Fachbeiträge & Kommentare zu Rating

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 ESG-Ratings

Rz. 8 Zur Berücksichtigung von ESG-Risiken muss zwischen den "klassischen Kreditratings", die gemäß der EU-Ratingverordnung nur die für eine Beurteilung des Kreditrisikos notwendigen Faktoren berücksichtigen, und den speziellen "ESG-Ratings" unterschieden werden. Mit Blick auf die Beurteilung des Adressenausfallrisikos enthalten die klassischen Kreditratings im Idealfall imp...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Vorgaben der EU-Kommission

Rz. 133 Die Verwendung externer Ratings wird von der Aufsicht mehr und mehr eingeschränkt, z. B. durch eine Änderung der sogenannten "Ratingagenturverordnung" ("Credit Rating Agencies Regulation", CRAR) im Mai 2013.[1] Danach müssen die Kreditinstitute und andere Marktteilnehmer gemäß Art. 5a Abs. 1 CRAR eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürfen sich bei der Bewert...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Portfoliobetrachtung und Value-at-Risk

Rz. 91 Für eine sachgerechte Kreditrisikosteuerung ist die Ausnutzung von Diversifikationseffekten im Portfoliozusammenhang sinnvoll. Ziel der Portfoliomodellierung ist die Bestimmung der Verlustverteilung eines Kreditportfolios. Die Portfoliosegmente (Bonitätsstruktur, Sicherheitenstruktur, Volumenklassen, Laufzeitstruktur, Branchen- und regionale Konzentration etc.) werde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Beurteilungen auf der Grundlage von Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 137 Sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung[1] als auch bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Beurteilungen sind die Risiken eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren (→ BTO 1.4) zu bewerten. Die bis zur siebten MaRisk-Novelle verwendete Formulierung "mithilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens" wurde in erster Linie deswegen geändert, weil zumin...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Rz. 55 Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an ges...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Stresstests für außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen

Rz. 132 Im Rahmen der Stresstests sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen zu berücksichtigen. Das Verbriefungsrisiko ergibt sich aus strukturierten Kreditprodukten, die in der Regel durch Umschichtung der Zahlungsströme ("Cashflows") aus einem Pool von Vermögenswerten in verschiedene Tranchen oder forderungsbesicherte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 ESG-Risiken

Rz. 115 Bei der Beurteilung des Adressenausfallrisikos eines Engagements müssen auch die relevanten Auswirkungen von ESG-Risiken in angemessener Weise einbezogen werden. Das fordert auch die EBA, indem die Institute die ESG-Risiken für die finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Kreditnehmer – insbesondere die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken – in ihren Ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 16 Die Anforderungen des Moduls decken die in den MaRisk geregelten Prozesse im Risikomanagement ab. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden, wie z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditgewährung und -bearbeitung ver...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Verkürzter Bearbeitungsprozess

Rz. 123 Wie bereits erwähnt wurde, kann es im Einzelfall von Bedeutung sein, einen schnellen Geschäftsabschluss herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es, abweichend vom regulären Bearbeitungsprozess, möglich, dass Emittentenlimite kurzfristig auf der Grundlage vereinfachter Regelungen, die allerdings klar vorgegeben sein müssen, festgesetzt werden (verkürzter Bearbeitun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.6 Beispiel Kreditspreadrisiko im Anlagebuch

Rz. 187 Im Vergleich zum IRRBB sind die wenigen Anforderungen an die Risikobereitschaft hinsichtlich des CSRBB überschaubar. Insbesondere wird dafür keine Limitierung gefordert. So sollte sich die CSRBB-Risikobereitschaft des Institutes nach den Auswirkungen schwankender Kreditspreads auf die verschiedenen CSRBB-Messgrößen bemessen, also auf den wirtschaftlichen Wert ("Econo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Einschränkungen in der Datenqualität

Rz. 78 Im Rahmen der Angemessenheitsüberprüfung sind auch die zugrunde liegenden Daten eines Modells kritisch zu würdigen. Einschränkungen in der Datenqualität können sich bereits bei den Rohdaten ergeben. Rohdaten sind z. B. die Kundenstammdaten (Anschrift des Kreditnehmers, Kreditbetrag, Rating etc.) oder die für die Risikorechnung verwendeten Marktdaten (Aktienkurse, Zins...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien für Dritte

Rz. 78 Eventuell als wesentliche Risiken zu berücksichtigen sind Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich im Rahmen der Finanzmarktkrise als starker Treiber für Liquiditätsrisiken erwiesen. Einige Institute hab...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.3 Kapitalmarktaufsicht

Rz. 376 Am 19. Juni 2019 hat die TEG ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen an die EU-Kommission zu den Grundsätzen für einen EU Green Bond Standard (EuGB) sowie einen Modellentwurf vorgelegt. Am 9. März 2020 wurde von der TEG ein Nutzerleitfaden mit Empfehlungen für potenzielle Emittenten, Verifizierer und Investoren veröffentlicht.[1] Auf diesen Empfehlungen basierend, ha...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Bedeutung von Auslagerungen für den Bankensektor

Rz. 3 Natürlich spielt die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf Dritte auch bei Banken und Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle.[1] Auslagerungen fallen im Bankensektor sogar auf besonders fruchtbaren Boden, da die Institute im Vergleich zu Industrieunternehmen immer noch einen recht hohen Anteil der Leistungen in Eigenregie erstellen.[2] Dennoch geht der Trend ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verantwortung für die Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 28 Auch die Verantwortung für die Entwicklung, Qualität und Überwachung der Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren muss außerhalb des Bereiches Markt angesiedelt sein (→ BTO 1.4 Tz. 2). Hingegen kann die Festlegung einzelner Risikoeinstufungen im Risikoklassifizierungsverfahren sowohl im marktunabhängigen Bereich als auch im Markt erfolgen. In diesem Zusammenhang ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Verbriefungsrisiken

Rz. 23 Laut Art. 82 CRD IV müssen die Risiken aus Verbriefungen, bei denen die Institute als Anleger, Originator oder Sponsor auftreten (inkl. der bei komplexen Strukturen oder Produkten entstehenden Reputationsrisiken), mittels angemessener Grundsätze und Verfahren erfasst und bewertet werden, um zu gewährleisten, dass die wirtschaftliche Substanz der Verbriefung in der Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Verhältnis zu anderen Risikoarten

Rz. 33 Als entscheidend für die Liquiditätssituation eines Institutes galt lange Zeit ausschließlich seine eigene Bonität, die sich z. B. am externen Rating ablesen lässt. In Teilen der Fachliteratur wurde in diesem Zusammenhang die These vertreten, dass die Liquidität regelmäßig der Bonität folge: "Die Liquidität im Sinne der gesamten – auch unsichtbaren – liquiden Reserven...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Anpassung der Konditionen im Bestandsgeschäft

Rz. 167 Eine Anpassung der Kreditkonditionen ist im Bestandsgeschäft nicht ohne Weiteres möglich. Die sogenannten "Zinsanpassungsklauseln" im Kreditgeschäft sind zum Teil sehr umstritten. Was im Passivgeschäft, wie z. B. bei Sparguthaben, zumindest bei korrekter Ausgestaltung eher Normalität ist, nämlich die Guthabenverzinsung an die Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 ESG-bezogene Indikatoren zur Risikofrüherkennung

Rz. 31 Die Entwicklung von geeigneten Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale schließt auch die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken ein, soweit dies sinnvoll erscheint und möglich ist. Die BaFin hatte schon frühzeitig angeregt, insbesondere Prozesse zur Früherkennung von ESG-Risiken zu e...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Kreditwürdigkeitsprüfung in Krisenzeiten

Rz. 159 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) konnte im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme diverse Erleichterungen in Anspruch nehmen, die vor allem dem Ziel dienten, den Kreditnehmern in Not möglichst schnell zu helfen. Dazu gehörten u. a. gewisse Erleichterungen bei der Einholung von Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (→ BTO 1.2 Tz. 9). Daneben wurde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.1.1 Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)

Rz. 316 Die zunächst als Rundschreiben der deutschen Aufsicht veröffentlichten Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan)[1] wurden im Jahr 2020 in die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute [2], kurz als Sanierungsplanmindest­anforderungsverordnung (MaSanV) bezeichnet, überführt und damit auf die Gesetzesebene geho...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Berücksichtigung bei der Risikosteuerung

Rz. 173 Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Sicherheitenwerte erschließt sich aus der Berechnung des erwarteten Verlustbetrages im Kreditgeschäft als Produkt aus der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default", PD), der Verlustquote bei Ausfall ("Lo...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Relevante Daten

Rz. 11 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht beziehen sich auf alle Daten, die für das Risikomanagement wesentlich sind. Die Grundsätze sollen auf sämtliche Daten angewendet werden, die für die Risikosteuerung eines Institutes notwendig sind. Die Anforderungen schließen auch die Modelle für die Ermittlung der Kapitalanforderungen nach der ersten Säule (z....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.2 Vorgaben der ersten Säule

Rz. 139 Für Institute, die ihre Eigenmittelunterlegung für die Positionen des Handelsbuches auf der Basis interner Modelle ermitteln, stellt die Anforderung eines Backtesting im Bereich der Marktpreisrisiken keine Neuerung dar. Schon vor mehr als zehn Jahren war die Prognosegüte eines Risikomodells nach der damaligen Solvabilitätsverordnung und ergänzenden Schreiben[1] im Ra...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Beispiel Kreditgeschäft

Rz. 56 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, Abschnitt 4.5 (Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ihre Verwaltungspraxis zu überführen, weil die dort niedergelegten Anforderungen schon berücksichtigt sind. Mit Bezug auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance geht es der EBA insb...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Konzentrationsrisiken – neues Modul BTR 5

Die Überführung und Ergänzung bestehender Anforderungen in das neue Modul BTR 5 soll dazu beitragen, dass Thema Konzentrationsrisiken noch stärker als bisher in das Bewusstsein der Institute zu rücken. Insbesondere sind von den Instituten angemessene Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Konzentrationsrisiken einzurichten. Di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.6 Berücksichtigung des Modellrisikos im SREP

Rz. 85 Die EBA unterscheidet im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess ("Supervisory Review and Evaluation Process", SREP) zwischen zwei unterschiedlichen Risikoformen, die auf die erste und zweite Säule abstellen: Die erste Säule betrifft das Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch aufsichtliche fortgeschrittene Messansätze, die genehmigun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Qualifikationen und Erfahrungen der Sachverständigen

Rz. 81 Die mit der Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten[1] betrauten sachverständigen Personen müssen über die dafür erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Für die Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen sind von den Instituten in dieser Hinsicht ähnliche Vorgaben zu beachten. So muss die Bewertung ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Zusammenhang zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 254 Die methodischen Details eines Stresstestprogramms sollten auch Auskunft über mögliche Zusammenhänge zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenzstresstests geben, insbesondere zur jeweiligen Größenordnung solcher dynamischen Wechselwirkungen und zur Erfassung von Rückkopplungseffekten. Deshalb sollen die Institute bei der Bewertung ihres Stresstestprogramms auch berü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Ratingverfahren

Rz. 5 Ein Ratingverfahren stellt die Bewertung der Bonität des Kreditnehmers mittels einer Kenngröße dar, wobei u. a. auch individuelles Expertenwissen berücksichtigt wird. Bewertet werden neben quantifizierbaren Faktoren, wie z. B. Kennzahlen zur Ertragslage des Kreditnehmers, auch inhomogene qualitative Merkmale, die keine eindeutige Ausprägung haben. Dabei könnte es sich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Modellrisiken

Rz. 38 Das "Modellrisiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52b CRR die Gefahr von Verlusten infolge von Entscheidungen, die sich grundsächlich auf das Ergebnis interner Modelle stützen, wenn diese Modelle Fehler bei der Konzeption, der Ausgestaltung, der Parameterschätzung, der Umsetzung, der Verwendung oder der Überwachung solcher Modelle aufweisen, einschließlich folgend...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8 MaRisk und die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II/III

Rz. 93 Die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II zur Unterlegung von Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationellen Risiken mit Eigenmitteln wurden in Deutschland bis zum Inkrafttreten des CRD IV-Paketes am 1. Januar 2014 durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) [1] umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden die bankaufsichtlichen Anforderungen zur Abdeckun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Ergebnisse der ökonomischen Perspektive als Input für die normative Perspektive

Rz. 210 Die ökonomische Perspektive gestattet einen sehr umfassenden (zeitpunktbezogenen) Überblick über die wirtschaftlichen Risiken, weil sie sich unmittelbar und in vollem Umfang auf das interne Kapital auswirken. Einige dieser Risiken können ganz oder teilweise auf die normative Perspektive durchschlagen, z. B. über eine Reduzierung der Eigenmittel oder einen Anstieg des...mehr