Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 137 Die Währungsumrechnung im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung ist im HGB erst mit dem BilMoG[1] fixiert worden. Herrschte vorher Methodenfreiheit innerhalb der Grenzen der GoB, so wurden mit § 308a HGB – wie mit § 256a HGB für den Einzelabschluss – erstmals ausdrückliche Bilanzierungsvorschriften für die Währungsumrechnung im Rahmen der Konzernrechnu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.3 Änderung der Zweckbestimmung

Rz. 107 Schädlich i. S. d. § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KStG soll es (vorbehaltlich stiller Reserven) auch sein, wenn die Körperschaft ihren Zweck ändert. Damit soll verhindert werden, dass eine Körperschaft veräußert wird und diese Verluste später im Rahmen einer komplett anderen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Dieser Fall gilt als Paradebeispiel für einen Kauf eines Verlustma...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.5 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Rz. 118 Ein schädliches Ereignis i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG ist es (vorbehaltlich stiller Reserven), wenn die Verlust-Körperschaft sich an einer Mitunternehmerschaft beteiligt. Da die Mitunternehmerschaft kein eigenes Steuersubjekt ist, sondern ihre Einkünfte auf Ebene des Mitunternehmers für Körperschaftsteuerzwecke berücksichtigt werden, könnten etwaige Gewinne der Mitunter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.4.2 Organschaft/Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 72 Gem. § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG ist die Möglichkeit, einen Antrag zur Verlusterhaltung zu stellen, ausgeschlossen, wenn die Körperschaft vor dem schädlichen Beteiligungserwerb Organträger war oder an einer Mitunternehmerschaft beteiligt war. Sowohl die Organträgereigenschaft als auch die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stellen ein schädliches Ereignis gem. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1.5 Gesamtbetrachtung von qualitativen Merkmalen

Rz. 23 Um feststellen zu können, ob ein einheitlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, soll nach Abs. 1 S. 3 eine Gesamtbetrachtung von bestimmten qualitativen Merkmalen erfolgen. Durch diese kann nach Auffassung des Gesetzgebers ermittelt werden, ob die Tätigkeit von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragen ist und sich die Betätigung als nachhaltig, sich gegenseitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 8d KStG ergänzt die Vorschrift des § 8c KStG zum Verlustuntergang bei Anteilseignerwechsel. Die Norm des § 8d KStG knüpft daher tatbestandlich an die Vorschrift des § 8c KStG an. Nur wenn § 8c KStG eingreift, weil ein schädlicher Anteilseignerwechsel erfolgt ist, ist der Anwendungsbereich des § 8d KStG eröffnet.[1] Anders als es die Gesetzesbegründung[2] vermuten läs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.1 Schädlicher Beteiligungserwerb

Rz. 5 Die Anwendung des § 8d KStG setzt voraus, dass es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG gekommen ist. Zum einen ist damit erforderlich, dass der Anwendungsbereich des § 8c KStG überhaupt eröffnet ist. Dies reicht andererseits aber nicht für die Anwendung des § 8d KStG aus. Zudem muss der Beteiligungserwerb auch schädlich gewesen sein. Damit ist § 8...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1.1 Einheitliche Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 13 Nach S. 3 muss der Geschäftsbetrieb von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragen sein. Das Erfordernis der einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht hat eine doppelte Bedeutung. Zunächst bestimmt es durch das Erfordernis der Einheitlichkeit, wie viele Geschäftsbetriebe i. S. d. Vorschrift der Stpfl. unterhält. Zudem wird die Definition des Geschäftsbetriebs in...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.5.2 IFRS

Rz. 164 Den Besonderheiten der Währungsumrechnung von Einzelabschlüssen in der Berichtswährung (= funktionale Währung) von Hochinflationsländern trägt IAS 29 Rechnung. Die Vorgehensweise war Vorlage für die Indexierungsmethode nach DRS 25. Die nichtmonetären Posten sind mit dem Kaufpreisindex fortzuschreiben (IAS 29.11) und zusätzlich sind Gläubigerverluste und Schuldnergewi...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4 Währungsumrechnung nach der Zeitbezugsmethode im Rahmen der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 156 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach der Zeitbezugsmethode ist nur im Rahmen der Konzernrechnungslegung nach IFRS zulässig, da § 308a HGB das Konzept der funktionalen Währung für die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung ablehnt. Sie vollzieht sich nach den Regeln für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften (IAS 21.20 ff.) und kommt entspr...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.5 Exkurs: Verpflichtungen von Unternehmen, die vom Publizitätsgesetz erfasst werden

Rz. 16 Das Publizitätsgesetz [1] verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale[2] nachhaltig[3] überschreiten, unabhängig von ihrer Rechtsform, den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten aufzustellen, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG. Gemäß § 6 PublG muss dieser anschließend durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[4] Der hat über die berufsübliche Revision der Rechn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Nutzer (Abs. 5)

Rz. 111 In § 138d Abs. 5 AO wird definiert, welche Personen Nutzer einer Steuergestaltung sind. Dies hat u. a. Bedeutung für Anzeigepflichten der Nutzer.[1] In der Richtlinie[2] wird nicht vom Nutzer, sondern vom relevanten Stpfl. gesprochen. Da das Gesetz die Richtlinie umsetzen will, ist dieser Begriff nach Auffassung der Finanzverwaltung inhaltlich identisch.[3] M. E. ist ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

1 Einführung einer Konzernklausel durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 1.1 Historische Entwicklung 1.1.1 Grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung von Restrukturierungsmaßnahmen vor 1983 Rz. 1 Das Umwandlungsteuergesetz von 1977 enthielt in § 27 UmwStG – bis zu seiner Aufhebung durch das Grunderwerbsteuergesetz von 1983 – noch ausdrücklich einen grunderwerbsteuerrechtlichen ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verbindliche Auskunft im Rahmen mehrstufiger Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns: Einheitlicher Sachverhalt

Streitig ist, ob im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt vorliegt, so dass gem. § 89 Abs. 3 S. 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen. Das FG entschied, dass es für die Frage, wie viele einzelne Gebühren ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 3 Bewertung der Befreiungsregelung

Rz. 42 Kritiker wenden sich gegen die Regelung mit dem Argument, die Grunderwerbsteuer belastete als erhebliches Kostenhindernis in einer Vielzahl von Fällen die Umstrukturierung von Unternehmen und verhinderte diese in manchen Fällen sogar. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Bundesländer ihre Steuersätze auf z. T. bereits bis zu 6,5 % angehoben haben, gewinnt diese Argum...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (§ 6 a S. 3 GrEStG). § 6 a S. 4 GrEStG definiert den...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Folgen des "Hornbach-Urteils" für die Beurteilung der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit von § 1 AStG 2003

Streitig ist die Hinzurechnung von Haftungsvergütungen nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom 16.5.2003 (BGBl. I 2003, 660; im Folgenden: AStG 2003). Im Hinblick auf das Urteil des EuGH v. 31.5.2018 – C-382/16 (Hornbach-Baumarkt-AG gegen Finanzamt Landau), GmbHR 2018, 746 = GmbH-StB 2018, 273 (Böing / Dokholian...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / Zusammenfassung

Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, muss diese bis 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun hat das BMJ am 22.3.2024 einen RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Mit dem geplanten CSRD-Umsetzungsgesetz sind zahlreiche Änderungen im HGB vorgesehen. Auch sind viele weitere Gesetze, u. a. LkSG, WPO und WiPrPrüf...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB werden zweigeteilt in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll in den §§ 316 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.8 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 40 Aufgrund der langen Vorbehaltensfrist und dem Erfordernis einer mindestens 95-prozentigen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung am umwandelnden Unternehmen haben sich bisher in der Praxis nur eingeschränkt Gestaltungsmöglichkeiten zur Reorganisation im Konzern aufgrund von § 6 a GrEStG ergeben. Praxis-Beispiel Die M-AG (M) hält ihre Beteiligung an der grundstücksb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.4 Inhalt der Neuregelung nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 10 Die am Ende der Rz. 11 zitierte Begründung lässt erkennen, wie schwierig die Abgrenzung einer bewussten Entlastung von ungewollten Mitnahmeeffekten ist; dies war im Übrigen auch zu Recht der Grund, bisher von solchen Befreiungen Abstand zu nehmen. So verwundert es nicht, dass auch im 9. Jahr nach Einführung der Vorschrift in der Praxis mehr Fragen als Antworten auftre...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis: Bereits 2024 sind die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen/Konzernen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitenden ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.5 Auslegung des Begriffs "Unternehmen bei der öffentlichen Hand"

Rz. 28a Die Frage nach der Reichweite der neuen Befreiungsvorschrift stellt sich auch für Umstrukturierungen im Bereich der öffentlichen Hand. Erfasst wird auch die Umwandlung von Rechtsträgern durch Verschmelzung, durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) und durch Vermögensübertragung. Eine Vollübertragung des Vermögens (vgl. § 174 Abs. 1 UmwG) oder Teilübert...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht nun die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei übernimmt der Gesetzgeber die Art. 19a bzw. 29a der RL EU/2013/34 (Bilanzrichtlinie) i. d. F. d. CSRD. § 289b HGB-E verpflichtet eine ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.2 Einführung eines § 6 a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 Der ursprünglich vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” für die Einführung des § 6 a GrEStG ging den Sachverständigen und Verbänden nicht weit genug (Finanzausschuss des Bundestags vom 30.11.2009). Die daraufhin verabschiedete Fassung knüpft jetzt an den hessischen Vorschlag v...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gemäß § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist, dass ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.3 Zweck der Steuervergünstigung des § 6 a GrEStG

Rz. 9 Grundstücksübergänge sollen im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen innerhalb eines Konzerns grunderwerbsteuerlich begünstigt werden. Die gesetzliche Neuregelung umfasst sämtliche Umwandlungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am Grundstück i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes führen. Die Gesetzesbegründung knüpft bei der grunderwerbsteuerrechtlic...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.2 Einschränkungen der Regelung

Rz. 24 Gem. § 6 a S. 3 GrEStG gilt die Vergünstigung des S. 1 nur, wenn an dem Umwandlungsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften (1. Alt.) oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (2. Alt.). Rz. 25 Die 1. Alt. umfasst Umwandlungsvorgänge ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.1 Grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung von Restrukturierungsmaßnahmen vor 1983

Rz. 1 Das Umwandlungsteuergesetz von 1977 enthielt in § 27 UmwStG – bis zu seiner Aufhebung durch das Grunderwerbsteuergesetz von 1983 – noch ausdrücklich einen grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungstatbestand für Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge. Eine Übernahme des § 27 UmwStG a. F. erfolgte entgegen der Vorstellungen im Schrifttum bei der Reform der Grunderwerbsteuer...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.1 Aufbau der Neuregelung

Rz. 14 Der Regelungsinhalt des neu eingeführten § 6 a GrEStG umfasst 5 Sätze. Rz. 15 Die Regelung in Satz 1: Satz 1 ordnet an, dass Umwandlungsvorgänge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 UmwG, die zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1, Abs. 2a oder Abs. 3 GrEStG führen, von der Steuer befreit sind. Wie bei den §§ 5 und 6 GrEStG handelt es sich um eine sachliche Begü...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

CSRD-Umsetzungsgesetz Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterst...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.1 Rechtzeitigkeit der Unterrichtung

Rz. 95 Vor diesem Hintergrund ist eine Unterrichtung des zuständigen Betriebsrats nur dann rechtzeitig i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG, wenn sie vor der endgültigen Entscheidung über die Durchführung der Massenentlassung erfolgt. Die Unterrichtung muss so rechtzeitig sein, dass die Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung der Massenentlassung und im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Gegenstand des Zustimmungsrechts

Rz. 59 Nur die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Eine außerordentliche Kündigung ist nur anzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund i. S. d. § 626 BGB erfolgt. Rz. 60 Soweit die Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig ist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die nicht unter § 103 BetrVG fällt, sondern bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.6 Unentgeltliche Wertabgaben

Werden Bauleistungen entnommen oder an Gesellschafter, Anteilseigner, nahestehende Personen oder innerhalb des Konzerns erbracht, ist auf die umsatzsteuerliche Erfassung – zusätzlich zur einkommensteuerlichen Erfassung – zu achten. Hier sind die unentgeltliche Wertabgabe[1] Mindestbemessungsgrundlage[2] ggf. Vorsteuerberichtigung[3] ggf. Grunderwerbsteuerpflicht zu prüfen. Praxis...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.4 Abbau des Nettozinsaufwands

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde zum 1.1.2008 eine Zinsschranke eingeführt. Danach dürfen die die Zinseinnahmen übersteigenden Zinsausgaben nur bis zu 30 % des Vorsteuergewinns einschließlich Abschreibungen (Ebitda) abgezogen werden. Die verbleibenden Sollzinsen dürfen vorgetragen und so in späteren Wirtschaftsjahren Gewinn mindernd berücksichtigt werden.[1] ...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr