Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine Arbeitnehmerinnen/Heimarbeiterinnen sind und deren Arbeitsverhältnis auch nicht zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruc...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Ist das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist beendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Begi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.4 Frauen, deren Arbeitsverhältnis wegen zeitlicher Befristung oder durch Vergleich endet

Rz. 133 Normalerweise hat die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während des laufenden Mutterschaftsgeldbezugs keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld. Allerdings endet der ggf. vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Damit jedoch der Mutter durch den Wegfall des Arbeitgeberzu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.2 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 129 Bei Arbeitslosigkeit können Bezieher von Arbeitslosengeld Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes beanspruchen, weil deren Versicherungsverhältnis im Falle von Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Das Arbeitslosengeld gilt auch dann "bezogen" i. S. d. § 47b SGB V, wenn es nur zuerkannt wurde, aber nicht zur Auszahlung gelangt (LSG Berlin-...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Rz. 136 Frauen, die z. B. vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. "Umschüler" i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.1 Entgeltersatzleistungen bei erneuter Schutzfrist

Rz. 49 Das Mutterschaftsgeld hat die Aufgabe, der werdenden bzw. jungen Mutter den Verdienst zu ersetzen, der ihr während der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) bzw. während der besonderen Phase der Schutzbedürftigkeit (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung) entgeht. Insofern hat das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzfunktion. Arbeitet eine Frau nicht, steht ihr gr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.10 Zahlungsweise des Mutterschaftsgeldes

Rz. 172 Bei der Zahlungsweise des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden zwischen dem Mutterschaftsgeld, das nach der Höhe des Nettoarbeitsentgelts berechnet wird (§ 24i Abs. 2 Satz 1 bis 4; Arbeitnehmer, Heimarbeiter und Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde) und dem Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i Abs. 2 Satz 5: "sonstige Frauen"). Zu a...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.6 Beendigung der Beschäftigung am Tag vor Beginn der Schutzfrist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 57 Nach § 24i Abs. 1 Satz 2 hat eine Frau auch dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr Arbeitsverhältnis unmittelbar am Tag vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG endete und sie am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse war. Der Begriff "unmittelbar" wird dabei eng ausgelegt. Danach darf das Beschäftigungsverhältnis nicht ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.2 Totgeburt

Rz. 146 Als Entbindung i. S. d. § 24i gilt auch die Geburt eines totgeborenen Kindes ("Totgeburt"), wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder wenn – für Geburten ab dem 1.11.2018 – die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde (§ 31 Abs. 2 PStV). Liegt keines dieser Merkmale vor, handelt es sich um eine Fehlgeburt (§ 31 Abs. 2 PStV). In diesem Fall kann die Fr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.4 Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld

Rz. 169 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III) ruht gemäß § 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III während der Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld. In der Regel stellt die Agentur für Arbeit die Zahlung 6 Wochen vor dem maßgeblichen Tag der Entbindung ein. Insofern kommt es dann auch nicht zu einer zeitlichen Überschneidung des Mutterschaftsgeldanspruchs mit de...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen bei Nicht-Arbeitnehmerinnen

Rz. 44 Unter Rz. 6 ff. wurde beschrieben, dass die Frau bei Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein muss, damit sie Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Dieses ist allerdings nicht die einzige Anspruchsvoraussetzung. Für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird gemäß § 24i Abs. 1 Satz 1 zusätzlich gefordert, dass bei Eintri...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Beschäftigungsverbots Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei i...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.2.2 Unverschuldete Arbeitsausfälle für volle Arbeitstage

Rz. 97 Liegen bei einer Stundenlöhnerin im Bemessungszeitraum Arbeitsausfälle, die von ihr nicht zu vertreten sind (Definition vgl. Rz. 85), mindern sich sowohl das Nettoarbeitsentgelt als auch die bezahlten Arbeitsstunden im gleichen Verhältnis. Die Höhe des Stundenlohns bleibt also unverändert. Die unter Rz. 94 aufgeführte Formel 3 kann weiter angewandt werden. Praxis-Beis...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.3 Zuschuss bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde

Rz. 125 Auch bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld von zulässig aufgelösten Arbeitsverhältnissen (§ 17 Abs. 2 MuSchG) wird das Nettoarbeitsentgelt aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Das sind i. d. R. die letzten 3 Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem Beginn der Schutzf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.5 Vergleichbar Beschäftigte

Rz. 107 Ist eine "gerechte" Berechnung des Mutterschaftsgeldes nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt einer vergleichbar Beschäftigten (auch teilweise als gleichartig Beschäftigte bezeichnet) zugrunde zu legen (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 3 MuSchG). Nach herrschender Meinung wird die Berechnung des Mutterschaftsgeldes of...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.2 Besonderheit: Tage ohne Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum

Rz. 62 Für die Ermittlung des Bemessungszeitraumes werden die letzten 3 vom Arbeitgeber, für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung abgerechneten Kalendermonate zugrunde gelegt. Abgerechnet sind sie dann, wenn je Kalendermonat mindestens 0,01 EUR gezahlt wurde. Fehlzeiten ohne Entgeltzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit, unbezahlten Urlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich der Bestimmung...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.4 Besonderheit: Bemessungszeitraum bei der "Günstigkeitsprüfung"

Rz. 64 Erfüllt eine werdende Mutter ausgehend von dem Zeugnis über die voraussichtliche Entbindung nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1, ist nach der Entbindung zu prüfen, ob – ausgehend vom tatsächlichen Entbindungstag – die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Rz. 35 f.). Durch die "Günstigkeitsprüfung" soll eine Frau ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.6 Begrenzung des Mutterschaftsgeldes (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 108 Grundsätzlich ist das Mutterschaftsgeld bei Arbeitnehmerinnen, Heimarbeiterinnen und bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft bzw. während der Schutzfristen zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst wurde, in Höhe des Nettoarbeitsentgelts zu zahlen. Allerdings ist es auf 13,00 EUR kalendertäglich begrenzt (§ 24i Abs. 2 Satz 2). Übersteigt d...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.3 Beitragsberechnung und Beitragstragung

Rz. 186 Die wegen des Mutterschaftsgeldbezugs zu entrichtenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind von der Krankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen (§ 349 Abs. 3 Satz 1 SGB III) – und zwar grundsätzlich für jeden Tag, für den die Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht (GR v. 3.12.2002, Abschn. B I Ziff. 1 Satz 1). Die für...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Bei der Berechnung der Arbeitnehmeranteile im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Sozialversicherung gelten nach § 20 Abs. 2 SGB IV in einem sog. Übergangsbereich (alter Begriff: "Gleitzone") Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Das bedeutet: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 5...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 5 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen in den Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 4 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 10 § 27 Abs. 4 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung gewährleistete bei teilzeiterwerbstätigen Elterngeldberechtigten die Aufrechterhaltung der bisherigen Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum, wenn im Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2021 Erwerbsersatzeinkommen (insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Nach Bundes- oder Landesrecht zur Durchführung des Soldatenentschädigungsgesetzes (SEG) zuständige Verwaltungsbehörden (ab 1.1.2025)

Rz. 40b Ab dem 1.1.2025 sind neben den nach Bundes- oder Landesrecht zur Durchführung des SGB XIV zuständigen Verwaltungsbehörden auch die nach Bundes- oder Landesrecht zur Durchführung des Soldatenentschädigungsgesetzes (SEG) zuständigen Verwaltungsbehörden begünstigte Einrichtungen. Der Kreis der begünstigten Einrichtungen hat sich damit nochmals erweitert. Das SEG gilt für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen Entschädigung

Zusammenfassung Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannt...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.4 Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes oder Leistungsfortzahlung wird für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gezahlt. Besteht dieser Anspruch aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder endet der Anspruch vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, wird Krankengeld gezahlt. Dieses Krankengeld wird nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 5.5 Entgeltfortzahlung/Krankengeld für Arbeitnehmer

Da die stationäre Vorsorgeleistung in einer Einrichtung durchgeführt wird, besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Auch ein Anspruch auf Krankengeld ist für Versicherte, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, vorgesehen.[2]mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.1 Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes

Ist die Arbeitsunfähigkeit vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten, wird für die ansonsten aus wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen ausgefallenen Arbeitsstunden Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes gezahlt. Da es sich dabei um Krankengeld handelt, sind vom Arbeitgeber keine Beiträge für das aus diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Krankengeld

Rz. 41 Gesetzlich Krankenversicherte, die über den sechswöchigen Zeitraum des EFZG hinaus arbeitsunfähig erkranken, haben Anspruch auf Krankengeld gem. § 44 bis § 51 SGB V. 1. Kein Ausschluss bei Teilrente 99,99 % Rz. 42 Für Bezieher einer Altersrente enthält § 50 SGB V folgenden Ausschluss: § 50 SGB V (1) Für Versicherte, diemehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 1 Zweck

Durch das Krankengeld der Sozialen Entschädigung soll ein Ausgleich für eine Minderung der Erwerbseinkünfte geschaffen werden, die auf eine schädigungsbedingt verursachte Arbeitsunfähigkeit oder eine schädigungsbedingt erforderliche stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung zurückzuführen ist.mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 4 Krankengeld

Das Krankengeld, das dem Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlungsfrist zufließt, ist wie die übrigen Entgeltersatzleistungen steuerfrei.[1] Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, es ist also bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung für die Steuersatzberechnung zu berücksichtigen. Wichtig Kein Progressio...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 9 Bezug von Krankengeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Aufgrund einer längerer Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gewährt. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 4.5 Entgeltfortzahlung/Krankengeld für Arbeitnehmer

Da die ambulante Vorsorgeleistung nicht in einer Einrichtung durchgeführt wird, besteht für Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1] Auch ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht.[2] Beides gilt natürlich nur, sofern während der Maßnahme keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 5 Beginn/Dauer/Karenzzeit

Für die nach dem KSVG Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben, entsteht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung zu den in § 46 Satz 1 SGB V geregelten Zeiten. § 46 Satz 2 bis 4 SGB V findet keine Anwendung.[1] Zugunsten dieser Personengruppe wird in §§ 47 Abs. 6 SGB XIV von einer Karenzzeit...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.2 Zusammentreffen von Krankengeld und Leistungsfortzahlung in einem Entgeltabrechnungszeitraum

In einem Entgeltabrechnungszeitraum kann sich ein Zusammentreffen von Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes und Leistungsfortzahlung zulasten der Agentur für Arbeit ergeben. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind dann vom Arbeitgeber lediglich für das fiktive Entgelt der Ausfallstunden mit Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeiter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 3 Berechnung

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt 80 % des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird bis zur Höhe der jeweils geltenden Leistungsbemessungsgrenze berücksichtigt. Leistungsbemessungsgrenze ist der 360. Teil der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.[1] Die Leistungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 4 Ruhen des Anspruchs

Abweichend von § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung in den ersten 6 Wochen nicht für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V abgegeben haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 2.1 Bezieher von Krankengeld

Krankengeldbezieher, die die Voraussetzungen für eine Regelaltersrente erfüllen, können von der Krankenkasse aufgefordert werden, innerhalb von 10 Wochen einen Rentenantrag zu stellen.[1] Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, fällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist weg. Wird die Antragstellung nachgeholt, lebt der Krankengeldanspruch mit dem Tag der An...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 2 Anspruchsvoraussetzungen/-berechtigte

Grundsätzlich sind Berechtigte der Sozialen Entschädigung gem. § 2 Abs. 1 SGB XIV Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Geschädigte sind Personen, die durch ein schädigendes Ereignis nach dem SGB XIV unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.[1] Entschädigungstatbestände sind Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 6.2 Abmeldung nach Beendigung des Krankengeldanspruchs

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben im Fall einer erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch besteht – soweit er sich auf dieselbe Krankheit begründet – für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an (Höchstbezugsdauer). Tritt während der Arbeitsunfähigkeit noch...mehr

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Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 3 Krankheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist infolge einer Krankheit: arbeitsunfähig vom 1.3.-9.5., erhält Entgeltfortzahlung bis 11.4., dann Krankengeld. Welche Auswirkungen haben die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Für die Zeit bis zum Ende der Entgeltfortzahlung am 11.4. besteht eine zu allen Zweigen versicherungspflichtige Beschäft...mehr