Fachbeiträge & Kommentare zu Sondernutzungsrecht

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Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht im Veräußerungsfall

Leitsatz Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts im Veräußerungsfall Normenkette (§ 10 WEG, § 15 WEG) Kommentar Ein durch Vereinbarung nur schuldrechtlich begründetes, nicht im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht erlischt, wenn ein neuer Wohnungseigentümer in die Gemeinschaft eintritt, der der bisherigen schuldrechtlichen Vereinbarung nicht beitritt. Lin...mehr

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Änderung eines Sondernutzungsrechts (hier: Verlegung eines Stellplatzes) bedarf sowohl einer schuldrechtlichen als auch einer dinglichen Einigung aller Eigentümer

Leitsatz Allstimmiger "Beschluss" hinsichtlich der Abänderung eines Stellplatz-Sondernutzungsrechts ist der Sache nach eine Vereinbarung über die Abänderung der Teilungserklärung Normenkette § 10 Abs.2 WEG, 15 Abs.1 WEG; § 873 Abs.2 BGB Kommentar 1. In einer Eigentümerversammlung 1993 wurde u.a. die Verlegung eines Stellplatzes im vereinbarten Sondernutzungsrecht einstimmig (...mehr

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Allstimmiger "Beschluss" genügt

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer eine Abänderung der in der Teilungserklärung niedergelegten Regelung hinsichtlich eines Sondernutzungsrechts allstimmig "beschlossen", liegt der Sache nach eine Vereinbarung über die Abänderung der Teilungserklärung vor. Fakten: Die Wohnungseigentümer hatten auf einer Versammlung über die Verlegung eines Stellplatzes entschieden, an dem e...mehr

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Gestaltung durch Mehrheitsbeschluss

Leitsatz Wird das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse mit der Maßgabe eingeräumt, dass auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten ist, dann kann durch Eigentümerbeschluss bestimmt werden, dass auf der Brüstung der Dachterrasse keine Blumenkästen angebracht werden dürfen. Fakten: Dem Eigentümer der Dachgeschosswohnung wurde das Sondernutzungsrecht a...mehr

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Gültiger Beschluss, dass keine Blumenkästen außenseitig auf Brüstungen einer Dachterrasse angebracht werden dürfen

Normenkette § 15 Abs. 1, 2 WEG Kommentar 1. Zur Hausordnung wurde u.a. beschlossen, dass Blumenkästen auf Balkonen und Terrassen nur innerhalb der Brüstung angebracht werden dürften. Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung ließ auf seiner Terrassen-Brüstung Blumenkästen anbringen und beantragte die Ungültigkeitserklärung des vorgenannten Hausordnungs-Eigentümerbeschlusses, ...mehr

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Auch das OLG Stuttgart schließt sich der neuen BGH-Rechtsprechung an und erklärt einen einstimmigen Beschluss auf Terrassennutzungs-Erweiterungen zu Gunsten von Terrassenwohnungs-Eigentümern für nichtig

Leitsatz Ebenfalls besondere Kosten-Ermessensentscheidung Normenkette § 10 WEG, § 13 WEG, § 15 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Kommentar 1. Mit offensichtlich einstimmigem Beschluss gestattete eine Gemeinschaft Terrassenwohnungseigentümern auch die Nutzung von links und rechts neben den Terrassenwohnungen vorhandenen Dachflächen ebenfalls zu Terrassennutzzwecken. D...mehr

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Was ist noch "gärtnerische Nutzung"?

Leitsatz Eine wesentliche Änderung einer Sondernutzungsfläche liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Zweckbestimmung oder die Gestalt eines Anwesens in einschneidender Weise geändert werden. § 22 Abs. 1 WEG stellt demgegenüber grundsätzlich geringere Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit einer Maßnahme. Fakten: Der Eigentümerin der Erdgeschosswohnung ist in der Te...mehr

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Streit um die Abgrenzung von Garten-Sondernutzungsrechten

Normenkette § 7 Abs.3 und 4 WEG, § 15 WEG, § 48 Abs.3 Satz 1 WEG; § 551 Nr. 1 ZPO Kommentar 1. Gegenstand und Inhalt eines eingeräumten Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche ergeben sich aus der Eintragung im Grundbuch, welche Bezug nimmt auf die vertragliche Einräumung dieses Rechts. Das Rechtsbeschwerdegericht kann den Inhalt des Grundbuchs sowie die in der Eintragung ...mehr

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Zugang durch eine Sondereigentumsgarage zum unbebauten gemeinschaftlichen Grundstücksteil

Leitsatz Mitbenutzungsrecht am Garagen-Sondereigentum sowie Zugangs-Sondernutzungsrecht zur Garage kann vereinbart werden Die betreffende Garage muss hier nicht zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen, um Eigentümern den Zugang zu dahinter liegender, gemeinschaftlicher, unbebauter Grundstücksfläche zu ermöglichen Normenkette § 5 Abs.2 WEG Kommentar 1. Aus der zwingenden Besti...mehr

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Nach privatem und öffentlichem Recht zulässiger Wintergarten-Grenzanbau auf sondergenutzter Terrasse des Reihenmittelhauses eines sog. Dreispänners in einer atypischen Reihenhaus-Wohnanlage

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war den jeweiligen Reihenhäusern rechtswirksam ein Terrassen- und Gartensondernutzungsrecht nach entsprechenden "Freiflächenplänen" zugeordnet und u.a. in Änderung des § 22 Abs. 1 vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer (hier Wohnungserbbauberechtigte) hinsichtlich der Benutzung seines Hauses bzw. der seinem Sond...mehr

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Grunddienstbarkeitsbelastung eines Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Stellplatz)

Normenkette § 1 WEG, § 5 WEG, § 13 WEG, § 15 WEG Kommentar Nur wenn sämtliche Wohnungs- und Teileigentümer die Eintragung bewilligen, kann eine Grunddienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht (hier: Kfz-Stellplatz) begründet werden. Der Senat folgt hier der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Literaturmeinung (vgl. zuletzt BayObLG NJW-RR 19...mehr

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Beseitigung einer Balkonabtrennung als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 5 WEG, § 22 Abs.1 WEG Kommentar 1. Wurde anstelle zweier ursprünglich begründeter und erbauter Einzelbalkone später ein großer, durchgehender Ständerbalkon geschaffen, der sich über eine einheitliche Fläche von 2 Wohnungen erstreckt, entstand hier gemeinschaftliches Eigentum mit gemeinschaftlichen Sondernutzungsrechten der beiden Wohnungen am Gesamtbalkon. Die ...mehr

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Kein uneingeschränktes Recht für Gewerbeeigentümer zur Aufstellung beweglicher Werbeträger auf gemeinschaftlichem Grundstück

Normenkette § 15 WEG Kommentar 1. In einer gemischt genutzten größeren Wohnanlage war zu Gunsten von Teileigentümern die Anbringung von Werbemitteln, (Tafeln, Firmenzeichen, Leuchtreklame) sehr großzügig vereinbart; Gewerbeeinheiten erhielten auch Sondernutzungsrechte vor ihren Einheiten im Bereich vorgelagerter Laubengänge, ebenfalls mit der Berechtigung, dort mobile Verkauf...mehr

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Zuschlag umfasst auch Stellplatz

Leitsatz Der Zuschlagsbeschluss bezüglich einer Eigentumswohnung erstreckt sich von Rechts wegen auch auf den dieser Wohnung zugewiesenen Stellplatz. Fakten: Der Schuldner und bisherige Wohnungseigentümer greift vorliegend den Zuschlagsbeschluss an, weil in der Grundstücksbeschreibung des Zuschlagsbeschlusses der Pkw-Stellplatz nicht als zum Sondereigentum der Wohnung gehören...mehr

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Konsequentes, jedoch absurdes Ergebnis (!) der Nichtigkeit eines nur über Mehrheitsbeschluss begründeten Keller-Sondernutzungsrechts in einem freigewordenen Öltankraum und in Korrektur aufteilungsplanwidriger Bauausführung (im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des BGH vom 20.9.2000)

Leitsatz Rechtsschutzbedürfnis für den Antragsteller hinsichtlich der Geltendmachung einer Beschlussnichtigkeit eines solchen "Zitterbeschlusses" auch dann, wenn für die "nur beschlossene" Gebrauchs- Neuregelung ausschließlich "vernünftige Gründe" sprechen Kostenentscheidung teilweise auch zulasten des erst in III. Instanz obsiegenden Rechtsbeschwerdeführers (!) auf Grund Änd...mehr

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Nichtigkeit früherer Mehrheitsbeschlüsse

Leitsatz Vertrauensschutzgrundsätze, die ausnahmsweise nicht zur Nichtigkeit der Einräumung eines Sondernutzungsrechts per Mehrheitsbeschluss führen, können erst dann eingreifen, wenn im Vertrauen auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshof nicht lediglich Entschließungen gefasst, sondern zusätzlich rechtlich schützenswerte Positionen entstanden sind, deren Beseitig...mehr

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Eintragung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Widerspruch zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan zur Begründung eines Gartensondernutzungsrechtes Zustimmung aller Eigentümer zu beantragter Flächen-Berichtigung in grundbuchmäßiger Form Objektive Auslegung auch einer Eintragungsbewilligung Eintragungsbewilligung muss Sondernutzungsflächen klar und bestimmt bezeichnen (grundbuchrechtlich herrschender Bes...mehr

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Unzulässiger Spitzbodenausbau

Normenkette § 15 WEG; § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Ist ein im Gemeinschaftseigentum stehender Spitzboden nur von einer einzigen Wohnung aus durch eine Klappe in der Decke erreichbar, so steht dem Eigentümer dieser Wohnung mangels Vereinbarungsregelung in der Teilungserklärung nicht automatisch ein Sondernutzungsrecht am Spitzboden zu. Er darf ihn vielmehr nur so nutzen, wie ihn...mehr

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Errichtung einer Pergola auf der EG-Terrasse eines Reihenhaus-Wohnungseigentums zulässig (abbedungener § 22 Abs. 1 WEG; kein Verstoß gegen nachbarrechtliche Vorschriften)

Leitsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Rechtsmittelfrist Normenkette § 22 Abs. 1WEG; § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 Abs. 2 FGG; Art. 6 BayBO Kommentar 1. Der Nachbareigentümer (Reihenhaus-Wohnungseigentümer) war als sog. werdender Wohnungseigentümer gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zur Antragstellung berechtigt (BayObLG Z 1990, 101). Andere Reihenhauseigentümer war...mehr

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Nutzung und Betretung eines Spitzbodens über einer ausgebauten Dachgeschosswohnung

Leitsatz Spitzboden über ausgebauter Dachgeschosswohnung als Gemeinschaftseigentum Trotz ausziehbarer Bodentreppe im SE-Flurbereich der Dachgeschosswohnung rechtfertigt dies keine ausschließliche Nutzung des Spitzbodenraumes allein durch den DG-Wohnungseigentümer Betretungsgestattung zur Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Spitz...mehr

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Gärtnerische Gestaltungsfreiheit

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Fakten: Zum zweckbestimmungsgemäßen Gebrauch und zur Pflege einer Gartenfläche gehört auch die gärtnerische Gestaltung nach dem Geschmack und Gutdünken des Nutzungsberechtigten. Demgemäß ist der sondernut...mehr

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Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung

Leitsatz Zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts genügt ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung nicht. Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Soweit nicht eine solche Vereinbarung entgegensteht, können die Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss einen der Zweckbestimmung des...mehr

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BGH kippt Zitterbeschluss!

