Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.3 Verhältnis zum zu Begleitenden: Angehöriger oder Person aus dem engsten persönlichen Umfeld

Rz. 14 § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a fordert für das Entstehen des Krankengeldanspruchs, dass die begleitende Person ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG ist. Nahe Angehörige i. S. d. § 7 Abs. 3 PflegeZG sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwiste...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4 Formeln für die Berechnung des Regelentgelts

Rz. 27 Das Krankengeld berechnet sich bei Arbeitnehmenden über das Regelentgelt. Ein Baustein für die Berechnung des Regelentgelts ist gemäß § 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 das (laufende) Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) des maßgebenden Bemessungszeitraums (Rz. 9 ff.). Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts. U...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4 Berechnung des Regelentgelts bei Nicht-Arbeitnehmenden (Abs. 4)

Rz. 53 Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmende sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (§ 47 Abs. 4 Satz 2). Zu dem Personenkreis der Nicht-Arbeitnehmenden zählen selbstständig tätige Versicherte (Rz. 54 ff.), die nach dem Künstlersozialversicherungsgese...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2 Arbeitnehmende mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 37 Hängt die Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den geleisteten Arbeitsstunden/-tagen oder dem Ergebnis der Arbeit ab, so ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ("Monatslöhner", "Gehaltsbezieher"). Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden monatlichen Grundvergütung noch erfolgsabhängige oder stundenorientierte Zusatzvergütungen etc. gezahlt werden (Provisi...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Literatur

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, §44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VI: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.5 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 46 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monat...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 (Rz. 78) zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.2 Besonderheiten, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht

Rz. 12 Hat der arbeitsunfähige Versicherte erst kurze Zeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Krankengeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum oder keinen vom Arbeitgeber abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, ist das Arbeitsentgelt so gut wie möglich für die Berechnung des Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2.2 Vorliegen einer Behinderung

Rz. 28 § 44b Abs. 1 Satz 1 Buchst. b fordert für die Entstehung des Krankengeldanspruchs i. S. d. § 44b, dass der im Krankenhaus zu Behandelnde behindert ist oder dass bei ihm eine Behinderung droht. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist behindert, wer körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die ihn in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Bar...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt nach der Anzahl der Arbeitsstunden bemessen ist ("Stundenlöhner")

2.3.4.1.1 Grundsätzliches Rz. 28 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden dann bemessen, wenn es sich einer Arbeitsstundenzahl zuordnen lässt. Das trifft in der Regel auf den Personenkreis der Arbeiter zu, seltener auf den Personenkreis der Angestellten. Gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das von dem Versicherten im maßgebenden Entgeltabr...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6 Nur bei Arbeitnehmern: Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt

2.6.1 Überblick Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Stück"- und "Akkordlöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgeber vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Definiti...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.1 Selbstständig tätige Versicherte

Rz. 54 Bei dem für die Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigenden Arbeitseinkommen ist von dem Begriff "Arbeitseinkommen" i. S. d. des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkommen ist das Arbeitseinkommen, welches als solch...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 28 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden dann bemessen, wenn es sich einer Arbeitsstundenzahl zuordnen lässt. Das trifft in der Regel auf den Personenkreis der Arbeiter zu, seltener auf den Personenkreis der Angestellten. Gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das von dem Versicherten im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 f...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 38 Bei dem Personenkreis der Arbeitnehmenden mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt (§ 47 Abs. 2 Satz 3). Entgeltabrechnungszeitraum ist der Kalendermonat; er...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung zum 1.7.2019 die W...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3.2 Besonderheit beim Arbeitsentgelt der Seeleute

Rz. 26 Als Seeleute bezeichnet § 13 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 SGB IV alle abhängig beschäftigten Besatzungsmitglieder an Bord von Seeschiffen, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen; den Seeleuten stehen die Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal gleich. Bei der Beurteilung der Seeleute-Eigenschaft spielt es keine Rolle, welche konkrete Tätigkeit auf dem Schiff ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.2 Berechnung des Stundenlohns (Geldfaktor)

Rz. 29 Gemäß § 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das im Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 ff.) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Zu der Zahl der Stunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde, zählen gemäß Abschn. 3.1.1.1.3 des GR v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 40 Für die Berechnung des Regelentgelts wird das Arbeitsentgelt des maßgebenden Kalendermonats ohne einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (Rz. 47 ff.) zugrunde gelegt (Abs. 2 Satz 3). Es wird somit (zunächst) nur das "laufende" Brutto-Arbeitsentgelt berücksichtigt. Bezüglich des Begriffs des Arbeitsentgelts wird auf die Ausführungen unter Rz. 15 ff. verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.3 Ermittlung des kumulativen Regelentgeltes (Gesamt-Regelentgelt)

Rz. 52 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt (Rz. 27 ff.) erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, ist die Einmalzahlung auch auf den Kalendertag umzurechnen. Dieses geschieht, in dem die Summe der der Beitragsberechnung unterworf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.4 Unständig Beschäftigte

Rz. 45 Hauptberuflich unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind (in Anlehnung an § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III). Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, also ein Zeitraum von 7 aufeinander folge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.7 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur Bescheinigung bezieht sich nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Tatsachen: Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und Höhe des Arbeitsentgeltes oder der Vergütung. In zeitlicher Hinsicht ist die Bescheinigungspflicht auf die Zeit der beantragten oder bezogenen laufenden Geldleistung nach dem SGB II begrenzt (ebenso: Blüggel, in: Eicher/Luik/H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 4 Ausschlussgründe für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht: Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens der Regelaltersrente), Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen und es sich hierbei nicht um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.2 Dauer und Höhe der Förderung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Obergrenze für die Möglichkeit der Förderung eines Arbeitsverhältnisses, jedoch nicht bezogen auf das Arbeitsverhältnis selbst, sondern zunächst bezogen auf den zu fördernden Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Fristen ist also nicht erheblich, ob die Förderungen bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern stattgefunden haben. Die Förderzei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Welche Personen eine Inflationsausgleichsprämie erhalten können

Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende), Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Auszahlung an Arbeitnehmer – § 117 Abs. 1 EStG

Rz. 5 Nach § 117 Abs. 1 EStG ist der Arbeitgeber zu Auszahlung der Energiepauschale verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer am 1.9.2022 bei ihm in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 gehört oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht (§ 117 Abs. 1 EStG). Rz. 6 Für den Streit über die Auszahlung der Energiep...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 591 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Höhe des Verletztengeldes. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, das aus dem regelmäßigen Arbeitseinkommen und -entgelt (Regelentgelt) zu berechnen ist. Versicherte, die zuvor andere Leistungen bezogen haben (z. B. Arbeitslosengeld), erhalten Verletztengeld in voller Höhe dieser vorherigen Bezüge. Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift regeln die Be...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Vorgängernorm war § 560 Abs. 1 Satz 2 bis 4 RVO. Zugleich mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Einführung des SGB II wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behandlung der Einmalzahl...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.3 Verletztengeld bei Beziehern von Sozialleistungen

Rz. 18 Eine erste Sonderregelung sieht Abs. 2 für die Berechnung des Verletztengeldes von Versicherten vor, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld, und nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidungen bei Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie erhalten Verletztengeld in Höhe des Krank...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.3 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 10 Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts für Arbeitnehmer richtet sich nach § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V i. V. m. Abs. 1. Maßgeblich ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen erzielte Arbeitsentgelt. Zu dem Fall, dass das B...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 15b Übte der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mehrere Arbeitsverhältnisse aus oder war er zusätzlich selbständig erwerbstätig, so ist für die Verletztengeldberechnung unerheblich, in welchem Beschäftigungsverhältnis sich der Versicherungsfall ereignet hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf eines oder auf alle Beschäftigungsver...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.2 Höhe des Verletztengeldes

Rz. 17 Das Verletztengeld beläuft sich gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf 80 % des Regelentgelts und weicht damit der Höhe nach vom Krankengeld ab, das gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur 70 % des Regelentgelts beträgt. Es darf das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V berechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieser Obergrenze i. S. d. § 47 Abs. 1 Satz 4...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 verpflichtet den Rehabilitationsträger, "berechtigte" Wünsche des Rehabilitanden bei der Auswahl und Erbringung von Teilhabeleistungen (§ 4) zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1), auf die persönlichen und familiären Bedürfnisse und Lebensumstände des Rehabilitanden Rücksicht zu nehmen und die hiermit in Verbindung stehenden Wünsche des Rehabilitanden leistungsrechtlich ...mehr