Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.4 Unverschuldete Arbeitsausfälle teils für volle Tage und teils an anderen Tagen nur für einzelne Stunden

Rz. 99 Fielen im maßgebenden Bemessungszeitraum die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten sowohl an ganzen Tagen, an anderen Tagen dagegen nur stundenweise aus, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.2 Besonderheit: Tage ohne Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum

Rz. 62 Für die Ermittlung des Bemessungszeitraumes werden die letzten 3 vom Arbeitgeber, für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt. Abgerechnet sind sie dann, wenn je Kalendermonat mindestens 0,01 EUR gezahlt wurde. Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Urlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich der Bestimmung...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.3 Nur stundenweise eingetretene unverschuldete Arbeitsausfälle (Teiltage)

Rz. 98 Fielen die von der Stundenlöhnerin nicht zu vertretenden unbezahlten Fehlzeiten nur für einzelne Arbeitsstunden und nicht für volle Arbeitstage an, wird das tatsächliche erzielte (geringere) Nettoarbeitsentgelt durch die tatsächlichen (geringeren) Arbeitsstunden, in denen es erzielt wurde, geteilt. Der Stundenlohn bleibt deshalb de facto unverändert. Damit wird der ge...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 188 Nach § 200 RVO (jetzt: § 24i SGB V) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur für leibliche Mütter; dass der Gesetzgeber für Adoptivmütter die Zahlung eines Mutterschaftsgeldes nicht vorgesehen hat, ist mit dem GG vereinbar: BSG, Urteil v. 3.6.1981, 3 RK 74/79. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4 Formeln für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Rz. 84 Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden zwischen Frauen, deren Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist (Rz. 87 ff.) Frauen, die ein nach Arbeitsstunden bemessenes Arbeitsentgelt erhalten (Rz. 93 ff.) und Frauen, deren Arbeitsentgelt sich nach dem Umfang bzw. Erfolg der erbrachten Arbeitsleistung bemisst (z. B. Stück- oder Akkordlohn, Rz. 101 ff.)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Beru...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 10.2 Mecklenburg-Vorpommern

"MV-Härtefallfonds" Das Land ergänzt, aufgrund der nur marginalen Berücksichtigung der Personalkosten, die Überbrückungshilfe des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, wie folgt: 600 EUR pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 % und unter 50 %, 700 EUR pro Vollzeitäquivalent bei einem U...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.1 Das Arbeitsentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums ist nicht durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 44 Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um Fälle, in denen die Kurzarbeit das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums, der für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, nicht tangiert. In diesen Fällen ist die Kurzarbeit bei Beginn des Bemessungszeitraums bereits beendet oder die Kurzarbeit beginnt erst nach dem Ende des Bemessungszeitraums. Hier gelte...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgelt ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.3 Transfer-Kurzarbeit

Rz. 49 Das Transfer-Kurzarbeitergeld zielt darauf ab, den Wechsel der Arbeitnehmer von der bestehenden Beschäftigung bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber in eine neue Beschäftigung bei einem "anderen" Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn aufgrund einer Betriebsänderung der Arbeitsausfall nicht nur v...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4 Kurzarbeitergeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation richtet sich das fortzuzahlende Arbeitsentgelt nach der verkürzten Arbeit...mehr

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New Work – Digitale Nachhal... / 5.1 Flexibilisierung der Arbeit

Das Angebot von zeitlicher und räumlicher Flexibilität spielt eine wichtige Rolle für die Motivation und für das Unternehmen. Die Berufstätigkeit nimmt einen großen Teil unserer Lebenszeit ein. Entsprechend sollten die Angebote für zeitliche und räumliche Flexibilität ausgebaut werden. Während viele Unternehmen bereits zeitlich flexibel arbeiten (mit Kernarbeitszeiten, Gleit...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Lohnzahlungszeiträume zwischen 1.3.2020 und 30.6.2022

Rz. 5 Die Zuschüsse müssen für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.2.2020 beginnen und vor dem 30.6.2022 enden geleistet werden. Auf den Grund der Kurzarbeit kommt es im Einzelnen nicht an. Die Steuerfreiheit greift also auch für eine Kurzarbeit, die ohne die Corona-Krise eingetreten wäre. Zuschüsse für eine Kurzarbeit in einem nach dem 30.6.2022 endenden Lohnzahlungszeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt.[1] Der Zeitraum der Steuerfreiheit wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.[2] Eine erneute Verlängerung erfolgte durch G. v. 19.6.2022 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz).[3] Es handelt sich um eine Sonderregelung zur Vermeidung von sozialen Härten, der durch die Coron...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5 Einführung von Kurzarbeit

Rz. 17 Die Einführung von Kurzarbeit kann auf unterschiedliche Art und Weise. Sie kann auf kollektivrechtliche Basis durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aber auch – in betriebsratslosen Betrieben – auf individualrechtlicher Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Die Vereinbarung kann mit jedem Arbeitnehmer formlos getroffen werden. Möglich ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 3 Literatur

Rz. 38 Deinert, Transferkurzarbeitergeld und Transfergesellschaft, AiB 2013 S. 707. Fuhltrott, Rechtsprechungsupdate Kurzarbeit, ArbRAktuell 2021 S. 231. Gebel, Kurzarbeit bei Personalabbau, BB 2015 S. 2485. Göpfert/Lausberg, Brauchen wir ein Transformations-Kurzarbeitergeld? – 10 Thesen zur Förderung von Re-Qualifizierung, ZIP 2019 S. 1270. Grimm/Linden, Kurzarbeit 2013 – was g...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.1 Betriebsvereinbarung

Rz. 18 Kurzarbeit kann im Rahmen einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossenen Betriebsvereinbarung eingeführt werden (BAG, Urteil v. 18.11.2015, 5 AZR 491/14; Petzold, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 95 Rz. 5; Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 11). Grundsätzlich hat der Betriebsrat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.2 Arbeitsvertrag

Rz. 22 In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur individualrechtlich durch eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern oder durch Kündigung der Arbeitsverhältnisse unter gleichzeitige Anbietung neuer Arbeitsverträge mit reduzierter Arbeitszeit (Änderungskündigung). Eine Kurzarbeitervereinbarung...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen unter denen Kug durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Das Instrument der Kurzarbeit soll in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden helfen. Eingearbeitetes Personal soll im Betrieb gehalten werden, wenn dies nur temporär durch eine Verringerung der Arbeitszeit möglich ist und im Anschluss dara...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.1.2 Entgeltausfall

Rz. 8 Das Vorliegen eines Entgeltausfalls i. S. d. Satz 1 Nr. 1 ist anhand der bestehenden Entgeltansprüche zu prüfen. Rechtsgrundlage der Entgeltansprüche können sowohl ein Gesetz als auch tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen sein. Hierbei kann es sich sowohl um Ansprüche im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit (z. B. An...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.3 Fortbestand der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 11a Nach Abs. 3 gilt eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Heimarbeiter während des Entgeltausfalls als fortbestehend, solange der Auftraggeber bereit ist, dem Heimarbeiter sobald als möglich Aufträge in dem vor Eintritt der Kurzarbeit üblichen Umfang zu erteilen, und solange der Heimarbeiter bereit ist, solche Auftrage zu übernehmen. Die erforderliche Fortsetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 27 Das Verfahren bei der Gewährung des Kug ist zweistufig ausgestaltet (Rieke, in: GK-SRB, SGB III, § 95 Rz. 3 und 53). Der Arbeitsausfall ist nach § 99 Abs. 1 Satz 1 bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung erstattet werden. Der Anze...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Sonstige Härtegründe

Rz. 11a Ferner sind weitere Härtegründe vorstellbar wie hohes Alter (aber nicht generell, vgl. OLG Karlsruhe, RE, RiM 1, 35), jedenfalls wenn es mit Gebrechlichkeit zusammentrifft (OLG Karlsruhe, a.a.O; LG Berlin, Urteil v. 18.3.2016,65 S 171/15, juris. Auch der Gesundheitszustand (LG Berlin, Urteil v. 17.12.2014, 67 S 66/14, GE 2015 388: psychische Erkrankung) kann eine Rol...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 5.2 Minderung des Rohertrags

Bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken gilt als Minderung des normalen Rohertrags die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks.[1] Die Minderung der Ausnutzung entspricht dem Unterschied zwischen der normalen und der tatsächlichen Ausnutzung des Gebäudes. Steht das Gebäude leer, beträgt die Minderung der Ausnutzung 100 %. Bei teilweisem Leerstand ist für die Best...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Berechnung der Überlassungsdauer

Rz. 90 Für die Überlassungshöchstdauer kommt es nach § 1 Abs. 1b S. 1 AÜG auf einen ununterbrochenen Einsatz des Leiharbeitnehmers bei demselben Entleiher an ("aufeinander folgende Monate"). Bei einem betriebsbezogenen Verständnis des Entleiherbegriffs spricht viel dafür, dass im Falle eines Betriebs(teil)übergangs nach § 613a BGB der Lauf der Überlassungshöchstdauer jedenfa...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Keine Änderungen beim sog. Konzernprivileg und weiteren Ausnahmetatbeständen

Rz. 6 Keine inhaltlichen Änderungen haben sich durch die AÜG-Novelle im Hinblick auf die schon zuvor in § 1 Abs. 3 AÜG vorgesehenen Ausnahmetatbestände, auf welche das Gesetz grundsätzlich keine Anwendung findet, ergeben.[10] Diese betreffen folgende Fälle:[11]mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Unterbrechungen der Überlassung

Rz. 103 Die Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 AÜG verhält sich ausschließlich dazu, ob bei einer Unterbrechung vorherige Überlassungszeiten anzurechnen sind. Dem Gesetz lässt sich hingegen keine Aussage dazu entnehmen, wann von einer Unterbrechung der Überlassung auszugehen ist. Für die Überlassungshöchstdauer nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. machte das BAG[236] dies davon abhängig...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 2 Förderung der persönlichen Resilienz

Nicht nur dramatische Katastrophen und persönliche Tragödien verlangen dem Menschen viel Widerstandskraft ab. Auch der ganz gewöhnliche Alltagsstress muss immer wieder bewältigt werden: dauernde Umstrukturierungen in der Firma, Kurzarbeit, die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder finanzielle Sorgen. Dass diese Dauerbelastungen besorgniserregende gesundheitliche Kons...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.3 Der Arbeitnehmer erkrankt nach Beendigung der Kurzarbeit arbeitsunfähig

Rz. 27 Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraums arbeitsunfähig (Fallgestaltung e) im Beispiel unter Rz. 20), wirkt § 47b nicht mehr. Die Kurzarbeit soll in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Krankengeldberechnung mehr haben. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt gemäß den §§ 3 und 9 EFZG "normal" fortzahlen. Das...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.1 Der Arbeitnehmer erkrankt bereits vor Beginn des betrieblichen Kurzarbeit-Zeitraumes

Rz. 21 Beginnt die Arbeitsunfähigkeit des krankenversicherten Arbeitnehmers vor dem Anspruchszeitraum für das Kurzarbeitergeld, ist zu unterscheiden, ob – und wenn ja, für welchen Zeitraum – der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber dem Arbeitgeber im Krankheitsfall hat. Der Beginn des Anspruchszeitraums für das Kurzarbeitergeld bestimmt sic...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2 Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld

Rz. 19 Bei der Berechnung des Krankengeldes für die Zeit, in der im Betrieb Kurzarbeit anfällt, sind grundsätzlich 3 Fallgruppen zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer erkrankt arbeitsunfähig vor Beginn des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraumes (Rz. 21 ff.). zeitgleich mit oder während des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraumes (Abs. 3; Rz. 24 ff.). erst nach Beendigung des Kurzarbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.3 Saison-Kurzarbeitergeld

Rz. 28 Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes und wird gemäß § 101 SGB III in Betrieben des Baugewerbes wegen eines Arbeitsausfalls infolge schlechten Wetters innerhalb des Zeitraumes vom 1.12. bis 31.3. gezahlt (Gerüstbau ggf. abweichend in der Zeit vom 1.11. bis 31.3.; vgl. § 133 SGB III). Das Saison-Kurzarbeitergeld wird gemäß § 325 Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.2 Der Arbeitnehmer erkrankt zeitgleich mit oder während des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraumes

Rz. 24 Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet (§ 47b Abs. 3). Beginnt die Arbeitsunfähigkeit des krankenversicherten Arbeitnehmers zeitgleich mit dem betrieblichen Anspruchszeitraum für...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.1 Überblick

Rz. 15 Fällt die Arbeitsunfähigkeit oder der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes mit einem Kurzarbeitergeldzeitraum zusammen, sind die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, das "Kurzarbeitergeld" und das "Krankengeld" abzugrenzen und aufeinander abzustimmen. Bei dem Kurzarbeitergeld ist zu unterscheiden zwischen a) dem "normalen" Kurzarbeitergeld (Rz. 16), b...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 32 Gemeinsames Rundschreiben vom 3.12.2020 zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__3982__2020-12-03-GR-KG-VG.pdf, zuletzt abgerufen am 1.6.2022. Abrechnungsliste für Krankengeld, das nach § 47b SGB V für die Krankenkasse gezahlt wurde: https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_uplo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.2 Personenkreis der Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 4 § 47b Abs. 1 begrenzt den Personenkreis, der Krankengeld a) wegen einer Arbeitsunfähigkeit nach § 44 oder b) wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nach § 45 (Kinderkrankengeld) in Höhe der zuletzt bezogenen SGB III-Leistung erhält, auf die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Versicherten. Die Krankenversicherungspflicht der Arbeitslosen (KVdA) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 setzt grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.4 Transfer-Kurzarbeitergeld

Rz. 29 Das Transfer-Kurzarbeitergeld hat das Ziel, Entlassungen von Arbeitnehmern und den Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden sowie die Vermittlungsaussichten während der Beschäftigung in einer Transfergesellschaft zu verbessern. Im Falle von betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem dauerhaften Arbeitsausfall einherge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haftung des Entleihers (§ 42d Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Entleiher haftet nach § 42d Abs 6 EStG wie der Verleiher (ArbG), jedoch beschränkt auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leih-ArbN überlassen worden ist. Die Haftung des Entleihers richtet sich daher nach denselben Grundsätzen wie die Haftung des ArbG. Sie ist akzessorisch und scheidet somit aus, wenn der Verleiher als ArbG nicht haf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 9 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Dem pauschalen Nutzungswert ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zugrunde zu legen; diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung. Der pauschale Nutzungswert ist nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das betriebliche Kraftfahrzeug an einem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.4.1 Beschäftigungszeit ohne Entgeltzahlung

Bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung (z. B. Elternzeit, Bezug von Krankengeld, Beurlaubung ohne Bezüge) kann kein Entgelt (mehr) umgewandelt werden. Eine bestehende Entgeltumwandlung wird dann beitragsfrei gestellt. Der Beschäftigte hat aber die Möglichkeit, neben der beitragsfreien Entgeltumwandlung eine weitere freiwillige Versicherung (ohne d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Working-Capital-Management:... / Zusammenfassung

Überblick Immer mehr Unternehmen haben auf Grund von Materialknappheit, Lieferengpässen und Preissteigerungen Probleme, Kundenaufträge fristgerecht zu bearbeiten. Trotz voller Auftragsbücher gibt es Firmen, die auf Grund der Probleme Umsatzverluste hinnehmen müssen und Kurzarbeit angemeldet haben. Zumindest auf Sicht von ein bis zwei Jahren ist es wahrscheinlich, dass die Schw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Working-Capital-Management:... / 2.2 Folgen mit Excel-Tool analysieren

Daher sollten Unternehmen ihre aktuellen Working-Capital-Strategien zumindest prüfen, mögliche (monetäre) Folgen berechnen und im Anschluss ggf. einen Teil der Strategien ändern. Mit dem zum Beitrag gehörenden Working-Kapital-Rechner lässt sich zumindest näherungsweise berechnen, welche Vorgehensweise welche Folgen hat. Der Rechner bietet die Möglichkeit, die Kosten der aktu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr