Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

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§ 3 Der Erbfall / 6. Teilweise oder sukzessive Geltendmachung

Rz. 47 Zivilrechtlich steht es dem Pflichtteilsberechtigten frei, seinen Anspruch nur teilweise oder sukzessive geltend zu machen. In Betracht kommt etwa eine Beschränkung auf die Höhe des Steuerfreibetrages oder die Erhebung einer Teilzahlungsklage neben der gerichtlichen Geltendmachung der Auskunftsstufe. So kann etwa die notwendige Liquidität für ein streitiges Verfahren ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Feststellung von Unterbewertungen gemäß § 259 Abs. 4f. AktG durch den Sonderprüfer und ggf. die hierüber getroffene gerichtliche Entscheidung aufgrund von § 260 AktG bilden nicht die abschließenden Sanktionen für die Unvollständigkeit von Angaben i. S. v. § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG; vielmehr sieht § 261 AktG vor, dass nun zunächst der unterb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aktionärsantrag

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Überprüfung der abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer durch Aktionäre ist an weitergehende Voraussetzungen geknüpft. Aktionäre können die gerichtliche Überprüfung nach § 260 AktG beantragen, wenn sie ein Quorum von 5 % des Grundkap. oder einen Aktionärsbesitz erreichen, der einen anteiligen Betrag am Nominalkap. von 500 TEUR ausma...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vor- und Nachteile von Kapitalwert- und Jahreswertbesteuerung

Rz. 49 [Autor/Stand] Der unmittelbare Kapitalabfluss durch die Zahlung der Steuer auf den Kapitalwert entfällt bei der Jahreswertbesteuerung. Sofern dem Steuerpflichtigen deshalb schon nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, scheidet die Sofortversteuerung nach dem Kapitalwert von vornherein aus. Bei allen übrigen Steuerpflichtigen ergibt sich zumindest ein Liqui...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Leistungen der Krankenhäuser, die bis zum 30.6.2021 erbracht und abgerechnet wurden, sind von den Krankenkassen innerhalb von 5 Tagen zu begleichen (Satz 1). Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionsfälle mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch über den ursprünglich gesetzten 31.12.2020 hinaus Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser erfor...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 580) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 330 mit Wirkung zum 28.3.2020 angefügt. Erlösausfälle sowie Defizite der Krankenhäuser aufgrund der sich ausbreite...mehr

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Sommer, SGB V § 415 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Angesichts der sich ausbreitenden Erkrankung COVID-19 wird zur Sicherstellung der stationären Versorgung eine Erhöhung von Bettenkapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten erforderlich, etwa durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen oder durch Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (BT-Dr...mehr

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Ganzheitliches ESG-Manageme... / 2.3 Modell der People- und Stakeholder Centricity

Die Nachhaltigkeit ist ein sehr menschenzentriertes Thema, indem die Stakeholder eine zentrale Rolle einnehmen, d. h. es stellt die Kunden, Nutzer und Mitarbeiter sowie alle weiteren Stakeholder in den Fokus der Betrachtung. Ein Tool, um die Stakeholder zu visualisieren, aggregieren und zu clustern, ist dabei die Stakeholder-Map[1]. Auf dieser Basis können die konkreten Bedü...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2.2.3 Kompetenzen und Engagement

Auch die Analyse der eigenen Stärken ist für die Implementierung einer nachhaltigen Unternehmenspolitik wichtig. Wird das CSR-Engagement mit den Kernkompetenzen des Unternehmens verknüpft, führt dies in der Regel nicht nur zu einer erfolgreichen CSR-Politik, sondern auch zu einer Verbesserung eben jener Kernkompetenzen, was wiederum direkten Einfluss auf den Erfolg eines Bet...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 6.3 Welchen Nutzen haben Klimastresstests?

Stresstests sind spezielle Szenarioanalysen, um festzustellen, wie sich potenzielle Krisen auf ein Unternehmen auswirken. Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob das Unternehmen im simulierten Krisenfall noch in der Lage ist, die Risiken abzufangen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Ein fiktives Beispiel soll die Umsetzung veranschaulichen. Mittels einer Monte-C...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bezahlung des Honorars mit einem Grundstück?

Frage: Ein Mandant, der einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, hat vorübergehend wenig Liquidität, um mich zu bezahlen. Er hat mir angeboten, dass ich landwirtschaftliche Grundstücke (Verkehrswert ca. 25.000 EUR) von ihm kaufen kann und wir dann die bestehenden (rd. 3.000 EUR) und künftigen Verbindlichkeiten verrechnen. Ich finde das Angebot grundsätzlich interessant, ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Unterdeckung/Unterbilanz – Bilanzielle Betrachtung

Rz. 284 Die Unterbilanz liegt vor, wenn der rechnerische Wert des Netto-Vermögens unter den Betrag des Stammkapitals sinkt. Das Netto-Vermögen errechnet sich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen für die Jahresbilanz gem. § 42 GmbHG i.V.m. den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Maßgebend ist nicht die Überschuldungsbilanz des § 19 InsO (der Ansatz von Verk...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 255 Die Regelung (vgl. Rdn 250) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 156 Unmittelbar nach Verfahrensbeginn zeigt sich, dass sich bei dem Insolvenzverwalter zahlreiche Interessenten melden, die den Geschäftsbetrieb bzw. einen Teil des Geschäftsbetriebes erwerben wollen. Es liegen noch zahlreiche unbearbeitete Aufträge vor. Es besteht aber die Schwierigkeit, dass die vorhandene Liquidität zur Betriebsfortführung nicht ausreicht.mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Antrag auf eine verbindliche Zusage

Rz. 89 Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; A. Müller, Maxstraße 27, 53111 Bonn Wir stellen den Antrag auf verbindliche Zusage nach § 204 AO Bei unserem Mandanten hat eine Außenprüfung stattgefunden. Dabei hat sich der Betriebsprüfer davon überzeugt, d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Fallgruppen

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§ 8 Bankrecht / d) Gläubigerbenachteiligung

Rz. 35 Eine Sittenwidrigkeit kann vorliegen, wenn mit der Sicherheitenbestellung eine Gläubigerbenachteiligung verbunden ist. Bei jeder Sicherheitenbestellung besteht die Gefahr, dass das Aktivvermögen des Sicherungsgebers durch Sicherungsübertragungen ausgezehrt wird. Dadurch bleibt anderen Geschäftspartnern des Sicherungsgebers dessen tatsächliche wirtschaftliche Lage mögl...mehr

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§ 28 Leasing / b) Sale-and-lease-back

Rz. 20 Bei einem Sale-and-lease-back veräußert der Eigentümer die Sache an den Leasinggeber, um sie anschließend von ihm als Leasingnehmer zurückzuleasen.[15] Das Sale-and-lease-back dient der Generierung von Liquidität oder der Aufdeckung stiller Reserven. Wie im Falle des direkten Herstellerleasings fehlt es an dem für das Leasing typischen Dreiecksverhältnis. Der Leasingge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalaufbringung zur freien Verfügung der Geschäftsführer – Aufrechnung – Keine verdeckte Sacheinlage

Rz. 37 Freie Verfügung bedeutet, dass Geschäftsführer geleistete Geldeinlagen tatsächlich und rechtlich uneingeschränkt für die GmbH verwenden können müssen.[158] Dieser sog. Unversehrtheits-Grundsatz ist eine der tragenden Säulen des Gründungsrechts: Die GmbH muss im Zeitpunkt der Eintragung über ihr Stammkapital tatsächlich verfügen.[159] Fehlt die freie Verfügung, hat der...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Massekreditvertrag

Rz. 160 Zumeist wird es zu Beginn des Verfahrens an Liquidität mangeln, da nur in den seltensten Fällen noch ausreichende finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sind. Der Verwalter muss dafür sorgen, dass dem Unternehmen so schnell wie möglich neue finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der Geschäftsbetrieb ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Deckung durch vollwertigen Anspruch gegen Gesellschafter

Rz. 286 Die Vollwertigkeit richtet sich nach bilanziellen Grundsätzen. Gem. § 253 Abs. 1, Abs. 3 HGB ist eine Forderung vollwertig, wenn sie nicht mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden konkreten Ausfallrisiko belastet ist, so dass der Gesellschafter mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Fälligkeit leisten kann.[1049] Daher ist eine Besicherung des Anspruchs ge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 64 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 8 Bankrecht / 4. Kredite zu gewerblichen Zwecken

Rz. 11 Nach deutschem Zivilrecht unterliegen Kreditverträge zu gewerblichen Zwecken im Gegensatz zum Verbraucherdarlehen keinen besonderen formalen Vorgaben. Der Darlehensvertrag ist also grds. formlos gültig, selbst wenn er zur Finanzierung eines Grundstückskaufs (hier ist notarielle Beurkundung gem. § 311b BGB erforderlich) abgeschlossen wird.[28] Es besteht auch grds. kein...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters

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§ 20 Strategische Vermögens... / 1. Jährliche Liquidität

Rz. 26 Ein zweiter wesentlicher Baustein der Finanzplanung ist die Analyse und Bewertung der Liquidität. Hierbei ist es von elementarer Bedeutung, dass die Vermögensinhaber jederzeit in der Lage sind, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Hierfür bedarf es des Überblicks über die jährlichen Zahlungsströme (Saldo aus Einnahmen und Ausgaben), um evtl. Besond...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / 2. Kumulierte Liquidität

Rz. 27 Da der Vermögensinhaber noch einige Jahre in diesem Ist Szenario erwerbstätig bleibt und bis dahin noch weitere Überschüsse in der Liquidität planerisch erzielt werden, sollte zusätzlich ein Blick auf die Entwicklung der kumulierten Liquidität geworfen werden. Hierbei wird simuliert, dass die Liquiditätsüberschüsse rein auf ein imaginäres Tagesgeldkonto transferiert w...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Analyse des Status quo und Prognose

