Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

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Datenschutz und Datenschutz... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist gem. seiner Berufsordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er erhält von Berufs wegen zwangsläufig sehr viele personenbezogene Daten (nicht nur die seiner Mandanten) und verarbeitet sie in automatisierter Form. Grundsätzlich ist jede Steuerberatungskanzlei zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, es sei denn, i. d. R. sind ...mehr

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Datenschutz und Datenschutz... / 5 Stellung und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt. Er ist aber in der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei. Sinn und Zweck des Datenschutzbeauftragten ist es, die Personen, die hinter den Daten stehen, zu schützen. Er ist daher überwiegend beratend tätig, nimmt dem Kanzleiinhaber also nicht dessen Verantwortung ab. Der Datenschutzbeauftragte ist...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Mandant als Arbeitgeber – spezielle Fragen bei laufendem Arbeitsverhältnis

Der Mandant als Arbeitgeber ist mit den vielfältigen Fragen des Arbeitsrechts, die im auch teilweise seitens der eigenen Mitarbeiter gestellt werden, meist überfordert und wird als Ansprechpartner den von ihm mit der Lohnbuchhaltung beauftragten Steuerberater um Hilfe bitten. 2.1 Entgelttransparenzgesetz Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.20...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mandant als Arbeitgeber – Fragen bei Abschluss von Arbeitsverträgen

Angesichts schlechter Zahlungsmoral von Kunden, unsicherer Auftragslage und ungewisser Gesetzesänderungen muss sich der Mandant des Steuerberaters zwangsläufig mit der Frage beschäftigen, was es für ihn betriebswirtschaftlich bedeutet, Personal einzustellen, sich Personal vorzuhalten und welche Alternativen es hierzu gibt, z. B. Arbeitnehmerüberlassung. Personalkosten stelle...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Mandant als Arbeitgeber – Fragen bei Beendigung von Arbeitsverträgen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Es handelt sich um einen Bereich, in dem fast ausschließlich rechtliche Fragen anfallen. Steuerberater dürfen hier nicht tätig werden, sondern nur in Kooperation mit einem Rechtsanwalt, auch wenn es betriebswirtschaftliche Argumente für den Mandanten gibt, sich von Mitarbeitern zu trennen (z. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Unbefristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Arbeitsvertrag ist definiert in § 611a BGB.[1] Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird.[2] § 611a BGB soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchliche Gestal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters

Hält der Arbeitnehmer die gegen ihn ergangene Kündigung für ungerechtfertigt, kann er dagegen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) vor dem Arbeitsgericht erheben. Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage wird der Mandant als Arbeitgeber auch damit seinen Steuerberater konfrontieren. Hinweis Verweisungen an Rechtsanwalt/Fachanwalt für ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.9 Abmahnung

Der Steuerberater erfährt von seinem Mandanten häufig auch von dessen Unzufriedenheit über das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter wie wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigte Fehlzeiten im Anschluss an einen Urlaub, Arbeitsverweigerung, mangelhafte Arbeitsausführung, Diebstahl, Beleidigungen von Vorgesetzten und Kollegen, wettbewerbswidriges Verhalten etc. Meist fragt der M...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Abfindung

Im Rahmen der Lohnabrechnung sind Abfindungen von Steuerberatern auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig zu erfassen und auch sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Steuerberater müssen daher die arbeitsrechtlichen Grundsätze kennen und dürfen diese dem Mandanten mitteilen. Wesentliche Inhalte Eine Abfindung ist die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Rechtsprechung – Erlaubte bzw. unzulässige Beratung durch Steuerberater

S. auch Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Beitrag ""Rechtsberatung durch den Steuerberater"" (s. Tz. 1.4: Steuerberater darf nicht im "Statusfeststellungsverfahren" vertreten). OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.6.2005, I-20 U 40/05: Die Berufsausübung einer Steuerberatungsgesellschaft wird durch das Rechtsberatungsgesetz beschränkt. Nur wenn die Rechtsberatung im Rahmen des Art...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.5 Arbeitsbescheinigung

Es ist regelmäßig der Steuerberater bzw. dessen Lohnsachbearbeiter, der die sog. Arbeitsbescheinigung für den Mandanten ausfüllt. Wesentliche Inhalte Nach § 312 Abs. 1 SGB III hat der Arbeitgeber bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Berufsausbildungsverträge sind keine Arbeitsverhältnisse, sodass das allgemeine Arbeitsrecht nur eingeschränkt oder gar nicht gilt. Letztendlich ist das Berufsausbildungsverhältnis prinzipiell befristeter Natur, sodass das Ende bei einem schlechten Auszubildenden zumindest absehbar ist, weil eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis nicht zwingend ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Lohnpfändung

