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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerüstbaugewerbe

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Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Urlaubsgeld, das von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Sonderfällen unmittelbar gezahlt wird, wird als > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15, 16 gemäß § 38 Abs 3a Satz 1 EStG versteuert. Zu einem vergleichbaren Sachverhalt > Baugewerbe Rz 1, 2 und > Maler Rz 2. Zu Lohnneben- und Lohnersatzleistungen an ArbN im Gerüstbaugewerbe vgl OFD Frankfurt/M vom 27.01.2004 – S 2370 A-26-St II 3.01, DB 2004, 407.

Das tarifliche > Überbrückungsgeld für Schlechtwetterperioden ist durch den Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk vom 27.02.2020 zum 31.03.2021 ausgelaufen. Für alle folgenden Zeiträume findet in Gänze das Saison-Kurzarbeitergeld Anwendung. Zu Besonderheiten bei > Kurzarbeit im Gerüstbauerhandwerk, konkret zum Saison-Kurzarbeitergeld, zur Winterbeschäftigungs-Umlage und zum Zuschuss-Wintergeld, vgl > Kurzarbeitergeld Rz 59, 61, 62 ff, 68 ff, 71 f.

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