Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 10 Rettungsanker strafbefreiender Rücktritt

Ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen, weil ein Ausschlussgrund eingreift (oder die Selbstanzeige sonst missglückt ist), so ist stets zu prüfen, ob nicht als "Rettungsanker" eine Strafbefreiung gem. § 24 StGB wegen strafbefreienden Rücktritts eingreift.[1] Nach h. M. ist die Regelung des § 24 StGB nicht durch § 371 AO ausgeschlossen.[2] Nach dem Prinzip der Meistbegünstigung...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 1.2 Jagdscheinbesitzer

Jagdscheinbesitzer: Ist der Mandant Jagdscheinbesitzer und stellt sich die Unwirksamkeit der Selbstanzeige später heraus, so kann das Strafverfahren ggf. die Erlaubnis (Jagdschein, Waffenbesitzkarte) gefährden. Ob diese Erlaubnis auch bei einer wirksamen Selbstanzeige gefährdet ist, wurde durch die Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Eine Gefahr besteht jedenfall...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.3 Liquiditätsplanung

Nachdem die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen mit dem Mandanten festgehalten worden sind, kann der Berater für den Mandanten die drohende Nachzahlung ermitteln (Steuer, Hinterziehungszinsen 6 % p. a., SolZ, KiSt ggf. Zuschlag gem. § 398 a AO). Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO sind auch festzusetzen, wenn wirksam Selbstanzeige nach § 371 AO erstattet worden ist.[1] Für...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5 Wie läuft eine Selbstanzeige ab?

Zunächst ist zu klären, ob Sperrgründe gem. § 371 Abs. 2 eingreifen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO mit dem Mandanten im Detail besprochen. 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkr...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Teilanfechtung der Jahresabrechnung

Rz. 186 Eine der umstrittensten Fragen im neuen Recht war, ob die Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 weiter – wie im alten Recht – auf einen rechnerisch selbstständigen und abgrenzbaren Teil der Abrechnung beschränkt werden.[486] Rz. 187 Unproblematisch zu bejahen ist eine Teilbarkeit bezüglich des Beschlusses über die Abrechnungsspitzen zur Kostentragung und zu den ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / g) Beistände

Rz. 17 Personen, die im Gegensatz zu Bevollmächtigten nicht anstelle eines Wohnungseigentümers, sondern zusätzlich zu ihm an der Versammlung teilnehmen wollen (Beistände), sind nach den gesetzlichen Regelungen nicht zugelassen.[49] Ihre Anwesenheit verstößt gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit von Eigentümerversammlungen. Auch von Berufs wegen zur Verschwiegenheit ver...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH; vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.2.2023, 2 BvR 872/22, wonach wegen der Kostenfreiheit des Verfahrens eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordn...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / D. Mandant

Rz. 170 Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes muss aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages vom Auftraggeber bezahlt werden. Darüber muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht belehren. Rz. 171 Eine Belehrungspflicht besteht lediglich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO , wonach der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages den Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass sich die Gebühren nach ...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfolgsabhängige ...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 4 Eigentlich hat das arbeitsrechtliche Mandat aus der Sicht des Rechtsanwaltes nichts damit zu tun, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Vertragsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die eine Seite. Ob und in welchem Umfang der Mandant von den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit durch eine Rechtsschutzversicherung freizustellen ist, ist eine ande...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 37 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Wenngleich die Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles in der Praxis sehr großzügig gehandhabt werden, ist der Rechtsanwalt verpflichtet[64] und der Mandant gut beraten, wenn er alle Obliegenheiten einhält. Die grenzenlose Weite der sprachlichen Fa...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten eines Rechtsanwalts

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich wie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem RVG. Die Vergütung des Anwalts umfasst Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Die Gebühren hängen vom Streitwert und von dem Umfang der entstandenen Gebühren ab. Bei einem Streitwert von 4.000,01 EUR bis zu 5.000 EUR beträgt seit dem 1.6.2025 eine volle (1,0) Gebühr 354,50 EU...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / D. Auswirkungen auf Erstattungsansprüche

Rz. 38 Rechtsschutzversicherungen erstatten regelmäßig[56] die Kosten eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. Vereinbart der Anwalt mit seinem Mandanten geringere Gebühren als die gesetzlichen, wird die Rechtsschutzversicherung dadurch begünstigt. Wollen Mandant und Anwalt dieses Ergebnis vermeiden, können sie in der Vergütungsvereinbarung regeln, dass d...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe/rechtliche Vertretung/Vertragsgestaltung) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade be...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 106 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 6 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 1. Umfang der Mandatierung

Rz. 116 Regelmäßig erwarten Mandanten, dass ihr Streit mit der Gegenseite nach einem ersten Gerichtsverfahren insgesamt entschieden oder vergleichsweise geregelt ist.[75] Der Rechtsanwalt schuldet seine Dienste aber nur aufgrund des erteilten Mandates, nur in dieser Angelegenheit. Daneben ergibt sich bei einer Kündigung häufig auch weiterer Streit im Zusammenhang mit der Abw...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 34 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[17] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Anwendbarkeit

Rz. 10 Grundsätzlich war zur Rechtslage vor und nach der Gesetzesänderung zum 13.6.2014 umstritten, ob der Dienstleistungsvertrag zwischen Mandant und Anwalt überhaupt den Regelungen zum Fernabsatzvertrag und dessen Widerruf (nunmehr §§ 312 ff. und 355 ff. BGB) unterfällt oder aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt von der Widerrufsmöglic...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 11 Verweigert der Vermieter generell die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter das Mietverhältnis – auch das auf längere Zeit abgeschlossene, befristete (LG Berlin, v. 22.8.1996, 67 T 71/96, MM 1996, 453) – außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen (LG Berlin, Urteil v. 28.5.2001, 67 S 443/00, GE 2002, 398), wenn nicht in der Person des...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / I. Allgemeines

Rz. 14 Muster[22] sind wegen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der richterlichen Unabhängigkeit sehr risikobehaftet. Individualvereinbarungen sind wegen der größeren Rechtssicherheit zu empfehlen. Sie haben den Vorteil, dass sie auf den Einzelfall angepasst sind und dass die Vertragsschließenden – Anwalt und Mandant – wissen und besprochen haben, welche Tät...mehr

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§ 9 Muster / I. Muster: Formular Deckungsanfrage

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.1: Formular Deckungsanfrage An die Rechtsschutzversicherung Ort, Datum: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Rechtsschutzanfrage Versicherungsschein-Nr.: _________________________ Beginn des Versicherungsschutzes: _________________________ Vorversicherung: ja/nein Ihr Versicherungsnehmer (V...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon immer haben Menschen Rat bei anderen Menschen gesucht. Noch im alten Rom waren Dank und Ehre (honor) der Ratsuchenden die Gegenleistung für die Erteilung des Rats. Dann wandelten sich die Verhältnisse und das Maß der "honor" wurde durch ein Honorar ausgedrückt. Bislang waren in unserer Gesellschaft zwei Strömungen vorhanden; die eine sah die Notwendigkeit der rech...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / F. Folgemandate

Rz. 42 Folgemandate sind im Arbeitsrecht die Regel. Dennoch lassen sich die Kosten von Folgemandaten bei der Annahme des ersten Mandates nicht vorhersehen. Rz. 43 Wenn der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber berät, der einen Mitarbeiter kündigen will, kann er nicht wissen, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt oder nicht. Erhebt er Kündigungsschutzklage und kommt es dan...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 111 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[134] Fahrtkosten, die für die F...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Ausdruck "Honorarvereinbarung" hat sich eingebürgert für eine vertragliche Regelung zwischen Anwalt und Mandant, in der die von dem Mandanten zu erbringende Gegenleistung festgelegt wird. Es gelten §§ 3a bis 4b RVG. Rz. 2 § 3a Abs. 1 S. 2 RVG regelt, dass der Begriff "Vergütungsvereinbarung" oder ein vergleichbarer Begriff das Schriftstück bezeichnen muss. Fraglich ...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / III. Unangemessen hohe Vergütungen und Herabsetzungsmöglichkeiten

