Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Verhältnis zwischen Kurzarbeit und betriebsbedingter Kündigung

Rz. 286 Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einem Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Kurzarbeit und dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen aus.[884] Die Einführung von Kurzarbeit setzt nämlich voraus, dass der Arbeitgeber lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert hingegen einen dauerhaften Wegfall der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 76. Kurzarbeit

a) Hintergrund Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit

aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall) Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 276 Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[858] Dieses umfasst die Fragen, ob, in welchem Umfang und von welchen Arbeitnehmern des Betriebs Kurzarbeit geleistet wird.[859] Rz. 277 Das Mitbestimmungsrecht entfällt aufgrund des Tarifvorrangs des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG dann, wenn alle mitbestimmungspf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1097 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.66: Kurzarbeit (1) Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen oder der Einstellung des Betriebs kann es erforderlich sein, Kurzarbeit durchzuführen. Unter der Voraussetzung eines erheblichen, vorübergehenden Arbeitsausfalls im Sinne § 96 SGB III ist der Arbeitgeber daher berechtigt, Kurzarbeit mit einer A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1091 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2559] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur so genannten "K...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 271 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Anspruchsinhalt

Rz. 10 Fortzuzahlen ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne feiertagsbedingten Arbeitsausfall erhalten hätte. Bei Gehaltsempfängern ist folglich der volle Monatsverdienst ungeachtet des Arbeitsausfalls weiterzuzahlen. Bei gewerblichen Beschäftigten ist der Stundensatz mit der Zahl der feiertagsbedingt ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Rz. 11 Wären ohne den F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Dringlichkeit

Rz. 42 Die Dringlichkeit ist ein Korrektiv für Unternehmerentscheidungen. Im Einzelfall kann die Wirksamkeit einer Kündigung daran scheitern, dass alternativ eine Arbeitsstreckung in Betracht kommt, weil nur ein vorübergehender witterungsbedingter Auftragsmangel vorlag.[67] Ein betriebliches Erfordernis ist zudem dann nicht dringend, wenn statt der betriebsbedingten Kündigun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 280 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[869] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Milderung finanzieller Folgen

Rz. 282 Umstritten ist, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bezüglich Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen der Kurzarbeit besteht. Teile der Literatur halten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aufgrund seines Schutzzwecks für geboten, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken will.[874] Demgegenüber lehnt die herrschende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 5 Urlaub / C. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Rz. 38 Für die Dauer des Urlaubs ist anstelle von Arbeitsentgelt Urlaubsentgelt zu zahlen. Die Berechnung erfolgt gem. § 11 BUrlG in der Weise, dass der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt wird. Die Berechnung des auf den Urlaubstag entfallenden Urlaubsentgelts erfolgt dabei wie folgt: Monatsgehalt * 3/13/[Zahl der individuellen Wochenarbeitstage] * ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Einzelne Arbeitsbedingungen

Rz. 301 Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht ab, gerät er bei Ablauf des Bezugszeitraums in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nicht anbieten. Der Anspruch auf Annahmeverzug scheidet nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle der Ausübung des Abrufrechts durch den Arbeitgeber zur Leistung der Arbeit außerstande gewesen wäre.[795] Die Mö...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Arbeitsaufnahme und Sozialversicherungsrecht: "Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis"

Rz. 391 Gemäß § 186 Abs. 1 SGB V beginnt die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung "mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis". Der Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis ist jedenfalls bei tatsächlicher Beschäftigungsaufnahme zu bejahen. Ein "Eintritt in die Beschäftigung" kann aber auch vorliegen, wenn...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VII. Entgeltfortzahlungen an Feiertagen bei Arbeit auf Abruf

Rz. 20 Grundsätzlich steht die Feiertagsvergütung auch Arbeitnehmern zu, die mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten, insbesondere auch im Falle der Arbeit auf Abruf. Die Berechnung ergibt sich seit dem 1.1.2019 aus § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG: Es gelten für die Feiertagsvergütung die Grundsätze des § 12 Abs. 4 TzBfG für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (siehe hierzu unten ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 544 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.25: Arbeitszeit Standardklausel (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber nach billigem Ermessen. (2) Klausel Überstunden[1249] (3) Klausel Dienstreisezeit außerhalb der Arbeitszeit[1250] (4) Der Arbeitnehmer verpf...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang der Mitbestimmungspflicht bei Lage der Arbeitszeit, Pausenzeiten

Rz. 202 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über die Lage der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nicht erfasst ist die Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.[626] Vielmehr ist diese in einer Betriebsvereinbarung bei Üblichkeit einer tariflichen Regelung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam,[627] es...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fehlzeiten aus anderen Gründen

Rz. 307 Von den Krankheitsfällen abzugrenzen sind Fehlzeiten, die auf anderen Ursachen beruhen und für die § 4a EFZG daher nicht gilt. Die Grenzen bestimmen sich daher nicht nach dem EFZG, sondern nach der zu diesem Themenkomplex entwickelten Rechtsprechung. Es kommen unberechtigte und berechtigte Fehlzeiten in Betracht. Kürzungsabreden sind hier weitgehend zulässig, je nach ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Verhältnis zu individualvertraglichen Regelungen

Rz. 159 Die Regelungsmacht der Betriebspartner ist durch den Individualschutz der Arbeitnehmer begrenzt, § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG.[508] Rz. 160 Hinweis So sind bspw. Lohnverwendungsbestimmungen [509] oder Regelungen zur außerbetrieblichen Lebensgestaltung [510] in Betriebsvereinbarungen unzulässig. Die Vereinbarung eines Lohnabtretungsverbots in einer Betriebsvereinbarung ist in...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.2.3 Weitere Sonderfälle

Feiertagsentgelt nach § 2 EFZG ist nicht zu zahlen, wenn die Arbeit witterungsbedingt ohnehin ausgefallen wäre. Ein witterungsbedingter Ausfall liegt aber nur vor, wenn nach dem Urteil "eines verständigen Arbeitgebers" die Arbeit wegen der Wetterlage hätte tatsächlich eingestellt werden müssen.[1] Allerdings besteht in einigen Bereichen, z. B. im Baugewerbe, aufgrund tarifve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.5 Höhe des Feiertagsentgelts

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dem Beschäftigten ist "das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte" (§ 2 Abs. 1 EFZG). Der Beschäftigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn an diesem Tag kein Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag vorgelegen hätte. Da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.5 Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Dieser Ausnahmeregelung kommt im Geltungsbereich des TVöD/TV-L keine praktische Bedeutung v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4.1 Die vorläufige Leistung nach Abs. 3

Rz. 32 Die vorläufige Bewilligung der Leistungen bildet in der Praxis den Regelfall. Die Regelung gilt für das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und auch für den Partnerschaftsbonus. Die Geschwister- und Mehrlingszuschläge sind Teil der jeweiligen Leistung. Die Elterngeldstelle ist ermächtigt, die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit auszusprechen. Der Vorbeh...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vergleichbare Verdienstmöglichkeiten

Rz. 203 Die Verdienstmöglichkeit stellt einen für die Prägung der bisherigen Lebensstellung gewichtigen Umstand dar. Der mögliche Verweisungsberuf muss dem Versicherten eine vergleichbare Vergütung ermöglichen, wobei die Vergütung grundsätzlich nicht unter das Niveau des zuletzt in gesunden Tagen bezogenen Einkommens absinken darf.[496] Für die Frage, ob der Vergleichsberuf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Briefwahl bei Homeoffice und Kurzarbeit

Leitsatz Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. Sachverhalt Bei der Arbeitgeberin, welche an mehreren Standorten Kraftfahrzeuge produziert, fand im Frühjahr 2022 in ihrem Werk in Wolfsburg eine Be...mehr