Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.1 Teilmonate gelten als volle Monate

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Dies gilt selbst dann, wenn ein Kalendermonat nur an einem einzigen Tag mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Soweit Kalendermonate mit mehreren unterschiedlichen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind (z. B. mit einer Beitragszeit und einer An...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.1 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 7 Neben dem Bezug einer Regelaltersrente als Vollrente wegen Alters können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen; eine Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV) auf die Altersrente findet somit grundsätzlich nicht statt. Abweichend von diesem Grundsatz könnte sich ein Hinzuverdienst aufgrund der in § 97a enthaltenen Anrechnungsregelung allerdings ...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.1 Berechnung von Geldbeträgen

Rz. 3 Geldbeträge werden nach § 123 Abs. 1 grundsätzlich auf 2 Dezimalstellen berechnet. Hinsichtlich der Rundung ist § 121 Abs. 2 in diesen Fällen insoweit anzuwenden, als ggf. die 2. Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich in der 3. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Die in § 123 Abs. 1 enthaltene Regelung zur Berechnung von Geldbeträgen gilt grundsätzlich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.4 Aufgabe der Hauerarbeit vor dem 1.1.1968 wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau

Rz. 16 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung allein oder zusammen mit Ersatzzeiten (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6), die der knappschaftlichen Rentenversicherung gemäß § 254 Abs. 1 und 2 zuzuordnen sind, vorliegen, insgesamt 25 Jah...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.2 Verfahren bei Rundungen auf volle Werte

Rz. 7 Abs. 3 ergänzt die in Abs. 1 und 2 enthaltenen Regelungen und bestimmt, dass bei einer Berechnung, die auf volle Werte (z. B. volle Kalendermonate) vorzunehmen ist, der Wert vor der Dezimalstelle um 1 zu erhöhen ist, wenn sich nach Anwendung von Abs. 1 und 2 in den ersten 4 Dezimalstellen eine der Zahlen 1 bis 9 ergibt. Rz. 8 Abs. 3 ist z. B. einschlägig bei Berechnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 13 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 275...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der JAV für versicherte landwirtschaftliche Unternehmer, in seinem Unternehmen mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner sowie regelmäßig wie landwirtschaftliche Unternehmer selbständig Tätige erfährt eine jährliche Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung. Die Anpassung erfolgt um den Faktor, der für die Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.2 Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen

Rz. 8 Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich auf Personen, die wegen der Zugehörigkeit zu einem der in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreise i. d. R. kraft Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 11 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12....mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.7 Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266) zum 1.8.2001 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn sie persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärten, miteinander eine Partnerschaft auf Lebensz...mehr

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Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.2 Altersrente als Vollrente oder Teilrente

Rz. 10 Eine Altersrente kann nach Abs. 1 der Vorschrift als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden. Als Vollrente wegen Alters gilt dabei eine Altersrente, deren Berechnung alle Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 11 zugrunde liegen, die bis zum Kalendermonat vor Beginn der Altersrente erworbenen wurden (§ 75 Abs. 1), und zwar unabhängig dav...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.4 Lehrzeiten

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht die Möglichkeit der Anerkennung von Anrechnungszeiten für Lehrzeiten in bestimmten Zeiträumen vor. Eine Lehrzeit i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung für eine regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Berufstätigkeit dient, diesem Ziel entsp...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem ab 1.7.1977 geltenden Eherecht[1] i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt. Seit dem 1.1.2005 gilt dies auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften[2] nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG v. 22.2.2001, BGBl. I S. 266). Durch den Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.1 Seelotsen

Rz. 2 Für die gemäß § 2 Nr. 4 versicherungspflichtigen Seelotsen sind die Lotsenbrüderschaften verpflichtet, die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 28h Abs. 1 SGB IV, § 4 SGB V) zu erstatten, da die Beitragszahlung gemäß § 174 Abs. 3 Nr. 1 den Lotsenbrüderschaften obliegt.mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 12 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente a...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.14 Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II

Rz. 37 Arbeitslosengeld II wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) anstelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe als Grundsicherungsleistung für hilfebedürftige erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt. In der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2010 bestand für Bezieher von Arbeitsloseng...mehr

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Jansen, SGB VI § 120h Abzus... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, in dem sie die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorkommenden abzuschmelzenden Leistungsanteile konkret benennt. Sie entspricht im Wesentlichen den bis zum 31.8.2009 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAÜG enthaltenen Regelungen. Die Berechnung des Ehezeitanteils von abzuschmelzenden Anrechten i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.1 Behinderte Menschen in Werkstätten und in einem Inklusionsbetrieb

Rz. 3 Bei behinderten Menschen (Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) sind der Beitragsberechnung als beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 % der Bezugsgröße (Mindestberechnungsgrundlage) zugrunde zu legen (§ 162 Nr. 2). Die Beiträge werden von den Trägern der Einrichtung bzw. den anderen Leistungsanbietern allein getragen, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente al...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.3 Übergang von Schadensersatzansprüchen

Rz. 7 Durch den auf Anregung des Bundesrechnungshofs mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 eingefügten Abs. 1a wird sichergestellt, dass in den Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für behinderte Menschen beruflich tätig sein kann, die vom Bund oder dem jeweiligen Kostenträger der Behindertenein...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bezeichnung der in § 35 geregelten Altersrentenart als "Regelaltersrente" soll verdeutlichen, dass es sich bei diesem Rentenanspruch um die üblicherweise zu erbringende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Versicherteneigenschaft nachweisen, die Regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 7 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) m...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 9 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 195 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift schafft die gesetzliche Grundlage für eine zweckmäßige Gestaltung des Datenflusses zur Erfassung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Verordnungsermächtigung dient dem Vollzug der Meldeverpflichtung der Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit sowie ab 1.1.2011 die zugelassenen kommunalen Träger gemäß § 6 a SGB II gemäß § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.3 Zeitsoldaten

Rz. 7 Durch Gesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist der Bezug von Übergangsgebührnissen als Aufschubtatbestand weggefallen. Deshalb ist Abs. 2a eingefügt worden, um dem ehemaligen Dienstherrn die Möglichkeit einzuräumen, die während des Bezuges der Übergangsgebührnisse zu zahlenden Beiträge zurückfordern zu können. Dies kann der Fall sein, wenn der Bedienstete eine Beschäf...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.2 Wartezeit

Rz. 14 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte umfasst 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 36 Satz 1 Nr. 2, § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 50 Abs. 4, § 51 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zählen Kalendermonate mit Beitragszeiten...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ist erfüllt, wenn ein Versicherter 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (§§ 36 Satz 1 Nr. 2, 50 Abs. 4, 51 Abs. 3) nachweist. Ein Zeitraum von 35 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 420 Kalendermonate. Zu den auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten zählen i...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.2 Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 5 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist erfüllt, wenn ein Versicherter 25 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage nachweist (§ 40 Nr. 2, § 50 Abs. 3 Nr. 1, § 51 Abs. 2). Ein Zeitraum von 25 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 300 Kalendermonate. Auf die War...mehr

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Jansen, SGB VI § 190a Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Durch die Einführung einer Meldepflicht, die vom Bundesrechnungshof empfohlen wurde (BT-Drs. 13/2600 Nr. 13), soll die Erfassung der versicherungspflichtigen Selbständigen verbessert werden. Zwar bestehen für die in § 2 Satz 1 Nr. 4 bis 8 genannten selbständig Tätigen bereits gesetzliche Meldepflichten, jedoch wird auch für die übrigen in § 2 genannten Personen (Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen über den Mindest- und Höchst-Jahresarbeitsverdienst (JAV) soll vermeiden, dass es zu unangemessen geringen oder hohen Leistungen kommt. Darum wird bei der Berechnung die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Die Bezugsgröße i. S. d. Vorschrift ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes be...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.3 Mitteilungspflichten der Handwerkskammern

Rz. 8 Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 8 besteht Versicherungspflicht für Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Damit die Rentenversicherungsträger über die Eintragungen und Veränderungen in der Handwerksrolle informiert sind, ist in Abs. 3 eine entsprechende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 186 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 186, der der Regelung in § 124 Abs. 6a und b AVG entspricht, gibt den Berufsgruppen, die über ein eigenes Versorgungswerk verfügen, ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nachversicherung. Deshalb kann von den Versicherten bzw. den Hinterbliebenen beantragt werden, dass die aus dem Nachversicherungsrecht zustehenden Beiträge statt an den Rentenversicherungsträger an...mehr

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Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.2 Ermittlung von Geldleistungen bei Vorgabe von vollen Beträgen

Rz. 4 § 123 Abs. 2 enthält eine spezielle Rundungsregelung für Geldbeträge, für die aufgrund von Rechtsvorschriften ausdrücklich ein voller Betrag vorgegeben oder bestimmt ist. Danach sind volle Beträge nur dann um 1 zu erhöhen, wenn sich in der 1. Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Diese Regelung ist bei Berechnung von Durchschnittsentgelten und vorläufigen Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120c wurde durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt. Die darin enthaltenen Regelungen wurden dem bis zum 31.8.2009 geltenden § 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) v. 21.2.1983 (BGBl. I S. 105) insoweit nachempfunden, als sie auch das Abänderungsverfahren zum ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 7 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gehören Versicherte, welche die materiellen Anspruchsvoraussetzungen des § 237 Abs. 1 erfüllen und die in § 34 Abs. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017) genannten Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Als formelle Anspruchsvoraussetzung musste darüber hin...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.3 Hinzuverdienst ab 1.1.2023

Rz. 11 Durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde § 34 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Versicherte können nunmehr neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) uneingeschränkt hinzuverdienen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine Anrechnung von Arbeitsentgelt (§ 14 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 3 Rechtsprechung

Rz. 39 Das Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrieb beruht auf einem Arbeitsplatzmangel und nicht auf in der Person des Versicherten liegenden Gründen, wenn dem Versicherten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, der seinem Gesundheitszustand entspricht: BSG, Urteil v. 7.7.1970, 5 RKn 65/70. Verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau muss nicht schon bei Aufgab...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.5 Wartezeit

Rz. 20 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit umfasst 15 Jahre (§ 237 Abs. 1 Nr. 5, § 243b Nr. 1); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 8, Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) v. 23.6.2014 (BGBl. I S. 787) mit Wirkung zum 1.7.2014 als befristete Sonderregelung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingefügt. Abweichend von der in der Grundno...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 18 Eine Altersrente für Frauen (§ 237a) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3).[1] Die in § 34 Abs. 2 und (i. d. F. bis 31.12.2022...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.3 Minderung der Nachversicherungsbeiträge

Rz. 5 Die Nachversicherungsbeiträge mindern sich einmal, wenn der Träger der Versorgungslast bereits Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. Lebenspartners gemäß § 225 Abs. 1 erstattet hat (§ 183 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Diese Vorleistung des Trägers der Versicherungslast muss sich bei der Nachversicherung auswirken. M...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die am 1.1.1992 in Kraft getreten ist, ist durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) lediglich in Abs. 2 hinsichtlich der Zahl der Kinder bei Mehrlingsgeburten geändert worden. Die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) nahm in Abs. 3 mit Wirkung zum 7.11.2001 keine redaktionelle Änderung vor. Mit dem Zweiten G...mehr