Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.3 Wehrdienstleistende

Wehrdienstleistende sind ohne weitere Differenzierung vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine auf die Tätigkeit der Person und der daraus resultierenden Einnahmen bezogene Ausnahme von der Beitragspflicht. Sofern daneben weitere beitragspflichtige Einkünfte erzielt werden (z. B. Renten, Arbeit...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.2 Ende der Beitragsentlastung

Die Berücksichtigung der Kinder bei der Beitragsentlastung endet immer mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Das Lebensjahr vollendet jemand immer einen Tag vor der Wiederkehr des Geburtstags. Entsprechend vollenden Personen, die am 1. eines Monats geboren sind, ihr 25. Lebensjahr immer mit dem letzten Kalendertag des Vormonats und werden folgl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 118 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Veränderung der Belegschaftsstärke

Rz. 10 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer[1] um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Die Veränderung der Belegschaftsstärke muss eine doppelte Voraus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. Dazu zählen grundsätzlich nicht die Leiharbeitnehmer, für die in § 7 Satz 2 BetrVG durch die Betriebsverfassungsgesetznovelle von 2001 eine Sonderregelung getroffen wurde. An dieser Sonderregelung in § 7 Satz 2 BetrVG hat sich durch die Änderungen aufgrund Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Altersgrenze vor dem gesetzlichen Rentenalter

Auch einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen, die ein Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder der Erlangung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld vorsehen, können sachlich gerechtfertigt sein, z. B. dann, wenn mit der Tätigkeit erhebliche Gefahren verbunden sind. Für die früher nach ständiger Rechtsprechung des BAG zu...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Vertragliches Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts Regelaltersgrenze

Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Fall der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch schriftliche Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist insbesondere auch mit höherrangigem Recht, d. h. dem Unionsrecht, ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entspannung: Bedeutung für ... / 1 Gesellschaftliche Relevanz

Arbeitsplatzbedingte Gesundheitsbelastungen sind mehr denn je von gesellschaftlicher Relevanz. Im Rahmen des gesellschaftlichen Wandels hin zu einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft in Deutschland haben sich auch die Belastungen am Arbeitsplatz verändert. Die beobachtbare Intensivierung von Arbeit ist besonders durch eine zunehmende Flexibilisierung und einen erhöhte...mehr

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ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.4 Bei schwerbehinderten Menschen Zustimmung des Integrationsamts erforderlich

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf "auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn sie im Fall des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt."[1] Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert, so tritt daher d...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung, dem Ablauf einer Befristung oder durch Anfechtung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen enden, z. B. den Tod des Arbeitnehmers oder das Erreichen von Altersgrenzen; außerdem durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung. In diesem Beitrag werden die genannten sonstigen Gründe für die Beendigung des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.5 Rolle der Personal- und Schwerbehindertenvertretung

Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig.[1] Insbesondere ist § 102 BetrVG nicht entsprechend auf die Mitteilung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2 Förderung durch Wohn-Riester

Bei der Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum spielt auch der staatlich geförderte Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung eine Rolle. Hier sind insbesondere die Regelungen des Eigenheimrentengesetzes (EigRentG) zu beachten.[1] Durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) sind im Jahr 2014 weitere Verbesserungen im Bereich des Wohn-Riesters vorgenommen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 3 Anreize der Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind daran interessiert, die Unfallkosten zu reduzieren. Das ist für sie aber nur in Kooperation mit den Mitgliedsbetrieben möglich. Dies äußerte sich in den letzten Jahren in einem teilweisen Strategiewandel der BGen: weg von der reinen Überwachung der Betriebe, hin zu deren Beratung. Darüber hinaus gibt es auch eine Rechtsgrundlage zur Schaffung v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / Zusammenfassung

Überblick Schon Werner von Siemens hat festgestellt, dass die Verhütung von Unfällen keine Frage gesetzlicher Vorschriften ist, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Heutzutage ist es vermutlich müßig, sich über die Frage zu streiten, ob ein Unternehmen durch seinen eigenen Arbeitsschutz Geld verdienen kann. Es ist es sicherli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 2.2 Zuschläge/Nachlässe

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen (§ 162 SGB VII), das sog. Bonus-Malus-System. Auf diese Weise wird das tatsächliche Unfallgeschehen in jedem einzelnen Unternehmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Ein Unternehmen mit besonders vielen Unfällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 1 Einordnung

Für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage) erhalten Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (unverändert) Entgeltfortzahlung. Voraussetzung für diesen gesetzlichen Anspruch ist, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Entgegen dem Wortlaut der Vorschriften besteht der Anspruch nur dann nicht, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 4.2.2 Geschützter Personenkreis

Die Haftungsfreistellung setzt weiterhin voraus, dass ein Arbeitnehmer desselben Betriebs bzw. der Arbeitgeber selbst geschädigt wurde. Entscheidend wird zunächst auf die betriebliche Eingliederung abgestellt; es reicht die Tätigkeit "wie ein Beschäftigter", wie aus § 2 Abs. 2 SGB VII hervorgeht.[1] Der diesbezügliche Betriebsbegriff ist jedoch noch weiter gefasst – letztlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) für von ihm verursachte Schäden. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Besonderheiten (Risiko eines Schadenseintritts, mögliche Schadenshöhe, Betriebsrisiko des Arbeitgebers) gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer ein weitgehendes Haftungsprivileg gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Krankengeldzuschuss ist eine lohnsteuerpflichtige Zahlung des Arbeitgebers während des Bezugs von Krankengeld. Er soll finanzielle Nachteile ausgleichen. Der Anspruch, die Höhe und die Dauer sind oft in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung besteht nicht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 1 Zuschüsse während des Krankengeldbezugs

Verschiedene Arbeitgeber zahlen freiwillig oder aufgrund vertraglicher Verpflichtung während des Bezugs von Krankengeld an den Arbeitnehmer Zuschüsse oder gewähren weiterhin bestimmte Leistungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Werkswohnung). Die beitragsrechtliche Behandlung dieser Bezüge richtet sich nach § 23 c Abs. 1 SGB IV.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 4.2 Voraussetzungen der Haftungsfreistellung

Voraussetzung der Haftungsfreistellung ist, dass das Schadensereignis bei einer betrieblichen Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten ist. Ausgeschlossen ist die Freistellung jedoch bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers bzw. bei Eintritt des Schadensereignisses auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII versicherten Weg. 4.2.1 Schadenseintritt bei betrieblicher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 2.1 Höhe

Die Höhe sowie die konkrete Berechnungsart der Bezuschussung kann individualvertraglich/kollektivrechtlich festgelegt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber das Krankengeld auf tarifvertraglicher und sonstiger kollektivrechtlicher oder individualvert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 4.1 Grundsätze

Führt die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers zu einem Personenschaden bei einem betriebsfremden Dritten, gilt: ein Anspruch des Geschädigten folgt ohne Einschränkungen aus allgemeinem Deliktsrecht[1], der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber seinem Arbeitgeber einen internen Anspruch auf Freistellung nach den oben dargestellten Grundsätzen der Haftungsprivilegierung im Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 4.2.3 Ausschlusstatbestände

Eine Verpflichtung zum Ersatz eines Personenschadens seitens der Unfallversicherung scheidet bei vorsätzlicher Herbeiführung des Unfalls aus. Dies setzt Vorsatz bezüglich Verletzungshandlung und Verletzungserfolg voraus.[1] Ein Vorsatz liegt in Bezug auf den Verletzungserfolg bereits vor, wenn der Schädiger sein Vorhaben trotz starker Gefährdung der betroffenen Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinne die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine betrieblich veranlasste Tätigkeit nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.2 Vorläufige Vermögensmehrungen

Rz. 19 Ein Zufluss i. S. d. Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht wird nicht dadurch infrage gestellt, dass der Empfänger keinen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch hatte und er die erhaltenen Beträge später wieder zurückzahlen muss. Die Verfügungsmacht muss nicht endgültig erlangt sein. Das "Behaltendürfen" ist kein Merkmal des Zuflusses i. S. v. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Klose, SGB I § 55 Kontenpfändung und Pfändung von Bargeld (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 6 Nr. 1 bis 5, Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009 (BGBl. I S. 1701) wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 in den Abs. 1 bis 4 das Wort "Geldinstitut" jeweils durch "Kreditinstitut" und die Zeit vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherheitsfachkräfte / Zusammenfassung

Begriff Die Sicherheitsfachkräfte werden aufgrund gesetzlicher Normen vom Arbeitgeber eingesetzt und haben die Aufgabe, diesen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich sind das Arbeitssicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.3 Geltung des SGB I, SGB X (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19a Die Norm regelt, dass im Übrigen die Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten nach dem SGB I und dem SGB X – insbesondere § 35 SGB I, §§ 67 ff. SGB X gelten. Durch die Formulierung "im Übrigen" wird deutlich, dass § 284 als speziellere Regelung vorrangig zu beachten ist (BSG, Urteil v. 2.11.2010, B 1 KR 12/10 R).mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistungsberechtigte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Sie übernimmt im Wesentlichen den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG. Der neue Satz 2 2. Alternative stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass auch die ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) m...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderregelungen für Auszubildende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. a und b des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nationale Kontaktstellen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. ...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang der Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift übertrug inhaltsgleich den bisherigen § 72 Abs. 2 bis 4 BSHG. 2 Rechtspraxis 2.1 Maßnahmen und Gesamtplan Rz. 3 Nach dem W...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II – Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts – Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, SozSich 2011 Sonderheft, 7. Blüggel, Verfassungsgemäße Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes, jurisPR-SozR 22/2014, Anm. 1. Ebel/Wolz, Berechnung ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.1 Rechtsanspruch und Umfang der Hilfe

Rz. 3 Die Vorschrift vermittelt einen gebundenen Rechtsanspruch ("sind zu erbringen") auf Leistungen, wenn die in § 67 und in der DVO (abgedruckt bei § 69) genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch besteht jedoch nur dem Grunde nach. Welche konkrete Hilfe im Einzelfall erbracht wird, steht im Ermessen des Sozialhilfeträgers (§ 17 Abs. 2 Satz 1; sog. Auswahlermessen)....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 9 Grundsatz der wirksamen Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG: BVerwG, Buchholz 436.0, § 72 BSHG Nr. 2. Keine Abschreckung durch Sachleistungen: BVerwG, FEVS 35, 271. Übernahme von Wohnungskosten bei stationärer Maßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.3.2006, L 13 AS 4377/05 ER-B. Rz. 10 Hammel, Leistungen der Sozialhilfe zur Erhaltung der Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.4 Beitrags- und Meldeverfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Die Vorschrift verpflichtet den GKV-Spitzenverband, in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen verbindliche Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge zu treffen (§§ 23, 76 SGB IV). Der Spitzenverband Bund soll damit im Beitrags- und Meldeverfahren einen einheitlichen Prozess- und Verfahrensablauf sicherstellen. Darüber h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 übernimmt im Wesentlichen wortgleich die Regelung des bisherigen § 26 BSHG. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, haben im Grundsatz keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Dritten und Vierten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Ausschluss nur noch auf die Leistungen nach dem Dritten Kapitel (H...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.2 Regelbedarfsstufe 1

Rz. 39 Die Regelbedarfsstufe 1 (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 RBEG in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) erfasste alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte und ergab sich aus den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte (§ 5 RBEG). Die Regelbedarfsstufe 1 trat an die Stelle des vorherigen Eckregelsatzes in § 2 Abs. 2 RSV. Alleinstehende si...mehr