Fachbeiträge & Kommentare zu Schönheitsreparaturen

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VI. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

Rz. 485 Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnha...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2.2.3 Begriff und Umfang der Schönheitsreparaturen

Begriff der Schönheitsreparaturen Zu den Schönheitsreparaturen gehören grundsätzlich die in § 28 Abs. 4 Satz 5 der II. BV und – damit übereinstimmend – in § 7 des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Mustermietvertrags 1976 Fassung I angegebenen Arbeiten, nämlich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizk...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.1.1 Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen

Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, wenn dies aufgrund des Zustands der Räume erforderlich ist. Übernimmt der Mieter eine renovierungsbedürftige Wohnung, ist hierin zwar ein Verzicht auf die Anfangsrenovierung zu sehen. Die während des Mietverhältnisses fälligen Schönheitsreparaturen sind jedoch vom Vermieter zu tragen...mehr

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Schadensersatz bei Pflichtv... / 2 Durchführung von Schönheitsreparaturen trotz unwirksamer Klausel

Führt der Mieter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses aus, obwohl die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, hat er einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, wenn der Vermieter schuldhaft eine unwirksame Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen verwendet hat. Dies dürfte bei älteren Verträgen aufgrund der späteren Verschärfung der ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.3 Abgeltungsklausel ("Quotenhaftungsklausel", "pro rata temporis-Regelung")

Praxis-Beispiel Vom BGH aufgegebene Quotenhaftungsklausel "Sind bei Beendigung des Mietvertrags die Schönheitsreparaturen nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt oder sich nicht der u...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2.2 Renovierungsklausel

Praxis-Beispiel Renovierungsklausel "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen." "Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten." "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter." Die Klausel in Beispiel 1 gilt nach dem OLG Karlsruhe[1] als wirksame Renovierungsklausel. Gleiches gilt für die Klausel in Beispiel 2. Nach der R...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 4 Kostenklauseln

Renovierungszuschlag Ist vereinbart, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen hat und dass der Mieter hierfür neben der Grundmiete und den Betriebskosten einen monatlich gleichbleibenden Zuschlag für die Schönheitsreparaturen schuldet, dann ist eine solche Abrede nicht anders zu bewerten, als wenn sogleich eine um diesen Zuschlag höhere Grundmiete ausgewiesen ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 6 Exkurs DDR-Mietverträge

Nach den DDR-Gesetzen musste der Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen auch ohne eine entsprechende Bestimmung im Mietvertrag durchführen. Diese Gesetze sind seit dem 3.10.1990 außer Kraft gesetzt. Nach dem heute geltenden Mietrecht des BGB sind die Malerarbeiten damit Aufgabe des Vermieters.[1]. Enthält ein vor dem 3.10.1990 abgeschlossener Mietvertrag eine ausdrücklich...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / Zusammenfassung

Überblick Die Durchführung von Schönheitsreparaturen ist nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters. Diese Vorschrift wird im Hinblick auf die Schönheitsreparaturen allerdings regelmäßig durch Formularvertrag abgeändert. Hierzu hat die Praxis zahlreiche Klauseln entwickelt. Man unterscheidet zwischen Vereinbarungen zur Renovierungspflicht bei Mietbeginn (Übernahmeklau...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2.2.2 Renovierungsklausel mit Fristenplan

Flexible Fristen – üblicher Renovierungsturnus Praxis-Beispiel Renovierungsklausel mit flexiblen Fristen "Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen in regelmäßigen Abständen auszuführen. Die Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen betragen im Allgemeinen für Küchen, Bäder und Duschen 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten 5 Jahre und für so...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3 Renovierungspflicht bei Vertragsende (Rückgabeklauseln)

3.1 Verpflichtung zur Endrenovierung (Endrenovierungsklausel) Praxis-Beispiel Endrenovierungsklausel "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache renoviert zurückzugeben." Im Unterschied zur Renovierungsklausel[1] verstößt eine Vereinbarung gegen § 307 BGB, wenn der Mieter verpflichtet sein soll, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhän...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5 Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln

5.1 Ansprüche des Mieters 5.1.1 Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, wenn dies aufgrund des Zustands der Räume erforderlich ist. Übernimmt der Mieter eine renovierungsbedürftige Wohnung, ist hierin zwar ein Verzicht auf die Anfangsrenovierung zu sehen. Die während des Mi...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.2 Ansprüche des Vermieters

5.2.1 Zuschlag im Mieterhöhungsverfahren Frei finanzierter Wohnraum Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Vermieter kein Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthält.[1] Preisgebundener Wohnraum Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum gelten folgende Grundsätze: Der Vermieter ist berechtigt, die Kostenmiete ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.1 Ansprüche des Mieters

5.1.1 Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, wenn dies aufgrund des Zustands der Räume erforderlich ist. Übernimmt der Mieter eine renovierungsbedürftige Wohnung, ist hierin zwar ein Verzicht auf die Anfangsrenovierung zu sehen. Die während des Mietverhältnisses fälligen ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.2.4 Kündigungsrecht des Vermieters

Dem Vermieter steht wegen der veränderten Vertragssituation kein Kündigungsrecht zu.mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.2.1 Zuschlag im Mieterhöhungsverfahren

Frei finanzierter Wohnraum Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Vermieter kein Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthält.[1] Preisgebundener Wohnraum Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum gelten folgende Grundsätze: Der Vermieter ist berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs....mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 1 Verpflichtung zur Renovierung bei Mietbeginn (Übernahmeklausel)

Praxis-Beispiel Übernahmeklausel "Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung vor dem Einzug zu renovieren." Eine Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet ist, die Wohnung bei Vertragsbeginn zu renovieren, verstößt gegen § 307 BGB.[1] Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, dass die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen als entgeltähnliche, nachschüssige Verpflicht...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2.1 Freizeichnungsklausel

Praxis-Beispiel Freizeichnungsklausel "Die Durchführung von Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter überlassen." "Dekoration ist Sache des Mieters." Bei diesen Vertragsgestaltungen wird § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB teilweise abbedungen. Der Vermieter zeichnet sich von der Verpflichtung zur Durchführung der regelmäßig fällig werdenden Renovierungsarbeiten frei. Diese Verpflichtung wi...mehr

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Schönheitsreparaturen – Vertragsklauseln

Zusammenfassung Überblick Die Durchführung von Schönheitsreparaturen ist nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters. Diese Vorschrift wird im Hinblick auf die Schönheitsreparaturen allerdings regelmäßig durch Formularvertrag abgeändert. Hierzu hat die Praxis zahlreiche Klauseln entwickelt. Man unterscheidet zwischen Vereinbarungen zur Renovierungspflicht bei Mietbeginn...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.2 Tapetenklausel (Makulaturklausel)

Die Klausel kann folgendermaßen formuliert sein: Praxis-Beispiel Tapetenklausel "Bei Vertragsende sind die Tapeten zu entfernen." Bei dieser Klausel kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mieter mit Renovierungspflichten belastet wird, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Wohnung noch in ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.1.2 Bereicherungsanspruch

Hat der Mieter Schönheitsreparaturen durchgeführt, obwohl er hierzu nicht verpflichtet war, hat der Mieter die Renovierungsleistung ohne Rechtsgrund erbracht. Deshalb schuldet der Vermieter Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB. Maßgeblich ist die übliche Vergütung für die vom Mieter geleistete Arbeit. Nach der Rechtsprechung des BGH ist diese wie folgt zu bemessen: Hat der Mieter ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.1.4 Feststellungsklage bei Zweifel über Wirksamkeit einer Klausel

Bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass eine Klausel unwirksam ist, kann der Mieter Feststellungsklage erheben. Ein Feststellungsinteresse i. S. v. § 256 ZPO liegt vor, wenn der Vermieter den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auffordert oder wenn der Mieter befürchten muss, dass sich der Vermieter auf die Wirksamkeit der Renovierungsklausel beruft. Hierfür r...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.1 Verpflichtung zur Endrenovierung (Endrenovierungsklausel)

Praxis-Beispiel Endrenovierungsklausel "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache renoviert zurückzugeben." Im Unterschied zur Renovierungsklausel[1] verstößt eine Vereinbarung gegen § 307 BGB, wenn der Mieter verpflichtet sein soll, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Sc...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.2.2 Verschlechterung der Mietsache durch Mieterrenovierung

Wird der Zustand der Räume durch eine vom Mieter nicht geschuldete Renovierung verschlechtert, hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. Maßgeblich ist, ob der vom Mieter geschaffene Zustand schlechter ist als der Zustand der unrenovierten Wohnung.[1]mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2 Klauseln zur Übertragung der Renovierungspflicht während der Mietzeit

2.1 Freizeichnungsklausel Praxis-Beispiel Freizeichnungsklausel "Die Durchführung von Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter überlassen." "Dekoration ist Sache des Mieters." Bei diesen Vertragsgestaltungen wird § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB teilweise abbedungen. Der Vermieter zeichnet sich von der Verpflichtung zur Durchführung der regelmäßig fällig werdenden Renovierungsarbeiten fre...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.1.3 Schadensersatzanspruch

Verwendet der Vermieter einen Mietvertrag mit unwirksamer Klausel, stehen dem Mieter u. U. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie aus Pflichtverletzung zu. Die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss setzt voraus, dass bereits die Einbeziehung der unwirksamen Klausel zu einem Schaden führt, z. B. weil der Kunde auf die Wirksamkeit der Klausel ve...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 2.2.1 Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung

Renovierungszustand bei Vertragsbeginn Nach der früheren Rechtsprechung des BGH war eine Renovierungsklausel auch dann wirksam, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn nicht frisch renoviert war. Die Klausel musste lediglich sicherstellen, dass die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. Der Vermieter konnte dem Mieter zwar die Anfangsren...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.1.1 Kombination Renovierungsklausel (Abschn. 2.2) mit Endrenovierungsklausel (Abschn. 3.1)

Enthält der Mietvertrag sowohl eine Renovierungsklausel[1] als auch eine Rückgabeklausel[2], führt diese Kumulation nachteiliger Klauseln nach h. M. zur Unwirksamkeit beider Klauseln.[3]mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.1.3 Farbwahlklausel

Praxis-Beispiel Farbwahlklausel "in Weiß oder hellen Farben" "Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden." Nach Ansicht des BGH ist eine Farbwahlklausel unbedenklich, wenn sie sich ausschließlich auf eine im Zeitpunkt der ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.3 Heilungsvereinbarung

Die Parteien können vertraglich vereinbaren, dass eine unwirksame Renovierungsklausel durch eine wirksame Klausel ersetzt wird. Hinweis Auch formularvertraglich zulässig Dies ist auch durch Formularvertrag möglich. Der Vermieter darf allerdings die Unwissenheit des Mieters nicht ausnützen; vielmehr muss er den Mieter auf die Unwirksamkeit der Regelung hinweisen. Ohne einen solc...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.2.3 Schadensersatz bei ausgefallenen Farbtönen

Der Mieter muss Schadensersatz an den Vermieter zahlen, wenn er eine anfangs in neutralen Farben gestrichene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen Farbton (z. B. in rotem, gelbem oder blauem Anstrich) zurückgibt. Eine Neuvermietung ist damit praktisch unmöglich. So rechtfertigt der BGH den Anspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache.[1] Wichtig Kein kräftig...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.1.2 Kombination Renovierungsklausel (Abschn. 2.2) mit individuell vereinbarter Endrenovierungsverpflichtung

Eine individualvertraglich vereinbarte Verpflichtung des Mieters zur Rückgabe einer renovierten Wohnung ist bei isolierter Betrachtungsweise wirksam. Enthält der Mietvertrag neben der individuell vereinbarten Renovierungsverpflichtung auch eine formularvertraglich vereinbarte Renovierungsklausel, so gilt Folgendes: Die Prüfung der Formularklausel richtet sich nach § 307 BGB. ...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.2 Reallast

Bei der Reallast hat der Berechtigte nicht nur die alleinige Nutzungsbefugnis; der Eigentümer ist vielmehr darüber hinaus verpflichtet, die Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die Schönheitsreparaturen zu tragen.[1] Anders als die Dienstbarkeit gewährt die Reallast kein unmittelbares Nutzungsrecht. Vielmehr ist der Eigentümer weiterhin Besitzer ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken. Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung Folgende Modernisierungsmaßnahmen können zu einer nachhaltigen Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung führen: Ein...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.1.1 Verletzung von Leistungspflichten

Wird eine vertragliche Leistungspflicht verletzt, wandelt sich der dem Vermieter zustehende Anspruch auf Erfüllung nur unter den Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 BGB – also nach Fristsetzung – in einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld um. Hierzu zählen im Wesentlichen 3 Gruppen von Vertragsverletzungen: Ist der Mieter vertraglich zur Ausführung von Schönheitsreparaturen ver...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2.1 Gesetzliche Regelung

Umgestaltung der Wohnung Der Berechtigte darf die Wohnung nicht umgestalten.[1] Er muss die üblichen Wartungsarbeiten durchführen.[2] Schönheitsreparaturen und die Instandsetzungen obliegen dem Eigentümer[3]; der Berechtigte muss diese Maßnahmen dulden.[4] Modernisierungsmaßnahmen Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist der Eigentümer nicht verpflichtet. Umgekehrt mus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Ein- oder Zweifamilienhaus Mit diesem Programm wird die Anschaffung eines Ein- oder Zweifamilienhauses gefördert. Bedingung ist, dass das Objekt im Zuge der Anschaffung erheblich modernisiert wird. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich m...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 1.1 Abnutzungs- und Verschleißschäden

Nach § 538 BGB hat der Mieter für Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht einzustehen. Zu den Veränderungen und Verschlechterungen in diesem Sinne gehören zunächst diejenigen Abnutzungen und Verschleißerscheinungen, die im Verlauf der Mietzeit infolge des üblichen Mietgebrauchs eintreten. ...mehr

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Schadensersatz bei Pflichtv... / 4 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Vermieters sind im mietrechtlichen Teil des BGB nicht ausdrücklich geregelt. Lediglich in § 546a Abs. 2 BGB ist bei verspäteter Rückgabe die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausgeschlossen. Folgende Hauptfälle sollen kurz aufgezählt werden: Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen Schadensersatzansprüche wegen Bes...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 2.2 Vertragliche Regelungen

Die Parteien können schuldrechtlich etwas Abweichendes vereinbaren. Häufig wird festgelegt, dass der Berechtigte ein bestimmtes monatliches Entgelt oder die auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu tragen hat. Eine ausdrückliche Regelung im Vertrag ist empfehlenswert. Mit einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung gelten für die Abrechnung über die Betriebskosten d...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohnungen, die den Gebrauchswert der Wohnung oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen oder Maßnahmen, die der Einsparung von Energie und Wasser dienen. 30 Jahre Wohnnutzung: Vorher und nachher Das Wohngebäude oder die Wohnung müssen vor Beginn der Maßnahme bereits 30 Jahre zu Wohnzwecken genutzt worden sein. Dazu kom...mehr

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AGS 05/2023, Schmidt/Futterer, Mietrecht - Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts

15. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 3.109 S., 189 EUR Der Großkommentar bietet eine gemeinsame Kommentierung des Wohn- und Gewerberaummietrechts auf fast 3.200 Seiten. Trotz der Informationsfülle ist die Kommentierung übersichtlich und strukturiert dargestellt, so gibt es bspw. auch ein eigenes Kapitel zum Prozessrecht. Es werden umfangreich praxisrelevante Fragen u.a...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.2 Grundformen der Wohnungshilfe und sonstige Hilfen

Rz. 7 Zu den Grundformen der Wohnungshilfe gehören (Nr. 4.1 UV-Wohnungshilfe-Richtlinien): Übernahme der Kosten für behinderungsgerechte bauliche Anpassung des vorhandenen bzw. zukünftigen Wohnraums (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau, Erweiterung etc.). Übernahme behinderungsbedingter flächenbezogener Mehrkosten (einschließlich anteiliger Nebenkosten) einer behindertengerechten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.1.2 Empfohlener Inhalt eines Mietaufhebungsvertrags

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehört die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses sowie eine Regelung zum Beendigungszeitraum. Ansonsten wird der Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters sofort fällig, was natürlich auch in dessen Sinn sein kann. Im Übrigen ist wesentlich für den Mietaufhebungsvertrag, dass die Räumu...mehr