Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 58 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MDK-Stichpro...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.10 Ablehnung eines Leistungsantrags ohne vorherige Begutachtung (Abs. 3b)

Rz. 52a Eine Begutachtung in den Fällen des Abs. 3 ist in das Ermessen der Krankenkasse gestellt. Fehlt es an einer Begutachtung und lehnt die Krankenkasse den entsprechenden Leistungsantrag wegen fehlender medizinischer Erforderlichkeit ab, kann der Versicherte dagegen einen Widerspruch einlegen. Kann die Krankenkasse dem Widerspruch nicht vollständig abhelfen (§ 85 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.1 Leistungserbringung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 20 Eine gutachtliche Stellungnahme ist in geeigneten Fällen vor der Erbringung von Leistungen im Einzelfall einzuholen. Sie dient insbesondere der Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung oder bei Auffälligkeiten der Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Norm bezieht sich auf alle Leistungen der gesetzlichen Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG (vgl. Rz. 1e) auch ein Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans nach § 334 Abs. 1 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Überprüfungspflichten des Arbeitgebers und ggf. Meldepflichten aufgrund des neuen Masernschutzgesetzes

Am 1.3.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Hintergrund des neuen Masernschutzgesetzes ist der Europäische Impfaktionsplan 2015–2020, der eine Strategie zur Eliminierung von Masern und Röteln beinhaltet. Dazu ist erforderlich, dass mindestens 95 % der Bevölkerung immun sein müssen. Schwerpunk...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die § 134 ersetzt hat, ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz – 2. FPÄndG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3429) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.2006 bzw. Abs. 1 Satz 1 und 2 zum 1.1.20...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.1 Reform des Hebammenberufes

Rz. 2a Nach § 1 des HebRefG umfasst der Hebammenberuf insbesondere die selbstständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbstständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglinge...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.1 Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 5 Für die einzelnen Krankenkassen ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, den der GKV-Spitzenverband abschließt, rechtlich bindend (vgl. Abs. 1 Satz 1 "mit bindender Wirkung für die Krankenkassen"). Sie haben daher keine rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zur Disposition zu stellen oder seine Geltung von ihrem Beitritt zum Vertrag oder ihrer Zustimmung ab...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.5 Differenzierung der Höchstbeträge für Gruppen vergleichbarer digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 5)

Rz. 8 Abs. 5 regelt die Vergütung der digitalen Gesundheitsanwendungen im ersten Erstattungsjahr unabhängig von der Frage einer unmittelbaren endgültigen oder einer zunächst vorläufigen Aufnahme in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. Nach Abs. 5 Satz 2 ist in der Rahmenvereinbarung das Nähere zur Ermittlung der tatsächlichen Preise der Hersteller zu regeln. D...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zum weggefallenen § 134 mit der Überschrift "Vergütung der Hebammenleistungen" ist die mit Wirkung zum 1.1.2006 eingeführte Rechtsvorschrift mit "Versorgung mit Hebammenhilfe" überschrieben. Damit ist klargestellt, dass es bei dieser Rechtsvorschrift nicht nur um die Hebammengebühren geht, sondern um die vertragliche Ausgestaltung der Hebammenhilfe zwische...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 1.2 Weitere Rechtsänderungen

Rz. 3a Die Änderung des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf zum Teil geäußerte Unsicherheiten, ob sich die Qualitätssicherungsmaßnahmen nur auf die von Hebammen geleiteten Einrichtungen oder generell auf die Hebammenhilfe beziehen, und stellt endgültig klar, dass die Vertragspartner nach Abs. 1 sowohl die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen als auch di...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4 Ausgleich der Haftpflichtkostensteigerung

Rz. 8f Ein wesentlicher Kostenfaktor für freiberufliche Hebammen sind die ständig steigenden Haftpflichtversicherungsprämien. Der Abschluss einer angemessenen, leistungsbezogenen Berufshaftpflichtversicherung ist nach § 6 Abs. 3 des Hebammenhilfe-Vertrages zwingende Voraussetzung, dass die Hebamme die Hebammenhilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Die Prämien...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.2 Schiedsstellenverfahren (Abs. 2 und Abs. 2a)

Rz. 5 Falls eine Vereinbarung nach Abs. 1 nicht innerhalb von 9 Monaten nach Aufnahme der jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 139e zustande kommt, setzt die Schiedsstelle nach Abs. 3 innerhalb von 3 Monaten die Vergütungsbeträge fest. Mit Wirkung zum 9.6.2021 war der Verhandlungszeitraum von bisher einem Ja...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.2 Ergänzungsvertrag für die von Hebammen geleiteten Einrichtungen

Rz. 7a Der zum 27.6.2008 in Kraft getretene Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshaus, Hebammenpraxis) und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen vervollständigt vom Wortlaut "Ergänzung" her den bestehenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Die inzwis...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.4 Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für Vereinbarungen über die Vergütungsbeträge (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 regelt die kollektivvertragliche Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe der Vergütungsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene. Seiner Wortbedeutung nach bezieht sich die Rahmenvereinbaru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Halbunternehmer (§ 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 21 Der in § 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgeführte Abnehmerkreis entspricht demjenigen Erwerberkreis, der nach § 1a Abs. 3 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern hat (sog. Halbunternehmer, vgl. auch § 1a UStG Rz. 222ff. ). Zu dieser Gruppe von Abnehmern gehören, vorausgesetzt sie haben die Erwerbsschwelle (§ 1a UStG Rz. 228ff.) nicht überschritten und auc...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat in Abs. 1 die Sät...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden. In der Überschrift sind die Sachverhalte Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab und bundeseinheitliche Orientierungswerte aufgeführt, d...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 8a Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn sie das Aufsuchen der Praxis unmöglich macht. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä. Anlage 31b des BMV-Ä enthält mit Wirkung zum 1.10.2016 die "Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 27 Die mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte Neufassung des Abs. 2b Satz 3 soll der Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung dienen. Damit wird ein Ziel des TSVG verfolgt, dass allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht wird, indem Wartezeiten auf Arztte...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Geregelt war die Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln. Rz. 2 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Bereits im Jahr 1993 wurde auf Basis eines Modellprojekts des Bundesministeriums für Gesundheit eine "Vereinbarung über die nationale und internationale Suche nach nichtverwandten Spendern von Blutstammzellen aus Knochenmark oder peripheren Blut" von den früheren Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossen. Die Vereinbarung wird seit dem Jahr 2010 vom GKV-Spitzenver...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 7 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisation der Gesetzlichen Krankenversicherung v. 25.9.2015 zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2015_09_24_25_NS_FLB_TOP_04_3aEntgFG27SGBV44aSGBV...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 33 SGB V, § 31 Abs. 1 SGB IX). Dieser Anspruch wird durch die Hilfsmittelrichtlinien konkretisiert (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung v. 15.3.2012). Die Leistung umfasst die Versorgung mit Seh- und Hör...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 6c Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 9e Durch den mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügten Abs. 1c ist eine von den §§ 275 ff. abweichende Aufgabenregelung geschaffen worden. Nach § 275 Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, vor der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, eine gutachtlic...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.16 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 57 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestal...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.1 Erstellen eines Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 1)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen (Satz 1; veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de). Die Attribute "systematisch" und "strukturiert" verdeutlichen, dass der Systematik des Hilfsmittelverzeichnisses eine wesentliche Bede...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 48b Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 11 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 9 Die erforderlichen Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen finanziert (Satz 1). Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der Versicherten der einzelnen Krankenkasse zu den gesamten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte sind die Mitglieder der Krankenkassen und die Familienversicherten. Rz. 10 Das Nähere zur Umlage und zur Vergab...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die für alle Erprobungsregelungen geltenden Grundsätze. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Heilmittel (§32) gegen seine Krankenkasse wird durch die Vorschrift im Verhältnis zu den Leistungserbringern von Heilmitteln (Viertes Kapitel 5. Abschnitt SGB V Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln – §§ 124, 125, 125a und 125b) vertraglich umgesetzt. Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.9 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Abs. 9)

Rz. 46 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte (landwirtschaftliche Krankenkasse) nimmt wegen der Besonderheiten im Leistungs- und Beitragsrecht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ihrer Ausgaben nicht am Risikostrukturausgleich teil (BT-Dr...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.3 Förderantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Die Förderung ist zu beantragen (Satz 1). Sie wird jeweils für die Dauer von 3 Jahren bewilligt. Die Bewilligungsfrist von 3 Jahren bedeutet für die Beratungsstellen Planungssicherheit und die Möglichkeit, qualifiziertes Personal an sich zu binden. Rz. 13a Die jeweilige Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und darf mit Wirkung vom 1.1.2021 höchstens 80 % der nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag (§ 242) erhebt, dann werden durch die Norm die unterschiedlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen vollständig ausgeglichen und Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Jede Krankenkasse erhält durch diesen Ausgleich die Einnahmen aus dem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, die sie erzielen würde, wenn ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. In Abs. 5 Satz 2 wurden die Bezugsvorschriften zum 1.4.2007 redaktionell mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Beitragseinnahmen und die sonstigen Einnahmen der Krankenkassen fließen dem Gesundheitsfonds als gemeinschaftliches Sondervermögen der Krankenkassen zu. Der Gesundheitsfonds verteilt seine Mittel nach standardisiertem Bedarf ohne Rücksicht auf die Beitragsleistung der Versicherten einer Krankenkasse (externer Ausgleich). Bis 2014 blieben die Zusatzbeiträge (§ 242)...mehr

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Sommer, SGB V § 270a Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.1.2015 eingeführt. Die Norm geht mit der Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge einher und gleicht die Einkommensunter...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 7 Gefördert werden ambulante Krebsberatungsstellen soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychosoziale Beratung und Unterstützung anbieten (Satz 1). Förderfähig sind somit solche Beratungsstellen, bei denen die Beratungskonzeption klar auf psychologischen und sozialen Schwerpunkten beruht. Insoweit wird seitens der gesetzlichen und privaten Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 3 Literatur

Rz. 11 Boecken, Festzuschüsse bei Zahnersatz – insbesondere zu den Fragen ihrer Einbeziehung in die Gesamtvergütung und ihrer Budgetierung, VSSR 2005 S. 1. Plagemann, Zahnersatz – Umbau eines Versorgungsbereiches – Festzuschuss und Beitragssatzstabilität gem. § 71 SGB V, GesR 2006 S. 488. Tiemann, Privatversicherungsrechtliche Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung, ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 11 Die Vorschrift regelt Voraussetzungen für die Durchführung von Modellvorhaben, die eine Weiterentwicklung der Versorgung mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezwecken sollen. Ihr Charakter geht über eine allgemeine Experimentierklausel hinaus. Es handelt sich um eine Befugnisnorm. Die Vorschrift definiert Zielsetzung und Gegenstand der Modellvorhaben z...mehr