Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Selbständiges Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat

Rz. 12 [Autor/Stand] Die in § 399 Abs. 1 AO enthaltene Regelung gilt nur für das Ermittlungsverfahren (zur allgemeinen Bedeutung des Ermittlungsverfahrens s. § 385 Rz. 61 ff.). Lediglich in diesem Verfahrensabschnitt nimmt die Finanzbehörde in den Fällen des § 386 Abs. 2 AO originär die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahr. Den Beginn des Ermittlungsverfahrens mar...mehr

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E / 11 Einstellung des Verfahrens nach § 205 durch das Gericht wegen Abwesenheit des Angeschuldigten oder anderer Hindernisse [Rdn 2253]

Rdn 2254 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Einstellung des Verfahrens nach § 154f durch die Staatsanwaltschaft wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder anderer Hindernisse, Teil E Rdn 2227 und bei → Einstellung des Verfahrens, Allgemeines, Teil E Rdn 2085. Rdn 2255 1. Nach § 205 kann das Verfahren durch das Gericht bei vorübergehenden Hindernissen tatsächlicher oder rechtl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsstellung der Finanzbehörde als selbständige Ermittlungsbehörde

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde ist nicht originär zuständig, sondern hat lediglich eine von der Staatsanwaltschaft abgeleitete Zuständigkeit inne und nimmt deren Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren an deren Stelle wahr[2] (s. auch § 386 Rz. 23 f.). Nichtsdestotrotz übt die Finanzbehörde die ihr durch § 399 Abs. 1 AO eingeräumten Befugnisse in eigener Verantw...mehr

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AGS 01/2025, Gebühren nach ... / II. Nrn. 4104, 4141 VV

1. Zurückversetzung in den Stand des Ermittlungsverfahrens Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Der Rechtsanwalt sei hier zwar erstmals nach Eingang des Antrages auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht für den Mandanten tätig geworden. Nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tatsächliche Verständigung

Rz. 360 [Autor/Stand] Ungeklärt ist weiter, ob eine tatsächliche Verständigung ein Erlöschen i.S.v. § 73e StGB bewirkt. Immerhin soll die Regelung des § 73e StGB "vergleichsfreundlich" wirken.[2] Nach hier vertretener Ansicht muss das Gleiche gelten, was auch sonst für das Bestehen, Erlöschen oder die Durchsetzbarkeit von Steueransprüchen insb. der Höhe nach gilt.[3] Findet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sicherstellung, Beschlagnahme

Schrifttum: Bär, Polizeilicher Zugriff auf kriminelle Mailboxen, CR 1995, 489; Braun, Die Durchsicht elektronischer Speichermedien: Zugriff auf Speichermedien andernorts zulässig, PStR 2012, 856; Burhoff, Begründung: Anordnung einer Durchsuchung nach § 103 StPO, PStR 2000, 224; Burhoff, Durchsicht von Papieren, PStR 2003, 268; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlage...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zuständigkeit

Rz. 159 [Autor/Stand] Durchsuchungen dürfen gem. § 105 StPO nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) angeordnet werden.[2] Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 399 Abs. 1 AO ergänzt die Kompetenzzuweisungsnorm des § 386 AO und weist der Finanzbehörde in Form einer Generalklausel die Rechte und Pflichten zu, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen. Sie betrifft allein solche Ermittlungsverfahren, welche die Finanzbehörde anstelle der Staatsanwaltschaft gem. § 386 Abs. 2 AO...mehr

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V / 28 Verteidiger, Bestellungsanzeige [Rdn 5125]

Rdn 5126 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5280. Rdn 5127 1. Für den Verteidiger stellt sich nach der Übernahme des Mandats und, wenn ihm Vollmacht erteilt ist (→ Verteidiger, Übernahme des Mandats, Teil V Rdn 5225; → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5279), die Frage, ob er das nun bestehende Verteidig...mehr

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B / 28 Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1496]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zuständigkeit und Form

Rz. 975 [Autor/Stand] Nach dem EuRHÜbK 1978 sind Ersuchen grundsätzlich von Justizbehörden zu stellen. In der deutschen Erklärung zu Art. 24 EuRHÜbK 1978 sind dabei die Staatsanwaltschaften als Justizbehörden aufgeführt.[2] Die FinB und die nachgeordneten Straf- und Bußgeldsachenstellen sind nur im Rahmen von Nr. 127 RiVASt zuständig. Hält die FinB die Stellung eines Rechtsh...mehr

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D / 8 Durchsuchung, Anordnung, Allgemeines [Rdn 1783]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vollstreckung des Haftbefehls

a) Einführung Rz. 622 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO) bzw. unmittelbar durch die Ermittlungsbeamten vollstreckt. Er erlaubt die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Ergreifung; nicht aber die Durchsuchung der Wohnung von Dritten.[2] Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbef...mehr

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AGS 01/2025, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Beschuldigten in einem gegen diesen geführten Verfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs vertreten. Gegen den Mandanten war in einem Strafbefehl des AG vom 12.4.2021 eine Geldstrafe festgesetzt worden. Mit Schriftsatz vom 21.4.2021 zeigte der Beschwerdeführer unter beigefügter Vollmacht vom 21.4.2021 die Verteidigung des Mandanten an, beantr...mehr

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A / 11 Abschluss der Ermittlungen [Rdn 120]

Rdn 121 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe der Verteidigung im Ermittlungsverfahren – eine Systematisierung, StV 1986, 120 ders., Rechtsschutzsystem gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, NStZ 2001, 120 Füßer/Viertel, Der Anspruch auf Abschlußverfügung im Ermittlungsverfahren und seine Durchsetzung, NStZ 1999, 116 Hildenstab, Das Ende der Ermittlungsbefugnis der Staatsan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Ausgehende Ersuchen (§ 91j IRG)

Rz. 1046 [Autor/Stand] Für ausgehende Ersuchen gelten sämtliche Erfordernisse wie für eingehende Ersuchen. Die Inanspruchnahme der sonstigen Rechtshilfe ist ausgeschlossen, sofern die Möglichkeit einer EEA besteht. Die in der RL EEA enthaltenen Fristen wären sonst entbehrlich. Nur sofern eine entsprechende EEA zurückgewiesen würde oder die Voraussetzungen im ersuchten Staat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Polizeiliche Befugnisse

Rz. 682 [Autor/Stand] Aufgrund des § 399 Abs. 2 Satz 1 AO haben die Finanzbehörden, die aufgrund einer Zuständigkeitskonzentration nach § 387 Abs. 2 AO die Rechts- und Pflichtenstellung als Staatsanwalt im Steuerstrafverfahren verlieren, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Sachverhalt zu erforschen und alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / p) Praktische Überlegungen

Rz. 395 [Autor/Stand] In steuerstrafrechtlicher Hinsicht wird zukünftig die Norm des § 160b StPO von Relevanz sein. Die Staatsanwaltschaft kann danach den Stand des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten erörtern, soweit dies geeignet erscheint, das Verfahren zu fördern. Im Zuge der Gesetzesreform sollte eine dahin gehende Regelung aufgenommen werden, dass derartige Gesprä...mehr

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H / 2 Haftprüfung durch das OLG, Allgemeines [Rdn 2625]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2626 Literatur...mehr

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D / 2 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 1656]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 399 AO entspricht dem seinerzeitigen § 433 RAO. Die Vorschrift des § 433 RAO war im Zuge der Reform des Steuerstrafverfahrensrechts erlassen worden, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1967[2] über die Verfassungswidrigkeit der Strafgewalt der Finanzämter notwendig geworden war. Durch sie wurde das Verhältnis zwischen dem Finanzamt als...mehr

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FF 01/2025, Verurteilung ei... / 1 BGH, Urt. v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.8.2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen. Nach den vom Landgericht get...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 680 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann die Zuständigkeit in Steuerstrafverfahren durch Rechtsverordnung für den Bereich mehrerer Finanzbehörden auf eine Gemeinsame Strafsachenstelle oder ein Strafsachenfinanzamt übertragen werden (s. § 387 Rz. 34 ff.). Die Konzentration der Zuständigkeit hat zur Konsequenz, dass die Gemeinsame Strafsachenstelle die sich aus § 399 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 60 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde kann Zeugen oder Sachverständige vorladen (§ 161a StPO). Diese sind verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten, zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 Satz 1 StPO). Im Fall ihres Ausbleibens kann die Finanzbehörde Beugemaßnahmen nach §§ 51, 70, 77 StPO verhängen (§ 161a Abs. 2 Satz 1 StPO). Keine Pflicht z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Rechtsmittel

a) Einführung Rz. 648 [Autor/Stand] Vgl. auch § 385 Rz. 519 ff. Der Haftbefehl ist zwingend aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es vor Erhebung der öffentlichen Klage beantragt (§ 120 Abs. 3 StPO). Gleichzeitig mit dem Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Freilassung des Beschuldigten anordnen. Da der Haftbefehl oftmals auf Anregung der Steuerfahndung/StraBu erfolgt, ka...mehr

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B / 16 Beschlagnahme, Zurückstellung der Benachrichtigung/ heimliche Beschlagnahme [Rdn 1098]"heimliche Beschlagnahme"

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Antrag und Anordnung

Rz. 670 [Autor/Stand] Telekommunikationsmaßnahmen erfolgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Anordnung durch das Gericht (§ 100e Abs. 1 Satz 1 StPO). Führt die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig, ist die StraBu antragsberechtigt (§ 386 AO). Bei Gefahr in Verzug besteht Anordnungsbefugnis der Staatsanwaltschaft (bzw. StraBu; § 100e Abs. 1 Satz 2 StPO). Hinsichtl...mehr

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Durchsicht von Papieren (§ 110 StPO)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die der Sicherstellung vorgelagerte Durchsicht der Papiere und EDV-Daten ist das Mittel, die beweiserheblichen Gegenstände und Daten inhaltlich darauf zu prüfen, ob die richterliche Beschlagnahme zu beantragen oder eine Rückgabe zu erfolgen hat.[2] Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht grundsätzlich nur der Staatsanwaltsc...mehr

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D / 17 Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 939, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1770, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 2011 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

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AGS 01/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger der freigesprochenen Angeklagten hat Kostenfestsetzung und die Wertfestsetzung gem. § 33 Abs. 1 und 2 RVG im Hinblick auf ein gegen seine Mandantin durchgeführtes Arrestverfahren beantragt. Dem liegt zugrunde: Die Staatsanwaltschaft verfolgte die ehemalige Angeklagte – neben weiteren Beschuldigten – wegen Betrugs. In diesem Zusammenhang erließ das AG auf Antr...mehr

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Fahndungsmaßnahmen/Öffentlichkeitsfahndung Das Wichtigste in Kürze:mehr

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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G / 3 Gesetzesnovellen [Rdn 2537]

Rdn 2538 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Basar/Heinelt, Der Referentenentwurf des Ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erörterung des Verfahrensstands

Rz. 47 [Autor/Stand] Im Ermittlungsverfahren besteht für die Staatsanwaltschaft/BuStra die in ihrem Ermessen [2] stehende Möglichkeit nach § 160b StPO mit den Verfahrensbeteiligten den Verfahrensstand zu erörtern.[3] Der wesentliche Inhalt ist aktenkundig zu machen. Die Zielsetzung der Norm ist es, dass die Gesprächsmöglichkeiten zwischen BuStra/Staatsanwaltschaft und Verfahr...mehr

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B / 3 Beschlagnahme, Anordnung [Rdn 894]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 895 Literaturhinweise: Bandisch, Formulare und Formeln in der Praxis der Durchsuchung, AnwBl 1992, 355 Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbes...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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A / 39 Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 465]

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AGS 01/2025, Gebühren nach ... / Leitsatz

War der Verteidiger vor Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft noch nicht im vorbereitenden Verfahren tätig, verdient er mit der "Zurückversetzung" des Verfahrens in das Ermittlungsverfahren nunmehr die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV, wenn er entsprechend tätig wird. Es entsteht ggf. nicht nur die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 41...mehr

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B / 7 Beschlagnahme, Bestätigung nichtrichterlicher Anordnungen [Rdn 971]

Rdn 972 Literaturhinweise: Weingarten, Die Nachholfrist des § 98 II 1 StPO – Werktage oder Tage?, JA 2010, 298 s.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Rechtsmittel, Teil B Rdn 1035, und bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4123. Rdn 973 1.a)aa) Nach § 98 Abs. 2 S. 1 soll der Beamte, der einen Gegenstand ohne richt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationaler Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist.[2] Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Allgemeine Begründungsanforderungen

Rz. 81 [Autor/Stand] Die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen ist keine bloße Formsache[2]. Gleichwohl genügen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in der Praxis teils nicht den höchstrichterlichen Begründungsanforderungen: In der Durchsuchungsanordnung darf der Tatvorwurf nicht nur formelhaft anhand des maßgeblichen Gesetzestextes, sondern ...mehr

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D / 14 Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1907]

Rdn 1908 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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E / 18 Erhebung der Anklage [Rdn 2333]

Rdn 2334 Literaturhinweise: Gillmeister, Rechtliches Gehör im Ermittlungsverfahren, StraFo 1996, 114 Meineke, Ermittlungsverfahren ohne Anhörung? Zur Unzulässigkeit der "Überraschungsanklage", StV 2015, 325 Meyer-Lohkamp/Solka, Eigene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung, StV-S 2022, 78 Weigend, Sachverhaltserforschung durch die Staatsanwaltschaft – bis wann...mehr

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Belgien / 2. Gerichtliche Todeserklärung (Art. 126 ff. fr. ZGB)

Rz. 121 In Ermangelung einer Sterbeurkunde kann das Familiengericht auf Ersuchen jedes Interessehabenden oder der Staatsanwaltschaft jede unter lebensbedrohenden Umständen verschwundene Person für tot erklären, wenn ihr Körper nicht wiedergefunden oder nicht identifiziert werden konnte und ihr Tod unter Berücksichtigung der Umstände als sicher angesehen werden kann.mehr

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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