Fachbeiträge & Kommentare zu Oberfinanzdirektion

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 69 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Probleme ergeben sich uE insoweit für die Jahre vor 2009 bezüglich der Fälle, in denen in einer Eigengesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.2 Unternehmensidentität bei Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 209 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grundsätze Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gew identisch ist mit dem Gew, der im Jahr der Entstehung des Verlusts bestanden hat. Eine (Teil-)Betriebsübertragung in eine Pers-Ges führt dann zu einem für den Verlustabzug maßgebenden "identischen Betrieb", wenn sich die Tätigkeit des eingebrachten (Teil-)Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Nicht von den Verwaltungsgrundsätzen erfasste Entsendungen

Rz. 1875 [Autor/Stand] Entsendungen auf der Grundlage eines Werk- und Dienstvertrages. Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung sind Entsendungen auf der Grundlage eines zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Konzerneinheit abgeschlossenen Werk- bzw. Dienstvertrages. In diesen Fällen bildet die Entsendung des Arbeitnehmers einen Bestandtei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vermutungen hinsichtlich der Interessenlage

Rz. 1888 [Autor/Stand] Grundsätze für die Bestimmung der Interessenlage. Die durch eine Entsendung veranlassten Aufwendungen sind von der Einheit zu tragen, in deren betrieblichem Interesse die Entsendung erfolgt.[2] Dabei wird unterschieden, ob die Entsendung ausschließlich im betrieblichen Interesse der entsendenden oder der aufnehmenden Konzerngesellschaft erfolgt. Anzutr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Einlage einer Nicht-100%igen Beteiligung

Tz. 155 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, eine Ertrag bringende Beteiligung an einer Eigengesellschaft als gewillkürtes BV in einen Verlust bringenden BgA einzubringen Wegen der St-Befreiung der GA der GmbH auf der Ebene des BgA nach § 8b Abs 1 KStG kommt es durch eine solche Gestaltung zwar nicht mehr zur Verrechnung von Gewinnen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.2 "Zulässige Rücklagen" eines Regiebetriebs

Tz. 307a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat mit Urt v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101 und BStBl II 2019, 96) entschieden, dass die Bildung einer Rücklage iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG auch im Falle eines Regiebetriebs zulässig ist; damit wurde die insoweit bestehende Rechtsunsicherheit (s Tz 305a) geklärt. Der BFH hat in diesen Urt die in Tz 305a dargestellte Verw-Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.10 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 332 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 VGA sind ein typischer Fall der Überführung von Gewinnen in den Bereich außerhalb des BgA (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 41) und führen daher zu kapstpfl Kap-Erträgen der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Zum Vorliegen von vGA bei BgA s Tz 235ff. Vermögensverlagerungen und ähnliche Vorgänge zwischen vd BgA der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Betriebe gewerblicher Art, die selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 4 Abs 2 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 4 Abs 1 KStG erfasst den BgA als unselbständigen Teil einer jur Pers d öff Rechts und unterwirft ihn der KSt. St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts für jeden einzelnen BgA (s Tz 10ff). In vielen Fällen stellt die Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts jedoch in vollem Umfang einen BgA dar (der BgA und die jur Pers d öff Rechts sind im sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.6 Zeitliche Anwendung und Übergangsregelung

Tz. 128 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Zusammenfassung mehrerer BgA ist nach Rn 9 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) stlich erst ab dem Zeitpunkt beachtlich, ab dem die technisch-wirtsch Verflechtung durch das BHKW tats besteht. Es reicht nicht aus, dass dieses erst geplant ist und später auch verwirklicht wird (hierzu s auch Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 19...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA

Rz. 2295 [Autor/Stand] Eine Einkünftekorrektur nach § 1 ist darüber hinaus – im Abkommensfall – an der Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift zu messen. Die Sperrwirkung der Vorschrift folgt bereits aus ihrem Wortlaut, nach der die Vertragsstaaten Einkünftekorrekturen nur in den Schranken des Fremdvergleichsgrundsatzes vornehmen "dürfen".[2] Demnach erlaubt Art. 9 Abs. 1 O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthands-Bil der aufnehmenden Pers-Ges einschließlich der positiven und negativen Ergänzungs-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonder-Bil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die frühere steuerliche Behandlung dauerdefizitärer Eigengesellschaften

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Frage nach dem Vorliegen von vGA bei einer dauerdefizitären Tätigkeit stellte sich auch bei Eigengesellschaften (meist in der Rechtsform einer GmbH) von jur Pers d öff Rechts und wurde hier in Rspr und Fach-Lit ebenfalls kontrovers diskutiert: Bei Kap-Ges führt eine verlustbringende Tätigkeit, die die Kap-Ges in gesellschaftsrechtlicher (Mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Mitunternehmeranteil

Tz. 162 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr des BFH zu § 16 EStG (s Urt des BFH v 27.05.1981, BStBl II 1982, 211; v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896; v 24.08.1989, BStBl II 1990, 132; und v 06.11.1991, BStBl II 1992, 335) ist auch ein Teil eines MU-Anteils ein Teilbetrieb (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.04). Dies gilt auch nach der Änderung in § 16 S 2 EStG durch das UntStF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.2 Zusammenfassbare Energieversorgungsbetriebe gewerblicher Art

Tz. 127d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Rn 4 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) kommt eine Zusammenfassung wegen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen einem Bad (oder einer anderen Einrichtung; s Tz 127b) und einem Energieversorgungs-BgA nur dann in Betracht, wenn letzterer ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd § 5 Nr 13 EEG, der überwiegend Letztverbrauc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.4 Verluste eines Regiebetriebs

Tz. 319 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Vrfahren zu versteuern sind. Entspr kann auch bei einem BgA die Verwendung des Gewinns zum Ausgleich der Verluste früherer W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.2 Verlustverwertung bei Einbringung durch natürliche Personen oder Personengesellschaften

Tz. 217 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Betriebseinbringung Der Abzug eines Fehlbetrags nach § 10a GewStG ist bei identitätswahrender Fortführung des eingebrachten Betriebs (s Tz 209–210) im jeweiligen EZ der Höhe nach nur insoweit möglich, als Unternehmeridentität besteht. Ein Einzelgew hat als Unternehmer des Betriebs den Gewerbeverlust erlitten und kann nach Einbringung des (Tei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Person) zur Errichtung einer Pers-Ges ist seit dem VZ 2001 in § 6 Abs 3 S 1 HS 2 EStG geregelt (zur Behandlung der unentgeltlichen Aufnahme vor dem VZ 2001 s Urt des BFH v 12.10.2005, BFH/NV 2006, 521; s Vfg der OFD Köln v 09.09.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Erfasste Steuerarten

Tz. 11 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Siebte Teil des UmwStG regelt die ertragstliche Behandlung des in § 24 Abs 1 UmwStG definierten Einbringungstatbestands. Danach ist begünstigt jede Einbringung einer qualifizierten Sachgesamtheit im Wege der in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Vorgänge in das mitunternehmerische (stliche) BV einer MU-Schaft gegen Erwerb oder Erweiterung eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 "Formwechsel" von Personengesellschaften

Tz. 73 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Formwechsel von mitunternehmerisch tätigen Pers-Ges in eine Pers-Ges anderer Rechtsform ist auf Grund der Erhaltung des Gesellschafterbestands und des mitunternehmerischen BV ertragstlich irrelevant (Ausnahme: Die Pers-Ges ist nicht gew tätig, sondern nur gew geprägt iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG und durch den Wechsel in eine andere Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Entgeltliche Bezugsrechtsveräußerung

Tz. 36 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Das Bezugsrecht sichert dem AE den Anspruch zu, dass ihm ein seinem Anteil am bisherigen Nenn-Kap entspr Teil der neuen Anteile zugeteilt wird (s Tz 38). Wird es veräußert, erhält der bezugsberechtigte AE einen Ausgleich iHd bei ihm ansonsten eintretenden Verlustes. Denn im Fall der Ausgabe neuer Anteile gegen eine Einlage unter dem Wert der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 2 Dienstaufsichtsverfahren

Unabhängig vom sog. förmlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) kann sich der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber auch im Dienstaufsichtsweg (Dienstaufsichtsbeschwerde) an die vorgesetzten Behörden (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium) oder auch mit einer Petition an den Deutschen Bundestag bzw. jeweiligen Landtag[1] wenden, um eine Entscheidung des F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 3 Kosten der Strafverteidigung

Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, sind i. d. R. keine Steuerberatungskosten, sondern nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten, die wie die Strafe selbst grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen sind.[1] Solche Kosten können ausnahmsweise als Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 5.3.2 Vereinfachungsregelung

Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Software dürfen i. H. v. 50 % den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden.[1] Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR im Veranlagungszeitraum zu folgen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 1 Positivliste für Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Gebühren für professionelle Hilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, auch im Rahmen eines Steuerprozesses, sowie für Hilfeleistungen zur Anfertigung von Steuererklärungen des Rechtsvorgängers (Erblassers) des Steuerpflichtigen[1]; Fahrtkosten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder im Zusammenhang mit ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.3 Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz

Eine entgeltlich erworbene Homepage-Software ist in die Steuerbilanz zu übernehmen. Als immaterieller Vermögensgegenstand kann eine Homepage-Software in der Steuerbilanz nur linear abgeschrieben werden. Die amtlichen Abschreibungstabellen äußern sich zur Nutzungsdauer für Software noch nicht. Die oben im handelsrechtlichen Teil dargestellten Grundsätze zur Schätzung einer Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 Umsätze mit Wertzeichen

Rz. 215 "Umsatz" i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG ist die Lieferung des Wertzeichens, d. h. ein Vorgang, der einem anderen die Verfügungsmacht an dem Wertzeichen verschafft.[1] Es muss dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstands zugewendet werden.[2] Rz. 216 Bei der Lieferung muss es sich um die Abgabe des Wertzeichens gegen Entgelt durch einen Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren und Optionsgeschäften

Rz. 154 Die Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren ist in die Befreiung des § 4 Nr. 8 UStG einbezogen. Daher ist für die Erlangung der Steuerfreiheit nicht entscheidend, ob der Unternehmer (Kursmakler, Bank) im Wertpapiergeschäft als Eigenhändler (bzw. Kommissionär) oder ob er als Vermittler für einen Dritten tätig wird. Ein Unterschied besteht umsatzsteuerlich noch insofe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Geschäfte der Warenterminbörse (WTB)

Rz. 113 Zu den Geschäften an der Warenterminbörse für den Agrarhandel in Hannover (WTB) gelten nach dem Schreiben der OFD Frankfurt v. 28.1.2015 [1] die folgenden Regelungen: Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenw...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Warentermingeschäfte deutscher Kreditinstitute

Rz. 116 Zur Umsatzbesteuerung von Warentermingeschäften deutscher Kreditinstitute gilt nach dem BMF v. 10.4.2000 [1] Folgendes: Future-Kontrakte sind bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Liefer- bzw. Annahmeverpflichtung als Differenzgeschäft zu behandeln. Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch liegt nicht vor. Optionsgeschäfte auf Warenterminkontrakte sind steuerbar. Ein Dif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten von der USt: "Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 56 Bauzeitzinsen: Berechnete Bauzeitzinsen sind Entgelt für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige Kreditgewährung. Auch ein getrennter Ausweis von Bauleistungen und Bauzeitzinsen normiert keine gesonderte Vereinbarung i. S. d. Abschn. 3.11 Abs. 2 Nr. 1 UStAE. Entsprechend stellen Zinsen, die dem Käufer für die Befugnis der Inanspruchna...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Teilnehmergebühren

Rz. 62 Die Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – nur steuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Entgelte, die aktive Sportler für ihre Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen zahlen. Teilnehmergebühren liegen nur vor, wenn sie allgemein f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Optionsgeschäfte mit Wertpapieren

Rz. 151 Das Optionsgeschäft mit Wertpapieren ist eine Form des Börsenterminhandels. Der Käufer einer Option erlangt das – veräußerliche – Recht, von dem Verkäufer zum vereinbarten "Basispreis" innerhalb der Optionsfrist jederzeit die Lieferung (Kaufoption) oder die Abnahme (Verkaufsoption) bestimmter Wertpapiere, i. d. R. Aktien, zu fordern. Es handelt sich somit um die Abga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr