Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.1 Urlaubsentgelt

Der Beschäftigte ist berechtigt, während der Kurzarbeit Urlaub anzutreten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs werden die Beschäftigten von der Kurzarbeit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). Nach § 5 Abs. 2 TV COVID wird das Urlaubsentgelt ungekürzt weitergezahlt. Fällt also in die Zeit der Kurzarbeit Urlaub, weil dieser beispielsweise bereits vor Beg...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 5 Situation bei den Ländern

Hinweis Kein Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit für die Länder Für den Bereich der Länder existiert keine tarifvertragliche Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit. Der TV-L enthält keine Bestimmungen für die Einführung von Kurzarbeit. Ein dem TV COVID[1] auf kommunaler Ebene vergleichbarer ergänzender Tarifvertrag wurde für die Länder auch in der besonderen Situa...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.3 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID ohne Betriebsrat/ Personalrat

In Einrichtungen, in denen weder ein personalvertretungsrechtliches noch betriebsverfassungsrechtliches Vertretungsgremium der Beschäftigten gewählt ist, scheidet die Einführung der Kurzarbeit unter Beteiligung von Personalräten oder Betriebsräten denknotwendig aus. Praxis-Tipp Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber Da der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Be...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell

In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausgenommen. Nach TV COVID sind jedoch nur die Beschäftigten in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells von der Kurzarbeit ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gegenüber Beschäftigten, ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2 Keine Verminderung des Urlaubsentgelts, Verminderung der Dauer des Urlaubs?

9.2.1 Urlaubsentgelt Der Beschäftigte ist berechtigt, während der Kurzarbeit Urlaub anzutreten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs werden die Beschäftigten von der Kurzarbeit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). Nach § 5 Abs. 2 TV COVID wird das Urlaubsentgelt ungekürzt weitergezahlt. Fällt also in die Zeit der Kurzarbeit Urlaub, weil dieser beispielsw...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1 Situation bei Geltung des TV COVID (bis 31.12.2022)

7.1.1 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Betriebsrat Ganz gleich ob normativ oder schuldrechtlich tarifgebunden – der privatrechtlich organisierte und deshalb dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallende Arbeitgeber, hat gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA zur Einführung der Kurzarbeit (TV COVID) den Betriebsra...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.1 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Betriebsrat

Ganz gleich ob normativ oder schuldrechtlich tarifgebunden – der privatrechtlich organisierte und deshalb dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallende Arbeitgeber, hat gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA zur Einführung der Kurzarbeit (TV COVID) den Betriebsrat zu beteiligen. Praxis-Beispiel KAV-Mitglied mit Betriebsrat Ein...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 1 Einführung

Hinweis Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Nachwirkung dieses für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossenen Tarifvertrags wurde ausgeschlossen (§ 11 TV COVID). Somit besteht auch im kommunalen Bereich – genauso wie bei den Ländern und beim...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.4 Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Tarifvertragsparteien greifen in § 4 Abs. 1 Satz 1 TV COVID das gesetzliche Erfordernis der Anzeige der Notwendigkeit von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld unverzüglich zu stellen. Der Betriebsrat oder Personalrat erhält Kopien der dafür erforderlichen Unterlagen.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.11 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Der Ausspruch betriebsbedingter Beendigungskündigungen ist für die Dauer der angeordneten Kurzarbeit und von drei Monaten nach deren Beendigung für diejenigen Beschäftigten ausgeschlossen, die sich aufgrund der Anordnung in Kurzarbeit befinden (§ 7 Abs. 1 TV COVID). Notwendige betriebsbedingte Änderungskündigungen sind vom tariflichen Verbot nicht erfasst.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.4 Besonderheiten bei betrieblicher Kurzarbeitsregelung vor Inkrafttreten des TV COVID

Der TV COVID gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages eine betriebliche Vereinbarung zur Kurzarbeit gilt, die eine Aufstockung auf mindestens 80 % des Nettomonatsentgelts im Sinne des § 5 Abs. 1 regelt. Der TV COVID ist zum 1.4.2020 in Kraft getreten (§ 11 Abs. 1 TV COVID). Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des TV COVID ist somit, dass die...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2 Situation nach Auslaufen des TV COVID bzw. bei Einrichtungen ohne Verweisung auf den TV COVID

Für Arbeitgeber ohne normative oder umfassende vertragliche Tarifbindung an den TVöD-VKA bzw. ohne arbeitsvertragliche Inbezugnahme des TV COVID schied die Anordnung von Kurzarbeit auf Basis des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) – auch während dessen Laufzeit bis zum 31.12.2022 – von vornherein ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.3 Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Nach § 9 Abs. 2 TV COVID werden Guthaben auf Arbeitszeitkonten vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut. Von der Verpflichtung zum Abbau ausgenommen sind die in § 96 Abs. 4 S. 3 und S. 4 SGB III genannten, besonders geschützten Guthaben sowie Guthaben, deren Abbau durch Regelung auf betrieblicher Ebene zwingend ausgeschlossen ist. Die Protokollerklärung zu § 9 TV COVID stellt klar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.1 Überblick

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) fordert die Beteiligung der Personalräte bei der Ein- und Durchführung der Kurzarbeit "im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen", vgl. § 2 Abs. 2 TV COVID. Durch die tarifvertragliche Erm...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.1 Einrichtungen mit Betriebsrat

Besteht in einem Betrieb, in dem der Arbeitgeber kurzarbeiten lassen will, ein Betriebsrat, bedarf die Einführung von Kurzarbeit in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ("vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit"). Betriebe, die unter den Geltungsbereich des BetrVG fallen, können und müssen zur wirksamen Einführung von ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.10 Verbot von Überstunden und Mehrarbeit

Während der Kurzarbeit darf gegenüber den von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten keine Überstunden- oder Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt werden. In Notfällen kann davon abgewichen werden, wenn Überstunden oder Mehrarbeit im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ausgeglichen werden. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats oder Personalrats bleibt hiervon...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Personalrat

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Geltungsbereich des TVöD-VKA unterfallen den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze. Für sie fordert der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID) bei der Einführung der Kurzarbeit die Beteiligung des zuständigen Personalrats. Praxis-Beispiel Arbeitgeber mit Personalrat Arbeitgeber mit Personalrat sind...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.3 Einrichtungen ohne Betriebsrat/Personalrat

In Betrieben und Einrichtungen nicht tarifgebundener Arbeitgeber, in denen weder ein Betriebsrat noch ein Personalrat gewählt ist, bleibt zur Einführung der Kurzarbeit nur die Vereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern. An den Gesetzgeber herangetragene Forderungen, wonach durch Änderung des § 97 Abs. 3 SGB III in Betrieben ohne betriebliche Interessenvertretung die individ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.1 Situation seit 1.1.2023

Aufgrund der Befristung der Laufzeit des TV COVID bis zum 31.12.2022 (Einzelheiten Ziffer 4.2 und 4.13) existiert auch im kommunalen Bereich seit dem 1.1.2023 keine tarifliche Ermächtigungsgrundlage mehr für die Einführung von Kurzarbeit. Besteht aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder wegen eines Arbeitsausfalls aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses Bedarf für die E...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.5 Informationsrechte des Betriebsrats oder Personalrats

Dem Betriebsrat oder Personalrat sind, wie bereits erwähnt, Kopien der für die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit notwendigen Unterlagen zu geben (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). § 4 Abs. 2 TV COVID regelt die weiteren Informationsrechte des Betriebsrats oder Personalrats wie folgt: Der Betriebs- oder Personalrat wird vom Arbeitgeber wöchentlich über die Entwicklun...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses Nach § 1 Abs. 1 ist Voraussetzung für die Anwendung des TV COVID, dass der Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das Erfordernis des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses ist kongruent mit den Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Nach § 98 SGB III sind die persönlichen Voraussetzu...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8 Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber

Während der Kurzarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Aufstockungsbetrags zum Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag kennt man nur aus der Altersteilzeitarbeit (vgl. § 3 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz). 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts Der Arbeitgeber ist bei Geltung ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

1 Einführung Hinweis Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Nachwirkung dieses für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossenen Tarifvertrags wurde ausgeschlossen (§ 11 TV COVID). Somit besteht auch im kommunalen Bereich – genauso wie bei den Länd...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist insbesondere die Senkung der Personalkosten. Der hiermit einhergehende Vergütungsausfall auf Seiten der Arbeitnehmer wird durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der §§ 95 ff. SGB III gemildert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und somit im Grunde ein Anspruch des Arbeitnehmers. Im Falle der ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.12 Wiedereinstellung befristet Beschäftigter

Beschäftigte, deren befristeter Arbeitsvertrag aufgrund der Kurzarbeit nicht verlängert wurde, sind bei entsprechender Eignung vorrangig wiedereinzustellen, wenn ursprünglich vorhandene und infolge der Kurzarbeit abgebaute Arbeitsplätze wieder neu geschaffen und zu besetzen sind (§ 7 Abs. 2 TV COVID). Diese tarifliche Regelung zur Wiedereinstellung befristet Beschäftigter dür...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.5 Persönliche Voraussetzungen

§ 98 SGB III regelt die persönlichen, somit den Arbeitnehmer betreffenden Voraussetzungen, die für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sein müssen. Voraussetzung ist, dass nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt, aus zwingenden Gründen aufgenommen oder im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen wird. Die Einschrän...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.4 Betriebliche Voraussetzungen und Entgeltausfall

Weitere Voraussetzung des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III, dass im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen is...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.1 Betrieblicher Anwendungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 TV COVID gilt der Tarifvertrag für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist, und von einem bei diesem geltenden Tarifvertrag erfasst sind. Der Tarifvertrag gilt zweifelsohne für durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) normativ tarifgebundene Arbei...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.4 Aufstockungsbetrag kein "monatliches Entgelt"

Der Aufstockungsbetrag ist kein "monatliches Entgelt" und wird deshalb bei tariflichen Leistungen, deren Höhe vom Entgelt abhängig ist, nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 5 TV COVID). Die Folgerungen aus dieser Tarifregelungen, insbesondere z. B. für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind bei den Sonderfällen, Ziffer 8.3.1 (Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kur...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.13 Befristete Laufzeit des Tarifvertrags

Der TV COVID war ausweislich der Formulierung in § 11 Abs. 1 Satz 1 für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossen worden. Der Tarifvertrag war am 1.4.2020 in Kraft getreten und hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 (§ 11 Abs. 1 Satz 2 TV COVID in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 15.12.2021). Der Tarifvertrag endete somit mit Ablauf des 31.12...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.3 Ziel des TV COVID

Die Tarifvertragsparteien haben in einem Vorspann des Tarifvertrags den Hintergrund der tariflichen Regelung wie folgt festgehalten: "Die durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2/COVID-19) verursachte Pandemie betrifft neben der Gesundheit der Menschen auch deren wirtschaftliche Zukunft. Um im Anschluss an die Corona-Krise möglichst schnell wieder auf den dann erforderlichen Person...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.3 Keine Anwendung des TV COVID bei Verweigerung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit

Wichtig Keine Anwendung des TV COVID bei Verweigerung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit Verweigert die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld, so findet der Tarifvertrag keine Anwendung (§ 6 Abs. 2 TV COVID). In diesem Fall fällt rückwirkend die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit weg. Die Beschäftigten behalten ihren Anspruc...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.3 Unvermeidbarkeit des Entgeltausfalls

Ein Arbeitsausfall ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB III nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Es ist in diesem Rahmen insbesondere zu prüfen, ob ein Einsatz der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder Abteilungen denkbar ist. Soweit ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8 Kurzarbeitergeld

8.1 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist insbesondere die Senkung der Personalkosten. Der hiermit einhergehende Vergütungsausfall auf Seiten der Arbeitnehmer wird durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der §§ 95 ff. SGB III gemildert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und somit i...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4 Situation im kommunalen Bereich, der TV COVID

4.1 Situation seit 1.1.2023 Aufgrund der Befristung der Laufzeit des TV COVID bis zum 31.12.2022 (Einzelheiten Ziffer 4.2 und 4.13) existiert auch im kommunalen Bereich seit dem 1.1.2023 keine tarifliche Ermächtigungsgrundlage mehr für die Einführung von Kurzarbeit. Besteht aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder wegen eines Arbeitsausfalls aufgrund eines unabwendbaren E...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.7 Ankündigungsfristen

4.7.1 Ankündigungsfrist bei Einführung der Kurzarbeit Die Einführung von Kurzarbeit ist mit einer Frist von sieben Kalendertagen in betriebsüblicher Weise anzukündigen. Durch die Ankündigungsfrist sollen die Beschäftigten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Gelegenheit bekommen, rechtzeitig über ihre Freizeit zu disponieren sowie ihre finanziellen Verpflichtungen...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.2 Ermittlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem auf 95 % bzw. 90 % gekürzten bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelt und der Summe aus dem für den jeweiligen Kalendermonat im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Kurzarbeitergeld und dem bei verbleibender Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Arbeitsentgelt. Ist die Kurzarbeit auf Null reduziert,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4 Geltungsbereich des TV COVID

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30.3.2020 wurde zwischen der VKA und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.9 Auszahlungszeitpunkt, Gehaltsabrechnung

Das Kurzarbeitergeld und der Aufstockungsbetrag sind nach § 6 Abs. 1 TV COVID – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Bundesagentur für Arbeit – zum tariflich geregelten monatlichen Entgeltzahlungszeitpunkt zu zahlen. Zahltag ist nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD der letzte Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Sofern in der Einrichtung/dem Betrieb das Entgelt – entsprech...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.1 Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld

Mit dem ‹Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld› vom 13.3.2020 (BGBl I, 2020, S. 493) hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche es erlaubte, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes zu lockern. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett eine entsprechende V...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.5 Die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Zuweisung von Urlaub an die Beschäftigten

Nach § 96 Abs. 4 SGB III gilt ein Arbeitsausfall nur dann als nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Als vermeidbar gilt nach Nr. 2 der genannten Vorschrift insbesondere ein Arbeitsausfall, der ‹durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert we...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2 Dauer und Höhe der Zahlung des Kurzarbeitergeldes, Erstattung durch die Agentur für Arbeit

8.2.1 Dauer der Kurzarbeitergeldzahlung Das Kurzarbeitergeld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längstens zwölf Monaten geleistet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängern. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in dem betroffenen Betrieb bzw. der betroffenen Betrieb...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.3 Steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrages

Der Aufstockungsbetrag ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 5 Abs. 3 TV COVID zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Wird die Kurzarbeit nicht auf null gesetzt, sondern kurzarbeitsbedingt verkürzt gearbeitet, ist selbstverständlich auch das gezahlte Teilzeitarbeitsentgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Hinweis Steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie zusatzv...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.2 Vorübergehender Arbeitsausfall

Das Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld erfordert, dass der Arbeitsausfall lediglich vorübergehend und nicht dauerhaft ist und somit eine grundsätzlich positive Prognose für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist. Es muss daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen sein. Vorübergehend ist ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Gemäß § 96 SGB III ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht er vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entge...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.1 Dauer der Kurzarbeitergeldzahlung

Das Kurzarbeitergeld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längstens zwölf Monaten geleistet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängern. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in dem betroffenen Betrieb bzw. der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer. ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.3 Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld im Zeitpunkt der Fälligkeit der Arbeitsvergütung zu berechnen und an den Arbeitnehmer auszuzahlen (zum Zahlungszeitpunkt siehe Ziffer 4.8). Auf Antrag des Arbeitgebers wird das gezahlte Kurzarbeitergeld bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag ist nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats mit...mehr