Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die konkrete Bedarfsbemesssung

Rz. 73 Die Düsseldorfer Tabelle beschränkt sich auf den Unterhalt bei Einkommen bis 11.000 EUR.[83] Darüber hinaus, also für monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen über diesem Betrag, soll der Unterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen sein. Diese Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[84] Rz. 74 Praxistipp Die Düsseldorfer Tabelle errichtet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Die Beschwerdebegründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 456 Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde in Unterhaltssachen zwei Monate. Die Regelung ist angelehnt an § 520 Abs. 2 ZPO, dessen entsprechende Geltung i.Ü. in § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG angeordnet wird. Die Beschwerdebegründungsfrist beginnt mit der – von Amts wegen zu erfolgenden – Zustellung des in vollständiger schriftlicher Form a...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 2068 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[2194] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der Formulierung "in deren Bezirk die Steuerstraftat begangen ... worden ist" knüpft § 388 AO an § 9 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO an, der den Ort der Tatbegehung wir folgt umschreibt (s. auch § 370 Rz. 79.4): § 9 StGB Ort der Tat (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen od...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Überzahlung aufgrund titulierter Forderung

Rz. 228 Bei Überzahlung aufgrund eines Prozessvergleichs oder einer vollstreckbaren Urkunde ist die Rückforderung zunächst nicht möglich. Es muss zunächst eine Abänderung des Titels vorangehen, § 238 FamFG. Die im gerichtlichen Verfahren oder durch vollstreckbare Urkunde festgelegte Verpflichtung bleibt bis zu einer Abänderung durch eine gerichtliche Entscheidung bindend.[23...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mehrere Falschangaben im zeitlich gestreckten Verfahren

Rz. 873 [Autor/Stand] Eine einheitliche Tat (eine Gesetzesverletzung) liegt auch dann vor, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung vom Festsetzungs- über das Einspruchs- ggf. bis zum finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel fortsetzt, dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Kosten für das Immobiliendarlehen

Rz. 333 Die Kosten für das Immobiliendarlehen enthalten Zahlungen auf den Zins und Zahlungen auf die Tilgung. Es werden nach den allgemeinen Grundsätzen die gesamten diesbezüglichen Kosten vom Wohnvorteil abgesetzt. Rz. 334 Allerdings ist an dieser Stelle die Frage der Absetzbarkeit von Zins- und Tilgungsleistungen vom für den Unterhaltsschuldner einkommenserhöhenden Wohnvort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss[2]. Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Mandatsbearbeitung im Erbrecht fragen Mandanten immer nach der Höhe der anfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Aber auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer können relevant sein. Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater in Erwägung zieh...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.4 Andere Tätigkeitsformen

Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle lassen Rückschlüsse auch auf andere Tätigkeitsformen zu. Bei einem angestellten Rechtsanwalt ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig die Kanzlei. Denn dort betreut er schwerpunktmäßig seine Man­danten, fertigt seine Schriftsätze und verrichtet andere vorbereitende und nachbereitende Tätigk...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 1. Restriktionen bei öffentlichen Aufträgen

Korruptionsregister nach alter Rechtslage: Einer besonderen Erörterung bedarf es betreffend die außerstrafrechtlichen Nebenfolgen einer Einstellung nach § 153a StPO für Mandanten, die öffentliche Auftraggeber zu ihren Kunden zählen. Nach alter Rechtslage in einigen Bundesländern konnte die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO – trotz der dieser Einstellungsvariante immanen...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Für die steuerstrafrechtliche Verteidigung ist die Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage das zentrale Mittel. Dabei ist der Strafverteidiger – auch zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken – dazu verpflichtet, die strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Folgen einer solchen Einstellungsentscheidung sowie deren Vor- und Nachteil...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / VI. Fazit

Für die steuerstrafrechtliche Verteidigung ist die Einstellung nach § 153a StPO das zentrale Mittel, um eine schnelle Verständigung mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle zu erreichen. Dabei ist der Strafverteidiger – auch zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken – dazu verpflichtet, die strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Folgen einer solchen Einstellungsentscheidung s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / I. Allgemeine Maßstäbe – Spannungsfeld zwischen Unschuldsvermutung und Tatverdacht

Unschuldsvermutung nach Einstellung gem. § 153a StPO: Im Zentrum der Einstellungsmöglichkeiten im Steuerstrafverfahren steht in der Praxis die Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Die Betroffenen sind infolge einer derartigen Einstellung nicht vorbestraft. Für sie gilt hinsichtlich des Tatvorwurfs weiterhin die Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK (vg...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.7 Vereinbarungen

Gerichte sollen gerade in Kindschaftssachen gem. § 156 FamFG auf ein Einvernehmen der Eltern hinwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ein gerichtlich gebilligter Vergleich zwischen den Beteiligten möglich ist. Damit ist auch der Streit entschieden, ob das Gericht nach dem früheren § 52 Abs. 1 FGG auch dort auf ein Einvernehmen hinzuwirken hatte, wo ein Vergleich der Beteilig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Steuererklärungspflichtiger

Rz. 7 Nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht die Korrekturpflicht für den Stpfl. Dies ist nur der Steuererklärungspflichtige.[1] Anknüpfungspunkt dieser Pflicht ist die Verletzung der Steuererklärungspflicht (Rz. 20) durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung, also die Verletzung der Wahrheitspflicht (Rz. 2). Die Korrekturpflicht ist zwar eine rechtlich selbstständige Pfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Vertretungszwang

Rz. 18 Ebenso wie die Einlegung unterliegt auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde dem Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO, da das Rechtsmittelverfahren vor dem BFH besondere Sachkunde erfordert.[1] Ein vom Beteiligten selbst verfasstes Schreiben kann vom BFH nicht berücksichtigt werden. Wie bei der Revisionsbegründung genügt auch hier die Unterzeichnung durch ei...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Streitverkündung gegenüber Mandant

I. Muster: Streitverkündung gegenüber Mandant Rz. 20 Muster 1.9: Streitverkündung gegenüber Mandant Muster 1.9: Streitverkündung gegenüber Mandant _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit der Ihnen gegenüber ausgebrachten Streitverkündung beabsichtigt eine Prozesspartei, Sie an das Ergebnis des Rechtsstreits zu binden. Das kann ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / J. Mandant hat VU oder VB erhalten/erwartet diese

I. Muster: Mandant hat Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese Rz. 55 Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r ...mehr

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§ 1 Allgemeines / H. Streitverkündung durch Mandant

I. Muster: Streitverkündung durch Mandant Rz. 17 Muster 1.8: Streitverkündung durch Mandant Muster 1.8: Streitverkündung durch Mandant _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit der Streitverkündung steht Ihnen ein Instrument zur Verfügung, mit dem Sie einen Dritten an das Ergebnis Ihres Rechtsstreits binden können, sofern Ihnen m...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Streitverkündung durch Mandant

Rz. 17 Muster 1.8: Streitverkündung durch Mandant Muster 1.8: Streitverkündung durch Mandant _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit der Streitverkündung steht Ihnen ein Instrument zur Verfügung, mit dem Sie einen Dritten an das Ergebnis Ihres Rechtsstreits binden können, sofern Ihnen möglicherweise Ansprüche gegen diesen Drit...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Streitverkündung gegenüber Mandant

Rz. 20 Muster 1.9: Streitverkündung gegenüber Mandant Muster 1.9: Streitverkündung gegenüber Mandant _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit der Ihnen gegenüber ausgebrachten Streitverkündung beabsichtigt eine Prozesspartei, Sie an das Ergebnis des Rechtsstreits zu binden. Das kann von Bedeutung sein, wenn dem Streitverkünder ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Mandant hat Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese

Rz. 55 Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Sie haben es versäumt, gegen einen Mahnbesc...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 29 Sobald der Anwalt erfährt, dass der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Mandant über eine potenziell eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung verfügt, muss er ihn darauf aufmerksam machen, dass er den Schaden unverzüglich melden soll. Aufgrund der Regulierungsvollmacht des Versicherers entscheidet dieser darüber, welcher Anwalt im Namen des Schädigers damit be...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / I. Muster: Anschreiben an Mandanten nach Mitteilung eines (potenziellen) Vorfalls

Rz. 10 Muster 14.5: Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde Art. 33 DSGVO Muster 14.5: Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde Art. 33 DSGVO _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, vielen Dank für die Anfrage. Der von Ihnen beschriebene Vorfall dürfte nach vorläufiger Einschätzung und vorbeh...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 4. Erläuterungen

Rz. 36 Wenn eine Kaskoversicherung besteht, sollte der Mandant auch bei vermeintlich klarer Haftungslage darauf hingewiesen werden, dass bei teilweiser oder vollständiger Verweigerung der Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers eine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung in Betracht kommt. Der Schaden ist innerhalb von einer Woche beim Kask...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 101 & 1. Die mündliche Verhandlung von Verwaltungsgerichten gestaltet sich meistens etwas zeitaufwendiger als im Zivilprozess, da oft noch ausführlich der Tatbestand vorgetragen wird. Das Gericht muss nach § 102 Abs. 2 VwGO darauf hinweisen, dass auch bei Ausbleiben eines der Beteiligten verhandelt und entschieden wird, dies geschieht schon in der Ladung. Es gibt im Verwa...mehr

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AGS 09/2023, Haftzuschlag b... / III. Bedeutung für die Praxis

Das AG Nürnberg hat schon einmal so entschieden (s. AGS 2020, 506 = RVGreport 2020, 460). Ich habe schon zu der Entscheidung darauf hingewiesen, dass die amtsgerichtliche Sicht "– mit Verlaub – gebührenrechtlicher Nonsens" ist. Dabei bleibt es. Denn die Entscheidung des AG ist widersprüchlich. Sie vermischt die Kriterien des Entstehens der Grundgebühr Nr. 4100 VV mit den Kri...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 9 1. Bereits vor Einleitung des Klageverfahrens (aktiv) bzw. während des erstinstanzlichen Verfahrens sollte der Mandant darüber informiert werden, dass er es nur begrenzt in der Hand hat, auf die Berufung zu verzichten. Verbreitet herrscht nämlich die Vorstellung, jede Partei könne jederzeit entscheiden, ob sie das Verfahren fortsetzen möchte oder nicht. Jedenfalls dann,...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & 1. Erschließungsbeiträge sind geregelt in §§ 127 bis 135 BauGB. Die Regelung der Beiträge im Einzelnen erfolgt gemäß § 132 BauGB durch die Erschließungsbeitragssatzung, abgekürzt oft EBS genannt, der jeweiligen Gemeinde. Rz. 38 & 2. Ausbaubeiträge richten sich nach den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder, beispielsweise § 8 KAG NRW oder § 11 KAG Hess. Auch hi...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 30 & 1. Widerspruch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen Gemäß § 68 VwGO ist vor der Erhebung einer Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungsklage grundsätzlich ein Vorverfahren durchzuführen. Hierzu ist gemäß § 69 VwGO ein Widerspruch zu erheben, und zwar innerhalb eines Monats, § 70 VwGO. Ein Vorverfahren entfällt jedochmehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 9 & 1. Allgemeines Zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, der für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Der Antrag ist daher an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG zu richten. Die Formulare können bspw. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden. Die Vollstreckung aus dem Titel kann mit der Zuste...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Zu 1. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so muss der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzuges den (eventuell seit dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht gezahlten) Lohn nachzahlen. Bis zum Erlass des Urteils befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, weil in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gleichzeitig das wörtliche Angebot der Arbeitsleist...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 2 Die Wiedererteilung richtet sich nach § 20 FeV. Soweit sich Anhaltspunkte für Eignungszweifel im Sinne einer Alkoholproblematik ergeben, sollte der Mandant möglichst frühzeitig auf das Erfordernis eines Abstinenznachweises im Rahmen einer MPU hingewiesen werden [vgl. § 13 FEV, Anlage 4 (zu den §§ 11, 13, und 14) i.V.m Ziffer 3.13 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrei...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 14 Bei einem Verkehrsunfall zwischen Kraftfahrzeugen richtet sich die Haftung untereinander nach § 17 StVG. Danach hängt die Pflicht zum Schadensersatz insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Maßgeblich ist die jeweils von den unfallbeteiligten Fahrzeugen ausgehende Betriebsgefahr, die zunächst gl...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 4 Beginn des Fahrverbots ist in § 25 Abs. 2, Abs. 2a StVG geregelt. Der Mandant sollte insbesondere darüber belehrt werden, dass das Fahrverbot grundsätzlich bereits mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird, und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (Ausnahme: "4-Monatsfrist"). "Entscheidung" kann auch ein Beschluss gem. § 72 OW...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Derart allgemeine Anfragen waren selten, nehmen aber in der Vergangenheit an Häufigkeit zu. Auch mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten und bereits sieben Jahre nach Verabschiedung der DSGVO befinden sich Unternehmen, die faktisch keine datenschutzrelevante Dokumentation vorhalten, immer noch in bester Gesellschaft. In Gesprächen mit den potenziellen Mandanten kristall...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & Zu 1. Das Muster bezieht sich nicht auf den Vergleich im Kündigungsschutzprozess; zum Vergleich im Kündigungsschutzprozess siehe das Muster "Vergleich im Kündigungsschutzprozess" (siehe Rdn 42>). Das Muster betrifft hingegen andere Klageverfahren, z.B. wegen Lohnzahlungsanspruchs, Zeugniserteilung, Herausgabe von Arbeitspapieren etc. Rz. 38 & Zu 2. Form des Vergleichs: ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 1. Die Erhebung einer Klage gegen eine Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Zum einen ist sie mit Kosten für den Arbeitnehmer verbunden, die er unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst zu tragen hat, sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe gewährt wird. Zum anderen belastet ein Klageverfahren das ohnehin sch...mehr