Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Entsendung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Ausstrahlung/Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Ausstrahlung/Entsendung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3 Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

Übernimmt der Arbeitnehmer während der Dienstreise anfallende Kosten für die Durchführung der Reise, hat er einen Aufwendungsersatzanspruch gem. § 670 BGB. Ein formularmäßiger Verzicht oder Ausschluss dieses Anspruchs ist unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB und damit unwirksam.[1] Ein Arbeitgeber darf einen Verzicht auf die Reisekostenerstattung nicht treuwidrig erzwingen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 3 Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Vorschüsse und Abschlagszahlungen vor Fälligkeit erfordern grundsätzlich eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung, die in der Regel anzunehmen ist bei Aufwandsentschädigungen und Spesen, aus Gründen der Fürsorgepflicht oder bei Notfällen. Die auf diese Weise vorweggenommene Entgelttilgung kann mit der nächsten Lohnabrechnung ohne weitere Aufrechnungserklärung ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Grundsatz des abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Für die Sonderkonstellationen der Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, in denen die zum Elterngeldbezug berechtigte Person entweder im 12-Kalendermonatszeitraum nach Abs. 1 oder im Bemessungszeitraum nach Abs. 2 auch Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielt hatte (sog. Fall von "Mischeinkünften"), ist ebenfalls der letzte ...mehr

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Lohnsteuer bei Überlassung ... / 4 Steuerfreier Auslagenersatz aufgrund Einzelnachweises

Nutzt ein Arbeitnehmer seine eigenen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (einschließlich Internetanschluss) für berufliche Zwecke, kann der Arbeitgeber hierfür steuerfreien Auslagenersatz gewähren.[1] Grundsätzlich ist eine Abrechnung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die im Einzelnen angefallenen beruflichen Aufwendungen erforderlich (z. B. anh...mehr

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Lohnsteuer bei Überlassung ... / 3 Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, führt dies grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenvera...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

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B. AVB D&O / A-8 A-8 Versicherung für fremde Rechnung

A-8.1 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich den versicherten Personen zu; dies gilt nicht in den Fällen gem. A-3. A-8.2 Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB gehen in Höhe der vom Versicherer ge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

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B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 1 Steuerfreier Auslagenersatz

Zahlt der private Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz, kommt eine Steuerfreiheit in Betracht.[1] Pauschaler Auslagenersatz hingegen führt i. d. R. zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschaler Auslagenersatz steuerfrei b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung

Zusammenfassung Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2 Aufwandsentschädigung im öffentlichen Bereich

2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.000 EUR steuerfrei.[1] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. einer G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie steuerpflichtig sind. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nur Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 1 Vertragliche Grundlage

Die Aufwandsentschädigung ist im Gegensatz zum Auslagenersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts.[1] Es bedarf einer vertraglichen Grundlage, also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.2 Höhe der Steuerbefreiung

Ist für eine solche Aufwandsentschädigung ein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, so sind bei hauptamtlich Tätigen 100 % der gewährten Aufwandsentschädigung, bei ehrenamtlich Tätigen 33 % der gewährten Aufwandsentschädigung, mind. 250 EUR monatlich steuerfrei. Ist kein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, sind be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Übungsleiterfreibetrag

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden Beschäftigungen der Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2 Pfändbarkeit, Mindestlohn und Schadensersatz

Als Bestandteil des Lohnanspruchs ist die Aufwandsentschädigung außerdem nur in beschränktem Umfang pfändbar: Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Daneben hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei einem schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers von diesem Schadensersatz zu verlangen. Aufwandsentschäd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / Arbeitsrecht

1 Vertragliche Grundlage Die Aufwandsentschädigung ist im Gegensatz zum Auslagenersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts.[1] Es bedarf einer vertraglichen Grundlage, also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem arbeitsrechtlichen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie steuerpflichtig sind. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nur Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust beitragspflichtig. 2 Freibeträge für bestimmte Personengruppen 2.1 Übungsleiterfreibetrag Aufwandsentschädigungen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2 Freibeträge für bestimmte Personengruppen

2.1 Übungsleiterfreibetrag Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.3 Übertragung nicht ausgeschöpfter Beträge

Der steuerfreie Mindest- oder Höchstbetrag von 250 EUR monatlich ist grundsätzlich für die Monate zu ermitteln, in denen öffentliche Dienste geleistet werden. Nicht ausgeschöpftes Freibetragsvolumen kann auf andere Monate des Kalenderjahres übertragen werden. Für die Ermittlung der Anzahl der in Betracht kommenden Monate ist die Dauer der hauptamtlichen oder ehrenamtlichen F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / Lohnsteuer

1 Steuerfreier Auslagenersatz Zahlt der private Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz, kommt eine Steuerfreiheit in Betracht.[1] Pauschaler Auslagenersatz hingegen führt i. d. R. zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschale...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1 Kostenerstattung

Der Arbeitnehmer hat ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage grundsätzlich keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Erstattung der Kosten für die Fahrt von seiner Wohnung zur ersten Arbeitsstätte. Diese gehören zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung können ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag sein....mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4 Aus- und Fortbildungskosten

In der Praxis des Arbeitslebens spielen Aus-, Fort- und Weiterbildung eine erhebliche Rolle. Dementsprechend häufig sind einzelvertragliche oder tarifliche Bestimmungen, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der dafür vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten verpflichten, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Betriebsvereinbarungen über die R...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

§ 37 RVG; Nr. 7000 VV RVG Leitsatz Im verfassungsgerichtlichen Verfahren eingereichte Mehrfertigungen sind nicht stets erstattungsfähig, sondern nur in den in der Nr. 7000 VV geregelten Fällen. Vor dem Hintergrund, dass nach der Praxis des BVerfG Akteneinsicht im verfassungsgerichtlichen Verfahren in der Weise gewährt wird, dass entweder die Möglichkeit eingeräumt wird, die Ver...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattung im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG

§ 30 EGGVG Leitsatz Die Anordnung der Kostenerstattung nach § 30 S. 1 EGGVG bedarf einer besonderen Rechtfertigung im Einzelfall, etwa wenn der Justizbehörde ein offensichtlich oder grob fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten zur Last zu legen ist. BayObLG, Beschl. v. 19.7.2023 – 203 VAs 196/23 I. Sachverhalt Der Antragsteller hat mit Schriftsatz seines Rechtsanwalts vom 4...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Wohnung aufgenommen und erhalte hierfür von den Behörden eine pauschale Kostenerstattung. Führt dies zu steuerpflichtigen Einkünften?

Wenn Sie von der zuständigen Behörde für die private Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Ihre selbstgenutzte Wohnung in den Jahren 2022 und 2023 eine pauschale Kostenerstattung erhalten, führt diese nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften. Voraussetzung ist jedoch, dass die Pauschale die durchschnittlichen Unterbringungskosten nach einer von der zus...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / Leitsatz

Die Anordnung der Kostenerstattung nach § 30 S. 1 EGGVG bedarf einer besonderen Rechtfertigung im Einzelfall, etwa wenn der Justizbehörde ein offensichtlich oder grob fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten zur Last zu legen ist. BayObLG, Beschl. v. 19.7.2023 – 203 VAs 196/23mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / III. Erstattung der außergerichtlichen Kosten

Aufgrund der Erledigterklärung war nur noch über die Frage zu befinden, ob eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten anzuordnen war. 1. Gerichtskosten Eine Entscheidung über die Tragung von Gerichtskosten sei, so das BayObLG, entbehrlich, weil Gerichtskosten für das vorliegende Verfahren nicht anfallen (BayObLG, Beschl. v. 5.1.2022 – 101 VA 140/21). Die Beendigung des Verf...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hat mit Schriftsatz seines Rechtsanwalts vom 4.5.2023 beantragt, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dem Antragsteller die von diesem mit einer dem Antrag als Ausdruck beigefügten E-Mail vom 12.1.2023 beantragte Auskunft zur Speicherung seiner personenbezogenen Daten nach § 491 Abs. 2 StPO i.V.m. § 57 BDSG zu erteilen. Mit Schreiben vom 22.5.2023 hat der Ant...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung betrifft das verfassungsgerichtliche Verfahren. Sie ist auf andere Verfahren m.E. nur bedingt übertragbar. 1. Die Antwort auf die Frage der Erstattung der Kosten für die Anfertigung von Kopien ist/war hier der Regelung in § 23 Abs. 3 BVerfGG geschuldet. Danach kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter jedem Beteiligten aufgeben, binnen einer zu bestimmen...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / Leitsatz

Im verfassungsgerichtlichen Verfahren eingereichte Mehrfertigungen sind nicht stets erstattungsfähig, sondern nur in den in der Nr. 7000 VV geregelten Fällen. Vor dem Hintergrund, dass nach der Praxis des BVerfG Akteneinsicht im verfassungsgerichtlichen Verfahren in der Weise gewährt wird, dass entweder die Möglichkeit eingeräumt wird, die Verfahrensakte am Gerichtssitz einzu...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / II. Zum Rechtsweg nach § 23 EGVG

Nach Auffassung des BayObLG war der Rechtsweg nach § 23 Abs. 1 und 2 EGGVG für das ursprüngliche Begehren des Antragstellers eröffnet. Bei der Erteilung wie auch bei der Ablehnung einer Auskunft zu den in staatsanwaltschaftlichen Registern gespeicherten Daten handelt es sich um eine Maßnahme, die die Staatsanwaltschaft als Justizbehörde zur Regelung einer einzelnen Angelegen...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung und die Sicht des § 30 EGGVG auf der Grundlage des sich aus der Entscheidung ergebenden Sachverhalts zutreffend. Der Antragsteller hatte danach wohl seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§§ 23 ff. EGGVG) gestellt, bevor die Staatsanwaltschaft sein Auskunftsersuchen beschieden haben konnte. Das war dann sicher vorschnell, vor allem auch im ...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / II. Absetzung der Kosten für die Kopien

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Festsetzung von Kosten für insgesamt 2.420 Kopien hat das BVerfG als unbegründet angesehen. Der insoweit allein in Betracht kommende Kostentatbestand der Nr. 7000 Nr. 1 b) VV sei nicht erfüllt. Der Rechtsanwalt sei nach den einschlägigen Regelungen des BVerfGG nicht zur Vorlage von Mehrfertigungen seiner Schriftsätze verpflich...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist eine sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Zweiten Senats des BVerfG. Der beschwerdeführende Rechtsanwalt hatte im März 2017 Verfassungsbeschwerde gegen ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz eingelegt und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Der Vor...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / III. Kosten der Akteneinsichtnahmen

Die Kosten für die von dem Rechtsanwalt vor Ort durchgeführten Akteneinsichtnahmen am 22.11.2017 und am 15.3.2018 hat das BVerfG hingegen als notwendige Auslagen i.S.v. § 34a Abs. 2 BVerfGG anerkannt. gem. § 20 BVerfGG hätten die Beteiligten in einem beim BVerfG geführten gerichtlichen Verfahren das Recht auf Akteneinsicht. Sollten dem Beteiligten bei der Akteneinsicht Koste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Angeklagte war zur Hauptverhandlung beim AG am 1.3.2021 geladen, zum Termin aber nicht erschienen. Der Termin hat daher nur 15 Minuten gedauert. Der Verteidiger hat nach Freispruch des Angeklagten im Rahmen der Kostenerstattung dafür die Mittelgebühr angesetzt, also nach dem anwendbaren alten Recht 275,00 EUR. Der Rechtspfleger hat nur 150,00 EUR festgesetzt. Die dagegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Kostengrundent... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung wird beim Betroffenen und seinem Verteidiger zu erheblichem Unmut geführt haben. Da macht die Staatsanwaltschaft einen Fehler, der zum Beginn der Vollstreckung gegenüber dem Betroffenen führt, wogegen sich der Betroffene erfolgreich wehrt. Und dann lässt man den Betroffenen auf den entstandenen Kosten sitzen. Denn anders kann man die Entscheidung nicht we...mehr