Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Teil A: Rechtsmittel / 44 JGG-Besonderheiten, Berufung [Rdn 651]

Dr. Holger Niehaus, Dr. Peter Kotz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Vorschriften über die Annahmeberufung werden nur bei Heranwachsenden relevant, die nach allgemeinem Strafrecht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Für Jugendliche gelten sie nicht.
2. Eine "Sperrberufung" der StA ist mit dem Beschleunigungsgedanken des Jugendstrafverfahrens nicht vereinbar.
3. Durch das gesonderte Rechtsmittelrecht der Erziehungsberechtigten ergeben sich Besonderheiten beim Nichterscheinen zur Berufungshauptverhandlung.
 

Rdn 652

 

Literaturhinweise:

Krumdiek, Unzulässige Einlegung von Berufungen (sog. Sperrberufungen), StRR 2010, 84

Schäfer, Das Berufungsverfahren in Jugendsachen, NStZ 1998, 330

s.a. die Hinw. bei → JGG-Besonderheiten, Allgemeines, Teil A Rdn 603.

 

Rdn 653

1. Die Vorschrift des § 313, in dem die Annahmeberufung geregelt ist, findet in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, die materiell nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, keine Anwendung (Brunner/Dölling, § 55 Rn 1; Schäfer NStZ 1998, 330, 334; KK/Paul, § 313 Rn 2). Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Heranwachsender unter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen verurteilt wurde (OLG Stuttgart, Beschl. v. 9.3.2009 – 6 Ws 7/09, ZJJ 2009, 156; allgemein → Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines, Teil A Rdn 20 ff.; → Berufung, Annahmeberufung, Entscheidung, Teil A Rdn 28 ff.; → Berufung, Annahmeberufung, Verfahren, Teil A Rdn 38 ff.).

 

Rdn 654

2. Einem "Mitgehen" der StA zu einem Rechtsmittel des Beschuldigten, um das Verbot der reformatio in peius (→ JGG-Besonderheiten, Verschlechterungsverbot, Teil A Rdn 933 ff.) auszuschalten oder gar die Durchführung der (Sprung-)Revision (→ JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen, Teil A Rdn 809 ff.) zu vereiteln (sog. "Sperrberufung", dazu Krumdiek StRR 2...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 3 Die häufigsten Abrechnungsfragen / 1. Frage
    1
  • § 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • AGS 1/2014, Pflichtverteidigervergütung bei Vertretung d ... / 1 Aus den Gründen
    1
  • AGS 7/2018, Fiktive Terminsgebühr auch bei Entscheidung ... / 2 Aus den Gründen
    1
  • Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 81 Verfügungen des Schuldners / 2.2 Rechtsfolgen
    1
  • Instandhaltung in einer Feriendorfanlage
    1
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 573b Teilkündigung des Vermieters / 1 Allgemeines
    1
  • ZAP 3/2025, Haftung des Rechtsanwalts bei insolvenzrecht ... / 4. Mitverschulden
    1
  • zfs 03/2022, Fahreignungs-Bewertungssystem, stufenweise ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Messverfahren / 1. Einleitung
    0
  • § 1 Vorsorgevollmacht / D. Anmerkungen zur Vorsorgevollmacht
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / aa) Kündigung
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge / 1. Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 14 Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern ( ... / IX. Zugang und Zustellung
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
  • § 2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / 2. Auf das Ausscheiden des Gesellschafters anwendbare Vorschriften
    0
  • § 2 Regelung des Arbeitsvertrags in § 611a BGB / A. Einleitung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Teil A: Rechtsmittel
Teil A: Rechtsmittel

1 Berufung, Allgemeines [Rdn 1]    Das Wichtigste in Kürze: 1. Die Berufung ist in den §§ 312–332 geregelt. 2. Die Berufung ist nur gegen amtsgerichtliche Urteile möglich. 3. Die Einlegung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren