Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 32 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Beiträge zur gesetzlichen > Krankenversicherung sind zum steuermindernden Abzug zugelassen, soweit sie dazu dienen, nach Art, Umfang und Höhe eine Absicherung zu erhalten, die sich an dem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau entsprechend dem SGB XII orientiert. Versicherte in der GKV können deshalb ihre Beiträge (ArbN-Anteil ohne Zusatzbeit...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 2 Zeitliche Zuordnung

Sachverhalt In der Zeit vom 1.4.-31.12.2025 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat sind diese Einmalzahlungen zuzuordnen? Ergebnismehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 6 Arbeitgeberwechsel und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Seine Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet am 31.3.2025. Er beginnt dort am 16.5.2025 erneut. Während der Zeit vom 1.4. – 15.5.2025 ist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber B beschäftigt. Vom 1.11.2025 – 15.1.2026 bezieht er Krankengeld. Weihnachtsgeld wird im Dezember 2025 ausgezahlt...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 8 Unterjährige Beitragsgruppenveränderung, durchgängige Versicherungspflicht in allen SV-Zweigen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hatte bislang Beitragsgruppe 1111. Er vollendet das Lebensjahr für den Bezug einer Regelaltersrente am 11.7.2025 und erhält ab 1.8.2025 Vollrente wegen Alters sowie eine Einmalzahlung im Dezember 2025 aus seinem weiterhin ausgeübten Beschäftigungsverhältnis. Der beschäftigte Vollrentner hat in seiner Beschäftigung nicht auf die Versicherungsfreih...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 12 Rückwirkende Korrektur, Behandlung der Nachzahlung als neue Einmalzahlung

Sachverhalt Am 16.10.2024 wurde mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, dass die im Dezember 2024 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es zu einem besseren Geschäftsergebnis. Der Arbeitgeber zahlt die infolge Verzichts nicht zur Auszahlung gelangten Anteile der Jahressonderz...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Zusammenzug, dann Heirat

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist alleinstehend mit einem Kind und verdient 2.800 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,5 %. Im März zieht sie mit dem Vater ihres Kindes in eine gemeinsame Wohnung. Damit erlischt ihr Anspruch auf die Steuerklasse II und sie bekommt d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Teilbetrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 37 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch bei Privatversicherten sind die KV-Beitragsanteile für eine Basisversorgung als SA abziehbar, also soweit die Beiträge auf Versicherungsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV vergleichbar sind – mit Ausnahme des Krankentagegelds, das dem > Krankengeld in der GKV entspricht (> Rz 33/1). Zusätzlich sind d...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 11 Rückwirkende Korrektur

Sachverhalt Am 16.10.2024 wird mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen, dass die im Dezember 2024 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es doch noch zu einem besseren Geschäftsergebnis für 2024. Der Arbeitgeber entschließt sich daher, die infolge Verzichts nicht zur Aus...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.5 Persönliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 48 Abs. 4 enthält die persönlichen Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um Qualifizierungsgeld erhalten zu können. Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 muss die berufliche Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Das hat wohl mehr klarstellenden, allenfalls nochmals abgrenzenden Charakter, der die notwendige Arbeitnehmereigenschaft ergänzt. Es...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82a ist am 1.4.2024 in Kraft getreten. Die Vorschrift ergänzt die berufliche Weiterbildungsförderung von Beschäftigten um ein Qualifizierungsgeld. Dieses Qualifizierungsgeld können Arbeitnehmer erhalten. Die Leistung zielt der Gesetzesbegründung zufolge darauf ab, eine Weiterbildung von Fachkräften trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel zu unterstüt...mehr

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Benefits: Betreuung / 1.2 Unbezahlte Freistellung

Doch auch wenn § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen werden kann, können Eltern auf einen Anspruch nach § 45 Abs. 3 SGB V zurückgreifen. Danach haben Eltern eines kranken Kindes im Kalenderjahr Anspruch auf 10 Tage unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz. Voraussetzungen dafür sind, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist, keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.1 Definition

Um ein Verständnis für das Management von Fehlzeiten im Rahmen eines BGM entwickeln zu können, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff "Fehlzeiten" verstanden wird. Nicht selten wird in der Praxis unter Fehlzeiten die klassische krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz verstanden. Nach Nieder[1] definiert sich der Begriff wie folgt: "Fehlzeiten sind alle a...mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 2.8 Feststellung von Arbeitsunfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 27 Der MD ist im Rahmen der Überprüfung von Arbeitsunfähigkeit (Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 1a, 1b) berechtigt, den Versicherten in seiner Wohnung zu untersuchen (Satz 1). Voraussetzung ist, dass der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, einer Vorladung des MD zu folgen, oder einen Vorladungstermin ...mehr

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Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.6 Datenübermittlung durch Rehabilitationseinrichtungen der Renten- und Unfallversicherung (Abs. 4a)

Rz. 17c Einrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erbringen (§ 15 Abs. 2 SGB VI, § 33 Abs. 2 SGB VII), sind datenschutzrechtlich berechtigt und gegenüber der Krankenkassen verpflichtet, bestimmte Daten Erwerbstätiger mit einem Anspruch auf Krankengeld (§ 44) oder Verlet...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVA-L BBiG sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG. Hierbei handelt es sich um ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der Ärzte und Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 normiert Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen. Die Vorschrift erfasst weder nichtärztliche Leistungserbringer (z. B. Lieferanten von Hilfsmitteln) noch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Rz. 11 Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, in dem für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Eine Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren war nur bis 31.12.2024 zulässig. Ab 2025 hat der Arbeitgeber die Abfindung regulär zu besteuern. Der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Lohn gem. § 398 BGB an Dritte abtreten. Durch die Abtretung wird der Abtretungsempfänger neuer Gläubiger der Forderung und kann sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Abtretbar ist jeder Vergütungsanspruch in Geld, sowohl aus dem laufenden als auch evtl. früheren Beschäftigungsverhältnissen. Auch Ansprüche auf künftige...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.3 Rehabilitanden, die nach dem im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgten Übergangsgeldbezug Krankengeld beanspruchen können

Rz. 60 Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B.: "Umschüler") erhalten i. d. R. während der Teilnahme an der Maßnahme Übergangsgeld vom entsprechenden Rehabilitationsträger. Es stellt sich die Frage, wie das Krankengeld zu berechnen ist, wenn der Rehabilitand während der Maßnahme arbeitsunfähig erkrankt und nach Wegfall der Zahlung von Übergangsgeld Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.2 Schritte zur Berechnung des Krankengeldes nach § 47

Rz. 6 Das Krankengeld beträgt bei Versicherten, deren Berechnungsgrundlage entweder das Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) oder das Arbeitseinkommen (Rz. 54 ff.) ist, 70 % des Regelarbeitsentgelts. Das Regelentgelt ist dabei der auf den Kalendertag entfallende Teil des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegten Brutto-Arbeitsentgelts bzw. Brutto-Arbeitseinkommens. Bei d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 74 Das Krankengeld ist aufgrund § 47 Abs. 1 Satz 7 ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage eines Kalendermonats für 30 Tage zu zahlen, wenn für jeden Tag des Kalendermonats mindestens 0,01 EUR Krankengeld zu zahlen ist. Ruht der Anspruch auf Krankengeld für einen Teil des Monats im vollen Umfang (z. B. Entgeltfortzahlung, vollständiges Versagen des Krankengeldes, Einst...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld dient im Wesentlichen Arbeitnehmenden und selbstständig tätigen Personen als Entgeltersatzleistung, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und dadurch Einkommenseinbußen erleiden. § 47 befasst sich mit der Berechnung des kalendertäglichen Betrags des Krankengeldes. Der sich nach § 47 errechnete Betrag wird auch als tägliches Brutto-Krankenge...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.4 Besonderheit: Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 71 Einmalzahlungen sind Arbeitsentgelte, die aus einem bestimmten Anlass gezahlt werden und keiner Arbeitsleistung zuzuordnen sind (Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen usw.). Bei der Krankengeldberechnung erhöhen einmalig gezahlte Entgelte, die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragspflicht zur K...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7 Zahlungsweise des Krankengeldes (Abs. 1 Satz 6 und 7)

2.7.1 Überblick Rz. 73 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 6 erhält der arbeitsunfähige Versicherte sein Krankengeld auf der Basis eines kalendertäglichen Betrages, denn das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte von seiner Krankenkasse seinen täglichen Betrag des Krankengeldes auch jeden Tag ausgezahlt verlangen kann. Die Vorschrift soll ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgebende die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.1 Überblick

Rz. 73 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 6 erhält der arbeitsunfähige Versicherte sein Krankengeld auf der Basis eines kalendertäglichen Betrages, denn das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte von seiner Krankenkasse seinen täglichen Betrag des Krankengeldes auch jeden Tag ausgezahlt verlangen kann. Die Vorschrift soll lediglich zum A...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3.1 Satzungsregelung bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung

Rz. 25 Bei einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung wechseln sich Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung und der tatsächlichen Nichtbeschäftigung ab. Dadurch ändert sich die Arbeitsvergütung teilweise erheblich (BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 2 U 1/08 R). Von einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung spricht man z. B., wenn sich längere Perioden der Arbeitsverrichtu...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.5 Höchstregelentgelt

Rz. 61 Gemäß § 47 Abs. 6 wird das Regelentgelt bis zu Höhe des Betrages der für die Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze und damit die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich i. d. R. von Kalenderjahr zu Kalenderjahr (Ausnahme: 2021/2022). Das für die Krankenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Materialien

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand Juli 2023. Datenaustausch eAU: Vom GKV-Spitzenverband auf dem Internetportal www.g...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 47 Nach dem Beschluss des BVG v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.3 Besonderheit: Brutto-Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 70 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung in einem sog. Übergangsbereich Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen (2025) 556,01 EUR und 2.000,00 EUR haben lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland (Grenzgänger)

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, im Europäischen Wirtschafts...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4 Formeln für die Berechnung des Regelentgelts

Rz. 27 Das Krankengeld berechnet sich bei Arbeitnehmenden über das Regelentgelt. Ein Baustein für die Berechnung des Regelentgelts ist gemäß § 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 das (laufende) Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) des maßgebenden Bemessungszeitraums (Rz. 9 ff.). Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts. U...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4 Berechnung des Regelentgelts bei Nicht-Arbeitnehmenden (Abs. 4)

Rz. 53 Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmende sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (§ 47 Abs. 4 Satz 2). Zu dem Personenkreis der Nicht-Arbeitnehmenden zählen selbstständig tätige Versicherte (Rz. 54 ff.), die nach dem Künstlersozialversicherungsgese...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2 Arbeitnehmende mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 37 Hängt die Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den geleisteten Arbeitsstunden/-tagen oder dem Ergebnis der Arbeit ab, so ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ("Monatslöhner", "Gehaltsbezieher"). Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden monatlichen Grundvergütung noch erfolgsabhängige oder stundenorientierte Zusatzvergütungen etc. gezahlt werden (Provisi...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.5 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 46 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monat...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.2 Besonderheiten, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht

Rz. 12 Hat der arbeitsunfähige Versicherte erst kurze Zeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Krankengeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum oder keinen vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, ist das Arbeitsentgelt so gut wie möglich für die Berechnung des Re...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt nach der Anzahl der Arbeitsstunden bemessen ist ("Stundenlöhner")

2.3.4.1.1 Grundsätzliches Rz. 28 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden dann bemessen, wenn es sich einer Arbeitsstundenzahl zuordnen lässt. Das trifft in der Regel auf den Personenkreis der Arbeiter zu, seltener auf den Personenkreis der Angestellten. Gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das von dem Versicherten im maßgebenden Entgeltabr...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird d...mehr