Fachbeiträge & Kommentare zu Sachbezug

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / d) Ansprüche aus Leibgedingverträgen

Rz. 73 Gemäß § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG ist für die Geltendmachung von Ansprüchen in erster Instanz das Amtsgericht zuständig. Die einzelnen Leistungsansprüche, die aus dem Leibgeding resultieren, unterliegen der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB. Die Vorschrift des § 1613 BGB ist nicht anwendbar. Wurden Naturalleistungen nicht erbracht, ist hierfür ein Geldersatz zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Muster: Gliederungsschema für ein Bestandsverzeichnis

Rz. 353 Muster 9.18: Gliederungsschema für ein Bestandsverzeichnis Muster 9.18: Gliederungsschema für ein Bestandsverzeichnis Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________ in _________________________ zum Stichtag _________________________ vorgelegt von _______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB

Rz. 208 Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB An _________________________ Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ anwaltlich vertrete. Die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist beig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 9 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragsteil aber nicht, so spricht man vom einseitigen Erbvertrag. Diese Art von Erbverträgen wird häufig in der Form geschlossen, dass sich ein Teil verpflichtet, den Erblasser lebenslang zu pflegen, und dieser dafür den anderen vertraglich zum Erben einsetzt oder ihm eine sonstige Zuwendung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.[1] Das Pflegegeld ist eine Leistung in Geld, die anstelle der Pflege (Sachleistung) ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Überleitung von Ansprüchen bei Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 87 Die besonderen landesrechtlichen Vorschriften (Art. 96 EGBGB; siehe dazu auch Rdn 51 ff.) sehen u.a. vor, dass bei Wegfall von Dienstleistungen oder Nutzungsrechten, die zugunsten des Übergebers vereinbart waren, finanzielle Ersatzansprüche eintreten, die grundsätzlich übergeleitet werden können, §§ 93, 94 SGB XII i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB)

Rz. 158 Anders als bei der gemischten Schenkung handelt es sich bei der mit einer Schenkung verbundenen Auflage um keine Gegenleistung, sondern um eine rechtlich selbstständige Leistungspflicht. Eine typische Auflage ist in der Praxis bspw. die Übernahme einer Pflegeverpflichtung.[160] Rz. 159 Wie Reiff [161] zutreffend bemerkt, ist die Abgrenzung zwischen gemischter Schenkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages

Rz. 19 Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages Muster 26.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten ohne Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrages An das Sozialgericht _________________________ Antrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / b) Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 117 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten (§ 727 BGB) oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Rz. 118 Bei einer Ehegatteninneng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Subjektive Äquivalenz

Rz. 10 Die Frage der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts hängt entscheidend von der Bewertung von Leistung und Gegenleistung ab. Ist die Gegenleistung in vollem Umfang werthaltig, so scheidet § 2287 BGB aus, weil es sich in einem solchen Falle um ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Nach dem von der h.M. und der BGH-Rechtsprechung vertreten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Leibgeding und Grundbuch

Rz. 60 Um eine aufwendige Prüfung bei der Eintragung eines Leibgedings hinsichtlich der Gegebenheit der materiellen Voraussetzungen zu vermeiden, erleichtert § 49 GBO die Eintragung eines Leibgedings dahin gehend, dass insoweit eine Sammelbezeichnung der Leibgedingleistungen eingetragen werden kann.[164] Erforderlich ist jedoch die Bezugnahme auf die insoweit hinreichend bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.2 Begriff des negativen (passiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 21 Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus positiven und negativen Wirtschaftsgütern zusammen, wobei die negativen Wirtschaftsgüter – ersatzweise wird häufig der zutreffendere Begriff "wirtschaftliche Last" verwendet – grundsätzlich mit den Schulden gleichgestellt werden.[1] Da der handelsrechtliche Begriff der Schulden ebenfalls wirtschaftliche Einflussfaktoren ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.1 Begriff der Schuld

Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld – abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten – gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.2 Zum Erwerb eingesetzte Coins

Meist erfolgt der Erwerb der noch zu erschaffenden neuen Coins durch die Verwendung von bereits vorhandenen Coins einer anderen Kryptowährung. Die Besteuerung dieser für den Erwerb eingesetzten Coins, erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie der Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen (sog. Trading) bzw. der Tausch gegen andere Kryptowährungen.[1] Maßgeblich für die Fristberec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / Arbeitsrecht

Die wehrdienstrechtlichen Regelungen über die Wehrübung finden sich in § 6 WPflG, die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt. Eine Wehrübung dauert danach maximal 3 Monate, die Gesamtdauer aller Wehrübungen liegt in Abhängigkeit vom Dienstgrad zwischen 6 und 12 Monaten.[1] Während der Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis, d. h. die gegensei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.1 Kryptowährungen als Fremdwährungen?