Rz. 49 Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 84 %, ca. 17 % in liquiden Anlagen investiert). Der Bereich der eher illiquiden Vermögenswerte (Immobilien und Unternehmenswerte) ist allerdings mit insgesamt 80 % überproportional gewichtet. Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, au...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Beratungsprozess

Rz. 20 Der Prozess der Vermögens- und Finanzplanung soll nachfolgend anhand konkreter Beispiele verdeutlicht werden. Zuvor gilt es allerdings, die grundsätzliche Systematik bzw. Vorgehensweise kurz zu umreißen:mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / V. Weitere Analysebausteine

Rz. 35 Abgerundet und ergänzt werden die aufgezeigten Analysen durch weitere Bausteine, die an dieser Stelle nur in Stichworten Erwähnung finden:mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 4. Stiftungsvermögen

Rz. 34 Gem. § 80 Abs. 2 BGB muss die Stiftung mit Vermögenswerten ausgestattet sein, die die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks als gesichert erscheinen lassen.[52] Soweit es sich nicht um eine reine Verbrauchsstiftung handelt, muss das Vermögen darüber hinaus so beschaffen sein, dass es laufend Erträge abwirft, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks ...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Vermögensplanung für den Ruhestand

Rz. 5 Ein aktiv tätiger Unternehmer wird sich mit mehreren Vertrauenspersonen umgeben, die ihn in Fragen bzgl. Unternehmen und Privatvermögen unterstützend begleiten werden. Hierzu zählen u.a. der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Banker, Makler, Freunde und Bekannte, Mitunternehmer aus Verbänden, Personen aus Organisation (Rotary, Lions) etc. Können d...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Qualifikation als Auswahlkriterium

Rz. 15 Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berat...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Historie und Anbieter

Rz. 10 Im Zuge der prosperierenden Kapitalmärkte der 1990er Jahre wurden seitens der Banken die ersten Financial Planning Angebote am Markt platziert. Als ein Wegbereiter zeichnete sich insbesondere die CFM (CommerzFinanzmanagement GmbH) der Commerzbank aus. Als eigenständige Tochtergesellschaft sollte diese in Kooperation mit den Bankfilialen unter Einbindung eines jeweilig...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (4) Abfindungsbeschränkungen der Höhe nach

Rz. 320 Seit seinem Urt. v. 20.9.1993[423] geht der BGH in seiner Rechtsprechung[424] davon aus, dass eine ursprünglich wirksame Abfindungsklausel dauerhaft wirksam bleibt.[425] Daran soll auch ein im Laufe der Zeit eingetretenes grobes Missverhältnis zwischen dem Klauselwert der Abfindung und dem anteiligen wirklichen Wert des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens n...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 1. Kaufpreisbestimmung

Rz. 91 Theoretisch lässt sich der Kaufpreis ohne Weiteres ermitteln. Die Betriebswirtschaftslehre hat verschiedene Verfahren zur Unternehmensbewertung entwickelt, die – selbstverständlich mit gehörigem Aufwand – zu wissenschaftlich nachvollziehbaren, objektivierten Ergebnissen führen. Gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen spielt diese Möglichkeit der Kaufpre...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 5. Betafaktor

Rz. 95 Die für das Marktportfolio geltende Risikoprämie ist anschließend an das unternehmensindividuelle Risiko anzupassen. Dies erfolgt durch den sog. Beta-Faktor. Dieser berücksichtigt, dass die Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens regelmäßig eine andere Risikosituation aufweist, als die Investition in das Marktportfolio.[177] Rz. 96 Der Beta-Faktor als re...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Kreditaufnahme

Rz. 78 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es auch ab, ob den Geschädigten aus § 254 Abs. 2 BGB die Obliegenheit trifft, den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Betrag aus eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Das kommt insbesondere in Frage, wenn der Geschädigte ohnehin über die notwendige Liquidität oder auch Bonität verfügt, so dass ein Kredit...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.2 Aufstellungsverpflichtung

Rz. 4 In den angelsächsischen Ländern bzw. nach internationalen Rechnungslegungsnormen gehört ein Cashflow Statement bereits seit Jahren zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Dabei sind nach IFRS IAS 7 "Cash Flow Statements" und für die US-GAAP SFAS 95 "Statement of Cash Flows" relevant. In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung erst seit 1998 gem. § 297 Abs. 1 Sat...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.5 Angabenotwendigkeiten

Rz. 79 Über das Schema hinaus sind nach DRS 21 sowie nach IAS 7 erläuternde Angaben notwendig bzw. empfohlen. Rz. 80 Nach IAS 7.48 besteht eine Angabepflicht für Beträge an wesentlichen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die vom Unternehmen gehalten werden und über die der Konzern nicht verfügen kann. Beispiele für derartige Situationen sind Zahlungsmittel und Za...mehr