Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 997 BGB – Wegnahmerecht.

Gesetzestext (1) 1Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen. 2Die Vorschrift des § 258 findet Anwendung. (2) Das Recht zur Abtrennung ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer nach § 994 Abs. 1 Satz 2 für die Verwendung Ersatz nicht verlangen kann oder die Abtrennung für ihn keinen Nutzen ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 885 BGB – Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung.

Gesetzestext (1) 1Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. (2) Bei der Eintragung kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindung.

Gesetzestext (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten. (2) 1Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. 2Ob, in welcher Art und für welchen Betra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext (1) 1Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. 2Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. (2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1361a BGB – Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 469 BGB – Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist.

Gesetzestext (1) 1Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsbe rechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. 2Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. (2) 1Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Emp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 734 BGB – Fortsetzung der Gesellschaft.

Gesetzestext (1) Die Gesellschafter können nach Auflösung der Gesellschaft deren Fortsetzung beschließen, sobald der Auflösungsgrund beseitigt ist. (2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss der Beschluss über die Fortsetzung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden. (3) War ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1852 BGB – Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 583 BGB – Pächterpfandrecht am Inventar.

Gesetzestext (1) Dem Pächter eines Grundstücks steht für die Forderungen gegen den Verpächter, die sich auf das mitgepachtete Inventar beziehen, ein Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Inventarstücken zu. (2) 1Der Verpächter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Pächters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jedes einzelne Inventarstück dadurch von dem P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 43 WEG – Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. 2Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 784 BGB – Annahme der Anweisung.

Gesetzestext (1) Nimmt der Angewiesene die Anweisung an, so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet; er kann ihm nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Annahme betreffen oder sich aus dem Inhalt der Anweisung oder dem Inhalt der Annahme ergeben oder dem Angewiesenen unmittelbar gegen den Anweisungsempfänger zustehen. (2) 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 4 VersAusglG – Auskunftsansprüche.

Gesetzestext (1) Die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben sind verpflichtet, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 299 BGB – Vorübergehende Annahmeverhinderung.

Gesetzestext Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt, vor der bestimmten Zeit zu leisten, so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug, dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist, es sei denn, dass der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat. A. Normzweck. Rn 1 § 299 schränkt den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 111 BGB – Einseitige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext 1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. 2Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 306a BGB – Umgehungsverbot.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. A. Voraussetzungen. Rn 1 Ob eine Umgehung vorliegt, ist auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtung unter Abwägung des Interesses der Parteien an der Wahl der Gestaltung und dem Schutzzweck der AGB-rechtlichen Normen zu entscheiden (MüKo/For...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 178 BGB – Widerrufsrecht des anderen Teils.

Gesetzestext 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. 2Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden. A. Widerruf. I. Widerrufserklärung. Rn 1 Der Widerruf iSv § 178 ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 95 BGB – Nur vorübergehender Zweck.

Gesetzestext (1) 1Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. 2Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist. (2) Sachen, die nur zu einem vorübergeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1832 BGB – Ärztliche Zwangsmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1603 BGB – Leistungsfähigkeit.

Gesetzestext (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. (2) Befinden sich die Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 39–74 EuErbVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 322 BGB – Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug.

Gesetzestext (1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist. (2) Hat der klagende Teil vorzuleisten, so kann er, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 593 BGB – Änderung von Landpachtverträgen.

Gesetzestext (1) 1Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrags die Verhältnisse, die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, so kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen. 2Verbessert oder versch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 580a BGB – Kündigungsfristen.

Gesetzestext (1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 810 BGB – Einsicht in Urkunden.

Gesetzestext Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 26 WEG – Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Gesetzestext (1) Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer. (2) 1Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Fall der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre. 2Die wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf eines erneuten Beschlusses der Wohnungseigentümer,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2308 BGB – Anfechtung der Ausschlagung.

Gesetzestext (1) Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe oder als Vermächtnisnehmer in der in § 2306 bezeichneten Art beschränkt oder beschwert ist, die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen, so kann er die Ausschlagung anfechten, wenn die Beschränkung oder die Beschwerung zur Zeit der Ausschlagung weggefallen und der Wegfall ihm nicht bekannt war. (2) 1Auf die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 39 VersAusglG – Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft.

Gesetzestext (1) Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich sein Wert nach einer Bezugsgröße, die unmittelbar bestimmten Zeitabschnitten zugeordnet werden kann, so entspricht der Wert des Ehezeitanteils dem Umfang der auf die Ehezeit entfallenden Bezugsgröße (unmittelbare Bewertung). (2) Die unmittelbare Bewertung ist insbesondere bei Anrechten anzuw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2278 BGB – Zulässige vertragsmäßige Verfügungen.

