Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / II. Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden

Aufgrund des Wegfalls des Vortatenkataloges wird in Zukunft damit zu rechnen sein, dass Finanzbehörden sehr intensiv und zeitnah nach Eingang einer steuerlichen Nachmeldung die zuständige Staatsanwaltschaft oder auch die FIU gem. § 31b AO informieren werden, sofern anhand der steuerlichen Nachmeldung behördenseitig ein Bewusstsein über die mögliche Geldwäscherelevanz ungerec...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

Im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen wird zu beachten sein, dass § 261 StGB n.F. und die in Frage kommenden steuerstraf- und steuerbußgeldrechtlichen Regelungen gem. §§ 370, 378, 379 oder 380 AO, zu denen auch die Verletzung von Aufsichts- oder Organisationspflichten gem. § 130 OWiG gehört, als Anknüpfungstat für eine Unternehmenssanktion in Betracht kommen können....mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.3 Formen der Mitwirkung

Rz. 17 Nach der Unterrichtung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden hat das Jugendamt in jedem Fall nach Abs. 2 Satz 1 frühzeitig zu prüfen, ob aus Anlass der Straftat Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Über diese Prüfungspflicht hinaus richten sich Art und Umfang ihrer Mitwirkung im Übrigen nach den Umständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.1 Definition Ermittlungsverfahren

Rz. 13 Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen entweder aufgrund einer Strafanzeige oder von Amts wegen und endet entweder mit einer Einstellung oder der Erhebung der Anklage oder – ausschließlich bei Jugendlichen – dem Antrag auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren (§§ 76ff. JGG). Die Staatsa...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.2 Unterrichtung über die Einleitung

Rz. 15 Voraussetzung für die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden nach dem JGG ist zunächst, dass sie von dem Verfahren überhaupt Kenntnis erlangt. Nach § 70 Abs. 1 JGG wird die Jugendgerichtshilfe von der Einleitung und dem Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Da im Regelfall Strafanzeigen bei der Pol...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.1 Mitwirkungspflicht

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchlichen Begriff "Jugendgericht...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.3.5 Berichterstattung

Rz. 31 Die wichtigste Aufgabe des Vertreters der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung ist die Berichterstattung. Nach Nr. 1 der Richtlinien zu § 38 JGG wirken Staatsanwaltschaft und Gericht darauf hin, dass der Bericht unter Verzicht auf Ausführungen zur Schuldfrage ein Bild von der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der beschuldigten Person ergibt. Auch i...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.4 Art und Dauer der Mitwirkung

Rz. 10 In Abs. 1 Satz 1 ist die Mitwirkungspflicht der Jugendgerichtshilfe normiert, und zwar ausdrücklich nur nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG . Darüber hinaus ist im JGG die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe auch noch in weiteren Bestimmungen verankert, und zwar in § 43 Abs. 1 Satz 4 § 70 Satz 1 § 72a und § 93 Abs. 3 JGG . Diese Vorschriften gelten gemäß...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu der Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit ihrer auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision beanstandet die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes verurteilt wor...mehr

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AGS 03/2022, Teilweise gesc... / II. Anspruch auf die gesamte Akte

Nach Auffassung des AG fehlt es derzeit an einer Grundlage für die Auslagenfestsetzung. Gem. § 107 Abs. 5 S. 1 OWiG könne von demjenigen, der die Versendung von Akten beantragt, je durchgeführter Sendung einschließlich der Rücksendung pauschal 12,00 EUR als Auslage erhoben werden. Das Akteneinsichtsrecht beziehe sich zwar grds. nur auf das gegen den jeweils Betroffenen geführ...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / III. Fallbezogene Gesamtwürdigung

Nach diesen Grundsätzen war nach Auffassung des KG die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach der Gesamtwürdigung jedenfalls im Abgeltungsbereich der Grundgebühr und der Verfahrensgebühren durch die gesetzlichen Gebühren nicht zumutbar abgegolten. 1. Hauptverhandlung Die Gebühren für das Verfahren im Rahmen der Hauptverhandlung standen nach Ansicht des KG allerdings nicht außer Verh...mehr

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AGS 03/2022, Die Terminsgeb... / a) Teilnahme am Termin

Nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 VV erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr "für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist". Die Einschränkung ist erforderlich, weil in Nr. 4102 VV auch die Teilnahme an nicht gerichtlichen Terminen, nämlich z.B. Vernehmungsterminen bei der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Strafverfolgungsbehörde oder an Ter...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [5] Die Überprüfung des Urteils auf das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel hat keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben. [6] 1. Die Beweiserwägungen, mit denen das LG einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 63, 88, 93; BGH, Urt. v. 5.12.2017 – 1 S...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / 1. Veranlassung der Hauptverhandlung, Verwerfung

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid liegt allein in der Hand des Betroffenen. Erst durch seinen Einspruch kann das Verfahren überhaupt eine Hauptverhandlung erreichen.[15] Das unterscheidet das Bußgeldverfahren ganz grundlegend vom normalen Strafprozess, bei dem der Angeklagte es nicht in der Hand hat, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt wird. Der Öffentlichkeitsgrund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid und Verzinsung

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Vorsteuerabzug und die Auslegung der Art. 167, 168 und 178 MwStSystRL. Das Vorlagegericht fragte, ob diese Vorschriften und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es den Steuerbehörden, nachdem sie einen Steuerbescheid erlassen haben, mit dem die Anerkennung ...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.1 Aufgaben und Kompetenzen bei Ermittlungen

Ein größeres Schadensereignis zieht immer unterschiedliche Ermittlungen nach sich: Polizei: Hierbei geht es um die Spurensicherung und die Absicherung von Gefahrenbereichen zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Polizei informiert i. d. R. die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die polizeilichen Ermittlungen leiten keine direkten Rechtsfolgen ein. Kriminalpolizei: Die Krimi...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.2 Grobe Fahrlässigkeit

Strafbare Handlung Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand den Schaden für möglich gehalten und trotzdem falsch gehandelt hat. In diesem Fall hat die Person darauf spekuliert, dass der Schaden nicht eintritt. Er hat ein zu hohes Restrisiko akzeptiert. Die einfache Fahrlässigkeit reicht bereits zur Verhängung eines Verwarngeldes oder einer Geldbuße. Bei einer groben F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.3 Ermittlungsbehörden

Sobald bei einem Rettungsdiensteinsatz oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses erkennbar ist, dass eine Verletzung durch das Verschulden eines anderen zustande gekommen sein könnte, wird die Polizei informiert und nimmt Ermittlungen auf. Weil das vielen betrieblichen Verantwortlichen nicht klar ist, kommt das routinemäßige Auftreten der Polizei zumindest bei mäßig schwer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / Zusammenfassung

Überblick Schwere und tödliche Unfälle sind für die Kollegen im betrieblichen Umfeld eine Ausnahmesituation: Der eigene Schock und die persönliche Betroffenheit müssen bewältigt und gleichzeitig bestimmte Handlungsschritte zeitnah und richtig vollzogen werden. Nach den unmittelbaren Rettungs- oder Sicherungsmaßnahmen sind das vor allem Informations-, Kommunikations- und Doku...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.4 Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden

Nach einem folgenschweren Unfall ist die Unfallursachenermittlung sowie die Klärung der Schuldfrage zunächst vor allem Sache der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, die dabei im Wege der Amtshilfe mit Polizei und Staatsanwaltschaft verbunden ist. Wichtig Umfangreiche Ermittlungen Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass Vertreter aller 3 Behörden nach einem Unfall an betri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.7 Kontakt mit Medienvertretern

Bei allen betrieblichen Stör- und Unglücksfällen ist der Kontakt mit den Medien eine schwierige Gratwanderung. Pauschale Verhaltensregeln sind kaum zu treffen. Während größere Betriebe zuständige Fachabteilungen haben, die in solchen Fällen die Kommunikation übernehmen, müssen in kleineren Unternehmen die Verantwortlichen vor Ort auch diese Aufgabe selber wahrnehmen. Polizei ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.4 Geldbuße

Auch die Geldbuße stellt noch keine rechtliche Strafe dar. Sie beruht ebenfalls auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Schadensfall ist auch dabei nicht Voraussetzung. Eine Geldbuße wird verhängt, wenn die Ermittlungen ergeben haben, dass ein einfacher Denkzettel nicht ausreicht. Neben den Arbeitsschutzbehörden können auch Staatsanwaltschaften und Gerichte Geldbußen verhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.2 Vorgehensweise bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung

Wenn durch ein Schadensereignis rechtlich schützenswerte Güter, wie Leben, Gesundheit oder Umwelt, beeinträchtigt oder gefährdet sind, können Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit dem Ziel einleiten, Verantwortliche für dieses Ereignis zur Rechenschaft zu ziehen. Folgende Punkte sind vor der Ermittlung durch die befragte Person zu klären: Können sich die ermittelnden Personen ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.5 Strafe

Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften, wie Gefährdung von Leben, Gesundheit und Umwelt sowie bei Körperverletzung, Umweltschäden und Tötung, erfolgt eine Ahndung nach dem Strafgesetzbuch. Auslöser dieser strafrechtlichen Verfolgung sind die Staatsanwaltschaften als Kläger und die Gerichte. Strafen können je nach Schwere des Deliktes als Geldstrafe oder Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / d) Inhalt der freiwilligen Anzeige

Anders als § 371 AO, der die Berichtigung bzw. Ergänzung der bisherigen unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie Nachholung unterlassener Angaben zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang und damit die Nennung bisher fehlender Besteuerungsgrundlagen i.S.d. § 199 AO zur zügigen Änderungsveranlagung erfordert, erwartet die Anzeige gem. § 261 Abs. 8 StGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Strafaufhebung möglich

Wie die bisherigen Darstellungen zeigen, ergeben sich im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen erkennbare Implikationen auf den Geldwäschetatbestand des § 261 StGB n.F., sofern eine Steuerhinterziehung als Vortat angenommen werden kann. Eine Prognose darüber, wie die Behörden die steuerliche Nachmeldung und/oder die Geldwäschesituation bewerten, ist kaum möglich. Insow...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / V. Fazit

Die bisherigen Ausführungen sollen einen ersten Überblick über die im Einzelfall im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen nach § 153 AO zusätzlich zu berücksichtigenden Wechselwirkungen zwischen §§ 370, 371 bzw. 398a AO und § 261 StGB n.F. geben. Auch wenn Steuerberater keine Verteidigung in Geldwäscheverfahren übernehmen können, sollten sie dennoch zumindest grob mit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Strafantrag

Rn. 38 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine Tat nach § 333 wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag verfolgt (vgl. § 333 Abs. 3). Antragsberechtigt ist allein die vom Täter geprüfte KapG, in einem Konzern diejenige Gesellschaft, die den KA aufzustellen hat. Dieses Antragsrecht ist durch das gesetzliche Vertretungsorgan auszuüben (absolutes Antragsdelikt). Rn. 39 Stand: EL ...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / I. Einleitung

Wenige Rechtsgebiete des Wirtschaftsstrafrechts wurden in der jüngeren Vergangenheit einem derart schnellen Wandel unterworfen wie das Steuerstraf- als auch das Geldwäscherecht. So haben bereits das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 (BGBl. I 2020, 1512) und das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. I 2020, 3096) erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Grundsätzlich Straflosigkeit bei strafbarer Vortat

Wie bei der Vorgängervorschrift des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB a.F. beinhaltet auch die insoweit unverändert übernommene Regelung in § 261 Abs. 7 StGB n.F einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Wer also an einer rechtswidrigen Vortat, z.B, einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zur Erlangung des inkriminierten Vermögens- bzw. "Steuer"-Vorteils beteiligt ist oder war, soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Tatentdeckung

In der Praxis dürfte die Wirksamkeit der strafaufhebenden geldwäscherechtlichen Selbstanzeige auch häufig von der Frage abhängen, ob die Geldwäschetat bereits entdeckt ist. Diesbezüglich können grundsätzlich die zur Selbstanzeige nach § 371 AO entwickelten Grundsätze herangezogen werden, die an das Vorliegen einer Tatentdeckung lediglich geringe Anforderungen stellen. Eine Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.11 Mitteilungen an die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und OLAF über Verstöße gegen das gemeinsame MwSt-System (Art. 49 Abs. 2a VO 904/2010)

Rz. 704 Der erzielte Kompromisstext sieht die Informationsübermittlung an EUStA nicht mehr vor, da dies eine redundante Regelung zu Art. 24 VO 2017/1939 darstellt. Die Informationsweitergabe durch die MS an OLAF ist nur auf freiwilliger Basis und im Rahmen des OLAF-Mandats möglich, z. B. um der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln nachzugehen. Wenn Informationen, die e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Die Kündigungsschutzregelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einführung eines Arbeitssch... / 1.2 Dokumentation: Notwendiges Übel oder Erfolgsfaktor?

Im Informationszeitalter ist der richtige Umgang mit Informationen (Daten) sehr wichtig. Da im Arbeits- und Gesundheitsschutz traditionell die Notwendigkeit der Dokumentation mit externen Forderungen begründet wurde/wird und jede unzureichende Umsetzung durch die Dokumentation bzw. die fehlende Dokumentation augenscheinlich wird, trifft man im Management vielfach auf eine eh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Arbeits- und ... / 1.4 Definierte Verantwortlichkeiten

Die Regelung der Verantwortlichkeiten in einem Workflow ist ureigene Aufgabe der Geschäftsleitung. Sie ist nicht dafür zuständig, die Details auszuarbeiten, aber sie muss dafür sorgen, dass ein solcher Workflow implementiert wird. Im beschriebenen Beispiel hätte die Besonderheit der Abwasserumleitung auch eines besonderen Ablaufs bedurft: Es muss eine Anweisung geben, das alt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zuständigkeitsverteilung zwischen Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft

I. Gesetzessystematik Rz. 46 [Autor/Stand] § 386 AO normiert ein Regel-Ausnahme-Verhältnis mit Rückverweisungsklausel für die StA. Rz. 47 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeitsverteilung, die sich kraft Gesetzes (§ 386 Abs. 1–3 AO und bei Konkurrenz mit Allgemeindelikt) ergibt und dem einvernehmlichen, ermessensgetragenen Zuständigkeitswechsel i.S.d. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Ergänzender Hinweis: Nr. 110 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 110) 1. Ausnahmeregelungen Rz. 9 [Autor/Stand] Die StA ist im Ermittlungsverfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur ausnahmsweise zuständig. Die Zuständigkeitsnormen des allgemeinen Bußgeldrechts (§§ 40, 41 und 42 OWiG) werden durch die weitreichenden strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der FinB zudem noc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgabe durch die Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Im allgemeinen Bußgeldverfahren besteht die Pflicht der Verwaltungsbehörde, das Verfahren an die StA abzugeben, wenn sich bei ihren Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben ( § 41 Abs. 1 OWiG ). Diese Regelung beruht auf dem vom OWiG postulierten Vorrang der Straftat vor der Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bindung der Finanzbehörde an Entscheidungen der Staatsanwaltschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Die durch das OWiG (§§ 40 ff. OWiG) in den Grenzen des § 386 Abs. 2 AO ermöglichte Zuständigkeit von FinB und StA beim Zusammentreffen von Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit birgt die Gefahr in sich, dass die beiden Verfolgungsbehörden nicht zu einer übereinstimmenden Einschätzung der verfolgten Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelangen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Einstellung und Abgabe durch die Staatsanwaltschaft an die Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Die StA hat – im Unterschied zu der FinB – im Bußgeldverfahren keine eigene Ahndungsbefugnis, d.h. sie darf keinen Bußgeldbescheid erlassen. Wie bereits angedeutet, ist die StA aber zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzgl. der Steuerordnungswidrigkeit berechtigt. Bei Verfolgung der Tat auch unter dem Gesichtspunkt von Steuerordnungswidrigkeiten (§§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Teilnahme der Staatsanwaltschaft

Rz. 107 [Autor/Stand] Von Bedeutung ist weiter, dass die StA zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet ist (§ 75 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Von ihrem Recht zur Teilnahme wird die StA stets dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben sind (§ 81 OWiG), eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden ist oder die Aufklärung eines schwie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Allgemeine Ermittlungsbefugnis der FinB (§ 386 Abs. 1 Satz 1 AO)

1. Verdacht einer Steuerstraftat Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rec...mehr