Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Abnahme im Mietrecht / 3.2.1 Fehlende vertragliche Regelung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 
Achtung

"Besenrein" reicht aus

Fehlt eine vertragliche Regelung, so sind die Räume "besenrein" oder – bei Teppichböden – gesaugt zurückzugeben. Schmutzspuren und Flecken, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, sind zu beseitigen. Die üblichen, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschmutzungen muss der Vermieter hinnehmen.[1]

Ist vertraglich vereinbart, dass die Mietsache "ordnungsgemäß gereinigt" an den Vermieter zurückzugeben ist, schuldet der Mieter keine Grundreinigung, sondern lediglich "die übliche Reinigung von dem sich allmählich ansammelnden Schmutz".[2] Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass dem Mieter zuvor eine Frist zur ordnungsgemäßen Reinigung gesetzt worden ist. Der Anspruch entfällt, wenn eine Beseitigung oder ein Umbau der Räume geplant ist, weil dem Vermieter in einem solchen Fall durch die unterlassene Endreinigung kein Schaden entsteht. Die gewöhnliche Endreinigungsverpflichtung kann in einem solchen Fall auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in eine Zahlungspflicht umgedeutet werden, weil diese Pflicht keine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung darstellt.[3]

 
Wichtig

Pflicht zur Grundreinigung

Ist der Mieter bei Vertragsende zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat der Vermieter Anspruch auf eine Grundreinigung.[4]

Hat der Mieter einen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ordnungsgemäßen PVC- oder Holzfußboden ohne Zustimmung des Vermieters mit einem Teppichboden überklebt, so kann der Vermieter verlangen, dass der Teppichboden bei Vertragsende entfernt und der ursprüngliche Boden wiederhergestellt wird. Ist dies nicht möglich, weil der Unterboden durch das Überkleben beschädigt worden ist, schuldet der Mieter Schadensersatz. Der Mieter muss denjenigen Betrag bezahlen, der he...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: KI-Anwendungen für Immobilienmakler
KI-Anwendungen für Immobilienmakler
Bild: Haufe Shop

Es geht um die Einsatzmöglichkeiten von KI speziell für Maklerbüros - ob im CRM-System, bei der Texterstellung oder bei Bildern und Videos. Anhand von Beispielen gibt es Impulse zur Optimierung von Routineaufgaben und wertvolle Einblicke, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Kosten zu senken. 


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren