Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.4 Bezieher von Bürgergeld

Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II haben keinen Krankengeldanspruch, da das Bürgergeld auch während der Begleitung gezahlt wird und somit kein Verdienstausfall entsteht. Wurde neben der Leistung ein Arbeitsentgelt bezogen, kann sich daraus ein Krankengeldanspruch ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.6 Widerspruch gegen die Aufforderung

Die Aufforderung der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, gegen den form- und fristgerecht Widerspruch und Klage eingelegt werden können.[1] Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung.[2] Danach kann sich die Krankenkasse nicht auf die rechtsgestaltende Wirkung der Aufforderung berufen. Der Versicherte kann sein Dispositionsrecht gegenüber dem Rentenversicherungsträge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 5.1 Hinzugetretene Krankheit verursacht alleine Arbeitsunfähigkeit

Wird die Arbeitsunfähigkeit nur noch von einer hinzugetretenen Krankheit verursacht, ist – ausgehend von diesem Zeitpunkt – festzustellen, ob wegen der hinzugetretenen Krankheit bereits früher ein Krankengeldanspruch bestanden hat und evtl. schon die Leistungsdauer von 78 Wochen innerhalb der für diese Krankheit geltenden Blockfrist erreicht wurde. Ist der Krankengeldanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihnen durch die Mitaufnahme oder Begleitung ein Verdienstausfall entsteht, weil das Arbeitsentgelt ausfällt. Arbeitsentgelt wird auch berücksichtigt, wenn es nicht beitragspflichtig ist (z. B. in einem versicherungsfreien oder nicht zur Versicherungspflicht führenden Beschäftigungsverhältnis). Bei geringfügigen Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 4 Aufforderung zum Antrag auf eine Prognoseentscheidung (gültig bis 31.12.2022)

Bezieher einer Teilrente wegen Alters mit einem Hinzuverdienst oberhalb der Hinzuverdienstgrenze[1] hatten bis zum 31.12.2022 bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch war ausgeschlossen, wenn die Teilrente in eine Vollrente umgewandelt wurde.[2] Die Teilrente wurde aufgrund einer Prognoseentscheidung des Rentenversicherungsträgers gezahlt. Die Progn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 5 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Der Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Für die Dauer der weiteren Arbeitsunfähigkeit bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten. Dazu ist die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit jeweils fristgerecht ärztlich festzustellen[1] und der Krankenkasse zu melden.[2] Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.2 Begleitete Person

Für den Anspruch der Begleitperson muss die begleitete Person gesetzlich krankenversichert sein, stationär im Krankenhaus behandelt werden[1], die Begleitung aus medizinischen Gründen benötigen, behindert i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX sein, keine Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX (§§ 90-150a SGB IX), § 35a SGB VIII oder § 27d Abs. 1 Nr. 3 BVG beziehen und kein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 5 Leistungsdauer

Auf die Leistungsdauer sind die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die dieselbe Krankheit ursächlich war, anzurechnen. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. 5.1 Hinzugetretene Krankheit verursacht alleine Arbeitsunfähigkeit Wird die Arbeitsunfähigkeit nur noch von einer hinzugetretenen Krankheit verursacht,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 3 Blockfristen

Für die Feststellung des 3-Jahres-Zeitraums, innerhalb dessen die Anspruchsdauer des Krankengeldes zu beurteilen ist, sind Blockfristen zu bilden. Der erstmalige Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit setzt eine Kette aufeinander folgender Blockfristen in Gang. Praxis-Beispiel Blockfristenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 2 Aufforderung zum Rentenantrag

Neben der Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe hat die Krankenkasse auch die Möglichkeit, zum Rentenantrag aufzufordern. Die Aufforderung ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder die die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 1 Begrenzung des Krankengeldanspruchs

Wegen derselben Krankheit ist der Anspruch auf Krankengeld auf längstens 78 Wochen begrenzt. Dieselbe Krankheit ist ein im ursächlichen Sinn einheitliches Krankheitsgeschehen.[1] Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, braucht dabei weder ständig Krankheitserscheinungen hervorzurufen noch fortlaufend Behandlungsbedürftigkeit zu bewirke...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.2.1 Medizinische Gründe

Die Begleitung muss aus medizinischen Gründen benötigt werden.[1] Die medizinischen Gründe ergeben sich aus den Erfordernissen, die in der Person des behandlungspflichtigen Patienten begründet sind und können insbesondere vorliegen, wenn das Erreichen des Behandlungszieles von der Anwesenheit der Begleitperson abhängt.[2] Davon ist auszugehen, wenn ohne Begleitperson die Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.6 Angehöriger/Person aus dem persönlichen Umfeld

Die Begleitperson muss ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld der stationär zu behandelnden Person sein[1]. Nahe Angehörige sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.2.2 Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX

Von einer Behinderung ist auszugehen, wenn bei dem zu begleitenden Versicherten körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die den zu begleitenden Versicherten in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern. Eine so...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 5.2 Mehrere Krankheiten

Haben mehrere Krankheiten zum selben Zeitpunkt miteinander Arbeitsunfähigkeit verursacht, sind sie rechtlich nicht als "hinzugetretene Krankheiten" zu bewerten.[1] Verursacht später eine dieser Krankheiten für sich allein erneut Arbeitsunfähigkeit, so kann für die Leistungsdauer jeweils der Zeitraum der durch die betreffende Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit angerech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / Zusammenfassung

Begriff Zwischen Menschen mit Behinderungen und ihren Bezugspersonen besteht oftmals ein besonderes Vertrauensverhältnis, das es den Bezugspersonen ermöglicht, den Menschen mit Behinderung besser zu verstehen und so Mittler zwischen dem Patienten und dem Krankenhauspersonal zu sein (etwa bei der Äußerung von Schmerzen oder als Kommunikator bei der Aufklärung oder Diagnostik)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 4 Blockfrist bei hinzugetretener Krankheit

Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 SGB V tritt während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Krankheit ein. Wenn die zuerst eingetretene Krankheit nicht mehr die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, wird die hinzugetretene Krankheit für die Arbeitsunfähigkeit ursächlich.[1] Praxis-Beispiel Hinzugetretene Krankheit Krankheit A verursacht in der Zeit vom 15.4.2...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1 Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann Versicherte zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern, wenn deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist.[1] Befindet sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, kann die Krankenkasse entweder zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe oder zum Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.2 Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern, wenn der Versicherte in seiner Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 6 bzw. 3 Stunden t...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.3 Verwaltungsverfahren der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist ein belastender Verwaltungsakt, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann.[1] Da es sich bei der Aufforderung um einen befehlenden Verwaltungsakt handelt, der in die Rechte des Versicherten eingreift, ist der Versicherte vor der Aufforderung anzuhören. Gründe, von einer Anhörung abzusehen, sind nicht denkbar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.4 Ermessen der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist in das pflichtgemäße Ermessen der Krankenkasse gestellt. Das Ermessen stellt sogenanntes Anwendungsermessen dar. Die Krankenkasse kann entscheiden, ob die Aufforderung ausgesprochen wird oder nicht. Bei ihrer Entscheidung hat die Krankenkasse zwischen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.4 Bindung des Versicherten

Ein Versicherter, der aufgrund der Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, darf diesen nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Rentenantragsfiktion widersprechen. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die eingeschränkte Dispositionsbefugnis. Dazu ist er von der wirksamen Einschränkung der Disposit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Aufforderung ein Verwaltungsakt ist, treten die Rechtsfolgen – u. a. des unterlassenen Antrags – auch bei einer rechtswidrigen Aufforderung ein. Davon ausgenommen ist nur die nichtige Aufforderung,[1] die von Anfang an unwirksam und da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.3 Ärztliches Gutachten

Die Beurteilung, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann nur aufgrund eines ärztlichen Gutachtens erfolgen. Das Gutachten sollte neben der Krankheitsgeschichte Aussagen zum Befund, zur Diagnose sowie zum Ergebnis der Begutachtung enthalten. Die Krankenkasse wird regelmäßig den Medizinischen Dienst [1] (MD) mit der Begutachtung bea...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.2 Frist/Form

Der Versicherte hat aufgrund einer wirksamen Aufforderung den Antrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu stellen. Die Krankenkasse übt kein Ermessen hinsichtlich des Verlaufs und der Dauer dieser Frist aus, wenn sie sich für die Aufforderung entschieden hat. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, die materiell-rechtlicher Natur ist. Entscheidend für den Beginn der Fri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit

Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Aus den genannten Regelungen ergibt sich, dass der Grundsatz der unbeschränkten Krankengeldgewährung für die praktisch wichtigsten Fälle (die Arbeitsunfähigkeit beruht auf derselben Krankheit bzw. auf einer während der Arbeitsunfähigkeit hinzugetretenen weiteren Krank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.4 Besonderheit: nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers zum Krankengeld (§ 23c SGB IV)

Rz. 18 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 49 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches konkreten Arbeitsstunden oder gesetzlicher Entgeltfortzahlung (z. B. §§ 3, 9 EFZG, § 616 BGB) oder an Feiertagen (§ 2 EFZG) zuzuordnen ist, regelt ergänzend § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte für den gleichen Tag eine der folgenden Leistungen erhält: Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§§ 16 ff. BVG, § 83 SVG; ab 1.1.2024 vgl. § 47 SGB XIV), das zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 33 Die Entgeltleistungen anderer Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, sowie Versorgungskrankengeld/ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung) sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Vomhundertsätze, die bei der Berechnung der jewe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.5 Abs. 2 – Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs

Rz. 25 Gemäß § 48 Abs. 2 lebt der Anspruch auf Krankengeld nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder auf. Diese Vorschrift soll verhindern, dass der längerfristig oder auf Dauer arbeitsunfähig erkrankte Versicherte mit Beginn einer jeden neuen Blockfrist wieder für 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kann. Das Wort "Wiederaufleben" i. S. d. § 48 Abs. 2 bedeutet, dass ein Kra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.6 Abs. 3 – Anzurechnende Zeiten

Rz. 30 Auf die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) werden grundsätzlich alle Tage, für die Krankengeld wegen derselbe Krankheit (Rz. 10 f.) gezahlt wurde, angerechnet. Bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer werden nicht die Krankengeld-Zahltage (bei vollen Kalendermonaten gemäß § 65 Abs. 7 SGB IX jeweils 30 Zahltage je Monat), sondern die tatsächlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich hat das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion und will die Einkünfte des Versicherten, die wegen gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausfallen, zumindest zum Teil ersetzen. Der bei Arbeitsunfähigkeit bestehende Anspruch auf Krankengeld kann zwecks Vermeidung von Doppelleistungen, teilweise aber auch aus anderen Gründen ruhen. Diese Ruhensgründe im Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Begriff: um die gesetzlichen Abzüge vermindertes Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt

Rz. 11 Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung – hierzu ist auch der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zuzuordnen (vgl. § 28d SGB V) – sowie der Solidaritätszuschlag (falls dieser tatsächlich noch zu entrichten ist). Wie gesetzliche Abzüge behandelt werden auch:...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt nach Beendigung der Schutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der ents...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.10 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 32 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 durch die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) handelt es s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 183 Abs. 2 RVO. Mit § 48 wurden allerdings erstmals Voraussetzungen für das Wiederaufleben des Anspruchs auf Krankengeld nach Ablauf der 3-jährigen Blockfrist eingeführt. Die einzige Änderung des § 48 seit seiner Entstehung betrifft Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer des Krankengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 183 Abs. 2 RVO. Mit § 48 wurden allerdings erstmals Voraussetzungen für das Wiederaufleben des Anspruchs auf Krankengeld nach Ablauf der 3-jährigen Blockfrist eingeführt. Die einzige Änderung des § 48 seit seiner Entsteh...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen des Krankengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte M...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Unständig/kurzzeitig Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 31 Ein Versicherter ist dann unständig/kurzzeitig beschäftigt, wenn er berufsmäßig immer nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausübt. In der Praxis werden sie auch als Beschäftigte bezeichnet, die von ihrem Beruf her "immer nur kurzzeitige Beschäftigungen" ausüben. Das ist dann der Fall, wenn die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Nat...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.5 Bezug von Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 3a)

Rz. 22 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange Versicherte für den gleichen Tag Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht. Der Terminus "solange" inspiriert, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann in vollem Umfang ruht, wenn das Mutterschaftsgeld (§ 24i...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.1 Überblick

Rz. 16 Um zu vermeiden, dass ein Versicherter, der aufgrund der Krankheit "A" beispielsweise bereits 75 Wochen Krankengeld erhalten hat und ab der 76. Woche nur noch wegen einer hinzugetretenen Krankheit "B" arbeitsunfähig ist, innerhalb einer Blockfrist evtl. für weitere 78 Wochen Krankengeld beziehen kann, bestimmt § 48 Abs. 1 Satz 2, dass der Hinzutritt einer weiteren Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.3 Die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit hat in der Vergangenheit bereits weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten verursacht, die hinzugetretene jedoch nicht

Rz. 22 Falls die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit (z. B. Krankheit "A"; Rz. 17 ff.) in der Vergangenheit bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, beginnt die Blockfrist für die "hinzugetretene Krankheit" (z. B. Krankheit "B") mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit, in der der Hinzutritt erfolgte, begann (vgl. Beispiele 16 und 17 unter Ziff. 3.2.2 der Geme...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder der selbstständig Tätige Arbeitseinkommen erhält. Der Begriff "soweit" bezieht sich auf die Höhe und der Begriff "solange" auf die Dauer des vom Arbeitgeber gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Durch die Regelung soll erreicht werden, dass Doppelleistungen (= z. B. Entge...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 6 Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage innerhalb von je 3 Jahren. Durch diese Begrenzung des Krankengeldanspruchs soll das Krankengeld den Lebensunterhalt nur während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sichern. Das Krankengeld dien...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.6 Bezug ausländischer Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23 Mit der Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte neben dem Krankengeld Entgeltersatzleistungen ausländischer Sozialleistungsträger erhalten, die den gleichen Zweck bzw. die gleiche Funktion des Krankengeldes erfüllen. Der Grund: Doppelentgeltersatzleistungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Vorschrift gilt insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Anzurechnendes Arbeitseinkommen

Rz. 14 Bei selbstständig tätigen Versicherten, die wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, ist ebenfalls zu prüfen, ob zeitgleich Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird. Denn Arbeitseinkommen, das während der Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitsunfähigen aufgrund seiner Arbeitsleistung erzielt wird, führt zum Ruhen des Krankengeldes nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Lebensunterhalt des erwerbstätigen Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit, stationärer Krankenhausbehandlung etc. zum großen Teil weiter gesichert werden. Um den Versicherten während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht besser zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte, bestimmt der Gesetzgeber in § 49, dass das Krankengeld in seiner Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3 Abs. 1 Satz 1 – ohne hinzugetretene Krankheit

Rz. 12 Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 wird während der Mitgliedschaft Krankengeld zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage (78 Wochen bzw. 1 1/2 Jahre) innerhalb von je 3 Jahren. Wegen der 3 Jahre sind Blockfristen zu bilden, innerhalb derer der mit Anspruch auf Krankengeld Krankenversicherte w...mehr