Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist als Auffangvorschrift für die Fälle zu begreifen, in denen dem Unfallversicherungsträger für dessen Beitragsberechnung keine Parameter etwa i. S. d. § 82, des § 92 (JAV für Seeleute) oder des 93 (JAV für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen) zur Verfügung stehen. Obgleich die Regelung in Abs. 1 lediglich von Arbeits...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.4 Höchstgrenze des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts

Rz. 9 Das Arbeitsentgelt des Versicherten als Faktor der Beitragsberechnung ist gemäß Abs. 2 nur innerhalb der Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes heranzuziehen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst beträgt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 1 das Zweifache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße (für die alten Bundesländer) nach § 18 SGB IV . Die Bezugsgröße li...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.4 Flächenwert (Abs. 4)

Rz. 10 Beim Flächenwert handelt es sich um einen auf steuerlichen Werten basierenden Beitragsmaßstab unter Berücksichtigung der Größe der bewirtschaften Flächen oder Gewässer. Orientierungswert für die Bewertung stellt beispielsweise die Bodenqualität dar. Der Anzahl der tätigen Personen und dem damit verbundenen Unfall- und Entschädigungsrisiko kommt dabei keine oder ledigl...mehr

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Jung, SGB VII § 156 Beiträg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ist die exakte Angabe der geleisteten Stunden durch den nachweispflichtigen Unternehmer nicht oder nur schwerlich möglich, kann in der Satzung auch die Möglichkeit der Schätzung auf Basis allgemeiner Erfahrungswerte für den durchschnittlichen Stundenaufwand, der für die jeweiligen Arbeiten anzusetzen ist, aufgenommen werden. Obergrenze des für die Beitragsberechnung an...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 7 Verschmelzung einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH

Verschmilzt eine GmbH & Co. KG auf eine GmbH, werden sowohl die Kommanditisten als auch die unbeschränkt persönlich haftende Komplementär-GmbH zu GmbH-Gesellschaftern der neuen GmbH. Auch hier ist, da mit der KG eine Personengesellschaft beteiligt ist, die Zustimmung aller Gesellschafter der KG zum Verschmelzungsbeschluss erforderlich. Die Satzung der KG kann eine Mehrheitse...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.2 Anmeldung der Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung muss ebenfalls zur Eintragung beim Handelsregister der aufnehmenden GmbH angemeldet werden.[1] Dies müssen stets alle Geschäftsführer vornehmen. Der Anmeldung der Kapitalerhöhung sind diese Unterlagen beizufügen: der Kapitalerhöhungsbeschluss, die in Hinblick auf das Stammkapital korrigierte Satzung, der Verschmelzungsvertrag und die notariellen Niederschrift...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.3 Prüfverfahren

Rz. 8 Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist die Übertragung der Betriebsprüfung für die Unfallversicherung auf den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2010 geregelt worden. Die Beitragsüberwachung der Unfallversicherung erfolgt nunmehr zusamm...mehr

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Jung, SGB VII § 182 Berechn... / 2.6 Arbeitswert (Abs. 6)

Rz. 12 Für die der landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegenden Gartenbaubetriebe eignen sich die für die bäuerlichen Betriebe geschaffenen flächenbezogenen Beitragsmaßstäbe nicht (vgl. hierzu Rz. 4a). Insbesondere sind die Gartenbauunternehmen in Abweichung von bäuerlichen Betrieben durch Beschäftigungsverhältnisse gekennzeichnet. Rz. 12a Mit dem Arbeitswert als Be...mehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die ehemalige Billigkeitsregelung bei der Neufestsetzung des JAV ist nicht mehr anzuwenden, auf deren Basis der Unfallversicherungsträger häufig nur grob prognostizierte Entscheidungen treffen konnte, um die unterschiedlichen denkbaren beruflichen oder sozialen Entwicklungen des Verunfallten zu erfassen. Dem entsprechend war aus Sicht des Gesetzgebers nicht selten ein ...mehr

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Jung, SGB VII § 90 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Allerdings ist die Neuregelung nicht nur erheblich einfacher zu handhaben, da die Günstigkeitsregelungen in den Abs. 1 und 2 nun nicht mehr verlangen, dass die Unfallversicherungsträger im Rahmen von Billigkeitserwägungen Prognoseentscheidungen zu unterschiedlichen denkbaren Entwicklungen des Verunfallten treffen müssen, bei denen trotz oftmals hohen Ermittlungsaufwand...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1 Beitragspflicht der Unternehmer (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interess...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.5 Abfindungsangebot notwendig?

Der Verschmelzungsvertrag muss bei der Fusion zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung kein Abfindungsangebot enthalten. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft können sich nicht dafür entscheiden, gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden. Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern derselben Rechtsform sieht der Gesetzgeber dies nicht vor (§ 29 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.3 Kündigung zugunsten einer Familienversicherung

Rz. 40 Eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft schließt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 eine Familienversicherung aus. Damit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung durchgeführt werden kann, bedarf es daher der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft. Diese ist unter erleichterten Voraussetzungen möglich, was die ausdrückliche Mitteilu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.2 Sitz

Rz. 81 Nach § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dgl. bestimmt ist. Der Sitz juristischer Personen ist im Gegensatz zum Ort der Geschäftsleitung, der sich aus der tatsächlichen Gestaltung ergibt, rechtlich bestimmt. Er kann in der Satzung usw. frei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.1 Paritätische Beitragstragung (Beitragssatz nach § 247 Satz 1)

Rz. 9 Der Grundsatz der hälftigen Beitragstragung aus dem Zahlbetrag der Rente (§ 228 Abs. 1 Satz 1) zwischen Versicherungspflichtigen und Trägern der Rentenversicherung gilt nur für die Beiträge, die sich nach dem Zahlbetrag der Rente und dem allgemeinen Beitragssatz errechnen. Dieser Verweis auf den allgemeinen Beitragssatz betraf an sich den allgemeinen Beitragssatz der j...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 89 Eine besondere Regelung zum Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen enthält das KStG nicht. Sie muss auf jeden Fall beginnen, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannten, der KSt unterliegenden Gebilde vorhanden sind. Die Entscheidung über das Entstehen eines Körperschaftsteuersubjekts richtet sich grd...mehr

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Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.2 Alleinige Beitragstragung (Beitragssatz nach § 242 )

Rz. 11 Bereits ab dem 1.7.2005 war die paritätische Beitragstragung von Rentenversicherungsträger und Mitglied durch die Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a) aufgegeben worden, denn den sich aus der Anwendung des zusätzlichen Beitragssatzes ergebenden Beitrag hatten die Rentenbezieher allein zu tragen. Auf diesen Tatbestand wurde und wird nunmehr in Satz 1 HS ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.1 Rechtsfähige Vereine

Rz. 39 Als rechtsfähige Vereine kennt das bürgerliche Recht den e. V., d. h. den durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähigen Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Diese Vereine verfolgen hauptsächlich ideelle, sportliche, gesellige u. ä. Zwecke. Sie können bei Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke[2] von der KSt befr...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.1 Rechtscharakter der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Eine ausdrückliche Regelung über den Rechtsstatus der Krankenkassen enthielt die RVO nicht. In ihrer Eigenschaft als Sozialversicherungsträger folgt ihre körperschaftliche Struktur auch aus Art. 87 Abs. 2 GG. Den Krankenkassen als Trägern der Sozialversicherung war allerdings bereits durch § 29 SGB IV die Rechtsstellung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwalt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.2 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 91 Mit der Vereinbarung zwischen den an der künftigen juristischen Person beteiligten Personen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, Vorgründungsgenossenschaft, Vorgründungsverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgründungsgesellschaft genannt). Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich i. d. R. um eine eigenständige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] ...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.2 Wirksamwerden der Kündigung bei Krankenkassenwechsel

Rz. 30 Die Voraussetzungen und das Verfahren der Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft zum Zwecke des Krankenkassenwechsels richtet sich auch bei Versicherungsberechtigten (freiwillig versicherten Mitgliedern) nach den gleichen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, wie dies für pflichtversicherte Mitglieder vorgeschrieben und in § 175 Abs. 4 geregelt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 58 Bress, Freiwillige Krankenversicherung, SVFang 2003 Nr. 136 S. 51 und Nr. 137 S. 49. Klose, Das Mitgliedschaftsrecht der Ersatzkassen im SGB V, SGb 1995 S. 477. Krön/Krön, Verfahrenshinweise für die Fälle der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückständen, ZfS 2006 S. 261 (zu Abs. 1 Nr. 3 a. F.). Preisner, Die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG werden auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Bei ihnen muss neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmitt...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.3.1 Beitragstragung bei sozialer Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 13 Die Beitragstragung ist dahingehend geregelt, dass bei Personen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, die Beiträge, soweit sie auf das Pflegeunterstützungsgeld entfallen, von den Versicherten und der Pflegekasse jeweils zur Hälfte getragen werden, im Übrigen von den für die Pflegeversicherung zuständigen Leistungsträgern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Disquotale Einlage in eine KGaA ist keine freigebige Zuwendung

Leitsatz Erbringt nur ein Kommanditaktionär eine Vermögenseinlage in eine KGaA, stellt diese disquotale Einlage keine Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG zugunsten des nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafters dar. Sachverhalt Der Kläger K war persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA, sein Vater Kommanditaktionär der KGaA. Der Vater hat eine so...mehr

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Stimmbindungsvereinbarungen der GmbH-Gesellschafter (GmbHStB 2023, Heft 7, S. 223)

Aktuelle Rechtsfragen Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Gesellschafter können außerhalb der Satzung ihre Rechtsbeziehungen in Gesellschaftervereinbarungen regeln (sofern die betreffende Regelung nicht zwingend Bestandteil der Satzung sein muss). Praxisrelevant sind hierbei insbesondere Stimmbindungsverträge, in denen die Gesellschafter ihr Abstimmungsverhalten koordinieren zum Z...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 3. Fachberater für vereinbare Tätigkeiten

Rz. 17 Im Berufsstand besteht ein allgemeines Bedürfnis für vereinbare Tätigkeiten neben der Möglichkeit, Tätigkeitsschwerpunkte der Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu machen, analog den Rechtsanwälten die Möglichkeit zu haben, sich "Fachberater" für besondere Qualifikationen oder Kenntnisse nennen zu dürfen. Nach § 43 Abs. 2 StBerG ist es den Berufsangehörigen nur gestatte...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)

Rz. 31 Die Ursprungs-"Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der StB und StBv" (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer – BOStB) vom 18. 11. 1996 sah zur Gebührengestaltung in § 45 unter der Überschrift "Vergütung (Gebühren und Auslagen)" vor (Fassung vom 01. 04. 2005), dass StB an die StBGebV (jetzt StBVV) gebunden seien und für die Vergütung ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 5 Aufsichtsrat

Rz. 5 Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist nach § 57 Abs. 3 StBerG mit dem Beruf vereinbar, wird jedoch im Rahmen der einzugehenden Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, für das der Berufsangehörige das Aufsichtsratsmandat erhalten hat, nicht unabhängig durchgeführt (OLG Celle NJW 1983, S. 1573). Diese Tätigkeiten für AG und Genossenschaften werden je nach den Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 5 Mehrleistungen

Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung vorsehen.[1] (z. B. Zuschuss je durchgeführtem Behandlungsversuch pro Ehepaar).[2] Dabei handelt es sich um Leistungen, die zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog angeboten werden. Die wettbewerblichen Spielräume der Krankenkassen werden damit erweitert. Hinweis Satzung D...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 7 Der Blick nach vorne – Was können die Stiftungen schon jetzt tun?

Das neue Stiftungsrecht wird kommen. Deswegen kann jede Stiftung sich schon jetzt die Frage stellen: Was bedeutet das neue Stiftungsrecht für mich? Die Antwort auf diese Frage ist so individuell wie es Stiftungen sind. Bei der einen Stiftung mögen die Neuregelungen sich faktisch kaum auswirken, bei einer anderen kann mit den neuen Regelungen großes Gestaltungspotential einhe...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 4 Die Stiftungsorgane nach dem neuen Stiftungsrecht

Wie schon im aktuellen Stiftungsrecht wird auch in Zukunft der Vorstand das einzig zwingende Organ jeder Stiftung sein und zwar unabhängig davon, ob er auch als solcher bezeichnet wird oder anders, z.B. als "Stiftungsrat" oder "Geschäftsführer" bezeichnet wird. Der Vorstand ist das Vertretungs- und häufig auch das entscheidende Geschäftsführungsorgan einer Stiftung – er ist ...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 3 Das Stiftungsvermögen nach dem neuen Stiftungsrecht

