Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.6 Höchst-Krankengeld

Rz. 58 Nach § 44a Satz 2 darf das auf den Kalendertag umgerechnete Spender-Krankengeld den Betrag der für die Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Mithilfe dieser Deckelung soll das finanzielle Belastungsrisiko der Krankenkasse auch bei extrem hohen Einkünften des Spenders kalkulierbar bleiben (BT-Drs. 17/9773 S. 39). Da...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.2 Missbräuchliche Leistungsinanspruchnahme

Rz. 7 Vom Leistungsanspruch ausgenommen sind lediglich die Behandlungskosten des unter Rz. 6 aufgezählten Personenkreises, in denen im Einzelfall die Absicht einer missbräuchlichen Leistungsinanspruchnahme nachgewiesen werden kann. Hierbei sind die Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen, ob und ggf. welche Leistungen entsprechend der Gesetzesbegründu...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1 Allgemeine Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 9 Die soziale Pflegeversicherung enthält, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, für den pflichtversicherten Personenkreis keine allgemeinen Befreiungsrechte in Abhängigkeit von der jeweiligen Pflichtversicherung, wie dies in § 8 Abs. 1 SGB V vorgesehen ist; insbesondere auch nicht im Falle einer anderweitigen adäquaten Absicherung des Pflegeversicherungsrisikos...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift entsprach dem heutigen Abs. 1 und übernahm den früheren § 367 RVO. Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 42 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.1 Befreiungsantrag

Rz. 27 Die Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten, also der Person die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist. Dieser Antrag setzt das Befreiungsverfahren in Gang und ist materiell-rechtliche Voraussetzung für einen Befreiungsbescheid. Er setzt daher Geschäftsfähigkeit voraus, wobei § 36 SGB I nicht anw...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.1 Leistungsrahmen

Rz. 5 Der in § 24c aufgeführte Leistungskatalog deckt sich inhaltlich mit dem des § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nicht in § 24c aufgeführt. Deren Erbringung ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.2 Selbständig Tätige (ohne selbständige Künstler/Publizisten)

Rz. 45 Gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 4 gilt bei selbstständig Tätigen als Ausgangswert für die Berechnung des Spender-Krankengeldes das auf den Kalendertag umgerechnete Bruttoarbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das zuletzt vor der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend war. Arbeitseinkommen ist der nach den allge...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.1 Wählbare Krankenkassen (Satz 1)

Rz. 28 Leistungsempfänger haben die Pflicht, unverzüglich eine Krankenkasse zu wählen, die ihre Krankenbehandlung übernimmt. Unverzüglich bedeutet, dass die Wahl innerhalb von 2 Wochen auszuüben ist (§ 175 Abs. 3 Satz 2). Rz. 29 Wählbar ist jede Krankenkasse im Bereich des für die Hilfe zuständigen Trägers der Sozialhilfe oder der öffentlichen Jugendhilfe. Der Leistungsempfän...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 47a trat durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 1.1.2016 in Kraft. Der Text der Vorschrift wurde seitdem nicht geändert.mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Versicherte hat Anspruch auf Leistungen zum Zwecke der Entbindung, und zwar solange, wie die Leistungen aus medizinischer Sicht wegen des Entbindungsprozesses oder wegen der medizinischen Folgen des Entbindungsprozesses notwendig sind (z. B. gesundheitliche Schwächung der Mutter). Die Versicherte hat das Wahlrecht, den Ort ihrer Entbindung selbst zu bestimmen, und z...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.3 Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit der Befreiung

Rz. 32 Die Regelung über die Wirksamkeit der Befreiung in zeitlicher Hinsicht ist der Regelung des § 8 Abs. 2 SGB V nachgebildet. Die Befreiung wirkt nach Abs. 2 Satz 2 (auch für die berechtigten Angehörigen oder Lebenspartner) vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, andernfalls vom Beginn des Kale...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.3 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen seiner Entgeltfortzahlung

Rz. 69 Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Spendenempfängers das an den Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten (vgl. § 3a Abs. 2 EFZG). Eine Begrenzung der Höhe des Erstattungsans...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 3 Literatur

Rz. 51 Baierl, in: jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, Kommentierung zu § 264 SGB V. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Böttiger, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand Juli 2013, Kommentierung zu § 264 SGB V. Marburger, Empfänger von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen, WzS 2004 S. 289.mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.3 Versicherungsverhältnis des Spendenempfängers

Rz. 15 Die Spende wird der Krankenbehandlung des Spendenempfängers zugeordnet. Bei dem Spender-Krankengeld handelt es sich somit um eine Nebenleistung der Hauptleistung, die für den Spendenempfänger erbracht wird. Der Spender ist deshalb derjenige, der die Leistung erhält – aber aus der Versicherung des Spendenempfängers heraus. Anders als sonst bei einem Leistungsanspruch na...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2.2 Personenbezogener Umfang

Rz. 22 Der abgeschlossene private Pflegeversicherungsvertrag setzt zudem voraus, dass der Pflegeversicherungsschutz auch die Personen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder) umfasst, die sonst nach § 25 familienversichert wären. Dies folgt weitgehend aus den sich aus § 110 ergebenden inhaltlichen Vorgaben für einen (stubstitutiven) privaten Pflegeversicherungsvertrag, wie er i...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.2.2 Antragsfrist

Rz. 29 Der Antrag auf Befreiung ist nach Abs. 2 innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 zu stellen. Nach § 26 Abs. 1 SGB X gelten für die Berechnung der Frist die §§ 187 bis 193 BGB. Fällt der letzte Tag der Antragsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist nach § 26 Abs. 3 SGB X i. V. m. §...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltun...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügt. Seitdem wurde ihr Wortlaut nicht verändert.mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 44a befasst sich mit dem Krankengeld, das der Lebensspender wegen einer spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit beanspruchen kann. Erleidet nämlich ein Lebendspender von Körperorganen (z. B. Nieren, Teile der Leber oder andere nicht regenerierungsfähige Organe), Körpergeweben (z. B. Muskelgewebe, Knochenmark) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbes...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2.1 Sachlicher Umfang

Rz. 19 In sachlicher Hinsicht bezieht sich die Gleichwertigkeit auf den Umfang, die Dauer und die Höhe der Leistungen, was insbesondere auch gleiche Maßstäbe für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den einzelnen Pflegegraden nach § 15 Abs. 3 (bis 31.12.2016 den Pflegestufen) einschließt. Der private Pflegeversicherungsvertrag muss daher die gleichen...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Hungenberg, Freiwillig Krankenversicherte – Wahl zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, Stbg 1995 S. 238. Krasney, Versicherter Personenkreis und Pflegeleistungen des SGB XI, VSSR 1994 S. 268. Schulin, Die soziale Pflegeversicherung des SGB XI – Grundstrukturen und Probleme, NZS 1994 S. 437. Steiner, Verfas...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und löste den damaligen § 182 RVO ab. In den letzten 10 Jahren hat die Vorschrift folgende Änderungen erfahren: Ab 23.7.2015: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2014 (BGBl. I S. 1211) wu...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.5.4 Ausnahme von der Pflicht zur Kostenerstattung (Satz 4)

Rz. 43 Die Krankenkasse hat keinen Erstattungsanspruch für Leistungen nach dem Ende des Betreuungsauftrags, wenn sie verpflichtet ist, ihre Leistungspflicht vor der Inanspruchnahme der Leistung zu prüfen. Da Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund eines Antrags gewährt werden (§ 19 Satz 1 SGB IV), ist jede Leistung mit Ausnahme der ärztlichen oder zahnärztli...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2 Höhe des Krankengeldes (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 44a Satz 2 erhalten Spender von Organen etc. Krankengeld in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Bruttoarbeitseinkommens. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt (bei Arbeitnehmern) bzw. das Bruttoarbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen) bis zur Höhe der in der Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen B...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 83 Die Positionspapiere der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR): "Die Kinderherzgruppe (KHG)" von Oktober 2005, "Herzgruppe" v. 15.2.2013, veröffentlicht auf der Homepage der DGPR im Internet unter http://www.dgpr.de Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining (G 0850) ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 9 ff.) oder einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitations...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. In den letzten 10 Jahren änderte sich der Gesetzestext zu § 46 zweimal – und zwar durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) für die Zeit ab 23.7.2015 Hier wurde Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bezieht ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld, werden auf der Basis von 80 % des Regelentgelts Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet und an den Rentenversicherungsträger gezahlt, wenn der Krankengeldbezieher im letzten Jahr vor Beginn des Bezugs des Krankengeldes rentenversichert war. In diesen Fällen teilen sich die Kranken...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.4 Kriegsopferversorgung (ab 1.1.2024: Soziale Entschädigung)

Rz. 47 Nach § 11 Abs. 5 bzw. § 12 Abs. 1 BVG (ab 1.1.2024: § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB XIV i.V.m. § 43 Abs. 1 SGB V) sind die für die Krankenversicherung geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden. Bezüglich der Dauer der Leistung wird deshalb auf Rz. 35 ff. verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.3 Kein Leistungsausschluss bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 8 Bei der Definition der "missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenkassenleistungen" stellt sich die Frage, ob die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung missbräuchlich sein kann. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich in ihrem "Besprechungsergebnis v. 18./19.4.2007 zum Leistungsrechts des ...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherungstechnisch stellt eine Entbindung einen biologisch normalen Zustand und damit keine Krankheit dar (vgl. BSG, Urteile v. 28.4.1967, 3 RK 12/65, sowie v. 18.6.2014, B 3 KR 10/13 R). Aus diesem Grund bedurfte es mit § 24f einer speziellen Anspruchsgrundlage, damit die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante oder stationäre Entbindung übernehmen kann. Rz. 3 O...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.1 Leistungsausschluss nur bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherten und deren Familienversicherten

Rz. 6 Anzuwenden ist § 52a nur bei Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert sind oder nach § 10 familienversichert sind, wenn diese Familienversicherung aus einer ("Stamm-")Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 hergeleitet wird, und sich aus dem Ausland in den Geltungsbereich des SGB (Bundesrepublik Deutschland) begeben haben, um missbräuchlich Leistungen der gesetzlichen K...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.3 Versorgung des Säuglings

Rz. 14 Bestandteil der stationären Entbindung ist auch die Unterkunft, Pflege und Verpflegung des Säuglings solange, wie sich die Mutter in der stationären Einrichtung befindet (BSG, Urteil v. 18.6.2014, B 3 KR 10/13 R). Dadurch soll eine Trennung zwischen Mutter und Kind gerade in den ersten Lebenstagen des Kindes vermieden werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK ...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 15 Gemeinsames Rundschreiben v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_mug/2020_12_03_NS_FLB_TOP_01_24c24iSGBV_GR_zu_den_Leistungen_bei_Schwangerschaft_u_Mutterschaft_Anl3.pdf, zuletzt abgerufen am 31.3.2022. Vergütungsvereinbarung zwischen den Schl...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.6 Modellvorhaben (§ 63 Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 63 Abs. 2 können die Krankenkassen Modellvorhaben zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft durchführen oder nach § 64 vereinbaren. Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung von Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme von Versicherten sind in der Satzung der Krankenkasse festzulegen (§ 63 Abs. 5) und von der Aufsicht zu...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.5 Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

Rz. 32 Untersuchungen haben gezeigt, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen seelisch besonders intensiv unter ihrer Behinderung leiden und dass dadurch ihr Selbstbewusstsein wesentlich schwächer ausgeprägt ist. Aufgrund der Behinderung und ihrer Verhaltensweisen sind sie wesentlich mehr Straftaten ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Um diesen Per...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Bullinger, Leistungsstörungen beim öffentlich-rechtlichen Vertrag, DÖV 1977 S. 812. Fischer, Die Verjährung von Vergütungsansprüchen in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2003 S. 301. Friehe, Verzugszinsen aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, NVwZ 1986 S. 538. Kluth, Rechtsfragen der verwaltungsrechtlichen Willenserklärung, NVwZ 1990 S. 608. Krämer, Das Krankenhaus i...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.6 Individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 35 Zwar haben die Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX die Verpflichtung, die Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe zu prüfen (§ 9 SGB IX), die Erwerbsfähigkeit zu sichern (§ 10 SGB IX), den Rehabilitationsbedarf zu erkennen und zu ermitteln (§§ 12, 13 SGB IX) und die Teilhabeplanung nach Einwilligung des Leistungsberechtigten durchzuführen (§§ 19 bis 23...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.1.2 Anspruchsdauer bei Herzsport

Rz. 43 Bei Patienten mit Schädigungen von Körperfunktionen oder -strukturen sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe infolge von Herzkrankheiten kann Rehabilitationssport in einer ärztlich geführten Herzgruppe angezeigt sein. Die Leistungsdauer zulasten der Krankenkasse richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit (vgl. Rz. 33, 35 sowie Ziff. 4.1 der Ra...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Aus dem unter Rz. 2 aufgeführten Grund bedurfte es einer extra Anspruchsgrundlage, damit die Kosten für Arzneimittel (vgl. Rz. 4), Verbandmittel (vgl. Rz. 5), Heilmittel (vgl. Rz. 6) sowie Hilfsmittel (vgl. Rz. 7), die wegen der gesundheitlichen Folgen einer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung notwendig sind, von der Krankenkasse zu übernehmen sind. Damit haben Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.1 Übernahme der Krankenbehandlung (Satz 1)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, wenn die Personen nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind. Bei einer Übernahme sind der Krankenkasse die vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie ein angemessener Teil ih...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr