Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 53 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Handelsrechtl. geboten sind Rückstellungen nur dann, wenn der Kaufmann nach den am BilSt vorliegenden Verhältnissen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Diese Voraussetzung ist in § 249 nicht ausdrücklich kodifiziert. Ungewisse Verbindl. müssen sich aber so hinreichend konkretisiert haben, dass sie eine wirtschaftliche Belastung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitpunkt der Vorschussanforderung

Rz. 38 Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit Auftragserteilung.[13] Rz. 39 Eine vor Eintritt der Fälligkeit erstellte Vergütungsrechnung ist in der Regel in eine Vorschussanforderung umzudeuten, da vor Eintritt der Fälligkeit die Vergütung nicht abgerechnet werden kann (§ 10 Abs. 1).[14] Rz. 40 Der Vorschuss wird mit sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Recht auf Vorschuss

Rz. 25 Die Vorschrift des § 9 gewährt dem Anwalt ein Recht auf Vorschuss. Er ist dagegen nicht verpflichtet, Vorschuss zu verlangen. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss fordert, liegt vielmehr in seinem Ermessen. Grundsätzlich sollte der Anwalt von seinem Recht auf Vorschuss Gebrauch machen. Er sichert damit seine Gebührenansprüche sowohl gegen eine mögliche spätere Za...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich entspricht der Beurteilungsmaßstab der DPR bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Gewerbsmäßigkeit bei Zahlungsunfähigkeit

Rz. 33 Ein zentrales Problem des Straftatbestands des § 26c UStG ist – wie bei § 26a Abs. 1 UStG – die Frage nach der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmers nach Anmeldung der Steuer. Wenn die angemeldete Steuer zu mehreren Fälligkeitszeitpunkten nicht gezahlt wird, dann liegen die Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit wegen der wiederholten Begehung zunächst einmal vor. Da die...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.5 Verfahrensregeln der Bundesebene (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 erfasst die ergänzende Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene, das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten nach Abs. 2 durch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu regeln. Dabei geht es in...mehr

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Liquiditätsgrade / 3 Beurteilung

Prinzipiell gilt, dass die Liquiditätslage eines Unternehmens umso günstiger zu beurteilen ist, je höher die ermittelten Liquiditätsgrade ausfallen. Jedoch ist zu beachten, dass eine unnötig hohe Liquidität i. d. R. zu Lasten der Rentabilität geht. Da Bestände an Zahlungsmitteln relativ niedrig verzinst werden, ist die Liquidität ersten Grades in der Praxis meist sehr niedri...mehr

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Liquiditätsgrade / 2 Ermittlung

In der Bilanz werden einerseits kurzfristige Zahlungsverpflichtungen, andererseits aber auch Mittel zur Deckung der Zahlungsverpflichtungen ausgewiesen, wobei unter kurzfristig ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zu verstehen ist. Die drei Liquiditätsgrade lassen sich danach unterscheiden, ob zur Deckung der kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen die vorhandenen Zahlungsmittel...mehr

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Liquiditätsgrade / 1 Wesen

Die Liquiditätsgrade stellen Verhältniszahlen dar, bei denen bestimmte Vermögenspositionen den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden. Der Begriff "Liquiditätsgrade" lässt sich damit erklären, dass von der Liquidität ersten Grades bis zur Liquidität dritten Grades die Geldwerdungsdauer der jeweils in die Analyse einbezogenen Vermögensgegenstände graduell ab...mehr

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Liquiditätsgrade / Zusammenfassung

Begriff Bei den sog. Liquiditätsgraden handelt es sich um Kennzahlen der bestandsorientierten Liquiditätsanalyse. Im Rahmen der bestandsorientierten Liquiditätsanalyse wird die Bilanz eines Unternehmens in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen und Vermögenspositionen analysiert. Die der Bilanz entnommenen Zahlungsverpflichtungen und Vermögenspositionen werden zueinander ins Verh...mehr

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Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Patronatserklärung ausländischer Gesellschaften

Zusammenfassung Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig. Hintergrund Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit Sitz in Dä...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Finanzierungsverantwortung

Die Gesellschafter haben die Finanzierungsverantwortung, d. h. sie entscheiden über die Ausstattung der Gesellschaft mit dem notwendigen (Eigen-)Kapital, etwa über die Frage, ob, wann und in welcher Höhe die ausstehenden Einlagen einzuzahlen sind. Erweist sich das Stammkapital als unzureichend, beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung, ggf. durch Aufnahme neuen Ka...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

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Besteuerung des Gesellschaf... / a) Zahlungsunfähigkeit nach BGH-Verständnis

Insolvenzrechtlicher Begriff i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO: Der BGH beurteilt den Begriff der Zahlungsunfähigkeit nach dem insolvenzrechtlichen Begriff i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO. Danach sind in Beziehung zu setzen die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen in Liquidität umsetzbare Vermögensgegenstände zu den am selben Stichtag fälligen und in den nächsten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

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Update: Steuerliche Forschu... / 2. Anrechnung und Steuerfreistellung der Forschungszulage

Anrechnung auf die nächste erstmalige Steuerfestsetzung: Durch die Anpassung des § 10 Abs. 1 S. 2 FZulG wurde die Anrechnung der Forschungszulage nun auf die nächste erstmalige Steuerfestsetzung beschränkt. Somit scheidet eine Anrechnungsmöglichkeit bei Änderungs- oder Aufhebungsbescheiden aus. Beraterhinweis Da die Anrechnung der Forschungszulage nicht an einen bestimmten Ve...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen:[1] Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten, Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erweitern Unternehmen i...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.3 Funktionen des Factorings

Rz. 6 Beim Factoring werden in der Regel 3 Funktionen unterschieden: Finanzierungsfunktion, Dienstleistungsfunktion, Delkrederefunktion. Diese Funktionen können in verschiedener Weise kombiniert sein. Gerade die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor hat entscheidende Rückwirkung auf die bilanzielle und steuerliche Behandlung des Factorings. Rz. 7 Durch den Verkauf der ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.2 Ablauf des Factorings

Rz. 4 Das Grundprinzip der zahlreichen Ausgestaltungen des Factorings ist identisch. Durch die Lieferung von Waren bzw. durch das Erbringen von Dienstleistungen entstehen bei dem Unternehmen bis zur vereinbarten Bezahlung Forderungen. Diese Forderungen muss das Unternehmen zunächst vorfinanzieren. Durch einen Verkauf der Forderungen erhält das Unternehmen vor Fälligkeit der ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 4 Abgrenzung von Factoring und Asset-Backed-Securities

Rz. 25 Sowohl beim Factoring als auch bei ABS werden Forderungen zur Finanzierung verkauft. Ziel ist es, für das Unternehmen eine günstige Finanzierungsquelle zu erschließen und die Unabhängigkeit gegenüber den Banken zu erhöhen. Hinsichtlich der Finanzierungsfunktion an sich gibt es kaum Unterschiede zwischen Factoring und ABS. Beim Factoring erfolgt der Forderungsverkauf an...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

Rz. 17 Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere.[1] Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools.[2] Anfallende Überschüsse werden zunächs...mehr

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Die "Steuerverkürzung auf Z... / 1. Die Rechtsprechung des BGH

Erstmals mit Entscheidung vom 26.2.1988 nahm der BGH den Begriff "Steuerverkürzung auf Zeit" in den richterlichen Mund.[1] Die von dem Angeklagten eingelegte Revision hatte damals Erfolg. Der BGH hob das erstinstanzliche Urteil auf und gab dem Landgericht auf, vor dem Hintergrund des Vorsatzes zu prüfen, ob lediglich ein Steuervorteil von begrenzter Dauer ("auf Zeit") angest...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus Forderungen gegen eine ausländische Tochtergesellschaft

Streitig ist, ob Fremdwährungsverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine ausländische Tochtergesellschaft gem. § 8b Abs. 3 S. 4–7 KStG dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen sind. Wirtschaftlich vergleichbar: Die Überlassung von Liquidität durch das Unterlassen der Geltendmachung ("Stehenlassen") einer fälligen Forderung des Gesellschafters aus Lief...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.2.3.2 Vorliegen eines "neuen" Kredits

Rn 29 Es ergibt sich unmittelbar aus dem Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Nr. 2 COVInsAG, nämlich dem Zweck der Motivation zur Kreditvergabe in der aktuellen COVID-19-Krise, dass nur neue Kredite privilegiert werden. Ein bislang nicht engagierter Kreditgeber, der fresh money ausreicht, fällt als eindeutiger Kandidat mit seinem neu ausgereichten Kredit unter das Privileg des § 2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.2.1.2 Privilegierung von Sanierungs- und Überbrückungskrediten außerhalb des Anwendungsbereichs des COVInsAG

Rn 17 Auch vor dem Inkrafttreten des COVInsAG galt in der Praxis bereits ein insbesondere durch die Rechtsprechung ausgeformtes Regime, welches die Rahmenbedingungen festgelegt hat, unter denen sich die Risiken der Gewährung von Sanierungskrediten in der Krise eines Unternehmens reduzieren lassen. So hat etwa der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Vorsatzanfechtung na...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / a) Kann junges Verwaltungsvermögen durch Umschichtung entstehen?

Der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a.F. sei dem BFH zufolge wirtschaftsgutbezogen zu verstehen.[25] Demnach sei ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre durchgehend im Betriebsvermögen desjenigen Betriebes befand, der unmittelbar oder vermittelt durch einen Geschäftsanteil Gegenstand des Erwerbs ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Abs. 2)

Rn 7 Ebenso wie die Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit legal definiert. Danach droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Der Begriff der "drohenden Zahlungsunfähigkeit" existie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Das Ziel des COVInsAG ist es, die Fortführung von Unternehmen zu ermöglichen und zu erleichtern, und zwar auch dann, wenn die Unternehmen infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, wörtlich heißt es:[1] Hinweis "Den betroffenen Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertretern soll Zeit gegeben werden, um die notwen...mehr

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Steuerberater und Kanzleimi... / 4 Über Schnittstellen Mandanten anbinden

Mandanten digitalisieren sich häufig in Eigenregie. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Buchhaltungslösungen in der eigenen Mandantschaft. Doch als Kanzlei kann Aufklärungsarbeit dahingehend geleistet werden, dass Mandanten nur mit solchen Systemen arbeiten, die eine digitale Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater unterstützen. In der Regel erfolgt diese Zus...mehr

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Forderungsmanagement: Verme... / Zusammenfassung

Überblick Als stille Kredittage bezeichnet man den Zeitraum, der zwischen dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und der Rechnungsstellung vergeht. Je länger es dauert, einem Kunden z. B. nach Auftragsende eine Rechnung zu stellen, desto später der Geldeingang, desto mehr wird die Liquidität belastet und desto höher sind die Kosten, weil z. B. unnötig lang Kontokorrentzinsen ...mehr

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Forderungsmanagement: Verme... / 2.2 Mittelfristige Möglichkeiten, stille Kredittage zu reduzieren

Handelt es sich um komplexe Produkte oder Leistungen, muss oft in Strukturen und Abläufe im Betrieb eingegriffen werden. Das kann längere Zeit in Anspruch nehmen und ist oft notwendig, Mitarbeiter einzubinden, zu sensibilisieren und zu schulen. Ein Beispiel zeigt die Problematik und auch, wie sie sich lösen lässt: Ein Bauunternehmer erstellt für Kunden fast ausschließlich Lei...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2 Finanzanalyse des Konzerns

Rz. 39 Ziel finanzwirtschaftlicher Analysen des Konzernabschlusses ist die Gewinnung von Informationen über die Kapitalaufbringung (Liquiditäts- und Finanzierungsanalyse) und über die Kapitalverwendung (Vermögens- und Investitionsanalyse). Besonders wichtiges Ziel für interne und externe Adressaten ist die Antwort auf die Frage nach der Liquidität, d. h. nach der Fähigkeit d...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.1 Statische Liquiditätsanalyse

Rz. 41 Ziel der statischen Liquiditätsanalyse ist es, durch die Bildung von Kennzahlen Anhaltspunkte über das Liquiditätssicherungsvermögen eines Konzerns zum Bilanzstichtag zu liefern. Während die vertikale Strukturanalyse im Wesentlichen die Kapitalherkunft und die Kapitalverwendung betrachtet, wird mithilfe der horizontalen Strukturanalyse versucht, Zusammenhänge zwischen...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.2 Dynamische Liquiditätsanalyse

Rz. 48 Während bei der statischen Liquiditätsanalyse die Vermögens- und Kapitalstruktur am Bilanzstichtag analysiert wird, wird bei der dynamischen Liquiditätsanalyse versucht, aus den Zahlungsströmen der Vergangenheit eine Prognose auf Zahlungsströme in der Zukunft herzuleiten. Hierbei wird, wie in Abb. 1 dargestellt, die Cashflow-Analyse eingesetzt. Die Praxis benutzt den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 220 Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der USt und zur Änderung anderer Steuergesetze[1] v. 19.12.2001[2] wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 u. a. §§ 26b und 26c UStG aufgenommen. Mit § 26c UStG wurde dabei erstmalig ein Straftatbestand geschaffen, der auf die Schädigung des USt-Aufkommens zielt. Rz. 221 Zweck der §§ 26b und 26c UStG ist es, das USt-A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitaldienstfähigkeit / 1 Begriff und Wesen

Die Kapitaldienstfähigkeit ist im Rahmen eines Kreditverhältnisses von Bedeutung und bezeichnet die Eigenschaft eines Kreditnehmers, zukünftig und nachhaltig den vereinbarten Kapitaldienst aus allen bestehenden Kreditverhältnissen tragen zu können. Der Kapitaldienst ist definiert als Summe aller Zins- und Tilgungszahlungen und beinhaltet auch Tilgungssurrogate. Bei Privatpers...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.1 Handelsrechtliche Grundlagen

§ 256 Satz 1 HGB erlaubt für Zwecke einer vereinfachten bilanziellen Zugangsbewertung gleichartiger Vorratsgüter, eine von der Realität abweichende Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge dieser Güter zu unterstellen. Die geforderte GoB-Konformität hat klarstellenden Charakter und soll Missbräuche ausschließen. Unzulässig sind danach etwa willkürliche Verbauchsfolgeunterstellunge...mehr

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zfs 03/2021, Die Entwicklun... / C. Bilanz und Ausblick

Ein zuvor möglicherweise noch bestehendes Grundvertrauen vieler Reisender in das rechtmäßige Verhalten und in die Liquidität ihrer Vertragspartner (insb. Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen) wurde spätestens im Corona-Jahr 2020 merklich erschüttert. Diejenigen Unternehmen, welche systematisch die Begleichung offensichtlich berechtigter, inhaltlich unbestrittener Kunde...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2021, Keine Beratung... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Eilenburg befasst sich mit den Themen "Mutwilligkeit", "Rechtswahrnehmung" und "andere Hilfemöglichkeiten", welche für sich gesehen die "Grundpfeiler" des BerHG darstellen, also wesentliche Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob eine solche Hilfe bewilligt werden kann oder abgelehnt werden muss. Leider wird aus der Entscheidung nicht abschließend deut...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Bilanz

Tz. 116 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.54 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind darzustellen, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses relevant ist (IAS 1.55; zur Disaggregation von Posten vgl. Tz. 115 und 119ff.)). Insoweit unterliegen die vorzunehmenden Erweiterungen der Gliederung dem Ermessen der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 2 KStG regelt vor allem die StBefreiung der Kredit-AöR. Die Grundlage der Regelung bildeten die in der Bankenenquete enthaltenen Vorschläge der B-Reg (s BT-Drs V/3500, 103ff). Diesen Vorschlägen entspr sollten nur solche Institute von der KSt befreit werden, die – abgesehen von geringfügigen Ausnahmen – mit and...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau Landwirtschaftliche Rentenbank Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung Niedersächsische Gesellschaft für öffentliche Finanzierung mbH Der Name der Gesellschaft lautet lt H-Reg-Auszug beim AG Hannover...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.7.1 Engmaschiges Prüfen der Zahlungsfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, sobald die GmbH nicht (mehr) in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit wird dadurch festgestellt, dass die fälligen und ernsthaft eingeforderten sowie durchsetzbaren Geldschulden der vorhandenen Liquidität gegenübergestellt werden. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner se...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.2 Der Restrukturierungsplan

Der Restrukturierungsrahmen ist ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren. Es steht nur den GmbHs offen, deren Liquidität bedroht ist (siehe Kap. 1.5). Ist die GmbH erst einmal zahlungsunfähig, muss Insolvenzantrag gestellt werden. Der Restrukturierungsplan, das wichtigste Sanierungsinstrument des StaRUG, stellt eine Art "Vergleich" dar. Der Restrukturierungsplan besteht aus...mehr