Begriff

Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen); Einzelregelungen in § 37 Abs. 6 und 7 und § 65 Abs. 1 BetrVG, §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 3 ASiG, § 179 Abs. 4 SGB IX.

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