Leitsatz Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlusskompetenz. Durch Beschlussfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnun...mehr

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Zur grundbuchrechtlichen Löschung und zum schuldrechtlichen Verzicht von Sondernutzungsrechten

Normenkette §§ 10 Abs. 1, 15 WEG, § 19 GBO, § 877 BGB Kommentar 1. Der V. Senat des BGHbestätigte die Meinung des vorliegenden BayOblG mit Beschluss vom 30.03.2000 (MDR 2000, 757 mit Anmerkung Böhringer = ZMR 2000, 472 mit Anmerkung Müller = ZWE 2000, 347 mit Anmerkung Röll, S. 343 = ETW, Gr. 2, S. 4161) gegen die Auffassung des OLG Düsseldorf vom 19.07.1995 (FGPrax 1995, 187...mehr

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überqueren der Flächen ist u.U. zu gestatten

Leitsatz Soweit eine im Gartenplan einer Wohnanlage als Kinderspielplatz bezeichnete Fläche nur über Sondernutzungsflächen zu erreichen ist, ist es zwingend erforderlich, den Zugang über diese Sondernutzungsflächen zu gewährleisten, da ein Ausweichen auf Flächen, die im Eigentum Dritter stehen, ausscheidet. Fakten: Die Wohnanlage verfügt über einen Kinderspielplatz. Dessen Fl...mehr

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Mehrheitsbeschlüsse, Bestandskraft mangels Anfechtung

Leitsatz Mangels Anfechtung bestandskräftig gewordene Mehrheitsbeschlüsse über Änderungen der Gemeinschaftsordnung (speziell zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, zu Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und über Hausordnungsvorschriften) sind nicht nichtig! Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 23 WEG Kommentar...mehr

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An errichteten Räumen entsteht nicht automatisch Sondereigentum

Leitsatz Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese zu bebauen, enthält nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem solchen Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten. Fakten: Den Wohnungseigentümern war jew...mehr

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Einigung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher Einräumung von Sondereigentum

Leitsatz Vereinbartes Sondernutzungsrecht verschafft dem Berechtigten nicht das Recht, ohne Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, dort Sondereigentum zu bilden Die nachträgliche Einräumung von Sondereigentum bedarf der Einigung aller Wohnungseigentümer in der für die Auflassung vorgeschriebenen Form sowie die Eintragung im Grundbuch Erneut: Unwirksame Vereinbarung einer vorwegg...mehr

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Gemeinschaftsordnung für Instandsetzungskosten maßgeblich

Leitsatz Isolierglasfenster sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Obliegt nach der Gemeinschaftsordnung die Behebung von Glasschäden an Fenstern und Türen im Bereich des Wohnungseigentums dem jeweiligen Wohnungseigentümer, so gilt dies auch für den Austausch trüb oder blind gewordener Glasscheiben. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer ersetzte im Bereich seines Sondernutz...mehr

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Majorisierende Selbst-Verwalterbestellung in Zweier- Gemeinschaft

Leitsatz Verwaltervergütung von monatlich DM 100,- je Wohnung entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung! Gartensondernutzungsberechtigter Eigentümer hat grundsätzlich nicht das Recht, dort stehende Bäume zu fällen; widrigenfalls ist er wegen unerlaubter Handlung zur Wiederanpflanzung verpflichtet Normenkette § 14 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 26 WEG, § 249 BGB, § 823...mehr

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Vermietung von Gemeinschaftseigentum aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses

Leitsatz Im Gemeinschaftseigentum stehende Räume (hier: Kellerräume) können auch über Mehrheitsbeschluss vermietet werden, soweit dem nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Eigentümern im Einzelfall kein Nachteil erwächst. Normenkette § 13 WEG, § 14 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 16 WEG, § 21 WEG, § 745 BGB Kommentar 1. Das vorlegende BayObLG hat die Gültigkeit eines solchen a...mehr

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Zwischen wem sind Streitigkeiten auszutragen?

Leitsatz Hat der Bauträger abweichend von dem der Teilungserklärung beigefügten Lageplan einen Zaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen gezogen, richtet sich der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden ordnungsgemäßen Zustands grundsätzlich gegen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit. Fakten: Grundsätzlich kann jeder Wohnungseig...mehr

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Beschlussanfechtung nach gültiger Eventualeinberufung

Leitsatz Gültige Eventualeinberufung kraft entsprechender (Zitter-)Beschlussfassung; nicht nichtiger, sondern mangels Anfechtung bindender Beschluss in Abweichung zu § 25 Abs. 4 WEG (wie BayObLG)! Anforderungen an einen zustimmungsersetzenden Beschluss auf Gestattung baulicher Veränderungen Zustellungen im Beschlussanfechtungsverfahren sind nicht nur an den Verwalter als geset...mehr

