Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für einen sachverständigen Dritten – Kassenprüfer – als Massekosten

Leitsatz 1. Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt. 2. Wird ein sachverständiger Dritter...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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Befugnis zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Fremdgeschäftsführer

Zusammenfassung Der Gesellschafter einer GmbH ist nicht befugt, Ersatzansprüche gegen die Fremdgeschäftsführer für die GmbH geltend zu machen. An einer in Liquidation befindlichen GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt; ein Gesellschafter hielt 80 % der Geschäftsanteile, der andere – der spätere Kläger – hielt 20 % der Geschäftsanteile. Die GmbH hatte einen Geschäftsführer;...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Nach § 1 KapErhStG gehört der Wert der neuen Anteilsrechte bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG, wenn die Kapitalerhöhung nach den Vorschriften des KapErhG durchgeführt wurde. Eine Ausschüttung und Wiedereinlage wird folglich nicht fingiert. Die Anschaffungskosten der bisherigen Anteile verteilen sich nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG

Ein Auflösungsverlust nach § 17 EStG kann erst in dem Jahr erfasst werden, in dem der Auflösungsverlust der Höhe nach feststeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens einerseits und die Liquidations- und Anschaffungskosten des Gesellschafters andererseits feststehen. Gleiches gilt, wenn sich...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / d) Behandlung laufender Verluste?

Im BMF-Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, wie laufende Verluste zu behandeln sind. Durch das Trennungsprinzip bei Kapitalgesellschaften sind laufende Verluste der optierenden Gesellschaft grundsätzlich ohne steuerliche Auswirkung auf die Gesellschafter. Wenn Verluste auf einem Eigenkapitalkonto (z.B. Verlustvortragskonto) verbucht werden, hat dies m.E. daher keine Einl...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3 Steuerliche Behandlung der Liquidation

Steuerliche Folgen ergeben sich im Rahmen der Liquidation sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene der Anteilseigner. Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft findet die Ermittlung des Liquidationsergebnisses statt, die anschließende Vermögensverteilung betrifft die Ebene der Gesellschafter. Dies ergibt sich aus dem folgenden Schaubild: 3.1 Besondere B...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.3 Sperrjahr, Vermögensverteilung und Beendigung der Liquidation

Die Schlussverteilung darf bei einer GmbH erst erfolgen, wenn die Schulden der Gesellschaft getilgt bzw. gesichert sind. Zudem ist das "Sperrjahr" einzuhalten, d. h. die Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter darf nicht vor Ablauf eines Jahrs seit dem Tag vorgenommen werden, an dem die Aufforderung an die Gläubiger der Gesellschaft, sich zu melden[1], in den öffentli...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquidation

Zusammenfassung Überblick Im Rahmen der Liquidation erfolgt die Schlussbesteuerung einer Kapitalgesellschaft. Andernfalls würden im Betriebsvermögen enthaltene stille Reserven unversteuert bleiben. Außerdem werden während des Liquidationsverfahrens erzielte Gewinne aus der begrenzten Fortführung des Unternehmens steuerlich erfasst. Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen der Liquidation erfolgt die Schlussbesteuerung einer Kapitalgesellschaft. Andernfalls würden im Betriebsvermögen enthaltene stille Reserven unversteuert bleiben. Außerdem werden während des Liquidationsverfahrens erzielte Gewinne aus der begrenzten Fortführung des Unternehmens steuerlich erfasst. Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die Kapitalgesellsc...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.3 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet erst, wenn die Liquidation rechtsgültig und tatsächlich abgeschlossen ist. Zum rechtsgültigen Abschluss der Liquidation gehört neben der Verteilung des Abwicklungs-Endvermögens an die Anteilseigner auch der Ablauf des Sperrjahres. Auch wenn die Kapitalgesellschaft vor Ablauf des Sperrjahres ihr Gesellschaftsvermögen vollständig ausgeschüttet hat, ist ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.1 Abwicklungs-Anfangsvermögen

Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur Körperschaftsteuer zugrunde gelegt worden ist. Maßgebend sind die Buchwerte der letzten Steuerbilanz (je nach Ausübung des Wahlrechts gem. R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR 2015 des letzten Wirtschaftsjahrs oder des Rumpfwirtschaftsjahrs). War am S...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2 Handelsrechtliche Grundlagen

2.1 Auflösung Gründe für eine Auflösung einer Kapitalgesellschaft können u. a. sein: Ablauf der in der Satzung oder im Gesellschaftsbetrag bestimmten Zeit[1] Beschluss der Haupt-/Gesellschafterversammlung mit Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen[2], Gerichtsurteil Bei einer GmbH können Gesellschafter, die zusammen mehr als 10 % der Anteile halten, per Auflösungsklage einen G...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.1 Besondere Besteuerung nach § 11 KStG

Die Besteuerung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Liquidation erfolgt nach § 11 KStG. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Verfahren, bei dem der im Liquidationszeitraum erwirtschaftete Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass vorhandene stille Reserven steuerlich erfasst werden. Im Rahmen des §...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2 Besteuerungszeitraum

Während normalerweise der Gewinn einer Kapitalgesellschaft gem. § 7 Abs. 4 KStG nach dem Wirtschaftsjahr ermittelt wird, ist bei der Liquidation der im Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen.[1] Der Abwicklungszeitraum beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft und endet mit der Schlussverteilung des Gesellschaftsvermögens. Der Abwicklungszeitr...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.2 Dauer des Liquidationsbesteuerungszeitraums

Nach § 11 Abs. 1 KStG soll der Besteuerungszeitraum 3 Jahre nicht übersteigen. Da es sich um eine Sollbestimmung handelt, wird bei einer nur geringfügigen Überschreitung des 3-Jahreszeitraums dieser i. d. R. zweckmäßigerweise verlängert und der gesamte Abwicklungszeitraum in die Besteuerung einbezogen. Wird der 3-Jahreszeitraum dagegen deutlich überschritten, wird nach Ablau...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.1 Auflösung

Gründe für eine Auflösung einer Kapitalgesellschaft können u. a. sein: Ablauf der in der Satzung oder im Gesellschaftsbetrag bestimmten Zeit[1] Beschluss der Haupt-/Gesellschafterversammlung mit Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen[2], Gerichtsurteil Bei einer GmbH können Gesellschafter, die zusammen mehr als 10 % der Anteile halten, per Auflösungsklage einen Gerichtsbeschl...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 1 Allgemeines

Grundsätzlich wird eine Kapitalgesellschaft auf unbestimmte Zeit errichtet, jedoch kann sie aus gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglich festgelegten Gründen aufgelöst werden. Unter dem Begriff der Liquidation ist die Auflösung einer Kapitalgesellschaft und die anschließende Abwicklung zu verstehen. Mit der Auflösung, die i. d. R. von der Gesellschafterversammlung beschlos...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3 Ermittlung des Liquidationsgewinns

Der Liquidationsgewinn ergibt sich durch Gegenüberstellung des Abwicklungs-Endvermögens[1] und des Abwicklungs-Anfangsvermögens.[2] Der Abwicklungsgewinn enthält insbesondere aufgedeckte stille Reserven sowie die Gewinne aus der Zeit seit der Auflösung.mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens

Die Schlussverteilung des Vermögens umfasst die Rückzahlung des Nennkapitals sowie die Rückzahlung des übrigen Eigenkapitals. Bei der Vermögensverteilung gilt das übrige Eigenkapital als vor dem Nennkapital ausgezahlt. Es existiert insoweit kein Wahlrecht.[1] Vermögensverteilung ist keine Nennkapitalrückzahlung Die Vermögensverteilung ist, soweit sie nicht als Nennkapitalrückza...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.1 Beginn des Besteuerungszeitraums

Der Liquidationsbesteuerungszeitraum beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft. Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über die Auflösung wird mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt.[1] Bei Auflösung innerhalb eines Wirtschaftsjahrs kann ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet werden, das den Zeitraum vom ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2022, Beratungshilfe... / 4. Wie muss die Vergütung beantragt werden?

Am 8.1.2014 wurde die nach wie vor gültige Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) im BGBl verkündet.[20] Die BerHFV regelt Vordrucke für den Antrag auf Bewilligung der BerH, aber auch für deren Liquidation. Es besteht insoweit Formularzwang. Wichtig ist hier lediglich, dass kein Erfolgshonorar, kein Wahlanwaltsgebührenanspruch etc. mehr erhalten werden kann, wenn die Bera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S. d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bez. der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
KG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.3 Auflösung/Beendigung

Rz. 5 Die Beendigung der Kommanditgesellschaft erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.[1] Durch die Auflösung als punktuelles Ereignis wird die Gesellschaft nicht unmittelbar beendet. Sie besteht vielmehr zum Zweck der Abwicklung fort und wird mithilfe der Liquidation als zeitraumbezogenes Abwicklungsverfahren schließlich zur Beendigung geführt. Die Auflösung, die Liquidato...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Ertrag erfasst. Entsprec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.3 Liquidation (§ 11 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 11 KStG ist lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG. Beide Vorschriften haben daher an sich keine überschneidenden Regelungsbereiche (s Pfirrmann, in Blümich, § 12 KStG Rn 23 mwNachw). Die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 ohne Abwicklung stellt für sich genommen weder einen Anwendungsfall des § 11 KStG noch des § 12 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.2 Liquidation und fiktive Entstrickung nach § 12 Abs 3 KStG

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 3 KStG stellt eine Erweiterung des allg Entstrickungsgrundsatzes in § 12 Abs 1 KStG dar. Auch § 11 KStG und § 12 Abs 3 KStG haben keine an sich überschneidenden Regelungsbereiche, da schon vor MoMiG die Auflösung einer unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 infolge einer Sitzverlegung ohne Abwicklung für sich genommen weder einen Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Entsprechende Anwendung des § 11 KStG; Anwendung des § 17 Abs 4 EStG

Tz. 510 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs 3 KStG ist § 11 KStG entspr anzuwenden. § 11 KStG regelt die Schlussbesteuerung einer Kö bei Liquidation. Die entspr Anwendung des § 11 KStG auf die in § 12 Abs 3 KStG geregelten Sachverhalte bereitet Schwierigkeiten, weil sich die Sachverhalte, die stlich gleich behandelt werden sollen, inhaltl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.1 Allgemeines

Tz. 514 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Ermittlung des Verlegungsgewinns gelten gem § 12 Abs 3 KStG die Vorschriften des § 11 KStG entspr. Es sind in einem Bestandsvergleich eigener Art das Verlegungs-Endvermögen und das Verlegungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Im Gegensatz zur Abwicklung iSd § 11 KStG gibt es bei der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs 3 KStG keinen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.2 Verlegungs-Endvermögen

Tz. 518 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verlegungs-Endvermögen ist das bei Sitzverlegung vorhandene Vermögen, bewertet auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus der unbeschr StPflicht im Inl oder in einem EU-/EWR-Staat. Es handelt sich dabei um das gesamte Vermögen. Dies erfasst auch grds ausl Vermögen. Die Besteuerung des Verlegungsgewinns ergibt sich unter Berücksichtigung der StP...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.1 § 17 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 104 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu einem nach § 17 Abs 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungs-(Liquidations-)gewinn oder -verlust sowie zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG kommt es auf der Gesellschafterebene grds nur, wenn die Kö gesellschaftsrechtlich infolge der Sitzverlegung aufgelöst und deren Vermögen an die AE tats ausgekehrt wird bzw das wirtsch Eigentum au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2 Grundsätze der Unternehmensbewertung

In der Literatur finden sich zahlreiche allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer Unternehmensbewertung. In der Bewertungspraxis haben sich jedoch die im IDW S1[1] dargestellten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen als Orientierungsstandard etabliert, auch wenn deren Einhaltung vorrangig nur für Wirtschaftsprüfer verbindlich ist. Mithilfe dieser Grundsä...mehr

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Offenlegung / 1 Zusammenfassung

Hinweis "Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 am 31.12.2021 endet, vor dem 7.3.2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.5 Beginn und Ende der Unternehmertätigkeit

Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unter­nehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Hierzu gehören auch Vorbereitungshandlungen, z. B. Wareneinkauf vor Betriebseröffnung. Die Unternehmereigenschaft kann nicht im Erbgang übergehen.[1] Die Eigenschaft eines Wirtschaftsguts als Unternehmensvermögen geht allerdings mit dem Tod des Er...mehr