Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pandemien: Lehren für den A... / 2.1 Bedürfnispyramide nach Maslow

Wichtig Definition Die Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow (1970) beruht auf der Annahme, dass grundlegende Bedürfnisse und Motive in einer hierarchischen Ordnung aufgestellt sind.[1] Hierbei können die nächsten höheren Stufen nur erreicht werden, wenn als Basis die tieferen Ebenen befriedigt sind. Die Bedürfnisse reichen von den biologischen Grundbedürfnissen, wie z. B. Na...mehr

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Pandemien: Lehren für den A... / 3.1 Branchen

Der Gefahr einer erhöhten psychischen und physischen Belastung waren Arbeitnehmer z. B. im Gesundheitsdienst oder auch im Einzelhandel ausgesetzt. Der Einzelhandel war v. a. zu Beginn der Pandemie durch das veränderte Einkaufsverhalten stark gefordert. Ebenso wie das Pflegepersonal, das erschwerend mit Sorgen, Hoffnungslosigkeit und Depressivität zu kämpfen hatte. Angst um d...mehr

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Pandemien: Lehren für den A... / 2.2 Kohärenzgefühl: Mittel der Gesunderhaltung in Krisen

In der pathogenetischen Konzentration der Ursachenforschung von Krankheiten stehen die Risikofaktoren im Mittelpunkt. Hingegen hat sich in der Gesundheitsförderung und der medizinischen Prävention seit den 1990er-Jahren der salutogenetische Ansatz von Aaron Antonovsky entwickelt, der hinterfragt, warum[1] Folgende Grafik stellt das Zusammenspiel der einzelnen Faktoren des Koh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.4 Betriebsnormen

Betriebsnormen (Solidarnormen) gehören zum normativen Teil des Tarifvertrags und regeln das betriebliche Rechtsverhältnis des Arbeitgebers und der Belegschaft in ihrer Form als Betriebsgemeinschaft. Im Gegensatz zu den Individualnormen, die individuelle Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gegenstand haben, betreffen Betriebsnormen die Rechtsstellung der...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.1 Kostensenkung im Personalbereich

Die Möglichkeiten zur Kostensenkung im Personalbereich sind vielfältig und zeigen meist auch gute Erfolge, wenn sie denn umgesetzt werden können. Dabei sind stets das Kündigungsschutzgesetz sowie die Mitspracherechte der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Dabei können die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Vorhandene Zeitguthaben...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Kurzarbeitergeld

Rz. 44 Zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Münchener Modell regelt § 107 Abs. 2 SGB III: § 107 Anwendung anderer Vorschriften (2) § 156 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend für die Fälle, in denen eine Altersrente als Vollrente zuerkannt ist. Damit stehen Besc...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Grundsätze

Rz. 40 Beschäftigte, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind oder Beschäftigte, welche ihren Arbeitsplatz verlieren, können ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch Arbeitseinkommen bestreiten. In diesen Situationen sollen sie durch Leistungen des Sozialsystems geschützt werden, und zwar insbesondere durch Krankengeld, Kur...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / c) Unmöglichkeit der Leistung, notwendige Mitwirkung Dritter und Bestimmtheit

Rz. 89 Der Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels setzt voraus, dass die Vornahme der unvertretbaren Handlung noch möglich ist. Ist diese objektiv oder subjektiv dauerhaft unmöglich, scheidet die Festsetzung von Zwangsmitteln aus. In diesem Fall ist der Gläubiger auf den Schadensersatzanspruch nach § 893 ZPO beschränkt (vgl. Rdn 162). Alle Umstände, die schon vor Urteils...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.9 Förderungsausschluss (Abs. 7 neu ab 1.1.2025)

Rz. 39a Abs. 9 a. F. bestimmte seit dem 1.1.2021 den Ausschluss der Förderung nach § 82 zunächst bis zum 31.7.2023, zwischenzeitlich bis zum 31.7.2024 verlängert, wenn die Maßnahme des betroffenen Arbeitnehmers während des Bezuges von Kurarbeitergeld begonnen hat. Die Befristung des Ausschlusses beruht weiterhin auf dem Geltungszeitraum des § 106a, die dortigen Regelungen wu...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzarbeitergeld / 2 Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzarbeitergeld / 1 Kurzarbeitergeld – kurz erklärt!

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Kurzarbeitergeld

1 Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! 2 Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld Video: Kurzarbeitergeld Voraussetzungenmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (5) Besonderheiten bei der Kurzarbeit

Rz. 530 Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit in einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung. Sie dient der Entlastung des Unternehmens durch Senkung von Personalkosten und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.[1237] Dieses Instrument hat aufgrund der Covid-19 Pandemie außerordentlich an Bedeutung gewonnen. Rz. 531 Kurzarbeit kann nicht aufgrund des arbeitsrech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Kollisionsregeln: Entgeltfortzahlung vs. Feiertage; Entgeltfortzahlung vs. Kurzarbeit

Rz. 477 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt auch die Entgeltzahlung an Feiertagen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 EFZG das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, wenn Arbeitszeit infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Für den Fall, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und ein Feiertag zusammentreffen, enthält § 4 Abs. 2 EFZG eine Kollisionsregel. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Kurzarbeit und Arbeitskampf

Rz. 288 Bei einem Arbeitskampf kollidiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit dessen Neutralitätspflicht. Daher ist die Frage der Mitbestimmung bei der Einführung von Kurzarbeit differenziert zu betrachten. Hinsichtlich der Frage der Mitbestimmung ist zu unterscheiden, ob der Betrieb unmittelbar oder mittelbar vom Streik betroffen ist. Rz. 289 Ist der Betrieb unmitte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Kurzarbeit bei beabsichtigter Massenentlassung

Rz. 287 Anstelle einer Betriebsvereinbarung kann Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit auch die Zulassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG bei einer beabsichtigten Massenentlassung sein. Voraussetzungen hierfür ist, dass eine Massenentlassung nach § 17 KSchG vorliegt und der Arbeitgeber nicht im Stande ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist des § 18 KSc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Verhältnis zwischen Kurzarbeit und betriebsbedingter Kündigung

Rz. 286 Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einem Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Kurzarbeit und dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen aus.[884] Die Einführung von Kurzarbeit setzt nämlich voraus, dass der Arbeitgeber lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert hingegen einen dauerhaften Wegfall der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 281 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.[871] Mindestens sind die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit zu regeln.[872] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 76. Kurzarbeit

a) Hintergrund Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zu Kurzarbeit

aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall) Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. E...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1097 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.66: Kurzarbeit (1) Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen oder der Einstellung des Betriebs kann es erforderlich sein, Kurzarbeit durchzuführen. Unter der Voraussetzung eines erheblichen, vorübergehenden Arbeitsausfalls im Sinne § 96 SGB III ist der Arbeitgeber daher berechtigt, Kurzarbeit mit einer A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1091 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2559] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 276 Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[858] Dieses umfasst die Fragen, ob, in welchem Umfang und von welchen Arbeitnehmern des Betriebs Kurzarbeit geleistet wird.[859] Rz. 277 Das Mitbestimmungsrecht entfällt aufgrund des Tarifvorrangs des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG dann, wenn alle mitbestimmungspf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 271 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur so genannten "K...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Anspruchsinhalt

Rz. 10 Fortzuzahlen ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne feiertagsbedingten Arbeitsausfall erhalten hätte. Bei Gehaltsempfängern ist folglich der volle Monatsverdienst ungeachtet des Arbeitsausfalls weiterzuzahlen. Bei gewerblichen Beschäftigten ist der Stundensatz mit der Zahl der feiertagsbedingt ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Rz. 11 Wären ohne den F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Dringlichkeit

Rz. 42 Die Dringlichkeit ist ein Korrektiv für Unternehmerentscheidungen. Im Einzelfall kann die Wirksamkeit einer Kündigung daran scheitern, dass alternativ eine Arbeitsstreckung in Betracht kommt, weil nur ein vorübergehender witterungsbedingter Auftragsmangel vorlag.[67] Ein betriebliches Erfordernis ist zudem dann nicht dringend, wenn statt der betriebsbedingten Kündigun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Milderung finanzieller Folgen

Rz. 282 Umstritten ist, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bezüglich Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen der Kurzarbeit besteht. Teile der Literatur halten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aufgrund seines Schutzzwecks für geboten, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken will.[874] Demgegenüber lehnt die herrschende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 280 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[869] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Einzelne Arbeitsbedingungen

Rz. 301 Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht ab, gerät er bei Ablauf des Bezugszeitraums in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nicht anbieten. Der Anspruch auf Annahmeverzug scheidet nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle der Ausübung des Abrufrechts durch den Arbeitgeber zur Leistung der Arbeit außerstande gewesen wäre.[795] Die Mö...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr