Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Gewinnrealisierung durch Vergütungsvorschuss für bilanzierenden Insolvenzverwalter; keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung

Leitsatz 1. Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. 2. Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unte...mehr

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AGS 11/2018, Übereinstimmen... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 91a Abs. 2 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist gem. §§ 567, 569 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Der Senat entscheidet durch den Einzelrichter, weil der angefochtene Beschluss des LG von einer Einzelrichterin erlassen wurde (§ 568 S. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde hat allerdings keinen Erfolg, weil das LG in der Sache im Ergebnis...mehr

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AGS 11/2018, Übereinstimmen... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen eine zu ihren Lasten erfolgte Kostenentscheidung des LG nach von den Parteien übereinstimmend erklärter Hauptsacherledigung. Die Klägerin nahm den Beklagten aus abgetretenem Recht auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch. Unter "Weitere Erklärungen der Darlehensnehmer" heißt es im Vertrag: Hinweis "Das Darlehen ist für ein...mehr

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AGS 11/2018, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Der Antragstellerin ist ratenfreie Verfahrenskostenhilfe im tenorierten Umfang zu bewilligen (§ 113 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 115 ZPO). a) Die Antragstellerin hat ihre Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit durch Vorlage der von ihrer Mutter ausgefüllten Erklärung ge...mehr

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AGS 11/2018, Isolierte Anfe... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft und daher als unzulässig zu verwerfen (§ 577 Abs. 1 S. 2 ZPO). Ein gesetzlich bestimmter Fall der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) bindet den Senat nicht. 1. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer ...mehr

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AGS 11/2018, Vergleich über... / 2 Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Hinsichtlich einer Hilfsaufrechnung gilt nach § 45 Abs. 3 GKG Folgendes:mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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AGS 11/2018, Vergleich über... / 1 Aus den Gründen

Die von dem Prozessbevollmächtigen der Klägerin aus eigenem Recht erhobene Streitwertbeschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 GKG zulässig. Die Streitwertbeschwerde ist jedoch – bis auf die formale Fassung des Beschlusstenors – in der Sache unbegründet. 1. Zu Recht hat das LG den Wert der Hauptsache mit dem teilweise Abhilfebeschluss auf 130.000,00 EUR festge...mehr

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AGS 11/2018, Keine Kostenen... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2) ist unzulässig, soweit es sich gegen die Entscheidung des AG richtet, die Akten wegzulegen. In diesem Sinne legt der Senat den Tenor des AG aus, das Verfahren sei wegzulegen. Dass ein Weglegen i.S.d. § 7 Abs. 3e) der Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes ...mehr

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§ 6 Haftung / 1. § 780 ZPO

Rz. 264 Das Gesetz bietet in § 780 ZPO die Möglichkeit des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung für reine Nachlassverbindlichkeiten, nicht für (auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben.[466] Um eine Haftungsbeschränkung während der Zwangsvollstreckung geltend machen zu können, muss die beschränkte Haftung im Urteil [467] vorbehalten werden. Dazu muss der Erbe grundsätzlich ...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / II. Aktivprozesse

Rz. 41 Allein der Testamentsvollstrecker ist befugt, ein seiner Verwaltung unterliegendes Recht gerichtlich geltend zu machen; eine Klage eines oder aller Miterben ist unzulässig. Der Testamentsvollstrecker ist Partei kraft Amtes, nicht Vertreter der Miterben.[62] Er klagt deshalb in eigenem Namen und auf Leistung an sich. Die Prozesskosten trägt der Nachlass.[63] Prozesskos...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / I. Regel- und Erbteiltestamentsvollstreckung

Rz. 39 Der Regeltestamentsvollstrecker hat auch prozessuale Befugnisse. § 2212 BGB regelt seine Prozessführungsbefugnis für Aktivprozesse, § 2213 BGB für Passivprozesse. Zu beachten sind auf prozessualer Ebene außerdem § 327 ZPO, der die Reichweite der Rechtskraft eines vom Testamentsvollstrecker erstrittenen Urteils regelt, und §§ 748, 749, 779, 780 ZPO im Bereich des Zwang...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Tragung der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 142 Die Miterben haben die Lasten des Gesamthandvermögens, Kosten der Erhaltung und Verwaltung sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermögen beschränkt, wobei auch keine Vorsc...mehr

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§ 23 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 87 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2011, 2012 und 2013 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offen ge...mehr

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§ 23 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 55 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefintion in § 11 Abs. 1Nr. 1a, 1b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nur auf Antrag d...mehr

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Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters berechtigt nicht zur Nebenintervention

Zusammenfassung Das rein wirtschaftliche Interesse eines Gesellschafters berechtigt diesen nicht zur Unterstützung der Gesellschaft in einem Rechtsstreit als Nebenintervenient. Es ist erforderlich, dass das Urteil des Gesellschaftsprozesses rechtliche Folgen für den Gesellschafter hat. Damit werden Gesellschafter in der Regel nur als Nebenintervenient zugelassen werden könne...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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zfs 10/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"I. (…) 2. Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im Übrigen zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 u. 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Bekl. ist in der Sache unbegründet." a) Für die Prozessbevollmächtigte des Kl. ist im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren u.a. eine Verfahrensgebühr entstanden (Nr. 3100 VV RVG). Berei...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenskost... / Leitsatz

Der Güterrichter ist ein echter Richter, weshalb seine Tätigkeit dem Bereich der Rechtsprechung zuzuordnen ist. Das Güterichterverfahren erfolgt innerhalb des anhängigen streitigen Verfahrens beim Familienrichter, woraus sich unmittelbar und zwingend ergibt, dass bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vor Verweisung an den Güterichter sich die Kostenbefreiung und Anwaltsbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entscheidung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Entscheidung sind die Kosten der Prozessführung. Diese umfassen die noch nicht gezahlten Gerichtskosten sowie die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts etc. Die PKH erstreckt sich nicht auf Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind (§ 123 ZPO). Selbst bei Bewilligung der PKH verbleibt also für der bedürftige Beteiligte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedürftigkeit

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedürftigkeit als subjektive Voraussetzung für die Gewährung der PKH ist unter Berücksichtigung des Einkommens und des einzusetzenden Vermögens zu beurteilen. Sie wird schematisch durch die Tabelle des § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO bestimmt. Einsetzen muss der Kläger sein Einkommen i. S. von § 82 Abs. 2 SGB XII, das nicht einkommensteuerr...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG, mit dem ihr Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe auf die Durchführung des Güterrichterverfahrens abgelehnt wurde, hat in der Sache keinen Erfolg und ist daher zurückzuweisen. Die Verweisung an den Güterichter in rechtshängigen Güterrechtsverfahren gem. § 113 Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Kein Mutwille

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig sein. Hierdurch soll erreicht werden, dass die PKH versagt werden kann, wenn der voraussichtliche wirtschaftliche Erfolg der Prozessführung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Wagnis der Belastung m...mehr

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AGS 10/2018, Bärmann, WEG – Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz

14. Aufl., 2018, Verlag C. H. Beck, München. LI, 1962 S., 149,00 EUR Der "große Bärmann" – seit vielen Jahren der Standardkommentar zum WEG – ist in der neu bearbeiteten 14. Aufl. 2018 erschienen. Die Neuauflage hat den Rechtsstand 1.6.2018 und berücksichtigt nicht nur zahlreiche, wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte und des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch Gesetzä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 143 Kostenentscheidung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 143 FGO hat das Gericht mit Beendigung des Verfahrens bzw. eines selbstständigen Verfahrensabschnitts von Amts wegen eine Kostenentscheidung zu treffen, die sog. Kostengrundentscheidung. Es handelt sich um die Entscheidung, wer die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat; bei mehreren Kostenpflichtigen (§ 31 Abs. 1 GKG, § 136 Abs....mehr

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AGS 10/2018, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 59 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässige Erinnerung, über die in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 6 S. 1 GKG die Vorsitzende als Einzelrichterin entscheidet, ist unbegründet. 1. Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht nach § 59 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obliegt dem Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), und zwar in der hierfür erforderlichen Besetzung (BFH v. 11.05.2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447). Die Entscheidung ergeht in Verbindung mit der Entsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 144 FGO muss das Gericht abweichend von § 143 FGO keine obligatorische Kostengrundentscheidung (s. § 143 FGO Rz. 1) treffen, wenn ein Rechtsbehelf in vollem Umfang zurückgenommen worden ist. Die materielle Gerichtskostenpflicht bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs (bzw. eines Antrags) ergibt sich ohne Weiteres aus § 136 Abs. 2 FGO, s...mehr

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AGS 10/2018, Reisekosten ei... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Daraufhin hat der Kläger die Festsetzung der ihm entstandenen Anwaltskosten zur Festsetzung angemeldet, darunter auch die Reisekosten (Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld) seiner Prozessbevollmächtigten, die ihre Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks unterhalten. Das LG hat im Kostenfestsetzungsbeschluss Fahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kostenfreiheit (§ 2 GKG)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Zahlung der Kosten in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit sind nach § 2 Abs. 1 GKG der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen befreit. Die Befreiung erstreckt sich auf alle Gebühren und Auslagen, die im GKG geregelt sind (Har...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Kostenentscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung des Gerichts bei Erledigung der Hauptsache beschränkt sich auf den Kostenpunkt. Zuständig ist das mit der Sache befasste Gericht. Eine Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren vor dem BFH kann sich auf das Rechtsmittel oder den Rechtsstreit insgesamt beziehen (BFH v. 19.01.2011, X B 14/10, BFH/NV 2011, 759). Daher ...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2, 352 FamFG statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 hat in der Sache insoweit Erfolg, als die Kosten der Beweisaufnahme und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. I.Ü. ist die Beschwerde zurückzuweisen. Eine nach § 81 Abs. 1 u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Anfechtungsklagen (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt ein Ermessensfehler vor (s. Rz. 36 ff.), so hebt das FG den angefochtenen Verwaltungsakt auf (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ansonsten weist es die Klage ab. Es darf sein Ermessen im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen (s. Rz. 33). Für die gerichtlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 135 Kostenpflichtige

Schrifttum von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 135 FGO regelt die grundsätzliche Kostentragungspflicht bei Verfahrensbeendigung; die Vorschrift wird ergänzt durch die §§ 136 bis 138 FGO. Der Begriff der Kosten umfasst gem. § 139 Abs. 1 FGO sowohl die Gerichtskosten als auch die außergeric...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Prozesskosten

Rz. 52 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO (oder gemäß beider Vorschriften) in das Urteil (i...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Kosten des Rechtsstreits

Rz. 248 Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden sind und dass deshalb ein Vorbehalt der Beschränkung der Erbenhaftung sich nur auf die Hauptsache, nicht aber auf die Kosten bezieht.[224] Will der Erbe der persönlichen Haftung wegen der Kosten der gerichtlichen Geltendmachung en...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Haftungsbeschränkungsvorbehalt im Urteil

Rz. 231 Nimmt der Erbe den Rechtsstreit auf, so muss er darauf achten, dass er sich die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, vorbehält. Dafür sieht § 780 Abs. 1 ZPO vor, dass ein Vorbehalt in den Urteilstenor aufgenommen wird – Aufnahme des Vorbehalts in die Urteilsgründe reicht nicht. Hinweis Haftungsbeschränkungsvorbehalt auch bezüglich der Prozesskos...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Haftungsbeschränkungsvorbehalt des Erben in anderen Vollstreckungstiteln

Rz. 302 Soll die Möglichkeit der beschränkbaren Erbenhaftung für den Erben lückenlos "greifen", so muss der Vorbehalt des § 780 ZPO auch in andere Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheid, notarielle vollstreckbare Urkunde und Prozessvergleich, aber auch in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgenommen werden (§§ 795, 699, 700 ZPO).[247] In einen Kostenfestsetzungsbesch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Besonderheiten des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Rz. 32 Demgegenüber geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S....mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat – dann kann er gleich Zahlungsklage erheben[1] – oder ob er erst noch Auskunft benötigt – dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben –, ist die richtige Vorgehensweise von untersch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / d) Verwertung durch Zwangsvollstreckung

Rz. 269 Die Formulierung "zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben" bereitet Verständnisschwierigkeiten. Denn weder eine Herausgabe zum Zwecke der Besitzeinräumung noch eine Eigentumsübertragung ist damit gemeint. Gemeint ist die Duldung der Zwangsvollstreckung in die einzelnen Nachlassgegenstände.[240] Die Auskunftsverpflichtu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte zunächst nur Auskunftsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann aber grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden.[14] Rz. 15 Schwierigkeiten besteh...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 102 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gemäß § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen. Wird während des Rechtsstreits Nachlassverwa...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 95 Zeigt sich nach Auskunftserteilung durch den Beklagten, dass von Anfang an ein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch nicht bestanden hat, stellt sich die Frage, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Der unbestimmte Leistungsantrag war in diesem Fall von Anfang an ohne Aussicht auf Erfolg und unbegründet, so dass der Kläger grundsätzlich auch die Kosten tragen müsst...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Begriff

Rz. 326 Dem ZVG liegt der Grundsatz zugrunde, dass der Zuschlag an den Ersteher nur erteilt werden darf, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, die dem das Versteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, gedeckt sind (Deckungsgrundsatz). Sie dürfen durch eine Versteigerung, die sie nicht selbst in die Wege geleitet haben, keinen Rechtsverlust erleiden,...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Einräumung des Grundstücksnießbrauchs

Rz. 69 Erfüllt der Grundstückseigentümer den Anspruch des Nießbrauchsvermächtnisnehmers nicht freiwillig, so ist Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB samt Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO zu erheben. Mit Rechtskraft des Urteils sind die Willenserklärungen des Beklagten ersetzt, § 894 ZPO. Rz. 70 Formulierungsbeispiel: Klage auf Nießbrauchsbes...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Der vorläufige Erbe

Rz. 100 Die Erbenstellung ist bis zur Annahme der Erbschaft nur vorläufig. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§§ 1942 Abs. 1, 1953 Abs. 1 BGB). Dann hat sich das Haftungsproblem für ihn erledigt, nicht aber für denjenigen, dem die Erbschaft an seiner Stelle anfällt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Rz. 101 Vor der Annahme der Erbschaft kann ei...mehr