Rz. 16

Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit Beitragszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung allein oder zusammen mit Ersatzzeiten (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6), die der knappschaftlichen Rentenversicherung gemäß § 254 Abs. 1 und 2 zuzuordnen sind, vorliegen, insgesamt 25 Jahre (= 300 Kalendermonate gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1) mit Untertagearbeiten nachgewiesen werden und die vor dem 1.1.1968 verrichtete Hauerarbeit wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit aufgegeben werden musste (§ 238 Abs. 4 Buchst. b Doppelbuchst. cc). Bei Prüfung dieser alternativen Möglichkeit der Wartezeiterfüllung werden sämtliche Arbeiten unter Tage (sonstige Arbeiten unter Tage bis 31.12.1967, Hauerarbeiten bis 31.12.1968, ständige Arbeiten unter Tage und diesen gleichgestellte Arbeiten ab 1.1.1968, überwiegende Untertagearbeiten im Beitrittsgebiet gemäß § 254a bis 31.12.1991) im Verhältnis 1 : 1 auf die Wartezeit angerechnet.

§ 238 Abs. 4 Buchst. b Doppelbuchst. cc findet allerdings nur Anwendung, wenn ein Versicherter die vom ihm tatsächlich verrichtete Hauerarbeit vor dem 1.1.1968 wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit aufgeben musste. Die Krankheit, die im Bergbau verminderte Berufsfähigkeit begründete, musste hierbei nicht schon so weit fortgeschritten sein, dass der Versicherte zur Ausübung der von ihm bisher verrichteten Tätigkeit nicht mehr in der Lage gewesen ist. Es reicht vielmehr schon aus, wenn ein Versicherter wegen der Krankheit durch ein Beschäftigungsverbot des zuständigen Unfallversicherungsträgers im Rahmen von Unfallverhütungsmaßnahmen oder durch bergbehördliche Vorschriften an der Verrichtung bestimmter Arbeiten gehindert war. Dies gilt auch, wenn das Beschäftigungsverbot lediglich aus vorbeugenden Gründen (z. B. wegen einer Frühsilikose) erfolgte (BSG, Urteil v. 25.5.1961, 5 RKn 3/60).

Wegen der Prüfung der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit wird im Übrigen auf die Komm. zu § 45 Abs. 2 verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge