Fachbeiträge & Kommentare zu Schönheitsreparaturen

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BGH: Vermieter können Schad... / 1 Leitsatz

Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen und Rückbauten sowie Schäden an der Mietsache können Vermieter nach wie vor anhand eines Kostenvoranschlags ("fiktiv") bemessen. Die anderweitige Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht ist nicht auf das Mietrecht übertragbar.mehr

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BGH: Vermieter können Schad... / 3 Das Problem

Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Mieter nach Ende des Mietverhältnisses Schadensersatz. Der Mieter hatte erforderliche Schönheitsreparaturen trotz Fristsetzung nicht ausgeführt, einen selbst verlegten Bodenbelag und selbst verlegte Fliesen nicht entfernt sowie Schäden im Treppenhaus verursacht. Ein vom Vermieter eingeholter Kostenvoranschlag kalkulierte die erforderl...mehr

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Umzugskosten / 12 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Die Pauschvergütung für Umzüge, bei denen ab dem 1.6.2020 mit dem Einladen des Umzugsguts begonnen wird, wird unabhängig von der Besoldungsgruppe und dem Familienstand berechnet. Die Pauschvergütung wird für Berechtigte und jede andere berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner, Kind) einzeln und unabhängig von der Besoldungsgruppe berechnet. Voraussetzung ist, dass di...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / m) Wohnungsrecht

Rz. 291 Der wesentliche Inhalt eines Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil allein und ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Hauptnutzung muss das Wohnen sein; weiterer Gegenstand, allerdings als Nebenzweck, können andere Nutzungen sein, so z.B. die Mitbenutzung der Garage, des Gartens, des Hofs, des Treppenhauses, der Waschküche, von F...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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Umzugskosten / 8 Mietentschädigung (§ 8 BUKG)

Die Mietentschädigung sind die Mietkosten, die umzugsbedingt für eine nicht mehr bzw. noch nicht genutzte Wohnung neben den Mietkosten einer genutzten Wohnung zu zahlen sind bzw. waren. Diese Mietkosten können unter bestimmten Voraussetzungen in engen zeitlichen Grenzen erstattet werden. Das heißt, bei gleichzeitig für die bisherige und die neue Wohnung zu zahlende Miete ist...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VI. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

Rz. 485 Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnha...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schönheitsreparaturen.

Rn 19 Die im Anschluss an eine Erhaltungsmaßnahme erforderlichen Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter auszuführen, es sei denn, die Schönheitsreparaturen sind wirksam übertragen worden und wurden im Zeitpunkt der Erhaltungsmaßnahme bereits fällig; jedenfalls kann der Vermieter einen Abzug ›neu-für-alt‹ verlangen (LG Berlin NJW-RR 97, 265); die Mietvertragsparteien können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Schönheitsreparaturen.

a) Grundsatz. Rn 144 Grds muss der Vermieter im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht die Schönheitsreparaturen, dh die durch Abnutzung notwendig gewordenen Maler- und Tapezierarbeiten, ausführen (BGH ZMR 04, 736, 737). b) Übertragung. Rn 145 Es ist möglich, die Schönheitsreparaturen einvernehmlich auf den Mieter – auch formularmäßig (BGH NJW 15, 1594 [BGH 18.03.2015 - VIII ZR 185...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schönheitsreparaturen.

Rn 3 Es gibt keine echte Legaldefinition, so dass zur Begriffsbestimmung – wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – primär auf § 28 IV letzter Satz der II. BV zurückgegriffen wird (BGH NJW 09, 1408 [BGH 18.02.2009 - VIII ZR 210/08]; Eisenschmid WuM 10, 459; Harsch FS 10 Jahre MietRRefG, 194), in dem es heißt: Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturenpflicht.

Rn 5 Obwohl der BGH (ZMR 05, 105 = NZM 04, 734) eine Verkehrssitte (krit Emmerich JuS 06, 933) insoweit bejaht, bedarf es dennoch einer wirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturenpflicht im Mietvertrag zulasten des Mieters. Ist die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig, so hält die Formularklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 I S 1, II Nr. 1 ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Besonderheiten bei einer ›Quotenklausel‹.

Rn 18 Die Probleme, formularmäßig den Mieter zur Durchführung einer Endrenovierung bei Ablauf des Mietverhältnisses zu verpflichten, haben zur Entwicklung derartiger Klauseln (vgl Riecke FS 10 Jahre MietRRefG, 219 f) geführt, die überwiegend als sog Abgeltungs- oder Quotenhaftungsklausel, oder Quotenschuldklausel bezeichnet werden. Gegenstand ist die Verpflichtung des Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starrer Fristenplan.

