Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.5 Beteiligung von Arbeitnehmervertretern und Behörden

Rn 62 Stellt der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei, so ist zu der Freistellung weder gemäß § 102 BetrVG der Betriebsrat zu hören noch bedarf es nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats.[159] Ebenso wenig ist die Freistellung bereits als Umsetzung einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 B...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Lohnersatzleistungen

Hierunter fallen im Wesentlichen das Arbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld, das Konkursausfallgeld und das Mutterschaftsgeld. Der Gesetzgeber hat die Lohnersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt.[1] Eine indirekte Besteuerung ergibt sich durch die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Betragen diese Leistungen mehr als 410 EUR, ist der Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 28.3.2020 durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 575) in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen z...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.4 Längere Bezugsdauer

Rz. 31 Der am 1.3.2022 in Kraft getretene neue Abs. 3 bestimmt, dass die Bezugsdauer für das Kug für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kug bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach§ 104 Abs. 1 Satz 1 hinaus auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30.6.2022, verlängert wird. Die Voraussetzung eines bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstandene...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.5 Absenkung der Mindesterfordernisse

Rz. 36 Abs. 4 übernimmt die bis zum 31.3.2022 in der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung enthaltenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zum Kug in das Gesetz und verlängert sie zugleich bis zum 30.6.2022. Abs. 4 Satz 1 regelt grundlegend die Verlängerung bis zum 30.6.2022, ohne die Begünstigungen selbst zu nennen bzw. zu bestimmen, es wird lediglich auf die Maßgaben des ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.6 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde in § 109 ein Abs. 6 eingefügt, nach dem die Bundesregierung ermächtigt wird, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.4 Initiativrecht des Betriebsrats

Die erzwingbare Mitbestimmung bedeutet nicht nur, dass der Betriebsrat gegen beabsichtigte Maßnahmen des Arbeitgebers einen Unterlassungsanspruch hat; der Betriebsrat kann hier grundsätzlich auch die Selbstinitiative ergreifen, wenn er in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Regelung erreichen will. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen mit dem Betriebsrat verh...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.6 Kein Mitbestimmungsrecht bei Gesetzes- und Tarifvorbehalt

Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, hat der Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] So hat der Betriebsrat z. B. kein Mitbestimmungsrecht bei der Installation von Fahrtenschreibern in Lkw, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine bestehende tarifliche Regelung schließt die Mitbestimmung des Betriebsrats aus. Eine tarifliche Regelung i...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Kurzarbeit

Rz. 85 Die Kurzarbeit ist der Hauptfall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll. Ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist die Frage, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt werden soll (was man auch auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Arbeitskampf

Rz. 44 Besonderheiten für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte bestehen, wenn der Betrieb vom Arbeitskampf erfasst wird. Der Grundsatz lautet allerdings, dass die Mitbestimmungsrechte auch im Arbeitskampf gelten, egal ob die Mitglieder des Betriebsrats mitstreiken oder ausgesperrt sind.[1] Allerdings darf durch die Ausübung der Mitbestimmung nicht in die laufende Konfrontat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 35 Eine tarifliche Regelung "besteht" im Sinne der Schrankenregelung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, wenn sie im Betrieb mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gem. § 4 Abs. 1 TVG gilt. Es reicht die Tarifbindung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer des Betriebs müssen aber unter den fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Ihre Tarifbin...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.5 Herabsetzung der Arbeitszeit (Nr. 3)

Rz. 28 Das Befreiungsrecht wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, das auf §§ 173 f. RVO zurückgeht, besteht für Personen, die zuvor wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes krankenversicherungsfrei waren und durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit verbunden des Arbeitsentgeltes krankenversicherungspflichtig werden. Die Regelung beruht auf dem Gedanken der Beibehaltung d...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-j...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Lehren aus der COVID-19-Pandemie

Rz. 19 Auch aus der COVID-19-Pandemie haben die Institute und die Aufsichtsbehörden wieder ihre Lehren gezogen. Eine wichtige Erkenntnis war, dass sich eine Krise vor allem dann gut bewältigen lässt, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, anstelle gegeneinander zu arbeiten und ihre Probleme auf Kosten der anderen zu lösen. Die COVID-19-Pandemie hat auch der Digitalisi...mehr

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Herausforderungen der virtu... / 4 Sonderfall: Onboarding aus dem Homeoffice

Zusammenarbeit aus dem Homeoffice heraus kann also gut funktionieren, wenn man die vorgestellten Verhaltensweisen beachtet und richtig umsetzt. Was aber ist mit Teammitgliedern, die man noch nie gesehen hat oder die gerade erst vor wenigen Tagen/Wochen neu ins Unternehmen gekommen sind, die sogenannten Onboardees? In großen meist international aufgestellten Unternehmen arbeit...mehr

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 5 Weiterbildung und lebenslanges Lernen

Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachliche und soziale Kompetenz. 72 % haben während der Arbeit keine Zeit, um sich im Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 10 § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG enthält bereits 4 verschiedene Fälle der Betriebsänderung durch die Kombination von Einschränkung und Stilllegung einerseits und dem Bezug zum ganzen Betrieb oder einer wesentlichen Betriebsabteilung andererseits. Alle 4 Fälle des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG sind durch Vergleich der geplanten Änderungen mit dem regelmäßigen Bestand und der rege...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Erwerbslosigkeit, Kurzarbeit

Rz. 249 Vor allem die Internetseiten der Arbeitsverwaltung [252] und des Statistischen Bundesamtes [253] enthalten detaillierte Angaben zur Arbeitslosigkeit, auch mit rückschauender Betrachtung.[254] Rz. 250 Die Bundesagentur für Arbeit hält Angaben auch zum lokalen/regionalen Arbeitsmarkt (z.T. weiter differenziert nach Berufsbildern) vor.[255]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Drittleistung und Forderungsübergang

Rz. 320 Hinsichtlich der künftigen Entwicklung bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Rz. 321 Übersicht 1.4: Regress des Rentenversicherers nach §§ 116, 119 SGB Xmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 322 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[227] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[228] Es folgt dann i.d.R. der Bezug von Alters...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.5 Kurzarbeit

Leistet der Arbeitnehmer Kurzarbeit, so verlieren die in der Kurzarbeit anfallenden arbeitsfreien Tage nicht ihren Charakter als Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Sie können somit in die Berechnung des Urlaubsanspruchs einbezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer bereits im Urlaub befindet. Der bereits angetretene Urlaub verlängert sich...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.2 Kürzungsmöglichkeit durch Umrechnung nach § 3 BUrlG

Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung vor, dass der Urlaub anteilig auch für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs, der Kurzarbeit Null, der Altersteilzeit im Blockmodell oder wegen eines Sabbaticals gekürzt werden kann. Denn grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalen...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.3 Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Zusammentreffen von Krankheit und Kurzarbeit 0

Sachverhalt Der Kläger war vom 20.3.2020 bis zumindest 31.3.2021 arbeitsunfähig erkrankt. Vom 1.4.2020 bis 31.12.2020 galt Kurzarbeit mit einer Arbeitszeit von 0 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrte der Kläger nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung von 15 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs für den Zeitraum 1.4. – 31.12.2020. Er argumentierte, die Zeiten se...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.2 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 befand sie sich in Kurzarbeit 0. Die Arbeitnehmerin meinte, das h...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5 Urlaub bei unbezahltem Sonderurlaub und "Kurzarbeit 0"

5.1 Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit unbezahlten Sonderurlaubs, Sabbatical? Sachverhalt Ein Arbeitnehmer beantragt unbezahlten Sonderurlaub vom 11.3. bis zum 30.9., um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub gewähren und erwirbt der Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.1 Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit unbezahlten Sonderurlaubs, Sabbatical?

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer beantragt unbezahlten Sonderurlaub vom 11.3. bis zum 30.9., um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub gewähren und erwirbt der Arbeitnehmer während der "Auszeit" einen Urlaubsanspruch? Ergebnis Ein Arbeitgeber muss nur...mehr

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Working-Capital-Management:... / Zusammenfassung

Überblick Immer mehr Unternehmen haben auf Grund von Materialknappheit, Lieferengpässen und Preissteigerungen Probleme, Kundenaufträge fristgerecht zu bearbeiten. Trotz voller Auftragsbücher gibt es Firmen, die auf Grund der Probleme Umsatzverluste hinnehmen müssen und Kurzarbeit angemeldet haben. Zumindest auf Sicht von ein bis zwei Jahren ist es wahrscheinlich, dass die Schw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working-Capital-Management:... / 2.2 Folgen mit Excel-Tool analysieren

Daher sollten Unternehmen ihre aktuellen Working-Capital-Strategien zumindest prüfen, mögliche (monetäre) Folgen berechnen und im Anschluss ggf. einen Teil der Strategien ändern. Mit dem zum Beitrag gehörenden Working-Kapital-Rechner lässt sich zumindest näherungsweise berechnen, welche Vorgehensweise welche Folgen hat. Der Rechner bietet die Möglichkeit, die Kosten der aktu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.9 Sonstiges

Rz. 38 Nach § 9 Abs. 1 BiUrlG HH soll die Freistellung nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt werden, die i. d. R. an mindestens 5, in Ausnahmefällen an mindestens 3, aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Wenn die Art der Bildungsveranstaltung es erfordert, kann Freistellung innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Wochen für jeweils einen Tag in der Woche ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Boreout: Überforderung durc... / 9 Was können Unternehmen gegen Boreout tun?

