Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.3 Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Nach § 9 Abs. 2 TV COVID werden Guthaben auf Arbeitszeitkonten vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut. Von der Verpflichtung zum Abbau ausgenommen sind die in § 96 Abs. 4 S. 3 und S. 4 SGB III genannten, besonders geschützten Guthaben sowie Guthaben, deren Abbau durch Regelung auf betrieblicher Ebene zwingend ausgeschlossen ist. Die Protokollerklärung zu § 9 TV COVID stellt klar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.1 Einrichtungen mit Betriebsrat

Besteht in einem Betrieb, in dem der Arbeitgeber kurzarbeiten lassen will, ein Betriebsrat, bedarf die Einführung von Kurzarbeit in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ("vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit"). Betriebe, die unter den Geltungsbereich des BetrVG fallen, können und müssen zur wirksamen Einführung von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.1 Überblick

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) fordert die Beteiligung der Personalräte bei der Ein- und Durchführung der Kurzarbeit "im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen", vgl. § 2 Abs. 2 TV COVID. Durch die tarifvertragliche Erm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.10 Verbot von Überstunden und Mehrarbeit

Während der Kurzarbeit darf gegenüber den von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten keine Überstunden- oder Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt werden. In Notfällen kann davon abgewichen werden, wenn Überstunden oder Mehrarbeit im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ausgeglichen werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats oder Personalrats bleibt hiervon...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Personalrat

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Geltungsbereich des TVöD-VKA unterfallen den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze. Für sie fordert der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID) bei der Einführung der Kurzarbeit die Beteiligung des zuständigen Personalrats. Praxis-Beispiel Arbeitgeber mit Personalrat Arbeitgeber mit Personalrat sind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.3 Einrichtungen ohne Betriebsrat/Personalrat

In Betrieben und Einrichtungen nicht tarifgebundener Arbeitgeber, in denen weder ein Betriebsrat noch ein Personalrat gewählt ist, bleibt zur Einführung der Kurzarbeit nur die Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern. An den Gesetzgeber herangetragene Forderungen, wonach durch Änderung des § 97 Abs. 3 SGB III in Betrieben ohne betriebliche Interessenvertretung die individ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.1 Situation seit 1.1.2023

Aufgrund der Befristung der Laufzeit des TV COVID bis zum 31.12.2022 (Einzelheiten Ziffer 4.2 und 4.13) existiert auch im kommunalen Bereich seit dem 1.1.2023 keine tarifliche Ermächtigungsgrundlage mehr für die Einführung von Kurzarbeit. Besteht aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder wegen eines Arbeitsausfalls aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses Bedarf für die E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.5 Informationsrechte des Betriebsrats oder Personalrats

Dem Betriebsrat oder Personalrat sind, wie bereits erwähnt, Kopien der für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit notwendigen Unterlagen zu geben (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). § 4 Abs. 2 TV COVID regelt die weiteren Informationsrechte des Betriebsrats oder Personalrats wie folgt: Der Betriebs- oder Personalrat wird vom Arbeitgeber wöchentlich über die Entwicklun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

1 Einführung Hinweis Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Nachwirkung dieses für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossenen Tarifvertrags wurde ausgeschlossen (§ 11 TV COVID). Somit besteht auch im kommunalen Bereich – genauso wie bei den Länd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8 Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber

Während der Kurzarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Aufstockungsbetrags zum Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag kennt man nur aus der Altersteilzeitarbeit (vgl. § 3 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz). 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts Der Arbeitgeber ist bei Geltung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses Nach § 1 Abs. 1 ist Voraussetzung für die Anwendung des TV COVID, dass der Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das Erfordernis des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses ist kongruent mit den Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Nach § 98 SGB III sind die persönlichen Voraussetzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.12 Wiedereinstellung befristet Beschäftigter

Beschäftigte, deren befristeter Arbeitsvertrag aufgrund der Kurzarbeit nicht verlängert wurde, sind bei entsprechender Eignung vorrangig wiedereinzustellen, wenn ursprünglich vorhandene und infolge der Kurzarbeit abgebaute Arbeitsplätze wieder neu geschaffen und zu besetzen sind (§ 7 Abs. 2 TV COVID). Diese tarifliche Regelung zur Wiedereinstellung befristet Beschäftigter dür...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist insbesondere die Senkung der Personalkosten. Der hiermit einhergehende Vergütungsausfall auf Seiten der Arbeitnehmer wird durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der §§ 95 ff. SGB III gemildert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und somit im Grunde ein Anspruch des Arbeitnehmers. Im Falle der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.5 Persönliche Voraussetzungen

§ 98 SGB III regelt die persönlichen, somit den Arbeitnehmer betreffenden Voraussetzungen, die für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sein müssen. Voraussetzung ist, dass nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt, aus zwingenden Gründen aufgenommen oder im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen wird. Die Einschrän...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.1 Betrieblicher Anwendungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 TV COVID gilt der Tarifvertrag für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist, und von einem bei diesem geltenden Tarifvertrag erfasst sind. Der Tarifvertrag gilt zweifelsohne für durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) normativ tarifgebundene Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.4 Betriebliche Voraussetzungen und Entgeltausfall

Weitere Voraussetzung des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III, dass im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.4 Aufstockungsbetrag kein "monatliches Entgelt"

Der Aufstockungsbetrag ist kein "monatliches Entgelt" und wird deshalb bei tariflichen Leistungen, deren Höhe vom Entgelt abhängig ist, nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 5 TV COVID). Die Folgerungen aus dieser Tarifregelungen, insbesondere z. B. für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind bei den Sonderfällen, Ziffer 8.3.1 (Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.13 Befristete Laufzeit des Tarifvertrags

Der TV COVID war ausweislich der Formulierung in § 11 Abs. 1 Satz 1 für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossen worden. Der Tarifvertrag war am 1.4.2020 in Kraft getreten und hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 (§ 11 Abs. 1 Satz 2 TV COVID in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 15.12.2021). Der Tarifvertrag endete somit mit Ablauf des 31.12...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.3 Ziel des TV COVID

Die Tarifvertragsparteien haben in einem Vorspann des Tarifvertrags den Hintergrund der tariflichen Regelung wie folgt festgehalten: "Die durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19) verursachte Pandemie betrifft neben der Gesundheit der Menschen auch deren wirtschaftliche Zukunft. Um im Anschluss an die Corona-Krise möglichst schnell wieder auf den dann erforderlichen Person...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.3 Keine Anwendung des TV COVID bei Verweigerung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit

Wichtig Keine Anwendung des TV COVID bei Verweigerung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit Verweigert die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld, so findet der Tarifvertrag keine Anwendung (§ 6 Abs. 2 TV COVID). In diesem Fall fällt rückwirkend die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit weg. Die Beschäftigten behalten ihren Anspruc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.3 Unvermeidbarkeit des Entgeltausfalls

Ein Arbeitsausfall ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB III nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Es ist in diesem Rahmen insbesondere zu prüfen, ob ein Einsatz der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder Abteilungen denkbar ist. Soweit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.7 Ankündigungsfristen

4.7.1 Ankündigungsfrist bei Einführung der Kurzarbeit Die Einführung von Kurzarbeit ist mit einer Frist von sieben Kalendertagen in betriebsüblicher Weise anzukündigen. Durch die Ankündigungsfrist sollen die Beschäftigten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Gelegenheit bekommen, rechtzeitig über ihre Freizeit zu disponieren sowie ihre finanziellen Verpflichtungen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8 Kurzarbeitergeld

8.1 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist insbesondere die Senkung der Personalkosten. Der hiermit einhergehende Vergütungsausfall auf Seiten der Arbeitnehmer wird durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der §§ 95 ff. SGB III gemildert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und somit i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4 Situation im kommunalen Bereich, der TV COVID

4.1 Situation seit 1.1.2023 Aufgrund der Befristung der Laufzeit des TV COVID bis zum 31.12.2022 (Einzelheiten Ziffer 4.2 und 4.13) existiert auch im kommunalen Bereich seit dem 1.1.2023 keine tarifliche Ermächtigungsgrundlage mehr für die Einführung von Kurzarbeit. Besteht aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder wegen eines Arbeitsausfalls aufgrund eines unabwendbaren E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.2 Ermittlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem auf 95 % bzw. 90 % gekürzten bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelt und der Summe aus dem für den jeweiligen Kalendermonat im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Kurzarbeitergeld und dem bei verbleibender Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Arbeitsentgelt. Ist die Kurzarbeit auf Null reduziert,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4 Geltungsbereich des TV COVID

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.3.2020 wurde zwischen der VKA und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.1 Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld

Mit dem ‹Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld› vom 13.3.2020 (BGBl I, 2020, S. 493) hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche es erlaubte, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes zu lockern. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett eine entsprechende V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.9 Auszahlungszeitpunkt, Gehaltsabrechnung

Das Kurzarbeitergeld und der Aufstockungsbetrag sind nach § 6 Abs. 1 TV COVID – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Bundesagentur für Arbeit – zum tariflich geregelten monatlichen Entgeltzahlungszeitpunkt zu zahlen. Zahltag ist nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD der letzte Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Sofern in der Einrichtung/dem Betrieb das Entgelt – entsprech...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.5 Die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Zuweisung von Urlaub an die Beschäftigten

Nach § 96 Abs. 4 SGB III gilt ein Arbeitsausfall nur dann als nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Als vermeidbar gilt nach Nr. 2 der genannten Vorschrift insbesondere ein Arbeitsausfall, der ‹durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2 Dauer und Höhe der Zahlung des Kurzarbeitergeldes, Erstattung durch die Agentur für Arbeit

8.2.1 Dauer der Kurzarbeitergeldzahlung Das Kurzarbeitergeld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längstens zwölf Monaten geleistet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängern. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in dem betroffenen Betrieb bzw. der betroffenen Betrieb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.3 Steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrages

Der Aufstockungsbetrag ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 5 Abs. 3 TV COVID zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Wird die Kurzarbeit nicht auf null gesetzt, sondern kurzarbeitsbedingt verkürzt gearbeitet, ist selbstverständlich auch das gezahlte Teilzeitarbeitsentgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Hinweis Steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie zusatzv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.2 Vorübergehender Arbeitsausfall

Das Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld erfordert, dass der Arbeitsausfall lediglich vorübergehend und nicht dauerhaft ist und somit eine grundsätzlich positive Prognose für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist. Es muss daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen sein. Vorübergehend ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Gemäß § 96 SGB III ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht er vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.1 Dauer der Kurzarbeitergeldzahlung

Das Kurzarbeitergeld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längstens zwölf Monaten geleistet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängern. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in dem betroffenen Betrieb bzw. der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.3 Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld im Zeitpunkt der Fälligkeit der Arbeitsvergütung zu berechnen und an den Arbeitnehmer auszuzahlen (zum Zahlungszeitpunkt siehe Ziffer 4.8). Auf Antrag des Arbeitgebers wird das gezahlte Kurzarbeitergeld bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag ist nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.5 Sonderregelungen für Verkehrsflughäfen und die Luftverkehrsbranche

§ 1 Abs. 4 TV COVID enthält umfangreiche Sonderregelungen für Beschäftigte bei Verkehrsflughäfen und anderen Unternehmen in der Luftverkehrsbranche, wenn eine Betriebsvereinbarung bis zum 15.5.2020 geschlossen wurde bzw. wird oder wenn eine Betriebsvereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt verlängert wird, wenn diese eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.2 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, Überblick

Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld gibt § 95 SGB III. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn: ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.1 Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbares Ereignis

Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Wirtschaftliche Gründe sind gegeben, wenn der Arbeitsausfall auf der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Betriebs beruht. Die Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit geben als Beispiel des Gegensatzes hierfür die Tätigkeit von Behörden oder staatlichen Schulen an. Aufgrund der in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.2 Höhe des Kurzarbeitergeldes

§ 106 SGB III regelt die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Arbeitnehmer mit Leistungssatz 1, d. h. Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist und welche somit zumindest ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben oder dies anderweitig, z. B. durch Unterlagen über den Kindergeldbezug nachweisen, haben Anspruc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.7 Verringerung der Arbeitszeit in der Nachpflegephase

Verringert der Beschäftigte in der Nachpflegephase seine Arbeitszeit, so hat der Arbeitgeber dennoch das Recht, das Arbeitsentgelt zur Erstattung der Aufstockungsbeträge teilweise einzubehalten. Dies gilt auch, wenn die Arbeitszeitverringerung aufgrund anderer gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen erfolgt (§ 9 Abs. 1 FPfZG). Eine Arbeitszeitreduzierung in der N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.4 Krankheit des Beschäftigten während der Familienpflegezeit bzw. der Nachpflegephase

Für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt Folgendes: Arbeitsunfähigkeit während der Familienpflegezeit Erkrankt der Beschäftigte während der Familienpflegezeit über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus, so fehlt es an einem aufstockungsfähigen Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen für eine förderfähige Entgeltaufstockung liegen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Arbeitsrecht

Tod des Arbeitnehmers Mit Tod des Arbeitsnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis,[1] weil die Arbeitsleistung im Zweifel höchstpersönlich zu erbringen ist, § 613 BGB. Die Erben sind nicht berechtigt oder verpflichtet, in das Arbeitsverhältnis einzutreten. Gleichwohl können aufgrund der Erbenhaftung (§ 1967 BGB) noch bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.2 Rolle der Arbeitgeber

Rz. 9 Die Arbeitgeber werden vor allem dafür in die Verantwortung genommen, betriebliche Kosten nicht auf den Staat und damit die Gemeinschaft der Steuerzahler abzuschieben und die Gewinnmaximierung nicht zulasten von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer zu übertreiben. Die Vorschrift richtet sich an die einzelnen Arbeitgeber. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerüstbaugewerbe

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Urlaubsgeld, das von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Sonderfällen unmittelbar gezahlt wird, wird als > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15, 16 gemäß § 38 Abs 3a Satz 1 EStG versteuert. Zu einem vergleichbaren Sachverhalt > Baugewerbe Rz 1, 2 und > Maler Rz 2. Zu Lohnneben- und Lohnersatzleistungen an ArbN im Gerüstbaugewerbe vgl OFD Frankfurt/M...mehr