwingen, eigens für steu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in dieser Vorschrift bestimmte Kleinbetragsgrenze dient der Verwaltungsvereinfachung.[1] Die Kleinbetragsgrenze gilt sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden. § 22 ErbStG begründet einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA von der Festsetzung einer Steuer von nicht mehr als 50 EUR absieht.[2] Ein Ermessen steht dem FA insoweit nich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Praktische Auswirkungen

Rz. 5 Aufgrund der Kleinbetragsgrenze bleiben Erwerbe – ohne Berücksichtigung der Freibeträge nach § 16 ErbStG – in folgender Höhe steuerfrei: Steuerklasse I: 799,99 EUR[1] Steuerklasse II: 399,99 EUR[2] Steuerklasse III: 199,99 EUR[3] Unter Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 ErbStG ist z. B. der Erwerb eines Kindes in der Steuerklasse I Nr. 2 bis 400.799,99 EUR steuerfr...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 4 Beratungshinweise

Da sich die Höhe der anzurechnenden Steuer bereits aus dem DBA ergibt, entfällt im Inland der Nachweis, inwieweit die Einkünfte im Ausland einer Besteuerung unterlagen. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis nach § 50d Abs. 9 EStG. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das DBA die Gewährung der höheren Quellensteueranrechnung von einer Mindestbesteuerung im Quellenstaat abhä...mehr

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Fiktive Steueranrechnung – ... / 1 Systematische Einordnung

Es gibt Regelungen in einigen DBA, wonach der Wohnsitzstaat eine bestimmte Quellensteuer auf seine Steuer anrechnen muss, unabhängig davon, wie hoch diese Quellensteuer im Ausland tatsächlich war. Hierbei handelt es sich um eine Subvention für ausgewählte Länder, indem die Kapitalanlage deutscher Investoren begünstigt wird. Die niedrigere ausl. Quellensteuer führt nicht zu e...mehr

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Transaktionsbezogene Netto-... / 2.3 Vorgehensweise

Das BMF[1] trifft keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode, sondern verweist lediglich auf Tz. 3.26ff. der OECD-Guidelines[2] und schließt sich damit den Empfehlungen der OECD an. Die OECD-Guidelines enthalten keine Definition der Nettogewinnspanne ("net profit margin"). Bei dieser Größe kann es sich nur um das auf die betr...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.2 § 50d Abs. 8 EStG

Nach Art. 15 OECD-MA steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zu, wenn die Arbeit in seiner Steuerhoheit ausgeübt wurde und die 183-Tage-Regelung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA nicht erfüllt ist. Ist dies der Fall, sehen die deutschen DBA vor, dass diese Einkünfte von der inl. Besteuerung freizustellen sind. Diese Vorgabe wird...mehr

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Schiedskonvention (EU) – AB... / 3 Praxisfragen

Das BMF[1] hat sich ausführlich zu den zu beachtenden Regelungen und Anforderungen geäußert. Diese sollten sorgfältig eingehalten werden, um Nachfragen zu vermeiden, die sonst das Verfahren weiter zu verlängern drohen. Das BMF hat auf seiner Homepage einen Fragebogen hinterlegt[2], der weitere Informationen verlangt und Nachfragen vermeiden soll. Es gibt keine Revisionsinstan...mehr

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Schiedsverfahren (DBA) – AB... / 3 Praxisfragen

Das BMF[1] hat sich ausführlich zu den zu beachtenden Regelungen und Anforderungen geäußert. Diese sollten sorgfältig eingehalten werden, um Nachfragen zu vermeiden, die sonst das Verfahren weiter verlängern. Das BMF hat auf seiner Homepage einen Fragebogen hinterlegt[2], der weitere Informationen verlangt und Nachfragen vermeiden soll. Das Schiedsverfahren nach Art. 25 Abs. ...mehr