Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe einer vorangegangenen Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 196 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das sog Korb II-Ges ist § 8b Abs 2 S 2 KStG zu § 8b Abs 2 S 4 KStG geworden. Nach § 8b Abs 2 S 4 KStG greift die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 und 3 KStG nicht, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671a ff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Geschäftschancen bei verbundenen Unternehmen

Tz. 944 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Geschäftschancenlehre ist grds auch bei verbundenen Unternehmen zu prüfen (s Wassermeyer, DStR 1993, 329 und Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 KStG Tz 795). Jedenfalls gibt es keine Ausnahmen für Konzerne und Unternehmensgruppen (so auch Centrale für GmbH, GmbHR 2000, 180). Beim Wettbewerbsverbot mag dies anders sein; zumindest h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816 ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830 ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV veru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Neuer § 57 Abs 4 AO: Halten von Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges stellt "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeit dar

Tz. 92 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die FinVerw stand bislang auf dem Standpunkt, dass die Beteiligung einer gemeinnützigen Kö an einer gemeinnützigen Kap-Ges zur Vermögensverwaltung gehört (AEAO Tz 3 zu § 64 Abs 1 AO). In der Konsequenz durfte eine gemeinnützige Kö den Kaufpreis für den Erwerb einer Beteiligung oder bei Fremdfinanzierung die Tilgungs- und Zinsleistungen nicht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Doppel- und Mehrstock-PersGes mit Ober-PersGes (OG) und Unter-PersGes (UG) sind im Mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.7 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 129 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist eine Vereinbarung nicht dem Grunde nach als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, kann iH eines überhöhten Entgelts, das der AE von seiner Kö erhält, dennoch eine (partielle) vGA vorliegen. Sind demgegenüber Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, ist keine Veranlassung des Vorgangs durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rückzahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsatz: Wird > Arbeitslohn in demselben VZ an den ArbG zurückgezahlt, in dem er dem ArbN zugeflossen ist, mindert er den für dieses > Kalenderjahr vom ArbG zu bescheinigenden Arbeitslohn. Kann der ArbG den zurückgezahlten Betrag nicht mehr berücksichtigen, zB weil der ArbN im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden und die > Lohnsteuerbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57 führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.2 Konkretisierungsproblem bei beitragsorientierten Pensionszusagen

Tz. 570 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Versorgungszusage wird beitragsorientiert genannt, wenn der Arbeitgeber über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen auf sich nimmt (s § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG). Die Höhe der späteren Leistungen steht in diesen Fällen noch nicht genau fest; sie hängt von der Wertentwicklung der Rückdeckungsversich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.7 Auswirkungen der Steuerbefreiungen in der Praxis

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Da es sich bei den Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG um sog. unechte Steuerbefreiungen handelt, können mit derlei Leistungen zusammenhängende Vorsteuern mangels Abzugsfähigkeit zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen. Dem versucht man in der Praxis bei nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern beispielsweise du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufteilung

Rn. 230 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei Ausübung der früheren Tätigkeit im Inland und Ausland ist die Abfindung aufzuteilen. § 50d Abs 12 EStG enthält keinen Aufteilungsmaßstab. Daher kommt uE sowohl eine Aufteilung nach Einkunftsanteilen als auch pro rata temporis in Betracht (so auch Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 54 (19. Aufl); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File, Abs. 3 Sätze 1 und 2)

Rz. 80 Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO haben Stpfl., die Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG unterhalten, anhand des vorgegebenen Dokumentationsstandards zu belegen, dass diese Geschäftsbeziehungen so bemessen sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Umständen vereinbart worden wären.[1] Grundsätzlich dient diese Dokume...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.3 Stammdokumentation (Master File, Abs. 3 Satz 3)

Rz. 88a Überschreitet das Unternehmen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist[1], die Umsatzschwelle von 100 Mio EUR jährlich, hat es gem. § 90 Abs. 3 S. 3 AO zusätzlich zum Local File (vgl. Rz. 80ff.) eine Stammdokumentation zu erstellen. Dieser Schwellenwert soll sicherstellen, dass nur Unternehmen von einem gewissen Gewicht im Konzernverbund und einem hiera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der persönliche Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten erstreckt sich auf unbeschränkt oder beschränkt Stpfl., die Geschäftsbeziehungen i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG unterhalten. Erfasst werden zum einen inländische Muttergesellschaften, die Tochtergesellschaften im Ausland unterhalten. Zum anderen fallen unter § 90 Abs. 3 S. 1 AO inländische Tochtergesellschaften, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6 Vorlagepflicht

Rz. 103 Im Rahmen der Außenprüfung hat sich erst langsam und aufgrund der sehr aufwendig zu prüfenden Verrechnungspreise die Erkenntnis durchgesetzt, dass Steuerlastgefälle zwischen Sitzländern konzernangehöriger Unternehmen genutzt werden können, um Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer oder Länder ohne nennenswerte Steuerbelastung zu verschieben. Zunehmend gelingt es aller...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 Governance: ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 14 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung – treffender wäre auf die Unterne...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Diese wurden anders als für viele andere ESRS...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.1 Selbstorganisation und Entscheidungsbefugnis

Unabhängig davon, ob es sich um ein Start-up oder eine agile Einheit in einem Konzern handelt, ist allen agilen Strukturen eines gemeinsam: Das Team und nicht der einzelne Mitarbeiter rückt stark in den Vordergrund. Ein wesentliches Charakteristikum von agilen Methoden ist dabei die Selbstorganisation von Teams innerhalb fester Zeitspannen, sogenannten Sprints. Selbstorganis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 4.3 Konkrete Anwendungsfälle

In der Praxis kommt es auf die genauen Details des Einzelfalls an. Nach der hier vertretenen Sicht können folgende Fallgruppen unterschieden werden: Sollte es nur einen Rechtsträger mit nur einem Betrieb geben, in dem die Beschäftigten tätig sind, fällt die einheitliche Quelle mit dem Rechtsträger und dessen Betrieb zusammen. Sollte es nur einen Rechtsträger mit mehreren Betri...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 4.2 Maßgeblicher Bezugspunkt: Was versteht man unter der "Quelle"?

Der maßgebliche Bezugspunkt ist in der deutschen Praxis auf Basis des EntgTranspG derzeit noch zunächst die Vergleichstätigkeit innerhalb des Betriebs/beim Arbeitgeber: Beschäftigte müssen in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen (Vergleichstätigkeit). Zugleich begrenzt das EntgTranspG derzeit Reichweite und Vergleichsrahmen: Der Anspruch besteht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen innerhalb eines Konzerns – Erfüllungsrückstand bei steigenden Darlehenszinsen

Die X-GmbH gehört dem A-Konzern an. Sie erhielt am 1.1.01 von einer anderen Gesellschaft des Konzerns (verbundenes Unternehmen) ein Darlehen i. H. v. 1 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die aufgelaufenen Zinsen sind am 31.12. des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Jahr beträgt der Jahreszinssatz 1 %, im zweiten Jahr 1,5 %, im dritten Jahr 2 %, im vierten Jahr 2,5...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Unternehmen

Rn. 137 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 325 Abs. 3 verdeutlicht, dass eine Offenlegung der Konzern-RL-Unterlagen nur erfolgen muss, wenn eine KA-Pflicht besteht ("Die Absätze 1 bis 1b Satz 1 und Absatz 4 gelten entsprechend für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen haben"...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Lagebericht

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts besteht nur bei entsprechender Aufstellungspflicht und damit nicht für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 sowie kleine PersG i. S. d. § 264a, da diese durch § 264 Abs. 1 Satz 4 von der Lageberichterstellung befreit sind. Erstellt ein solches UN freiwillig einen Lagebericht, so ist dessen Offenlegung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Form der Unterlagen

Rn. 150 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 325, Rn. 74ff., gelten für die Konzern-RL analog. Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Legt das MU eines Teilkonzerns zur Befreiung nach den §§ 291 bzw. 292 die Konzern-RL eines ausländischen übergeordneten MU offen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 140), so hat diese Offenlegung gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 bzw...mehr