Lohnpfändungen bei den Mitarbeitern der Unternehmermandanten sind an der Tagesordnung. Es gibt Betriebe, bei denen mehr als 50 % der Mitarbeiter ihren Lohn gepfändet bekommen. Die richtige Bearbeitung von Lohnpfändungen gehört zu den zulässigen Aufgaben des Steuerberaters. Wesentliche Inhalte Die Lohnpfändung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Dabei w...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Wesentliche Inhalte Aufhebungsverträge ersparen dem Arbeitgeber zumindest Zeit und Ärger, sind aber häufig verbunden mit Abfindungszahlungen. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmend, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Besonderheiten Der A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 556 EUR-Minijobber (Betragsgrenze ab 1.1.2025 mit gesetzlichem Mindestlohn von 12,82 EUR brutto pro Stunde, 556 EUR pro Monat maximal; Betragsgrenze ab 1.1.2026 mit gesetzlichem Mindestlohn von 13,90 EUR brutto pro Stunde, 603 EUR pro Monat maximal) grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbe...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.18 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2023). Lohnkosten der Kinder – die man unter...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.8 Teilzeit

Teilzeitarbeit ist – betriebswirtschaftlich gesehen – ein gutes Mittel für Arbeitgeber, schnell auf unterschiedliche Arbeitsaufkommen zu reagieren und bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, z. B. mehr Zeit für Familie zu haben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt die wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien. Der Steuerberater kann dem Mandanten vermitteln, dass A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Arbeitszeugnis

Steuerberater benötigen im eigenen Interesse Grundkenntnisse zum Thema Arbeitszeugnis. Ihre Erfahrungen können sie dem Mandanten vermitteln. Wesentliche Inhalte Der Zeugnisanspruch für Arbeitnehmer ergibt sich aus § 109 GewO. Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers (seit 1.1.2025) in elektronischer Form erteilt werden (109 Abs. 3 GewO). Ohne Zustimmung bleibt die S...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.15 Aktivrente

Mit Einführung der geplanten "Aktivrente" (ab 1.1.2026) können Personen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (Vollendung des 67. Lebensjahres) und freiwillig im Ruhestand sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, dabei bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Einnahmen sind aber sozialversicherungspflichtig, sodass Beiträge zur Kra...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.19 Home-Office

Mitarbeiter haben arbeitsrechtlich keinen Anspruch auf Home-Office. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich aber auf die Tätigkeit im Home-Office verständigen. Wenn dies der Fall ist, gilt u. a. das Arbeitszeitgesetz (s. Tz. 2.10.). Arbeitgeber müssen für die erforderliche Technik und den notwendigen Arbeitsschutz sorgen. Im Home-Office müssen die datenschutzrechtlichen Reg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 AGG

S. hierzu Tz. 1.5 und Tz. 2.1. Grundsatzurteil zu Equal Pay – Ein besser verdienender Mann reicht Männer und Frauen haben lt. BAG[1] bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In einer Steuerberatungskanzlei ist insbesondere die Abteilung "Lohnbuchhaltung" täglich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten konfrontiert. Das "Arbeitsrecht" an sich ist sehr komplex, die Rechtsprechung des BAG umfangreich und angesichts der Verteilung der Vorschriften auf verschiedenste Gesetze – vom BGB bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch sehr unüber...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.16 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG), der seither sukzessive angehoben wird. Mindestlohn in Deutschland (flächendeckend bundesweit)mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Elternzeit

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis lediglich ruht, muss der Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchhaltung die Daten und Zeiten erfassen. Fast alle damit zusammenhängenden Probleme gehören zu seinem Aufgabenbereich. Wesentliche Inhalte des BEEG Elternzeit ist der privatrechtliche Anspruch der berufstätigen Eltern gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.17 Lohnfortzahlung (Krankheit) und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Steuerberater benötigen im eigenen Interesse Grundkenntnisse zum Thema Lohnfortzahlung bw. Entgeltfortzahlungsgesetz und BEM.[1] Ihre Erfahrungen können sie dem Mandanten vermitteln. Wesentliche Inhalte Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.11 Schwerbehinderung

Am 1.1.2024 trat das "Ge­setz zur För­de­rung ei­nes in­klu­si­ven Ar­beits­mark­tes" v. 6.6.2023 in Kraft, das Men­schen mit Be­hin­de­run­gen den Zu­gang zum Ar­beits­markt er­leich­tern soll.[1] Grundsätzlich müssen Arbeitgeber bis spätestens zum 31.3. die Daten anzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Aus...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.2017[1] soll v. a. Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen (§§ 1, 3 EntgTranspG). Nach § 3 Abs. 1 EntgTranspG ist bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.6 Datenschutz für Bewerber

Wesentliche Inhalte Bewerbungen erfolgen größtenteils "online" über Job-Portale, E-Mails oder eigens auf den Internetseiten des Unternehmens befindliche Bewerbungsformulare, aber auch noch "klassisch" in Papierform per Post. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet wie Name, Adresse, Wohnort, Alter, E-Mail und Telefonnummer, beruflicher Werdegang inklusive ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Fazit: Kooperation mit Rechtsanwalt ist erforderlich

Die Kooperation zwischen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sinnvoll und erforderlich. Sie garantiert die schnelle und komplette Betreuung des Mandanten und vermindert für Steuerberater das Haftungsrisiko. Jede Art von engerer Zusammenarbeit sollte dem jeweiligen Berufshaftpflichtversicherer der beiden Kooperationspartner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.10 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 2 Mögliche Auftraggeber

Am Naheliegendsten kommen als Auftraggeber die bereits vorhandenen Mandanten in Betracht, wenn bestimmte Dispositionen anstehen, so z. B. bei Festlegung eines Kaufpreises oder Abfindungsanspruchs. Ist der Steuerberater in die Entwicklungen im Unternehmen oder auch im Privatbereich der Mandanten eingebunden, dürfte es ihm nicht schwerfallen, aus diesem Anlass heraus einen Gut...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 3 Herangehensweise

Je nach der Person des Auftraggebers ist zu unterscheiden, ob der Steuerberater als Sachverständiger die Funktion eines neutralen Gutachters, eines Beraters oder eines Vermittlers ausfüllen soll. Bei einer Beauftragung durch Gerichte, also in den Fällen, in denen die Vergütung sich nach dem JVEG richtet, kommt ausnahmslos die Funktion als neutraler Gutachter zum Tragen, der mit n...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.3 Haftungsfälle

Ein Unterfall der zivilrechtlichen Ansprüche soll hier besonders herausgegriffen werden. Es geht um die Frage, ob ein Steuerberater durch eine fehlerhafte Beratung einen Vermögensschaden des Mandanten verursacht hat. Zum einen ziehen Gerichte Sachverständige heran zur Begutachtung des behaupteten Beratungsfehlers und darüber hinaus, falls ein solcher Beratungsfehler durch de...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 11 Etablierung des Geschäftsfelds

Will der Steuerberater das Geschäftsfeld "Gutachtenerstellung" etablieren, hat er sich zunächst die Frage zu stellen, wie die entsprechenden Aufträge akquiriert werden können. Im Bereich der Mandantschaft lässt sich im persönlichen Gespräch oder auch in (regelmäßigen) Rundschreiben publizieren, dass dies ein weiterer Tätigkeitsbereich ist. Bei einer Aufnahme der Tätigkeit auf...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 1 Anlässe für die Erstellung von Gutachten

Gutachten dienen i. d. R. als Entscheidungsgrundlage für Dispositionen des Mandanten, als Argumentations- oder Diskussionsgrundlage in Verhandlungen oder auch zur Feststellung von Tatsachen zur Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung. Daneben dienen sog. Schiedsgutachten – bei entsprechender Vereinbarung der Beteiligten – der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs bei Erbschaften oder aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 4.4 Steuerberatervergütung

In Vergütungsstreitigkeiten mit Mandanten bedarf das Gericht i. d. R. der Sachkunde eines Berufsangehörigen zur Feststellung der Angemessenheit der berechneten Vergütung. Üblicherweise beauftragen Gerichte nach § 76 Abs. 2 Nr. 7 StBerG die Steuerberaterkammern mit der Erstattung solcher Gutachten. Die Entscheidung über das "Wie" der Bearbeitung derartiger Gutachtenaufträge o...mehr

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AGS 12/2025, Rat zum geziel... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung, die auch für die Nr. 4141 VV gilt, ist zutreffend. Sie entspricht der weitaus überwiegenden Meinung in Rspr. und Lit. Denn auch im Bußgeldverfahren reicht – ebenso wie im Strafverfahren – der Rat des Verteidigers zum "gezielten Schweigen" als Mitwirkung (ausdrücklich BGH AGS 2011, 128 = RVGreport 2011, 182 = VRR 2011, 118 = StRR 2011, 199, jew. m. Anm. B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 529 ff.) mit der Frage, wann in Straf- und Bußgeldsachen dieselbe Angelegenheit und wann verschiedene Angelegenheiten vorliegen. Chevalier und Kramer (S. 537 f.) behandeln in einem weiteren Beitrag die Frage, wie die Kostenentscheidung bei einem Freispruch hinsichtlich der Kosten der Nebenklage zu tenorieren ist. Volpert (S. 539 ff.) bel...mehr