Rn 11 Ein Fristenplan mit zu kurzen Fristen führt zur Gesamtunwirksamkeit der Vertragsklausel (Ddorf OLGR 07, 199, München NZM 07, 215, LG Berlin ZMR 03, 487; auch wenn nur für unbedeutenden Raumtyp LG Ddorf Info M 11, 467). Nach aA entfällt nur die Fristenregelung als solche; die entstehende Regelungslücke soll durch einen Rückgriff auf angemessene Fristen zu schließen sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gegen das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 538 gilt für alle Mietverhältnisse und regelt als Ausfluss der Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters in erster Linie die Frage des Vertretenmüssens bei Entstehen von Schäden, dh insb die Beweislastverteilung. § 538 erfasst Verschleißschäden und alle Veränderungen (Verschlechterungen und Verbesserungen). Wichtigster Anwendungsfall sind Schönheitsreparaturen (vgl Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Übertragung.

Rn 145 Es ist möglich, die Schönheitsreparaturen einvernehmlich auf den Mieter – auch formularmäßig (BGH NJW 15, 1594 [BGH 18.03.2015 - VIII ZR 185/14] Rz 35) – zu übertragen (s dazu ausf § 538 Rn 3 ff). Gerät der Mieter mit der Erfüllung dieser Pflicht in Verzug, kann der Vermieter bei laufendem Vertrag neben Erfüllung Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vertragsauslegung und richterliche Korrektur.

Rn 17 Während der BGH bei § 551 (ZMR 03, 729 und 04, 405) sehr großzügig vorgeht, wird im Recht der Schönheitsreparaturen sehr streng kontrolliert. Nach Wiedemann (FS Canaris Bd I, 1285) setzt die Bestimmung des Umfangs der Unwirksamkeit mehr voraus als eine mechanische Textkorrektur. Der Zweck der (Verbots-)Norm müsse stärker berücksichtigt werden. Allein die Absicht des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schadensersatz.

Rn 146 Zieht der Mieter nach Mietvertragsende aus, ohne die auf ihn übertragenen Schönheitsreparaturen ausgeführt zu haben oder hat er die Schönheitsreparaturen schlecht ausgeführt, hat der Vermieter einen nach § 548 I 1 verjährenden Anspruch auf Schadensersatz gem §§ 535, 280 ff (BGH NJW 06, 1588 [BGH 15.03.2006 - VIII ZR 123/05]). Führt der Vermieter für den Mieter die Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, Normzweck.

Rn 4 Der Anwendungsbereich des § 548 (vgl Kandelhard NJW 02, 3291) wird grds weit ausgelegt (LG Aachen NZM 09, 276, BGH ZMR 06, 441: sogar für cic), da es Zweck der Regelung ist, die Parteien zu einer raschen Auseinandersetzung des Mietverhältnisses nach dessen Beendigung zu veranlassen. § 548 erfasst auch Ansprüche des Vermieters gegen Dritte, sofern diese in den Schutzbere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 144 Grds muss der Vermieter im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht die Schönheitsreparaturen, dh die durch Abnutzung notwendig gewordenen Maler- und Tapezierarbeiten, ausführen (BGH ZMR 04, 736, 737).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Nachträgliche Ersetzung als unwirksam erkannter Klauseln.

Rn 21 Für die nachträgliche Ersetzung einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel mit Hilfe einer Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gelten – nach Klimke ZMR 05, 161 ff – folgende Regeln: a) Die formularmäßige Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Mieter auf die Unwirksamkeit der bisherigen Regelung hinweist. Ohne ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Halbwegs starrer Fristenplan.

Rn 15 Das LG Hamburg (ZMR 04, 196) verneinte das Vorliegen eines starren Fristenplans bei folgendem Klauselzusatz: ›… Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung (dieser) Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung einer Verkürzung so ist (der Vermieter) auf Antrag (des Mieters) verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt nach billigem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand des Entschädigungsanspruchs nach § 546a I.

Rn 4 Voraussetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut die Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dem Begriff des Vorenthaltens ist immanent, dass die Rückgabe der Mietsache bzw. der Schlüssel (Kobl, NJW-RR 18, 845; vgl aber Naumbg IMR 19, 324: im Einzelfall schon kein Vorenthalten, wenn der Mieter sich der Schlüssel nur entledigt!) trotz bestehender Rü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters.

Rn 12 Die Verjährung beginnt nach § 548 I 2 – auch wenn die vom Mieter zu vertretende Veränderung erst später erkennbar wurde (Frankf WuM 01, 397) – mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis von der vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe (BGH NZM 19, 408, ZMR 04, 108 u ZMR 14, 270) hat und die Sache zurückerhält (BGH ZMR 12, 175; Ddorf WuM 08, 554; Emmerich NZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abtrennbarkeit.

Rn 6 Eine Ausnahme vom VgR gilt dann, wenn die beanstandete Klausel einen sachlich und sprachlich abtrennbaren, für sich wirksamen Teil aufweist (BGH NJW 01, 294 [BGH 27.09.2000 - VIII ZR 155/99]; 97, 3437). Dies setzt voraus, dass der unwirksame Klauselteil ohne weiteres gestrichen werden kann und der als wirksam anzusehende Rest aus sich heraus verständlich bleibt, ohne da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dienst- und Werkleistungen.

Rn 16 Dienstleistungen können naturgem nicht in Natur zurückgegeben werden, ebenso wenig nicht verkörperte Werkleistungen. Der Bereicherte schuldet also gem § 818 II Wertersatz, der sich nach der üblichen, hilfsweise der angemessenen, vom Empfänger ersparten, höchstens nach der (unwirksam) vereinbarten (BGHZ 111, 308) Vergütung bemisst (stRspr BGHZ 37, 259; 55, 135; 111, 308...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verpflichteter.

Rn 136 Die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung der gesamten Mietsache trifft den Vermieter. Sie kann auf einen Mieter – auch unbegrenzt – individualvertraglich übertragen werden (BGH NJW 02, 2383, 2384 [BGH 05.06.2002 - XII ZR 220/99]; Rostock OLGR 09, 933). Dies gilt va für die Wohnraum- (Naumbg NJW-RR 00, 823; BayObLG NJW-RR 97, 1371) und Gewerbemiete (Rost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Des Mieters.

Rn 150 Verstößt der Mieter gegen eine von ihm geschuldete Erhaltungspflicht, hat der Vermieter neben dem Erfüllungsanspruch einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 ff und ggf das Recht auf Ersatzvornahme (LG Berlin NZM 04, 655). Bei einem laufenden Mietverhältnis gebührt dem Vermieter ein Kostenvorschuss (BGH NJW-RR 90, 1231; s.a. LG Berlin NJW-RR 96, 523 [LG Berlin 02.11.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Schäden sowie trotz Fristsetzung nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen will § 551 sichern, wobei ein Ausgleich zwischen dem Sicherungsinteresse des Vermieters und dem Schutz des Mieters bezweckt ist (gesetzliche Begrenzung der Kautionshöhe). Die Kaution soll den Vermieter auch bei Streit über die Berechtigung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Fallgruppen.

Rn 62 Der Vermieter (und ihn ggf begleitende Handwerker, SV, Architekten etc) kann die Mietsache va in folgenden Fällen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – es verstößt gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn der Vermieter eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren macht (AG Hamburg NZM 07, 211) – betret...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundgedanken.

Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz anstelle des Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erhaltungspflicht.

Rn 4 § 582 I weicht von den §§ 581 II, 535 I 2 ab. Den Pächter trifft die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht. Erforderlichenfalls sind von ihm Verschleißteile der Inventarstücke zu ersetzen/zu erneuern, wenn kein Fall des § 582 II gegeben ist. Keine umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung nach FG Köln EFG 10, 828. Zur Übernahme von Schönheitsreparaturen (Gaststätte) vg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Ansprüche des Vermieters bei unwirksamer Klausel.

Rn 23 Es besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313, Börstinghaus WuM 05, 675, Klimke/Lehmann-Richter WuM 06, 653 [BGH 18.10.2006 - VIII ZR 52/06], Klimke WuM 10, 8; aA nur Horst DWW 07, 48). Der Vermieter muss dem Mieter Verhandlungen über eine Vertragsänderung (Ziel: wirksame Schönheitsreparaturenklausel mit ex-nunc-Wirkung, LG München II NZM 08, 608) anbieten. Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff der Erhaltung.

Rn 135 Erhaltung meint Instandhaltung und Instandsetzung (§ 555a Rn 3). Keine Erhaltung soll nach hM die Reinigung der Mietsache, zB der Außenfenster, sein (BGH NZM 18, 900 [BGH 21.08.2018 - VIII ZR 188/16] Rz 9) – was schon für die mitvermieteten Räume und Flächen, etwa das Treppenhaus, aber auch iÜ jedenfalls bei erheblichen Verschmutzungen zB von Glasbausteinen kaum überz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesamtschuldnerische Außenhaftung ggü dem Vermieter.

Rn 4 Diese Haftung bezieht sich speziell auf Ansprüche des Vermieters wegen rückständiger Miete einschl Betriebkostenvorauszahlungen und mietrechtlicher Abrechnungsspitzen bei der Betriebskostenabrechnung, Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und sonstiger Pflichtverletzungen des verstorbenen Mieters (LG Bochum ZEV 19, 528). Der Vermieter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälligkeit.

Rn 2 Kalendermäßige Fälligkeit nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach Stundung. Nicht Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, weil Fälligkeit sich nach dem Grad der Abnutzung der Wohnung richtet (LG Hannover NZM 02, 120 [LG Hannover 28.02.2001 - 12 S 1107/00]). Kalendermäßig bestimmt, wenn die Leistung im Laufe eines bestimmten Jahres oder in gleich bleibenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 68 Die ergänzende Wirkung von § 242 (s.o. Rn 25 f) gestattet es, dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unabhängig von deren Willen zusätzliche Pflichten hinzuzufügen. Dies kann entweder durch die Bildung ergänzender richterrechtlicher Normen oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschehen. Die Grenze zwischen diesen beiden Ergänzungsmechanismen ist fließend. Imm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis. Grundlage der GoA ist eine Tätigkeit einer Person (Geschäftsführer) für eine andere (Geschäftsherr), die weder auf einem Auftrag noch einer sonstigen Berechtigung beruht (BGH VIII ZR 302/07, Rz 18). Rn 2 Willenserklärungen sind für das Entstehen des gesetzlichen Schuldv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigenes und fremdes Geschäft.

Rn 14 Geschäfte berühren häufig nicht nur einen Rechts- und Interessenkreis. Handelt es sich um die Kreise mehrerer Dritter, liegt ein fremdes Geschäft des Geschäftsführers vor. Dieser hat bei dem Geschäft lediglich mehrere Geschäftsherren. Berührt das übernommene Geschäft aber auch den Rechts- oder Interessenkreis des Geschäftsführers selbst, wird von einem auch fremden Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Weitere Einzelfälle.

Rn 171 Baden und Duschen. Der Mieter darf idR baden und duschen. Balkon. Der Balkon oder eine Loggia dürfen nicht mit einem Baum bepflanzt werden (LG München NZM 17, 365 [LG München I 08.11.2016 - 31 S 12371/16]). Möglich ist der übliche, § 569 II beachtende Gebrauch. Inwieweit zB Blumengießen, Blumenkübel, Grillen, Möbel oder Wäscheständer gegen § 569 II verstoßen, ist eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verjährung.

Rn 108 Für alle Bereicherungsansprüche gilt die dreijährige Regelverjährung gem § 195. Die Verjährungsfrist beginnt gem § 199 I Nr 1 frühestens mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der condictio ob rem also erst, wenn endgültig feststeht, dass der Empfänger die vom Leistenden nach der Zweckabrede erwartete Gegenleistung nicht erbringen wird (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte.

Rn 42 § 157 verlangt, Verträge so auszulegen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Über den Wortlaut hinaus gilt dieses Gebot für alle Willenserklärungen (BGHZ 47, 78). Mit der Orientierung an Treu und Glauben wird eine objektiv-normative Auslegung ermöglicht, die auf das schutzwürdige Vertrauen des Erklärungsempfängers, die berechtigten B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schlüssige Änderungen.

Rn 32 Ein Mietvertrag oder mietvertragliche Abreden können selbstverständlich auch konkludent (schlüssig) getroffen (BGH ZMR 14, 965 Rz 19; WuM 14, 546 Rz 12; NZM 14, 748 Rz 19; NJW 10, 1133 Rz 14) und auch geändert werden (zur Miethöhe vgl § 557 Rn 6; zu Umlagevereinbarungen § 556 Rn 11, § 556 Rn 12 und § 556 Rn 29). Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu wert...mehr