Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Haftsachen (§ 386 Abs. 3 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 73) Rz. 103 [Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB für das Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2 AO) geht kraft Gesetzes auf die StA über, sobald gegen den Beschuldigten wegen der Tat ein Haftbefehl (§§ 112, 112a StPO) oder ein Unterbringungsbefehl (§ 126a StPO) erlassen wird (§ 386 Abs. 3 AO;...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fakultative Zuständigkeitsüberleitungen (§ 386 Abs. 4 AO)

1. Gesetzliche Regelung Rz. 116 [Autor/Stand] Neben dem Zuständigkeitsübergang kraft Gesetzes sieht § 386 Abs. 4 AO drei Möglichkeiten vor, in denen die Zuständigkeit nach Ermessen auf die StA und umgekehrt von dieser auf die FinB übergeleitet werden kann. Man spricht in diesen Fällen von fakultativer Zuständigkeit: 1. Abgabe an die StA (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO, s. Rz. 117), 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB (§ 386 Abs. 2 AO)

1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO) Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 116 [Autor/Stand] Neben dem Zuständigkeitsübergang kraft Gesetzes sieht § 386 Abs. 4 AO drei Möglichkeiten vor, in denen die Zuständigkeit nach Ermessen auf die StA und umgekehrt von dieser auf die FinB übergeleitet werden kann. Man spricht in diesen Fällen von fakultativer Zuständigkeit: 1. Abgabe an die StA (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO, s. Rz. 117), 2. Evokation durch die S...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / III. Schonvermögen

Soweit die Rechtspflegerin in Ansehung der Vorschrift des § 90 SGB XII, auf die § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO verweist, dem Angeklagten ein Schonvermögen i.H.v. 5.000,00 EUR zuspreche, kann dem nach den weiteren Ausführungen des OLG Brandenburg nicht gefolgt werden. Gegen die Anwendung dieser Norm spreche bereits die Tatsache, dass der Gesetzgeber in § 52 Abs. 2 S. 1 RVG ohne Rücksi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zusammenfassung

Rz. 20 [Autor/Stand] Infolge der primären Zuständigkeit der FinB zur Ermittlung von Steuerstraftaten gem. § 386 Abs. 2 AO spielt die Verfolgungskompetenz der StA nach den §§ 40, 41, 42 OWiG bei Steuerordnungswidrigkeiten nicht eine so erhebliche Rolle wie im allgemeinen Bußgeldverfahren. Ermittelt die FinB im Rahmen des § 386 Abs. 2 AO selbständig bei Verdacht eines Steuerve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Prämien- und Zulagenverstöße

Rz. 83 [Autor/Stand] Über die in § 386 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Fälle hinaus sind die FinB ebenfalls zuständig, wenn ausschließlich die Verfolgung eines Verstoßes gegen die genannten Prämien- und Wirtschaftsförderungsgesetze infrage steht (s. die Auflistung Rz. 55 ff.). Denn aufgrund der Tatsache, dass Verstöße gegen die genannten Prämiengesetze als Steuerdelikte zu ahnden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Ausschließliche Zuständigkeit im gerichtlichen Bußgeldverfahren

Rz. 19 [Autor/Stand] Im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 108 ff.) obliegen allein der StA die Aufgaben der Verfolgungsbehörde (§ 69 Abs. 4 OWiG nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, § 85 Abs. 4 Satz 3 OWiG im Wiederaufnahmeverfahren, § 87 Abs. 4 Satz 2 OWiG im Nachverfahren gegen einen Bußgeldbescheid). Sie ist aber nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerstraftaten und prozessual selbständige Nicht-Steuerstraftaten

Rz. 84 [Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB i.S.d. § 386 Abs. 2 AO besteht auch dann, wenn die Steuerstraftat oder die ihr gleichgestellte Tat (s. Rz. 55 ff.) zu einem Allgemeindelikt im Verhältnis der Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB steht, ohne prozessual einheitlich i.S.d. § 264 StPO mit ihm verknüpft zu sein (s. näher Rz. 95, 100; zum prozessualen Tatb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2020 (s. § 385 Rz. 19, AStBV Rz. 18) Rz. 59 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO kann die FinB auch dann das Ermittlungsverfahren durchführen, wenn es um eine Straftat geht, "die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhaltes gegenüber der FinB oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvortei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Verhältnis des § 386 Abs. 4 AO zum Steuergeheimnis (§ 30 AO)

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Offenbarungsbefugnis der Finanzbehörde in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren, wistra 1984, 8; Gramich, Limitierung der selbständigen Ermittlungskompetenz des Finanzamts im Sinne des § 386 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung oder Verbrauch der Strafklage?, wistra 1988, 251; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmeregelungen

Rz. 9 [Autor/Stand] Die StA ist im Ermittlungsverfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur ausnahmsweise zuständig. Die Zuständigkeitsnormen des allgemeinen Bußgeldrechts (§§ 40, 41 und 42 OWiG) werden durch die weitreichenden strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der FinB zudem noch weiter eingeschränkt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zuständigkeit im Einspruchsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Die StA wird zuständig, wenn der Betroffene zulässig gegen den finanzbehördlichen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat und die FinB, die an dem Bußgeldbescheid festhält, ihr die Akten übersandt hat (§ 410 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 4 Satz 1 OWiG, s. Rz. 95).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Benachrichtigung des Beschuldigten

Rz. 157 [Autor/Stand] Es erscheint zweckmäßig und entspricht der üblichen Vorgehensweise, den Beschuldigten bzw. seinen Verteidiger nach Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens von einem Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO zu benachrichtigen (s. auch § 397 Rz. 38 ff.)[2]. Dies gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens. Förmlicher Rechtsschutz gegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat i.S.d. § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO zusammenhängt. Rz. 67 [Autor/Stand] Bezieht s...mehr

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AGS 02/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 1645 Im ersten Teil seines Beitrags gibt der Autor einen kurzen Überblick über die Änderungen des RVG, die zum 1.1. und 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Dem schließt sich der Bericht des Autors über neuere Rspr. an. So verweist Mayer auf die viele Rechtsanwälte betreffende Entscheidung de...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.5 Außerordentliche Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist je nach Schwere der Verdachtstat als ordentliche und als außerordentliche Kündigung denkbar. Bei der außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Einhaltung der 2-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Diese Ausschlussfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Ke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzessystematik

Rz. 46 [Autor/Stand] § 386 AO normiert ein Regel-Ausnahme-Verhältnis mit Rückverweisungsklausel für die StA. Rz. 47 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeitsverteilung, die sich kraft Gesetzes (§ 386 Abs. 1–3 AO und bei Konkurrenz mit Allgemeindelikt) ergibt und dem einvernehmlichen, ermessensgetragenen Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO. Rz. 48...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Offenbarungsbefugnis bei Zusammenhangstaten

Rz. 163 [Autor/Stand] Das Zusammentreffen der Steuerstraftat mit einem Nichtsteuerdelikt wird sich zumeist erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen. Fraglich ist, ob die FinB die Akten der StA vorlegen muss, wenn sie festgestellt hat, dass ihr die Ermittlungsbefugnis nach § 386 Abs. 2 AO fehlt. Dem könnte das durch § 355 StGB strafbewehrte Steuergeheimnis (§ 30 AO) entge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit im Strafverfahren

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Für das allgemeine Bußgeldverfahren bestimmt § 40 OWiG , dass die StA für die Verfolgung einer Tat (im verfahrensrechtlichen Sinne) auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit zuständig ist. Diese (primäre) Zuständigkeit der StA ist also bei der Ermittlung von Straftatbeständen ohne weiteres gegeben. Es bedarf nicht erst der Übernah...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.3 Dringender Tatverdacht

Der Verdacht einer Straftat oder Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers muss bei einer Verdachtskündigung dringend sein. Bei kritischer Prüfung durch einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber muss sich ergeben, dass eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die Tat gerade dieses Arbeitnehmers besteht.[1] Hierbei ist einerseit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rückgabe der Strafsache an die FinB (§ 386 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 154 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 3 AO kann die StA die Strafsache "in beiden Fällen", d.h. in den Fällen des § 386 Abs. 4 Satz 1 und 2 AO – also nach Abgabe oder Evokation – nur im Einvernehmen mit der FinB wieder an diese zurückgeben (vgl. auch die Übersicht Rz. 51 unter II.B.3.). Die Rückgabe setzt also ein vorheriges selbständiges Ermittlungsrecht der FinB i.S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sog. Analogtaten

Ergänzender Hinweis: Nr. 19 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 19) Rz. 55 [Autor/Stand] Den Steuerstraftaten i.S.d. § 369 Abs. 1 AO sind durch Gesetzesverweisung eine Reihe von Straftaten gleichgestellt, die auch in den steuerlichen Bereich fallen. Die Vorschriften über die Verfolgungszuständigkeit der FinB sind danach entsprechend anwendbar bei ungerechtfertigter Erlangung von Prä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begleitdelikte (§ 386 Abs. 2 Nr. 2 AO)

a) Kirchensteuer und andere öffentlich-rechtliche Abgaben Ergänzender Hinweis: Nr. 17 Abs. 1 Nr. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17) Rz. 72 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ist die FinB für die selbständige Ermittlung der Tat auch dann zuständig, wenn diese eine Steuerstraftat darstellt, zugleich aber auch andere Strafgesetze verletzt und deren Verletzung Kirchensteuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Übernahme bei Zusammenhang zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Ergänzender Hinweis: Nr. 110 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 110) Rz. 11 [Autor/Stand] Besteht zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit ein Zusammenhang, so kann die StA, die in der Strafsache ermittelt, bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungsbehörde auch die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit übernehmen ( § 42 Abs. 1 OWiG ). Die Übernahme sol...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche gegenseitige Mitteilungspflichten

Schrifttum: Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Bülte, Die Strafbarkeit des Amtsträgers wegen Strafvereitelung und Steuerhinterziehung bei Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 116 I 1 AO, NStZ 2009, 57; Herzog, Die Spuren des "schmutzigen Geldes" – Finanzermittlungen vor der Verdachtsschwelle, in FS Kohlmann 2003, S. 427 ff.; Hurek, Ste...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Pflichtverteidigerbestellung (§ 141 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Es kann offenbleiben, ob eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers rechtlich möglich ist. Jedenfalls ist der Beschuldigte nicht mehr beschwert und eine entsprechende Beschwerde deshalb unzulässig, wenn zwar zunächst wegen des Verdachts eines Verbrechens ermittelt worden war, aber nunmehr nur noch der Tatverdacht eines Vergehens im Raum steht und die Staatsanwalt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Verlust der Amtsfähigkeit (§ 45 Abs. 2 StGB)

Ein ehrenamtlicher Richter an einem FG, gegen welchen Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben worden ist und die gerichtliche Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden in Betracht kommt (§ 375 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB), ist auch dann von seinem Amt zu entbinden, wenn über die Eröffnung des Hauptverfahrens fast zweieinhalb Jahre nach Anklageer...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Gerichtsverfassungsrecht – Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

Wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nach § 154a Abs. 1 StPO beschränkt hat und die insoweit ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen an sich die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nach § 74c GVG begründet hätten, besteht keine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer (vgl. hierzu Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl. 2010, § 74c GVG Rz. 3; Mavany in Löw...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / E. Die Gebühren im vorbereitenden Verfahren

Rz. 26 Für das vorbereitende Verfahren werden die Gebühren in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 VV RVG geregelt. Unter dem vorbereitenden Verfahren, meist nur Vorverfahren genannt, versteht man das Ermittlungsverfahren, welches dem gerichtlichen Verfahren vorausgeht. Hierzu gehören das polizeiliche Ermittlungsverfahren und das Verfahren vor der Staatsanwaltschaft. Der Beg...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 3. Das Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 109 Nach § 17 Ziff. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Vorverfahrensgebühr wird nicht auf eine Verfahrensgebühr im...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 1. Die Grundgebühr im Bußgeldverfahren

Rz. 102 Genauso wie im Strafverfahren entsteht die Grundgebühr gemäß Nr. 5100 VV RVG für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Die Grundgebühr entsteht zusätzlich zu einer Verfahrensgebühr. Der RA kann die Grundgebühr nur einmal erhalten, gleichgültig, in welchem Verfahrensabschnitt er das Mandat übernimmt. Die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG entsteht gemäß Anmerkung Abs...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 32 Die Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug (Hauptverfahrensgebühr) entsteht, wie jede Verfahrensgebühr im RVG, für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Beschaffung der Informationen (Vorbemerkung 4, Abs. 2 VV RVG). Sie entgilt insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung, Gespräche mit dem Auftraggeber, Schriftverkehr, usw. Sie regelt also die Vergütung ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 23 Insbesondere im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt es in der Regel zu einer Reihe von Terminen, an denen der Verteidiger sinnvollerweise teilnimmt. Es kann sich dabei z. B. um Vernehmungen des Beschuldigten oder von Zeugen handeln. Die Teilnahme des RA an solchen Terminen ist durchaus zweckmäßig und auch im Interesse seines Mandanten, da sich hierdurch die Ch...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Das Bußgeldverfahren gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG) nennt in den §§ 1...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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H / Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft [Rdn 2631]

Rdn 2632 Die mit dem früheren Hilfsbeamten der StA zusammenhängenden Fragen sind nach der Änderung des § 152 GVG durch das 1. JuMoG v. 24.8.2004 dargestellt bei → Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft , Teil E Rdn 2321.mehr

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K / Kontakte des Verteidigers zur Staatsanwaltschaft [Rdn 2888]

Rdn 2889 Literaturhinweise: Boehme-Neßler, Litigation-PR als Revisionsgrund Verfahrensrechtliche Folgen verfassungswidriger Informationspolitik der Staatsanwaltschaft, StraFo 2010, 456 Döpfer, Strafverteidigung im Prisma – Aktuelle Perspektiven der Strafverteidigung aus Sicht einer Rechtsanwältin, AnwBl 2009, 286 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßna...mehr

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E / Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [Rdn 2321]

Rdn 2322 Literaturhinweise: König, Der Datenschutzbeauftragte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft? Zu den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Strafverteidiger, in: Festschrift für Rainer Hamm zum 65. Geburtstag, S. 325. Rdn 2323 1. Bis zum Inkrafttreten des 1. JuMoG v. 24.8.2004 gab es (in der StPO) früher den "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft". Diese...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufung der Staatsanwaltschaft [Rdn 803]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154f durch die Staatsanwaltschaft wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder anderer Hindernisse [Rdn 2178]

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