Rz. 28 § 3a Abs. 3 S. 1 RVG besagt, dass eine allein unangemessen hohe Vergütung bei ansonsten wirksamer Vergütungsabrede durch ein Gericht bis maximal auf die Höhe der gesetzlichen Gebühren reduziert werden kann. Auf §§ 305 ff. BGB muss dabei nicht zurückgegriffen werden, sodass dies auch bei Individualabreden gilt. Anders als bei einem Verstoß gegen § 307 BGB (siehe oben) ...mehr

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§ 9 Muster / 2. Muster: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspartne...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / III. Einigungsgebühr

Rz. 105 Ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren bereits anhängig, betragen gemäß Nr. 1003 VV die Gebühren Nr. 1000 bis 1002 VV jeweils 1,0. Der Rechtsanwalt erhält also für seine ursächliche Mitwirkung an einer im Rahmen eines erstinstanzlichen Klageverfahrens erzielten Einigung eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0. Rz. 106 Die Einigung...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Erfolgsaussichten

Rz. 42 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[74] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / VI. Erfolgshonorare

Rz. 34 Noch immer erfreut sich nach unserer Erfahrung die Möglichkeit der Erfolgsvereinbarung im arbeitsrechtlichen Bereich keiner großen Beliebtheit. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Zu komplex, risikobehaftet und unflexibel erscheinen die rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen und zuverlässig durchsetzbaren Vereinbarung über ein Erfolgshonorar. Mehr Klarheit in ...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Auftrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 28 Wird der Anwalt vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber damit beauftragt, eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers zu vereinbaren, ist dies grundsätzlich ein Auftrag, der nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Gerichte können eine einverständliche Regelung vorschlagen und protokollieren. E...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / II. Transparenzgebot bei Zeithonorarvereinbarungen

Rz. 20 Bei der Vereinbarung von Zeitvergütung muss berücksichtigt werden, dass viele Tätigkeiten des Rechtsanwalts nicht abrechenbar sind (z.B. Mitarbeitergespräche, Rechnungserstellung). Erfahrungsgemäß können nur vier bis sechs Stunden pro Arbeitstag (zehn Stunden) abgerechnet werden, wenn alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts auf der Grundlage von Zeithonoraren vergütet werd...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 4. Beratung zu Rechtsmitteln

Rz. 42 Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift für die Erstberatung ist § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 nicht für den Rat eines Berufungsanwalts anwendbar. Rz. 43 Über die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, belehren die Arbeitsgerichte (§ 9 Abs. 5 S. 1 ArbGG). Wenn der Mandant seinen erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten nach den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe § 6). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12a Abs. 1 Ar...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Ausschlussklauseln

Rz. 47 Ausschlussklauseln, insbesondere in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, zwingen den Arbeitnehmer geradezu in Folgeprozesse.[45] Der in einer Kündigungssache mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt muss erkennen oder durch Befragung ermitteln, dass der Arbeitnehmer auch ein finanzielles Interesse, gerichtet auf Ausgleich eines ihm zwischenzeitlich entstandene...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 148 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[186] Rz. 149 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 25 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 6. Vergütungsvereinbarung für die Beratung

Rz. 47 Die Vergütungsvereinbarung für die Beratung ist von der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 RVG (Textform) ausgenommen (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG). Bei vorformulierten Vergütungsvereinbarungen ist zu beachten, dass eine vorformulierte Vergütungsvereinbarung rechtlich wie allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt und an §§ 305 ff. BGB gemessen wird. Rz. 48 Eine Vergütungsvereinba...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 2. Abgrenzung zum einfachen Schreiben gem. Nr. 2301 VV

Rz. 55 Der dritte Abschnitt des VV enthält auch Nr. 2301 VV, wonach der Anwalt für Schreiben einfacher Art eine Gebühr von 0,3 bekommt. Da diese Gebühr geringer ist als die Satzrahmengebühr der Nr. 2300 VV (Satzrahmen 0,5 bis 2,5), stellt sich die Frage, welche Schreiben unter Nr. 2301 VV fallen. Was ein Schreiben einfacher Art ist, ist in der Anmerkung zu Nr. 2301 VV legal ...mehr

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§ 9 Muster / 1. Muster: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.8: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspartne...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Versicherungsfall

Rz. 24 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift einen vorläufigen Streitwert zu schreiben.[19] Wenn die Kanzlei auch...mehr