Ein prägender Bestandteil jeder Stiftung ist ihr Vermögen. Der Blick in Stiftungssatzungen offenbarte dabei in der Vergangenheit einen Einfallsreichtum bei den Begrifflichkeiten: Vom Stiftungsvermögen über das Stiftungskapital bis hin zum Grundstockvermögen oder Stammkapital – alles war irgendwie "Vermögen". Das neue Stiftungsrecht ordnet die Begrifflichkeiten und unterschei...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.5 Beitrittsrechte von schwerbehinderten Menschen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 45 Das Zugangsrecht zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Schwerbehinderte knüpft an die frühere Regelung in § 176c RVO an. Das Beitrittsrecht als schwerbehinderter Mensch nach dem SGB IX setzt einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 % voraus. Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einem geringere...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.13 Rechtsfolgen der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 123 Die durch Beitrittserklärung begründete freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Es handelt sich dabei nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil das Beitritts- und Weiterversicherungsrecht ein nur einseitiges Gestaltungsrecht der Berechtigten für den Zugang zur Sozialversicheru...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 5 Strukturmaßnahmen nach dem neuen Stiftungsrecht

Besonders umfassende Neuregelungen gibt es im neuen Stiftungsrecht zu Strukturmaßnahmen. Unter diesen Begriff fallen alle Maßnahmen, die die Grundlagen der Stiftung betreffen, also Satzungsänderungen Zusammenlegungen Zulegungen Auflösungen bzw. Aufhebungen Trotz der erheblichen Bedeutung solcher Maßnahmen für eine Stiftung war bislang die gesetzliche Regelung lückenhaft und häufi...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach)

Rz. 232 Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr Die Stiftung führt den Namen _________________________ Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in _________________________. § 2 S...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / g) Formelle Anforderungen an die Satzung

Rz. 117 § 60 AO nennt die formellen Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung. Dabei sind einige Besonderheiten im Vergleich zur Satzung einer nicht steuerbefreiten Stiftung zu beachten. Insbesondere wird von der Finanzverwaltung oft verlangt, dass die Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO für Stiftungsgründungen ab dem 1.1.2009 und bei Änderungen der Satzu...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung

1. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) Rz. 232 Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) Muster 16.6: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (einfach) § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr Die Stiftung führt den Namen _________________________ Stiftung. Sie ist eine rechtsfähig...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / III. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 228 Muster 16.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Muster 16.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung … Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverban...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / IX. Muster: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung

Rz. 237 Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung Muster 16.9: Errichtung einer steuerbegünstigten unselbstständigen Stiftung Vertrag über die Errichtung der unselbstständigen _________________________ Stiftung Hiermit errichte ich _________________________ (vollständiger Name und Anschrift des Stifters/der Stifter) die ________________________...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / D. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder von Todes wegen?

Rz. 167 Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (§§ 80 Abs. 2 S. 2, 81 Abs. 3 und Abs. 4 BGB).[192] Das Stiftungsgeschäft kann auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein (§ 81 Abs. 3 BGB), wobei die Vermögenszuwendung des Stifters an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittelbar über die Erben durch eine letztwillige Auflage e...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / a) Grundsätze

Eine Besonderheit bei der Besteuerung der vermögensmäßigen Erstausstattung einer Familienstiftung gilt bzgl. der Steuerklasse (StKl.). Bei einer Stiftung, die als Familienstiftung qualifiziert, weil sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist, richtet sich die Besteuerung gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG nach dem Verwandtschaftsverh...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / f) Rücklagenbildung

Rz. 115 Eine steuerbegünstigte Stiftung kann auch im Rahmen des § 62 Abs. 1 und 2 AO davon absehen, ihre Mittel ganz oder teilweise für steuerbegünstigte Zwecke einzusetzen, und sie einer Rücklage zuführen. Das Gesetz nennt dabei verschiedene Arten zulässiger Rücklagenbildung:mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Schenkungsteuer

Satzungsmäßige Leistungen der Stiftung an ihre Destinatäre lösen keine Schenkungsteuer aus. Die Destinatsleistungen werden aufgrund einer in der Satzung begründeten Rechtspflicht geleistet, d.h. nicht freigebig, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerpflichtige Schenkungen sind erst dann gegeben, wenn die Leistungen der Stiftung eindeut...mehr