Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 27 WEG – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.

Gesetzestext (1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357e BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen.

Gesetzestext Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 140 BGB – Umdeutung.

Gesetzestext Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. A. Normzweck. Rn 1 Die Umdeutung (Konversion) eines nichtigen Rechtsgeschäfts in ein anderes Rechtsgeschäft (Ersatzgeschäft) beachtet einerseits die Nichtigkeitsvor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 180 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft.

Gesetzestext 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig. 2Hat jedoch derjenige, welchem gegenüber ein solches Rechtsgeschäft vorzunehmen war, die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet oder ist er damit einverstanden gewesen, dass der Vertreter ohne Vertretungsmacht hande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2337 BGB – Verzeihung.

Gesetzestext 1Das Recht zur Entziehung des Pflichtteils erlischt durch Verzeihung. 2Eine Verfügung, durch die der Erblasser die Entziehung angeordnet hat, wird durch die Verzeihung unwirksam. A. Begriff der ›Verzeihung‹. Rn 1 Er ist der gleiche wie in §§ 532 1, 2343 (Staud/Olshausen Rz 1). Verzeihung ist anzunehmen, wenn der Erblasser zeigte, er betrachte das Verletzende der K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 900 BGB – Buchersitzung.

Gesetzestext (1) 1Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. 2Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Der L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2080 BGB – Anfechtungsberechtigte.

Gesetzestext (1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Zeit des Erbfalls gelebt hätte, so ist ein anderer zur Anfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 393 BGB – Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung.

Gesetzestext Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig. A. Zweck. Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass das Opfer einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in angemessener Frist ohne Erörterung von Gegenansprüchen des Schädigers zu seinem Recht kommt (BGH NJW-RR 88, 173; RGZ 154, 334, 339). Daneben wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1247 BGB – Erlös aus dem Pfande.

Gesetzestext 1Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. 2Im Übrigen tritt der Erlös an die Stelle des Pfandes. A. Regelungsinhalt und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift regelt in Anknüpfung an §§ 1242, 1244 die dingliche Rechtslage am Verwertungserlös sowie die Tilgungswirkung nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650d BGB – Einstweilige Verfügung.

Gesetzestext Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c ist es nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird. A. Allgemeines/Regelungsgehalt. Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt word...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 33 WEG – Inhalt des Dauerwohnrechts.

Gesetzestext (1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1115 BGB – Eintragung der Hypothek.

Gesetzestext (1) Bei der Eintragung der Hypothek müssen der Gläubiger, der Geldbetrag der Forderung und, wenn die Forderung verzinslich ist, der Zinssatz, wenn andere Nebenleistungen zu entrichten sind, ihr Geldbetrag im Grundbuch angegeben werden; im Übrigen kann zur Bezeichnung der Forderung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. (2) Bei der Eintragung der Hy...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1862 BGB – Aufsicht durch das Betreuungsgericht.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht führt über die gesamte Tätigkeit des Betreuers die Aufsicht. Es hat dabei auf die Einhaltung der Pflichten des Betreuten zu achten und insbesondere bei Anordnungen nach Absatz 3, der Erteilung von Genehmigungen und einstweiligen Maßnahmen nach § 1867 den in § 1821 Absatz 2 bis 4 festgelegten Maßstab zu beachten. (2) Das Betreuungsgericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Fassung EuErbVO

(ABl Nr L 201 S 107, ber Nr L 344 S 3, 2013 Nr L 41 S 16, Nr L 60 S 140, 2014 Nr L 363 S 186)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 32 WEG – Voraussetzungen der Eintragung.

Gesetzestext (1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG Vorbemerkung vor §§ 1 bis 49 WEG

A. Zentrale Begriffe. I. WEigtümer. 1. Überblick. Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 305 ff BGB

A. Schutzzweck. Rn 1 Der Grund für die über §§ 138, 242 hinausgehende richterliche Inhaltskontrolle von AGB liegt im einseitigen Ausnutzen der Vertragsgestaltungsfreiheit durch den Verwender (BGH NJW 10, 1131). Dies birgt die Gefahr der unangemessenen Risikoabwälzung auf den Kunden (BGHZ 130, 50). Die richterliche Kontrollkompetenz dient als Korrektiv dafür, dass aufgrund des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten.

Gesetzestext 1Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. 2Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis geset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2321 BGB – Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung.

Gesetzestext Schlägt der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis aus, so hat im Verhältnis der Erben und der Vermächtnisnehmer zueinander derjenige, welchem die Ausschlagung zustattenkommt, die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen. A. Zweck. Rn 1 Nach § 2307 I 1 kann der mit einem Vermächtnis bedachte Pflichtteilsberechtigte das Vermächtni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 20 WEG – Bauliche Veränderungen.

Gesetzestext (1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 984 BGB – Schatzfund.

Gesetzestext Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war. A. Norminhalt. Rn 1 Der sog Schatzfund des § 984 enthält nebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG Nach § 28 WEG

A. Zwangsvollstreckung von Hausgeld. I. Vertretungsmacht. Rn 1 Für die Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung ist der Verw nach § 9b I 1 vertretungsbefugt. Nach § 27 I Nr 1 ist er grds auch berechtigt, den Willen der GdW zu bilden. II. Mobiliarzwangsvollstreckung. Rn 2 Für die – idR aussichtlose – Mobiliarzwangsvollstreckung sind grds keine Besonderheiten zu beachten. III. I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 31 BGB – Haftung des Vereins für Organe.

Gesetzestext Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift ist keine Anspruchsgrundlage, sondern rechnet dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 21 AGG – Ansprüche.

Gesetzestext (1) 1Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. (2) 1Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Scha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 3 ROM I – Freie Rechtswahl.

Gesetzestext (1) Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Die Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen oder sich eindeutig aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falles ergeben. Die Parteien können die Rechtswahl für ihren ganzen Vertrag oder nur für einen Teil desselben treffen. (2) Die Parteien können jederzeit vereinbaren, dass der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1686a BGB – Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters.

Gesetzestext (1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners.

Gesetzestext (1) 1Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. 2Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung. (2) Fahrlässig handelt, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1876 BGB – Vergütung.

Gesetzestext Dem ehrenamtlichen Betreuer steht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung zu. Das Betreuungsgericht kann ihm abweichend von Satz 1 eine angemessene Vergütung bewilligen, wenn A. Normzweck. Rn 1 Die Norm ersetzt § 1836 aF ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 89 BGB – Haftung für Organe; Insolvenz.

Gesetzestext (1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung. (2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts das Insolvenzverfahren zulässig ist, von der Vorschrift des § 42 Absatz 2. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Fiskus ist de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2039 BGB – Nachlassforderungen.

Gesetzestext 1Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an alle Erben fordern. 2Jeder Miterbe kann verlangen, dass der Verpflichtete die zu leistende Sache für alle Erben hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651g BGB – Erhebliche Vertragsänderungen.

Gesetzestext (1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1824 BGB – Ausschluss der Vertretungsmacht.

Gesetzestext (1) Der Betreuer kann den Betreuten nicht vertreten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2008 BGB – Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft.

Gesetzestext (1) 1Ist ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte Erbe und gehört die Erbschaft zum Gesamtgut, so ist die Bestimmung der Inventarfrist nur wirksam, wenn sie auch dem anderen Ehegatten gegenüber erfolgt, sofern dieser das Gesamtgut allein oder mit seinem Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet. 2Solange die Frist diesem gegenüber nicht verstrichen ist, endet sie a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 687 BGB – Unechte Geschäftsführung.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) 1Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. 2Mac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 465 BGB – Unwirksame Vereinbarungen.

Gesetzestext Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam. A. Zweck. Rn 1 Die Norm will verhindern, dass der Verpflichtete durch geschickte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1567 BGB – Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. 2Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. (2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 949 BGB – Erlöschen von Rechten Dritter.

Gesetzestext 1Erlischt nach den §§ 946 bis 948 das Eigentum an einer Sache, so erlöschen auch die sonstigen an der Sache bestehenden Rechte. 2Erwirbt der Eigentümer der belasteten Sache Miteigentum, so bestehen die Rechte an dem Anteil fort, der an die Stelle der Sache tritt. 3Wird der Eigentümer der belasteten Sache Alleineigentümer, so erstrecken sich die Rechte auf die hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630c BGB – Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten.

Gesetzestext (1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. (2) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwick...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Fassung AGG

Gesetz vom 14.8.06 (BGBl I S 1897), zuletzt geändert durch Art 15 G v 22.12.23 (BGBl 2023 I Nr 414)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 13 WEG – Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum.

Gesetzestext (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. (2) Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltung) des Sondereigentums h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651r BGB – Insolvenzsicherung; Sicherungsschein.

Gesetzestext (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 404 BGB – Einwendungen des Schuldners.

Gesetzestext Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren. A. Bedeutung. Rn 1 Die Vorschrift bezweckt den Schutz der Interessen des Schuldners, da der Gläubigerwechsel ohne seine Mitwirkung vollzogen wird. Sie ist zugleich Ausfluss des Grundsatzes, dass die Identi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2270 BGB – Wechselbezügliche Verfügungen.

Gesetzestext (1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Verfügungen getroffen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde, so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge. (2) Ein solches Verhältnis der Verfügungen zueinander ist im Zwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 38 BGB – Mitgliedschaft.

Gesetzestext 1Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. 2Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden. A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit. Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 127a BGB – Gerichtlicher Vergleich.

Gesetzestext Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Beurkundungen sind nach § 1 BeurkG Aufgabe der Notare, doch kann nach § 127a die notarielle Beurkundung durch Aufnahme in ein gerichtliches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2015 BGB – Einrede des Aufgebotsverfahrens.

Gesetzestext (1) Hat der Erbe den Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft gestellt und ist der Antrag zugelassen, so ist der Erbe berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens zu verweigern. (2) (weggefallen) (3) Wird der Ausschließungsbesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 339 BGB – Verwirkung der Vertragsstrafe.

Gesetzestext 1Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. 2Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein. A. Regelungsgehalt. Rn 1 1 erforder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 289 BGB – Zinseszinsverbot.

Gesetzestext 1Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. 2Das Recht des Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens bleibt unberührt. A. Zinseszinsverbot. Rn 1 § 289 1 dehnt das in § 248 aufgestellte Verbot der Erhebung eines Zinseszinses aus, indem es (gesetzlich oder vertraglich) geschuldete Zinsen vom Anwendungsbereich des § 288 ausnimmt. § 248 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675l BGB – Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente.

Gesetzestext (1) 1Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 2Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sons...mehr