Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen jeweils eine Rechnung ausstellen. Wenn aber der Unternehmer, der den freien Mitarbeiter beauftragt hat, den Vergütungsanspruch (bzw. die Provision) ohnehin in Form der Gutschrift abrechnet, dann sollte hierbei auch die Überlassung zur privaten Nutzung einbezogen werden.

 
Praxis-Beispiel

Pkw-Überlassung als Teil des Gesamthonorars

Eine GmbH hat einen freien Mitarbeiter, mit dem sie auf Provisionsbasis abrechnet. Im Gesamthonorar ist auch die Pkw-Überlassung für private Fahrten enthalten. Die GmbH kann (ggf. auch in 2 getrennten Vorgängen) wie folgt abrechnen (Beträge in EUR):

 
a) Gutschrift der GmbH über die Leistung des freien Mitarbeiters
Provision/Honorar für den Monat Januar 01 6.000  
(einschließlich Sachleistung: private Pkw-Nutzung)    
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 1.140  
Gesamtbetrag 7.140 7.140,00
b) Rechnung der GmbH
Pkw-Überlassung für Privatfahrten im Januar 01 320,00  
zuzüglich Umsatzsteuer  60,80  
Gesamtbetrag 380,80 – 380,80
Auszahlungsbetrag   6.759,20

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