Die Maßnahmen, die Unternehmen und Behörden ergreifen können, um einem Boreout ihrer Mitarbeiter vorzubeugen oder bereits eingetretene quantitative und qualitative Unterforderungen umzukehren, sind natürlich verknüpft mit den Ursachen für diesen Zustand. Gespräche mit den Mitarbeitern Ein offenes und ehrliches Gespräch mit einzelnen Mitarbeitern, dem Team oder der ganzen Beleg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 17.2 Mitbestimmungsrechte in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Auch im Bereich der sozialen[1] und wirtschaftlichen[2] Angelegenheiten bleiben die Rechte aus § 87 BetrVG im Grundsatz ungeschmälert bestehen. Nur dann, wenn in Reaktion auf das Arbeitskampfgeschehen im eigenen Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll, kann der Arbeitgeber dies ohne Zustimmung des Betriebsrats – aber auch ohne Unterstützung durch die Agentur für Arbeit – t...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 12.5 Auswirkungen eines rechtmäßigen Streiks auf Arbeitswillige

Soweit Arbeitnehmer während des Streiks tatsächlich im Betrieb beschäftigt werden konnten und auch beschäftigt wurden, hat der Streik keine Auswirkungen auf ihre Rechtsstellung. Werden arbeitswillige Arbeitnehmer während eines Streiks nicht beschäftigt, dann haben sie ausnahmsweise keinen Arbeitsentgeltanspruch, wenn ihre Beschäftigung aufgrund des Streiks wirtschaftlich unzu...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.4 Leistungs- oder Neutralitätspflicht der Bundesagentur für Arbeit?

Führen Fernwirkungen von Arbeitskämpfen zur vorübergehenden, gegebenenfalls auch nur teilweisen Unmöglichkeit, die in einem Drittunternehmen angestellten Arbeitnehmer zeitweise weiter zu beschäftigen, kann es zu Entlassungen oder als milderes Mittel zu der Notwendigkeit kommen, die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen. Fraglich ist, ob die von Arbeitgeber- wie ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.2 Die Bedeutung der Arbeitskampfrisikolehre für die von einem Streik mittelbar Betroffenen

Die Lehre von der Verteilung des Arbeitskampfrisikos[1] kann in Drittbetrieben nicht ohne weiteres so angewendet werden, wie sie nach herrschender Rechtsauffassung innerhalb des (teil-)bestreikten Unternehmens gilt. Die Lage ist hier ähnlich wie bei der Behandlung indirekter und direkter Streikarbeit. Bei indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen kann man nicht ohne Weiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Kurzarbeit

Rz. 64 Nach § 19 Abs. 1 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers die Einführung von Kurzarbeit zulassen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitnehmer bis zum Wirksamwerden der Entlassung zu beschäftigen.[112] Da das Recht des Arbeitgebers, nach § 19 Abs. 1 KSchG Kurzarbeit einzuführen, ein einseitiges Gestaltungsrecht ist, erwe...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / VI. Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, im Fall von Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG

Rz. 47 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Anmeldung von Kurzarbeit gem. §§ 95 ff. SGB III

Rz. 89 Neben Kündigungsmaßnahmen bleibt dem Insolvenzverwalter wie jedem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeit zu beantragen. Er wird diese Möglichkeit vornehmlich für eine Interimszeit nutzen, wenn er eine Fortführung beabsichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Wird die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern im Fall von angeordneter Kurzarbeit automatisch an die Höhe des geminderten Gehalts angepasst?

Ja, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer (als eine Form der Einkommensteuer) automatisch anzupassen. Nur der steuerpflichtige Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die steuerfrei ist, und sich nicht im unterjährigen Lohnsteuerabzugs-, sondern nur im späteren Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des Steuersat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Sonstige anerkannte mildere Mittel

Rz. 109 Bei einem nur vorübergehend verringerten Personalbedarf kann die Erforderlichkeit der Kündigung schon daran scheitern, dass eine Personalauslastung in absehbarer Zeit wieder zu erwarten ist. In diesem Fall kann eine Arbeitsstreckung ein durchaus geeignetes, milderes Mittel darstellen.[261] Rz. 110 Nach der Rspr. des BAG kommt eine Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Kurzarbeitergeld

Tz. 69 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine große Entlastung für die Unternehmen wurde durch die Änderungen der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erreicht. Für die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergelt reicht es nun aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten v...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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