Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist für jedes Beschäftigungsverhältnis eine getrennte Krankengeldberechnung vorzunehmen.[1] Das gilt auch in den Fällen, in denen das Regelentgelt sowohl aus Arbeitsentgelt als auch aus Arbeitseinkommen ermittelt wird. Da die "individuelle kalendertägliche Brutto-/Nettolohnrelation" in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen unterschiedlich hoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 7 Entstehung eines neuen Krankengeldanspruchs

Der Anspruch auf Krankengeld für Versicherte, die den Höchstanspruch erreicht haben, kann mit dem Beginn einer neuen Blockfrist erneut entstehen. Ausdrücklich greift diese Regelung also nur dann, wenn im vorhergehenden 3-Jahres-Zeitraum für 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit bezogen wurde und diese Krankheit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Die Regelung greif...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / Zusammenfassung

Begriff Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld innerhalb von 3 Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld ist in § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V geregelt. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Krankenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 3 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des (Höchst-)Regelentgelts. Es ist auf 90 % des kumulierten Netto-Arbeitsentgelts zu begrenzen. Der so ermittelte Zahlbetrag darf 100 % des aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Es sind somit ein weiterer Vergleich und ggf. eine weitere Begrenzung vorzunehmen. Damit ist sichergest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 5.1 Hinzugetretene Krankheit verursacht alleine Arbeitsunfähigkeit

Wird die Arbeitsunfähigkeit nur noch von einer hinzugetretenen Krankheit verursacht, ist – ausgehend von diesem Zeitpunkt – festzustellen, ob wegen der hinzugetretenen Krankheit bereits früher ein Krankengeldanspruch bestanden hat und evtl. schon die Leistungsdauer von 78 Wochen innerhalb der für diese Krankheit geltenden Blockfrist erreicht wurde. Ist der Krankengeldanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 3 Flexible Arbeitszeitregelung

Entscheidend für die flexible Arbeitszeit, den Beginn und das Ende der Arbeits- sowie der Freistellungsphase und den Aufbau des Wertguthabens sind die vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese sind bei der Beurteilung des Anspruchs auf Krankengeld zu berücksichtigen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit ohne Zahlung von Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung zu B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 5 Leistungsdauer

Auf die Leistungsdauer sind die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die dieselbe Krankheit ursächlich war, anzurechnen. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. 5.1 Hinzugetretene Krankheit verursacht alleine Arbeitsunfähigkeit Wird die Arbeitsunfähigkeit nur noch von einer hinzugetretenen Krankheit verursacht,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 3 Blockfristen

Für die Feststellung des 3-Jahres-Zeitraums, innerhalb dessen die Anspruchsdauer des Krankengeldes zu beurteilen ist, sind Blockfristen zu bilden. Der erstmalige Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit setzt eine Kette aufeinander folgender Blockfristen in Gang. Praxis-Beispiel Blockfristenmehr

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Krankengeld (Altersteilzeit) / 2.2 Berücksichtigung

Soweit und solange vom Arbeitgeber Zahlungen im Rahmen tariflicher Vereinbarungen oder auf freiwilliger Basis trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit neben dem in ursprünglicher Höhe weitergezahlten Krankengeld geleistet werden, gelten diese als Arbeitsentgelt, soweit sie zusammen mit dem Krankengeld das (Vergleichs-)Nettoarbeitsentgelt (des ungekürzten Arbeitsentgelts) überste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 3.1.2 Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitsphase der flexiblen Arbeitszeitregelung

Mit § 47 Abs. 2 Satz 4 SGB V ist sichergestellt, dass Krankengeld nur auf der Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts gezahlt wird. Wurde darüber hinaus Arbeitsentgelt "erarbeitet", das jedoch nicht ausgezahlt, sondern für Zeiten einer Freistellung angespart wird, bleibt dieses bei der Ermittlung des Regelentgelts unberücksichtigt. Maßgebend ist ausschließlich das im...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 1 Begrenzung des Krankengeldanspruchs

Wegen derselben Krankheit ist der Anspruch auf Krankengeld auf längstens 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Dieselbe Krankheit ist ein im ursächlichen Sinn einheitliches Krankheitsgeschehen.[1] Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, braucht dabei weder ständig Krankheitserscheinungen hervorzurufen noch fortlaufend B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Werden (Teile von) Einmalzahlungen umgewandelt, dann lässt der Arbeitgeber diese bei der Entgeltmeldung unberücksichtigt. Er bescheinigt ausschließlich die beitragspflichtigen (Teile der) Einmalzahlungen. Dadurch ist sichergestellt, dass aus beitragsfrei umgewandelten Einmalzahlungen kein Hinzurechnungsbetrag ermittelt wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 3.1 Ermittlung des Regelentgelts

Das Regelentgelt wird aus dem im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielten laufenden Arbeitsentgelt ermittelt.[1] Wenn im Bemessungszeitraum ein Arbeitsentgelt erzielt wird, das für Zeiten einer Freistellung vor oder nach der Arbeitsleistung fällig wird (Wertguthaben), dann ist für die Berechnung des Regelentgelts nicht das tatsächliche, sondern nur das der B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.1 Mehrfachbeschäftigte

Die Regel- und Nettoarbeitsentgelte sind für jedes Beschäftigungsverhältnis zu errechnen. Die "individuelle kalendertägliche Brutto-/Nettolohnrelation" ist in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen erfahrungsgemäß unterschiedlich hoch. Daher sind die Hinzurechnungsbeträge zum Regelentgelt und zum Nettoarbeitsentgelt für die Einmalzahlungen aus jedem Beschäftigungsverhält...mehr

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Krankengeld (Altersteilzeit) / 2.1 Nichtberücksichtigung

Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG sind steuerfrei und gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[1] Die gesetzlichen Aufstockungsbeträge werden gemäß § 10 Abs. 2 AltersTZG bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zwar während des Krankengeldbezugs fortgezahlt. Dennoch führen diese Zahlungen grundsätzlich nicht zum Ruhen des Krankengeldan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.2 Bezieher von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III

Die Bezieher von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III. Beim Arbeitslosengeld werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Entsprechend höhere Leistungen führen im Fall der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu einem höheren Krankengeld. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bleiben Einmalzahlungen außer Betracht. Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit wird älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Grundlage ist regelmäßig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Krankengeld wird auf der Basis der jeweiligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und abhängig vom Eintritt der Arbeitsunfä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2 Entgeltumwandlung

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zweck der Altersvorsorge verwendet werden, bundeseinheitlich bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung nicht als Arbeitsentgelt.[1] Für die Berechnung des Krankengeldes ist grundsätzlich das im letzten vor Beginn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 4 Verwendung des Wertguthabens

Wertguthaben, die nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendet werden (z. B. Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsphase und Auszahlung des bislang angesparten Guthabens), werden bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Eintritt von Arbeitsunfähigkeit rück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.3 März-Klausel

Die "März-Klausel" wird nicht berücksichtigt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Einmalzahlung dem Versicherten zugeflossen ist. Damit wird vermieden, dass es ggf. zu Nachberechnungen des Krankengeldes aus dem Vorjahr kommt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / Zusammenfassung

Begriff Neben den Regelfällen der Krankengeldberechnung sind die Besonderheiten bestimmter Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbeschäftigten sind unterschiedliche Einkommensarten sowie unterschiedlich ausgestaltete Arbeitsverhältnisse zu beachten. Durch eine Entgeltumwandlung sind Teile des erwirtschafteten Arbeitsentgelts bei der Regelentgeltberechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 5.2 Mehrere Krankheiten

Haben mehrere Krankheiten zum gleichen Zeitpunkt miteinander Arbeitsunfähigkeit verursacht, sind sie rechtlich als Einheit zu bewerten. Die Leistungsdauer des laufenden Leistungsfalls wird durch die zeitgleich hinzugetretene Erkrankung nicht verlängert.[1] Kommt es während der Arbeitsunfähigkeit, die von mehreren Krankheiten gleichzeitig ausgelöst wurde, nicht zum Leistungsab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit

Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Aus den genannten Regelungen ergibt sich, dass der Grundsatz der unbeschränkten Krankengeldgewährung für die praktisch wichtigsten Fälle (die Arbeitsunfähigkeit beruht auf derselben Krankheit bzw. auf einer während der Arbeitsunfähigkeit hinzugetretenen weiteren Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 4 Blockfrist bei hinzugetretener Krankheit

Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 SGB V tritt während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Krankheit ein. Wenn die zuerst eingetretene Krankheit nicht mehr die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist, wird die hinzugetretene Krankheit für die Arbeitsunfähigkeit ursächlich.[1] Praxis-Beispiel Hinzugetretene Krankheit Krankheit A verursacht in der Zeit vom 15.4. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 4 Übergangsbereich

Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts sind die für die jeweilige Beitragsbemessung und Beitragstragung geltenden Besonderheiten des Übergangsbereichs nach § 20 Abs. 2 SGB IV nicht zu berücksichtigen.[1] Für die Krankengeldberechnung ist also das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt und das daraus fiktiv berechnete Nettoarbeitsentgelt ohne Berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4 Besondere Personengruppen

4.1 Mehrfachbeschäftigte Die Regel- und Nettoarbeitsentgelte sind für jedes Beschäftigungsverhältnis zu errechnen. Die "individuelle kalendertägliche Brutto-/Nettolohnrelation" ist in den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen erfahrungsgemäß unterschiedlich hoch. Daher sind die Hinzurechnungsbeträge zum Regelentgelt und zum Nettoarbeitsentgelt für die Einmalzahlungen aus jed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1 Regelentgelt

1.1 Hinzurechnungsbetrag/kumuliertes Regelentgelt Hinzurechnungsbetrag ist 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Dabei handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden.[1] Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, von denen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 3.2 Ruhen des Krankengeldanspruchs

Bei Arbeitsunfähigkeit während der Freistellungsphase der flexiblen Arbeitszeitregelung besteht ein Krankengeldanspruch. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung[1] eine Arbeitsleistung nicht geschuldet wird.[2] Es ist davon auszugehen, dass die Freistellungsphase beginnt, wenn das entsprechende Wertguthaben vollständig ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.1 Hinzurechnungsbetrag/kumuliertes Regelentgelt

Hinzurechnungsbetrag ist 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Dabei handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden.[1] Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, von denen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge zur Krankenversicherung berechn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.3 Beschäftigungsverhältnis neben Arbeitslosengeldbezug

Besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung sowohl aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses als auch aufgrund eines Arbeitslosengeldbezugs, dann hat der Versicherte im Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich aus beiden Versicherungsverhältnissen einen Krankengeldanspruch. Der Berechnung von Arbeitslosengeld liegen auch die beitragspflichtigen Einmalzahlungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / Zusammenfassung

Begriff Beitragspflichtige Teile aus Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt. Sie ergeben einen Hinzurechnungsbetrag, der gemeinsam mit dem Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt das kumulierte Regelentgelt bildet. Beim Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt ist ebenfalls ein Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 5 Entgeltfortzahlung bei Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung

Trat vor Beginn der flexiblen Arbeitszeitregelung Arbeitsunfähigkeit ein und bestehen noch Entgeltfortzahlungsansprüche über den Beginn der Altersteilzeit hinaus, wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld auf der Basis der dann aktuellen Verhältnisse gezahlt. Entsprechendes gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit zeitgleich mit oder nach Beginn der neuen Arbeitszeitregel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 2 Aufstockungsbetrag

Bei Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Altersteilzeit sind regelmäßig die sog. Aufstockungsbeträge zu beachten. Im Rahmen der Altersteilzeit ist der Arbeitgeber u. a. dazu verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 % aufzustocken, wobei auch weitere Entgeltbestandteile aufgestockt werden können. 2.1 Nichtberücksichtigung Aufstockungsbeträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 1 Regelentgelt

Das Regelentgelt wird auf der Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Wurde darüber hinaus Arbeitsentgelt "erarbeitet", das jedoch nicht ausgezahlt, sondern für Zeiten einer Freistellung angespart wird (Wertguthaben)[1], bleibt dieses bei der Berechnung des Regelentgelts unberücksichtigt. Bei flexibler Arbeitszeitgestaltung gilt als regelmäßige wöchentliche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 2 Nettoarbeitsentgelt

Das Nettoarbeitsentgelt wird zunächst aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ermittelt. Es wird anschließend um einen kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag erhöht. Hierzu ist das Verhältnis zwischen dem Regelentgelt und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Hinzurechnungsbetrag des Re...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 3 Einmalzahlungen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigen, wenn es beitragspflichtig ist und in den letzten 12 Monaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde.[1] Praxis-Beispiel Einmalzahlungen Ein Arbeitnehmer erbringt während der Arbeitsphase vom 1.1.2023 bis 31.12.2025 die volle Arbeitsleistung. In den darauf folgenden 2 Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.2 12-Monats-Zeitraum

Es werden nur die Einmalzahlungen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Die Jahresfrist wird unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und möglicher Unterbrechungen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) gebildet. Es sind auch Einmalzahlungen verschiedener Arbeitgeber zu berücksichtigen. Dieses gilt u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge)

Zusammenfassung Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 4 Beitragstragung

Die Beiträge werden von der Krankenkasse und dem Versicherten jeweils zur Hälfte getragen, soweit sie auf die Leistung (Zahlbetrag des Krankengeldes) entfallen. Der darüber hinausgehende Beitrag geht ausschließlich zulasten der Krankenkasse. Hinweis Leistungen nach dem SGB III Wenn sich das Krankengeld nach den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) richtet, werden die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 1 Beitragspflichtige Einnahmen

Beitragspflichtige Einnahmen sind 80 % des Arbeitsentgelts oder des Arbeitseinkommens, nach dem das Krankengeld berechnet ist (Regelentgelt). Als Regelentgelt wird höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs berücksichtigt (Bemessungsentgelt).[1] Erst danach wird auf 80 % des Bemessungsentgelts gekürzt (Bemes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 5 Anpassung der Bemessungsgrundlage

Eine Anpassung des Krankengeldes zieht eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung nach sich.[1] Dazu ist das Regelentgelt ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze mit dem maßgebenden Anpassungsfaktor zu multiplizieren. Es ist ggf. anschließend auf die zum Anpassungszeitpunkt maßgebende Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Der Anpassungsfaktor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen.[1] Ist der Versicherte an der Aufbringung der Beiträge beteiligt, wird der Beitragsanteil des Versicherten ausgehend vom Zahlbetrag des Krankengeldes gesondert ermittelt. Unter Zahlbetrag ist der unter Anwendung aller Ruhens-, Versagens- und Kürzungsvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 2 Beitragssätze

Die Beiträge werden mit dem Beitragssatz berechnet, der für den Zahlungszeitraum des Krankengeldes gilt. Ändert sich der Beitragssatz im Laufe eines Zahlungszeitraums, dann ist für die Beitragsberechnung eine entsprechende Aufteilung erforderlich.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzarbeitergeld / 4 Ausschlussgründe für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht: Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens des Alters für die Regelaltersrente sowie Minijobber und Werkstudenten), Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Ü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 1.2 Schadensersatzansprüche

Unterlässt der Arbeitgeber die Durchführung des BEM – oder die Wiedereingliederung des Beschäftigten im Rahmen der als geeignete Maßnahme in Betracht zu ziehenden "stufenweisen Wiedereingliederung" –, kommt ein Schadensersatzanspruch[1] in Betracht. § 167 Abs. 2 SGB IX dient dem Schutz länger erkrankter Arbeitnehmer vor nachteiligen Auswirkungen auf die Möglichkeit der Besch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 14 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2025 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils dienstags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 9.3.2025 mit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 15 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2025 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 9.1. bis 9.3.2025. Seit d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 13 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Beginn einer Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2025 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 25.3.2025 mit g...mehr