Gesetzestext (1) In einem Erbvertrag kann jeder der Vertragschließenden vertragsmäßige Verfügungen von Todes wegen treffen. (2) Andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts können vertragsmäßig nicht getroffen werden. A. Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen. Rn 1 Der Erbvertrag setzt mindestens eine vertragsmäßige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 13 EGBGB – Eheschließung.

Gesetzestext (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. (2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2216 BGB – Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von Anordnungen.

Gesetzestext (1) Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. (2) 1Anordnungen, die der Erblasser für die Verwaltung durch letztwillige Verfügung getroffen hat, sind von dem Testamentsvollstrecker zu befolgen. 2Sie können jedoch auf Antrag des Testamentsvollstreckers oder eines anderen Beteiligten von dem Nachlassgericht außer Kra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 63–68 EuGüVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 882 BGB – Höchstbetrag des Wertersatzes.

Gesetzestext 1Wird ein Grundstück mit einem Recht belastet, für welches nach den für die Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften dem Berechtigten im Falle des Erlöschens durch den Zuschlag der Wert aus dem Erlös zu ersetzen ist, so kann der Höchstbetrag des Ersatzes bestimmt werden. 2Die Bestimmung bedarf der Eintragung in das Grundbuch. A. Grundstücksrecht. I. Keine Kapita...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1005 BGB – Verfolgungsrecht.

Gesetzestext Befindet sich eine Sache auf einem Grundstück, das ein anderer als der Eigentümer der Sache besitzt, so steht diesem gegen den Besitzer des Grundstücks der in § 867 bestimmte Anspruch zu. A. Regelungsinhalt. Rn 1 Das Verfolgungsrecht für den Eigentümer einer Sache regelt sich entspr dem Recht eines Besitzers nach § 867 (s dort). B. Praxisumsetzung. Rn 2 Dem Abholung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 781 BGB – Schuldanerkenntnis.

Gesetzestext 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. 2Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 3Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675r BGB – Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen.

Gesetzestext (1) 1Die beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, einen Zahlungsvorgang ausschließlich anhand der von dem Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen. 2Wird ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dieser Kundenkennung ausgeführt, so gilt er im Hinblick auf den durch die Kundenkennung bezeichneten Zahlungsempfänger als ordnungsgemäß au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 653 BGB – Maklerlohn.

Gesetzestext (1) Ein Maklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen. A. Überblick. Rn 1 Die Norm setzt den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1611 BGB – Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung.

Gesetzestext (1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 844 BGB – Ersatzansprüche Dritter bei Tötung.

Gesetzestext (1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) 1Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 496 BGB – Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot.

Gesetzestext (1) Eine Vereinbarung, durch die der Darlehensnehmer auf das Recht verzichtet, Einwendungen, die ihm gegenüber dem Darlehensgeber zustehen, gemäß § 404 einem Abtretungsgläubiger entgegenzusetzen oder eine ihm gegen den Darlehensgeber zustehende Forderung gemäß § 406 auch dem Abtretungsgläubiger gegenüber aufzurechnen, ist unwirksam. (2) 1Wird eine Forderung des D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555c BGB – Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556g BGB – Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete.

Gesetzestext (1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung he...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 415 BGB – Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer.

Gesetzestext (1) 1Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. 2Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. 3Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben. (2) 1Wird die Genehmigung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 17–30 HKÜ – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 585b BGB – Beschreibung der Pachtsache.

Gesetzestext (1) 1Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. 2Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend. 3Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht.

Gesetzestext (1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. (2) 1Nach Ablauf des Kalenderj...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1991 BGB – Folgen der Dürftigkeitseinrede.

Gesetzestext (1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung. (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Glä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 133 BGB – Auslegung einer Willenserklärung.

Gesetzestext Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. A. Normzweck. Rn 1 Die Auslegung einer Willenserklärung soll den rechtlich maßgebenden Sinn der Erklärung ermitteln (BGH FamRZ 87, 476; BeckOK/Wendtland § 133 Rz 17). Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Vorfrage, ob ein Verh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1381 BGB – Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit.

Gesetzestext (1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. (2) Grobe Unbilligkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2320 BGB – Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben.

Gesetzestext (1) Wer an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt, das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen. (2) Das Gleiche gilt im Zweifel von demjenigen, welchem der Erblasser den Erbteil des Pflichtteilsberecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327r BGB – Änderungen an digitalen Produkten.

Gesetzestext (1) Bei einer dauerhaften Bereitstellung darf der Unternehmer Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 und § 327f erforderliche Maß hinausgehen, nur vornehmen, wennmehr