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Kfz-Stellplatz als vorübergehende Stellfläche von Müllcontainern

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mit Mehrheit einen Beschluss darüber fassen, dass ein der Gemeinschaft gehörender Kfz-Stellplatz, an dem kein Sondernutzungsrecht bestellt ist, am Abend vor und am Tag der Müllentleerung für das Aufstellen von Müllcontainern freizuhalten ist. Fakten: Aufgrund einer entsprechenden Bestim...mehr

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Gemeinschaftlicher Kfz-Stellplatz kann kurzzeitig - beschlussgemäß - auch zum Aufstellen von Müllcontainern genutzt werden

Normenkette § 15 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall wurde hinsichtlich eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Kfz-Stellplatzes (ohne begründetes Sondernutzungsrecht) die allgemeine Gebrauchsregelung beschlossen, am Abend vor und am Tag der Müllentleerung den Stellplatz für das Aufstellen von Müllcontainern freizuhalten. Die Beschlussanfechtung hiergegen wurde als ...mehr

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Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

Normenkette § 8 WEG, § 1026 BGB, § 1093 BGB Kommentar 1. Das Grundbuchamt hat einen Eintragungsantrag zurückzuweisen, der zu einer inhaltlich unzulässigen Eintragung im Grundbuch führen würde. 2. Wird ein mit einem Wohnungsrecht belastetes Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt, so kann die Beschränkung des Belastungsgegenstandes des Wohnungsrechts auf ein (oder mehrere) ...mehr

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Von einer Gegenleistung (hier: Gartenpflege) abhängig gemachtes und bestandskräftig beschlossenes, befristetes Sondernutzungsrecht entfällt bei Nichterfüllung der abgesprochenen Gegenleistung

Normenkette § 15 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 158 Abs. 2 BGB, § 242 BGB Kommentar 1. Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss ("Zitterbeschluss") einem Wohnungseigentümer personenbezogen - ein Sondernutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (hier: an einem gemeinschaftlichen Bastelraum) - bedingt - bis zu seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft einger...mehr

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Entzug bei Verstoß gegen Auflagen

Leitsatz Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums bis zu seinem Ausscheiden eingeräumt und hieran zugleich die Erbringung von Gartenarbeiten als Gegenleistung geknüpft, so führt eine dem Verpflichteten zurechenbare Nichterfüllung der Gartenpflege in jedem Fall daz...mehr

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Reicht - aus grundbuchrechtlicher Sicht - einseitige Aufgabeerklärung eines Berechtigten zur Löschung seines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts? Das BayObLG bejaht diese Frage

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 15 WEG, § 19 GBO Kommentar - Vorlage zum BGH - 1. Die Abänderung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts bedarf materiell-rechtlich der Einigung aller Eigentümer und der Zustimmung derjenigen dinglich Berechtigten, deren Rechtstellung nachteilig berührt wird (h.M.). 2. Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht um die materiell-rechtlichen Aufheb...mehr

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Folgen einer teilweise misslungenen Begründung von Garten-Sondernutzungsrechten

Normenkette § 10 Abs. 2 WEG, § 15 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Werden in einer Teilungserklärung mehrere Sondernutzungsrechte in der Weise begründet, dass hinsichtlich der Lage der Sondernutzungsflächen auf einen Lageplan Bezug genommen wird, so entsteht das Sondernutzungsrecht (hier: an Gartenflächen) ungeachtet der erfolgten Eintragung im Grundbuch nicht, wenn in einer für z...mehr

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Abgrenzung muss vorhanden sein

Leitsatz Werden in einer Teilungserklärung mehrere Sondernutzungsrechte in der Weise begründet, dass hinsichtlich der Lage der Sondernutzungsflächen auf einen Lageplan Bezug genommen wird, so entsteht das Sondernutzungsrecht ungeachtet der erfolgten Eintragung im Grundbuch dann nicht, wenn in einer für zwei Sondernutzungsrechte vorgesehenen Gesamtfläche keine Abgrenzung der ...mehr

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Umgestaltung einer Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

Leitsatz Aussagekräftige Fotos können Augenscheinstermin entbehrlich machen Normenkette § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Die grundlegende Umgestaltung einer Garten-Sondernutzungsfläche durch den sondernutzungsberechtigten Eigentümer stellt grundsätzlich eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. 2. Die Gemeinschaftsordnung kann jedoch ...mehr

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Kanaldeckel im Garten ist kein Sachmangel

Leitsatz Es liegt kein Sachmangel des Wohnungseigentums vor, wenn die mitverkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlussstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca. 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muss. Fakten: Nach Abschluss des Kaufvertrags über eine noch zu errichtende Eigentumswohnung, zu der auch das Sondernut...mehr

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Wasseranschlussstation mit Kanaldeckel im sondergenutzten Garten kein Sachmangel

Normenkette § 15 Abs. 1 WEG, § 633 BGB Kommentar 1. Im zur Sondernutzung mitverkauften Garten einer größeren, atypischen (Reihenhaus-)Wohnanlage wurde bauträgerverkäuferseits eine unterirdische Wasserübergabestation (Wasseranschlussstation) errichtet, mit Erde überdeckt und begrünt, sodass lediglich ein Kanaldeckel mit einem Durchmesser von etwa 1 m sichtbar blieb (zu gelegen...mehr

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Wäschespinne darf nicht ständig aufgestellt werden

Leitsatz Eine nicht fest und dauerhaft installierte Wäschespinne, die nur bei Bedarf in ein im Boden eingelassenes Führungsrohr geschoben wird, ist keine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG. Fakten: Einem der Wohnungseigentümer ist an einer Teilfläche des Gartens ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Dort ließ er in der Erde ein Führungsrohr ein, in dem bei Bedarf eine ...mehr

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Kein Sondernutzungsrecht durch Zitterbeschluss

Leitsatz Ein Sondernutzungsrecht an gemeinschaftlichen Flächen kann durch nicht angefochtenen und damit bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht begründet werden. Fakten: Bei dieser Entscheidung der Berliner Richter handelt es sich um einen so genannten Vorlagebeschluss an den BGH. Eine abschließende Entscheidung des Kammergerichts ist deshal...mehr

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Nachträglich errichteter Windfang (Holz-Glas-Konstruktion auf Betonsockel) durfte aufgrund gesonderter Vereinbarungsregelung verbleiben

Normenkette § 5 Abs. 4 WEG, § 10 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In der Gemeinschaftsordnung einer kleineren Mehrhausanlage war hier speziell vereinbart, dass "bauliche Veränderungen, insbesondere Um-, An- und Einbauten ... auch dann vom jeweiligen Wohnungseigentümer vorgenommen werden könnten, wenn sie gemeinschaft...mehr

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Eine ggf. auch nur durch Sondereigentum erreichbare Dachfläche (ohne eingeräumtes Sondernutzungsrecht) verbleibt im Gemeinschaftseigentum und kann nicht einseitig genutzt und mit einer Pergola überbaut werden

Normenkette § 15 WEG und § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war die nach Aufteilungsplan bekieste Dachfläche, auf der eine Pergola eingerichtet wurde, gemeinschaftliches Eigentum. Diese Bebauung stellt sich als ein auf Dauer vorgesehener Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum und damit als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar, die grundsätz...mehr

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Gartenhaus kann Optik stören

Leitsatz Die Errichtung eines Gartenhauses ist eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage stören kann. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Fakten: Einem der Wohnungseigentümer ist an der seiner Wohnung vorgelagerten Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, auf der er ein Gartenhäuschen errichtete, ...mehr

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Herausgabeverlangen kann unzulässige Rechtsausübung sein

Leitsatz Hat sich ein Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vorbehaltlos bereit erklärt, seine Sondernutzungsfläche für den Stellplatz eines anderen Wohnungseigentümers teilweise zur Verfügung zu stellen, und hält er sich daran auch mehrere Jahre, dann kann seinem Herausgabeverlangen der Einwand widersprüchlichen Verhaltens entgegenstehen. Fakten: Einem Wohnungseige...mehr