Fachbeiträge & Kommentare zu Sondernutzungsrecht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Abgrenzungen von anderen Rechtsinstituten

Rz. 26 Wohnungseigentum unterscheidet sich von sonstigen Eigentumsformen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 31 Sondereigentum sind die gem. § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 WEG bestimmten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden wesentlichen Bestandteile des Gebäudes, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 WEG erfüllen, also verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das Gemeinschaftseigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Objektive Anknüpfung, Art. 4 Rom I-VO

Rz. 336 Für obligatorische Verträge, die ein dingliches Recht an einem Grundstück oder ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. insoweit aber Einschränkung in Art. 4 Abs. 1 lit. d Rom I-VO) zum Gegenstand haben, beruft Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom I-VO vorrangig das Recht des Staates, in dem das Grundstück belegen ist, so dass Sachenrechtsstatut und Schuldvertragsstatut hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Als Pfandobjekt geeignete Grundstücksrechte, Grundlage der Pfandhaftung

Rz. 29 Das von der Übertragung betroffene Pfandrecht an dem im Grundbuch eingetragenen Recht kann ursprünglich entweder rechtsgeschäftlich – durch Verpfändung nach §§ 1273 ff. BGB – oder im Wege der Zwangsvollstreckung – durch Pfändung (§§ 857 Abs. 3, 6, 828 ff. ZPO) – begründet worden sein, wobei die zuletzt genannte Möglichkeit einen wesentlich größeren Anwendungsbereich h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume

Rz. 33 Sondereigentum besteht an zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Sie sind dann Sondereigentum, wenn sie nach § 3 Abs. 1 oder § 8 WEG zum Sondereigentum bestimmt und nach Lage und Größe aus dem Aufteilungsplan ersichtlich und gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG genau bezeichnet sind. Zum Begriff der "Wohnung" und der "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume" gil...mehr

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Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig, was wegen Versäumung der Anfechtungsfrist allein zu prüfen sei. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungseigentümer im Jahre 2016 vereinbart hätten, an der Stelle, an welcher jetzt die Gartenhütten errichtet werden sollen, Mülltonnenstellplätze zu erstellen. Zwar werde die Auffassung vertreten, dass Gebrauchs...mehr

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Bauliche Veränderung: Unbil... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer errichtet auf der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Terrasse eine über die gesamte Frontbreite (ca. 6,60 m) verlaufende Gabionenmauer. Die Mauer weist entlang des Zugangs zur Eingangstür (ca. 3,25 m) eine Sichtschutzwand aus Holz mit einer gestuften Höhe von zunächst 1,33 m und sodann von 1,80 m auf. Die Wohnungseigentümer gestatten nachträglich...mehr

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob man einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung an einem Ort gestatten kann, für den eine andere Nutzung vereinbart ist. LG-Lösung Das LG bejaht die Frage. Es meint, § 20 Abs. 1 WEG laufe ansonsten leer. Das ist eher Unsinn. Die eigentliche dogmatische Frage, ob man durch einen Beschluss eine Vereinbarung veränder...mehr

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Bauliche Veränderung: Gebra... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Beschluss über die Genehmigung zur Errichtung von Gartenhütten im Allgemeineigentum für Fahrräder und Abstellen von Gartenwerkzeugen. Die Finanzierung erfolgt auf eigene Kosten der jeweiligen Eigentümer, die eine solche Gartenhütte auf dem Allgemeineigentum errichten möchten. Die Gartenhütten sollen rechts vom Haus ohne Fundamen...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Wahl-/(Sonder-)Grab

Rz. 189 Sofern in einem Grab nicht nur die Bestattung eines Familienangehörigen, sondern z.B. mehrerer Familienangehöriger erfolgen soll oder eine längere Benutzungsdauer als die übliche Ruhenszeit gewünscht wird, sind die Berechtigten darauf angewiesen, auf ein Wahl-/(Sonder-)Grab zurückzugreifen. Solche Sondergrabstellen sind durch eine besondere Größe und Lage gekennzeich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 738 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im S...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem darum, ob der an einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung Berechtigte nach Treu und Glauben Einschränkungen seiner Rechte hinnehmen muss. Das Problem ist nicht neu. Zugangsproblem Einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung steht es nicht entgegen, dass der entsprechende Raum oder, wie im Fall, die entsprechende Fläche der einzige Zugang zum ...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und die anderen Wohnungseigentümer streiten im Wesentlichen über den räumlichen Umfang einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung, die Inhalt des Sondereigentums des K ist. Vor dem AG nimmt K die übrigen Wohnungseigentümer auf Feststellung in Anspruch, dass er unter Ausschluss der Beklagten und Dritter die näher bezeichnete Fläche ausschließlich zu nutzen be...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Parteiwechsel sei wirksam und führe auch nicht zur Unzulässigkeit der Berufung. In der Sache sei die Klage gerechtfertigt. Die zulässige Berufung führe zur Verurteilung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da in der Sache die Feststellung gerechtfertigt und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch passivlegitimiert sei. Denn der Streit über die Reic...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Rechtsfrage, ob man eine unwirksame Vereinbarung umdeuten kann. Dies ist vorstellbar: Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde (§ 140 BGB). Umdeutung Wird ein wesentlicher Gebäudeb...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Vorder- und ein Hinterhaus. K ist Wohnungseigentümer der Einheit II, welche die Räumlichkeiten im ersten und zweiten Obergeschoss des Vorderhauses umfasst. B ist Wohnungs- und Teileigentümer der Einheit I, welche die Einheit im Erdgeschoss des Vorderhauses sowie die Räumlichkeiten des Hinterhauses umfasst. Zwischen den Häusern lie...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Bes... / 1 Leitsatz

Streiten die Parteien um das Bestehen eines "Sondernutzungsrechts" (= Sondernutzungsrechtsvereinbarung), so bemisst sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Abschluss einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung abgewiesen worden ist, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt. Gleiches gilt, wenn d...mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterteilung

1 Leitsatz Ein Sondernutzungsrechtsberechtigter ist befugt, sein Sondernutzungsrecht zu unterteilen. 2 Normenkette § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem Inhalt des Sondereigentums des Wohnungseigentums 1 ist nach einer Sondernutzungsvereinbarung ("Sondernutzungsrecht") eine unbebaute Grundstücksteilfläche. Wie diese benutzt und gebraucht werden darf, ist nicht vereinbart. K, der E...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 1 Leitsatz

Ein Sondernutzungsrechtsberechtigter ist befugt, sein Sondernutzungsrecht zu unterteilen.mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 3 Das Problem

Inhalt des Sondereigentums des Wohnungseigentums 1 ist nach einer Sondernutzungsvereinbarung ("Sondernutzungsrecht") eine unbebaute Grundstücksteilfläche. Wie diese benutzt und gebraucht werden darf, ist nicht vereinbart. K, der Eigentümer des Wohnungseigentums 1, beantragt beim Grundbuchamt, das Sondernutzungsrecht zu unterteilen ("SoNu 3" und "SoNu 4"). Das Grundbuchamt is...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Unterteilung einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung. Hier gilt: Der Sondernutzungsberechtigte darf sein Recht unterteilen und beispielsweise an der seinem Recht unterliegenden Gartenfläche weitere Sondernutzungsrechte begründen (Hügel/Elzer WEG 3. Aufl. 2021, § 10 Rn. 149). Die anderen Wohnungseigentümer müssen an der Unterteilung ebens...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 1.8.2023, 34 Wx 166/23 emehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 4 Die Entscheidung

Das OLG weist darauf hin, dass K keine Änderung der Sondernutzungsvereinbarung im Auge gehabt habe. Er habe zwar die Flächen "SoNu 3" und "SoNu 4" abspalten und rechtlich verselbstständigen wollen. Eine solche Unterteilung sei aber ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten zulässig, solange die äußeren Umfangsgrenzen dabei unverändert blieben. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Begründet... / 3 Das Problem

2 Ehepaare bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im rückwärtigen Teil der Wohnungseigentumsanlage befinden sich ein Gemeinschaftsgarten und ein Pkw-Stellplatz, an dem K1 und K2 ein Sondernutzungsrecht zusteht. Beide Flächen sind nur über einen Verbindungsweg zu erreichen. Zur öffentlichen Straße hin befindet sich ein Hofeinfahrtstor, das die Eheleute B1 und B2 vers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Wirtschaftliches Eigentum: Bilanzierung beim Nießbraucher

Rz. 193 [Autor/Zitation] Ein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum des Nießbrauchers ist insbes. dann anzunehmen, wenn der Nießbraucher den Besteller für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstands ausschließen kann oder wenn der Nießbraucher über die Substanz des Gegenstands des Nießbrauchs verfügen kann (BFH v. 12.11.1964 – IV 240/64, H...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 113 [Autor/Stand] Art. 2 Abs. 2 und 3 BayGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und sonstige Nebengebäuden von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Die Flächen entsprechender Garagen und Nebengebäude sollen aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Diesen Vereinfachungsregelungen lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Kampf um eine Fällgenehmigung!

1 Leitsatz Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Dem öffentlichen Recht entstammende Rechte, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, können nur gemeinschaftlich, d. h. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, geltend gemacht werden. 2 Normenkette §§ 9a, 10 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 1 Leitsatz

Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Dem öffentlichen Recht entstammende Rechte, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, können nur gemeinschaftlich, d. h. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, geltend gemacht werden.mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 4 Die Entscheidung

Das VG meint, es gebe schon keine rechtlichen Beziehungen des K zur Gemeinde B! Zwar sei das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Es vermittele K aber lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Auch ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht sei wie jede andere Vereinbarung weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Es handele sich um eine...mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 6 Entscheidung

VG Frankfurt/Oder, Urteil v. 28.6.2022, VG 5 K 1122/19mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, 5 Kiefern fällen zu dürfen. Die Flächen, auf denen diese Bäume stehen, unterliegen seinem Sondernutzungsrecht. Die dort vorgesehenen Stellplätze hat der Bauträger nicht hergestellt. Die Gemeinde erteilt die Genehmigung nicht. Sie meint, die "satzungsgemäßen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot der Fällung" lägen nicht vor. Die von K be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dem nach einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung an einem Stellplatz ein Alleingebrauchsrecht zusteht (Sondernutzungsberechtigter), für diese Fläche gegenüber den Behörden Rechte geltend machen kann. Das VG lehnt dies ab und meint, nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne in Bezug auf das gemein...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Der Erblasser hat seine Bestattung ausdrücklich geregelt

Rz. 7 Über die Art einer Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[31] Dieser kann seine Bestattungsanordnungen auch gegen den Willen oder Wunsch von Familienangehörigen durchsetzen.[32] Er kann seine Bestattung zu Lebzeiten regeln, indem er in einer letztwilligen Verfügung oder auf andere Weise festlegt, wer seine ...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 1 Der Fall

Titulierte Wiederherstellungsverpflichtung Mit rechtskräftigem Urteil ist die Schuldnerin – die bis zum 31.12.2021 Verwalterin der WEG war – verurteilt worden, die Parkplatzmarkierung des Parkplatzes Nr. 33 zu den bisherigen Maßen – 514 cm in der Länge und 266 cm in der Breite auf der linken Seite und 260 cm auf der rechten Seite – an bisheriger Stelle gemäß roter Markierung ...mehr

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Baum: Entfernung / 3 Das Problem

K ist Eigentümer des Grundstücks 1. B1 bis B4 sind die Wohnungseigentümer des benachbarten Grundstücks 2 (ein Doppelhaus). Im Abstand von 0,5 m bis 3 m zur Grundstücksgrenze stehen seit dem Jahr 1985 auf dem im Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück 2 heute über 10 m hohe Kiefern. B1 und B2 ist das alleinige Sondernutzungsrecht an ihrer Grundstückshälfte zugewiesen; auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum: Entfernung / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, das angegriffene Urteil stehe insgesamt zur Überprüfung, weil es gegenüber den B3 und B4 nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Die Beklagten seien nämlich aus materiell-rechtlichen Gründen Streitgenossen. Die Beseitigung der Bäume betreffe nicht allein die Ausübung des Sondernutzungsrechts zur Unterhaltung/Pflege der eigenen Gartenfläche, sondern stelle einen da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.3.2 Begründung von Sondernutzungsrechten

Fotovoltaikanlage Mitunter scheitert die Eintragung von Sondernutzungsrechten daran, dass die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger fehlt. Denn durch solche Regelungen kann die Verwertungsmöglichkeit der Grundpfandgläubiger konkret beeinträchtigt werden. Doch ist hierbei auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Jedenfalls für die Eintragung der Einräumung eines Gebrauchs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verfah... / 2.5.4 Wertänderung

Neufestsetzung bei Wertänderung Auch nach rechtskräftiger Festsetzung kann bei einer wesentlichen Wertveränderung eine Neufestsetzung in demselben Verfahren geboten sein. Hierfür reicht bereits eine Wertsteigerung um 10 % aus.[1] Gleiches gilt, wenn nach rechtskräftiger Festsetzung des Verkehrswerts für eine zur Zwangsversteigerung stehende Eigentumswohnung ein Sondernutzungs...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.1 Fruchtziehung

Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt ist (§ 743 ...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 5 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit einer Reallast können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht und Wohnungseigentum) belastet werden, nicht aber das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Taugliche Belastungsgegenstände sind ferner das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht (§ 30 WEG), nicht jedoch ausschließlich ein Sondernutzungsrecht.[1] Auch Grundstückstei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Ein Teileigentum steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ihr steht ein Sondernutzungsrecht an einem Raum zu. Wohnungseigentümer K will diesen Raum mitbenutzen. Fraglich ist, ob er hierauf einen Anspruch hat.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umfang des Gebrauchs: Wie h... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und B streiten u. a. darum, wie häufig B auf der seiner Wohnung vorgelagerten Terrassen- und Gartenfläche, an der für sein Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht besteht, grillen darf. Es geht im Fall um die Störung des Sondereigentums, die ein Wohnungseigentümer allein verfolgen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebrauch des Gemeinschaftsvermögens. Es wird gefragt, ob ein Wohnungseigentümer dieses von Gesetzes wegen mitgebrauchen darf. Mitgebrauch Den Mitgebrauch regelt § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Danach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Das Gemeinschaftsvermögen wird d...mehr

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Grunderwerbsteuer / 1.2 Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte

Den Grundstücken stehen gleich: Erbbaurechte Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des WEG und des § 1010 BGB.[1] Erbbaurecht Dem Eigentum als Vollrecht am Grundstück entspricht bei Erbbaurechten grunderwerbsteuerlich die Erbbauberechtigung als Vollrecht an diesen. Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbl...mehr

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Sondernutzungsrecht: Auslegung

1 Leitsatz Eine im Bestandsverzeichnis der Wohnungsgrundbücher eingetragene "Nutzungsregelung" kann im Einzelfall als Sondernutzungsrecht ausgelegt werden. 2 Normenkette § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem In den Bestandsverzeichnissen der Wohnungsgrundbücher findet sich folgende gleichlautende Eintragung: "Eine Nutzungsregelung hinsichtlich der Pkw-Abstellplätze Nr. 1 bis 12 is...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestreckte Begründung

1 Leitsatz Für die gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts genügt es, dass die Zuordnungs-/Bewilligungserklärung des in der Gemeinschaftsordnung ermächtigten Eigentümers wirksam geworden ist, als er noch Wohnungseigentümer war. 2 Normenkette § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG; § 19 GBO 3 Das Problem X beantragt aufgrund einer vereinbarten Ermächtigung, eine Sondernutzungsrechtsverei...mehr