Es wird in jüngerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob Kryptowährungen Fremdwährungen[1] darstellen: Bis 2019 ist dies nicht der Fall, da Kryptowährungen nicht mehr als ein kryptografischer Schlüssel sind. Ab 2020 können im Schweizer Kanton Zug Steuern in Bitcoin und Ether bezahlt werden. Es handelt sich aber nicht um eine staatlich anerkannte Währung. Bitcoin und Ether haben nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.2.5 Corona-Sonderzahlungen und Energiepreispauschale

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auf Grund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.1.4 Corona-Sonderzahlungen und Energiepreispauschale

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 3.2 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.4 Kindergeld

Gemäß § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Kindes zu verrechnen und mindert in diesem Umfang seine Bedürftigkeit. Die Eltern haften dann nur für den Restbedarf anteilig entsprechend ihrer Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Bei einer entsprechenden Berechnung hat das Kind dann gegen den das Kindergeld beziehenden Elternteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 1.2 Dauer des Unterhaltsanspruchs, Fälligkeit und Unterhaltsarten

Der Kindesunterhaltsanspruch ist zeitlich nicht beschränkt. Er endet erst dann, wenn keine Bedürftigkeit mehr gegeben ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das unterhaltsberechtigte Kind die erste Ausbildung zu einem angemessenen Beruf beendet hat (§ 1610 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes kann aber wiederaufleben, wenn die erneute Bedürftigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.2 Naturalleistungen

Naturalleistungen wie z. B. freie Unterkunft Verpflegung Stellung eines Dienstwagens Stellung von Arbeitskleidung Zurverfügungstellen von Jobticket, Bahncard, Telefonkarte, Handy verbilligte Warenabgabe sind bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs mit zu berücksichtigen. Hierzu ist zunächst deren tatsächlicher Geldwert zu ermitteln. Maßgeblich ist hierbei der nach wirtschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 2 Welche Stellung hat der Arbeitgeber?

Wird dem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, ist dies für ihn wenig erfreulich. Er wird damit ohne sein Zutun und gegen seinen Willen als eine Art Hilfsorgan des Staates im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen in die Pflicht genommen. Er ist nunmehr als sog. Drittschuldner für die Durchführung der Lohnpfändung verantwortlich. Er hat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 2 Neue Vergütung, die Bedürfnisse erfüllt

Zukünftig brauchen Unternehmen daher verstärkt Systeme, die einerseits die individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitern erfüllen und zum anderen aber auch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens sichern. Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung für einen Arbeitgeber – neben einem attraktiven Grundgehalt – sind ein sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn

Leitsatz Die (Nach‐)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 28f, § 28g SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV Sachverhalt Die Klägerin versteuert seit dem Jahr 2007 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 6 Unterschiede zur Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer hat die folgenden Konsequenzen: Für den Arbeitnehmer stellt die Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Nutzung für private Fahrten

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 5 Abrechnung in Form einer Gutschrift

Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen jeweils eine Rechnung ausstellen. Wenn aber der Unternehmer, der den freien Mitarbeiter beauftragt hat, den Vergütungsanspruch (bzw. die Provision) ohnehin in Form der Gutschrift abrechnet, dann sollte hierbei auch die Überlassung zur privaten Nutzung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Pkw-Überlassung als Teil des Gesamthonorars Eine G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.5 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 48 Einkünfte, die nicht in Geld bestehen, sind danach zu bewerten, ob sie gegen Geld eingetauscht oder gegen Geld veräußert werden können. In diesen Fällen liegen Einkünfte in Geldeswert vor, die für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden können. Geldwerte Einnahmen außerhalb von Erwerbstätigkeiten sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen; der Bezug von Lebensmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder der selbstständig Tätige Arbeitseinkommen erhält. Der Begriff "soweit" bezieht sich auf die Höhe und der Begriff "solange" auf die Dauer des vom Arbeitgeber gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Durch die Regelung soll erreicht werden, dass Doppelleistungen (= z. B. Entge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.4 Besonderheit: nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers zum Krankengeld (§ 23c SGB IV)

Rz. 18 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches konkreten Arbeitsstunden oder gesetzlicher Entgeltfortzahlung (z. B. §§ 3, 9 EFZG, § 616 BGB) oder an Feiertagen (§ 2 EFZG) zuzuordnen ist, regelt ergänzend § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.1 Sonstige Einnahmen

Rz. 139 Sonstige Einnahmen i. S. v. Abs. 1 Satz 2 sind nach § 2 Abs. 6 Bürgergeld-V mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Dabei muss es sich um Sachleistungen handeln, die jemand erhält. Strom in einer Einrichtung ist kein Einkommen in diesem Sinne, denn Bedarfe, die nicht benötigt werden, stellen kein Einkommen dar. Bei der Berücksichtigung erzielter Einnahmen aus einem Grundst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr