Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 8 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Dinglicher Arrest [Rdn 133]

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AGS 09/2024, Cannabisgesetz... / b) Verteidigervergütung

Eine etwaige Tätigkeit des Verteidigers gegenüber der Vollstreckungsbehörde im Hinblick auf den Straferlass[4] wird man systematisch der Strafvollstreckung zuordnen müssen. Hierfür spricht, dass Art. 313 Abs. 5 EGStGB bei Zweifeln über die sich aus Art. 313 Abs. 1 EGStGB ergebenden Rechtsfolgen die §§ 458 und 462 StPO für sinngemäß anwendbar erklärt. Daher entsteht bei einem...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 50 Sperrerklärung, einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 681]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 54 Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 716]

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Teil A: Rechtsmittel / 18 Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 68 Untersuchungshaft, Informelle Überprüfung der Haftfortdauer durch StA und Gericht [Rdn 1003]

Rdn 1004 Literaturhinweise: s. die Hinweise unter: → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 847. Rdn 1005 1.a) StA und Gericht haben in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anordnung und Durchführung der U-Haft zu prüfen. Sie müssen insbesondere selbstständig überwachen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist (§ 120) oder außer Vollzug g...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 22 Berufung, Verschlechterungsverbot, Allgemeines [Rdn 291]

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine zutreffende Entscheidung, die ohne viele Worte noch einmal den Grundsatz der Auslagenerstattung nach Einstellung des Verfahrens betont, nämlich: In der Regel sind die dem Beschuldigten entstandenen Auslagen nach § 467 Abs. 1 StPO zu erstatten, es sei denn eine Ausnahme – hier wäre es ggf. § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO gewesen – greift. Dabei wird aber von der (ober)gerichtlic...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 27 Rechtsbeschwerde, Gebühren [Rdn 354]

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AGS 09/2024, Kostenbeschwer... / III. Kostenbeschwerde

Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die im Urteil des LG enthaltene Kostenentscheidung hatte in der Sache (nur) teilweise Erfolg. 1. Zuständigkeit Da der Angeklagte neben der Revision gegen seine Verurteilung gleichzeitig sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung eingelegt habe, sei der Senat zur Entscheidung über beide Rechtsmittel berufen gewesen (§ 464 Ab...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 142 Revision, Allgemeines [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 80 Wiederaufnahme, Antragsgründe, StA, Geständnis [Rdn 1212]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 47 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 620]

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Teil C: Außerordentliche un... / 55 Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 16 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 240]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / 1 Berufung, Allgemeines [Rdn 1]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Sechster Abschnitt: Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

§ 196 Zuständigkeit (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, als Vollziehungsbeamter nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) für die nach dieser Vorschrift beizutreibenden Ansprüche mitzuwirken. Dies gilt nicht, soweit Beitreibungen nach den bestehenden Verwaltungsanordnungen den Vollziehungsbeamten der Justiz übertragen sind. (2) Zwangsgelder, die gegen den Schuldner im Zwa...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Teil A: Rechtsmittel / 86 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1292]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1293 Literaturhinweise: Burhoff, Formwirksamkeitsfragen bei Rechtsmitteln im Straf- und Bußgeldrecht, VRR 2024, 5 K. Peter...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil B: Rechtsbehelfe / 77 Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1165]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 28 Revision, Gebühren [Rdn 369]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 9 Berufung, Gebühren [Rdn 87]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.1 Weiterübermittlung gerichtlicher Entscheidungen durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 4 dürfen Gerichte oder Staatsanwaltschaften Sozialdaten weiterübermitteln, die Eingang in gerichtliche Entscheidungen gefunden haben, wenn dies eine Stelle nach § 35 SGB I auch dürfte. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen also vor einer Weiterübermittlung von Sozialdaten in Gerichtsentscheidungen prüfen, ob die Übermittlungsvoraussetzungen der...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 73 findet ausschließlich im Rahmen der Durchführung eines Strafverfahrens, also zur Strafverfolgung Anwendung, nicht dagegen – im Gegensatz zu § 68 oder § 72 – im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt keine Datenübermittlung nach § 73. Hier bleiben § 68 und ggf. § 71 Abs. 1 Nr. 6 zu prüfen. Unter den Oberbegr...mehr

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Jansen, SGB X § 73 Übermitt... / 2.3 Richterliche Anordnung (Abs. 3)

Rz. 14 Nach Abs. 3 sind alle Übermittlungen, also sowohl die nach Abs. 1 als auch die nach Abs. 2, nur auf richterliche Anordnung zulässig. Ohne richterliche Anordnung ist § 35 Abs. 3 SGB I geltend zu machen (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Die Anordnung zur Übermittlung muss also ein Richter oder eine Richterin treffen. Die Staatsanwaltschaft ist beispielsweise nicht anordnungsb...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.3 Verarbeitung und Nutzung für Zwecke der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Strafvollstreckung (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 22 Nach Abs. 1 Satz 6 dürfen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Behörden der Gefahrenabwehr die ihnen übermittelten Sozialdaten auch losgelöst vom Übermittlungszweck speichern, verändern, nutzen, übermitteln, in der Verarbeitung beschränken oder löschen. Maßgeblich ist nur, dass dies für Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Strafvollst...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.5 Wissenschaftliche Forschung (Abs. 4)

Rz. 24 Sozialdaten, die befugt zur Durchführung eines Strafverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens an Gerichte oder Staatsanwaltschaften übermittelt worden sind, dürfen nach Abs. 4 unter bestimmten Voraussetzungen für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt, in der Verarbeitung beschränkt oder gelöscht werden. Insbesondere müssen ...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.2 Verarbeitung der Daten aus dem Datenabgleich

Rz. 16 Abs. 3 Satz 1 greift alle Fälle auf, die in den Datenabgleich einbezogen wurden, ohne dass sich eine Überschneidung ergeben hat. Die abgeglichenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Dies hat ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Dabei muss der Bundesagentur für Arbeit zugestanden werden, die abgeglichenen Daten noch solange "aufbewahren" zu dürfen, bis feststeht, das...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft mit ihrer sofortigen Beschwerde erreicht, dass die Bewährungszeit noch bis zu ihrem gesetzesmäßigen Ende andauert. Hierbei handelt es sich jedoch nur auf den ersten Blick um einen Erfolg des Rechtsmittels. Denn die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrem – zuungunsten des Verurteilten eingelegten – Rechtsmitt...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte unter dem Aktenzeichen Az. 1 sowie ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung unter dem Aktenzeichen Az. 2. Mit Beschl. v. 10.3.2024 bestellte das AG anlässlich der Haftbefehlseröffnung den...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / Leitsatz

Zur Kostentragungspflicht der Staatskasse bei einem erfolgreichen Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, mit dem eine auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangene unrichtige Entscheidung korrigiert wird. OLG Hamm, Beschl. v. 25.6.2024 – 3 Ws 204/24mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Das AG hatte den Verurteilten am 6.11.2013, rechtskräftig seit dem 22.12.2014, wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Nachdem aus dieser Verurteilung bereits zwei Drittel der Strafe vollstreckt wurden, hat das AG mit Beschl. v. 31.3 2022, rechtskräftig seit dem 13.4.2022, u.a. den Strafrest gem. § 36 Abs. 1 BtMG zur Bewährung ausgesetzt, nachd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (§ 12 Abs. 5 SchwarzArbG)

Rz. 21.1 [Autor/Stand] In dem Zusammenhang erwähnenswert ist eine gesetzliche Neuerung. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019[2] u.a. auch die Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erweitert worden (s. § 370 Rz. 1293; zu den sonstigen Verfahrens...mehr