Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 116 ZPO – Partei kraft Amtes; juristische Person; parteifähige Vereinigung.

Gesetzestext 1Prozesskostenhilfe erhalten auf Antragmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 506 ZPO – Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit.

Gesetzestext (1) Wird durch Widerklage oder durch Erweiterung des Klageantrages (§ 264 Nr. 2, 3) ein Anspruch erhoben, der zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, oder wird nach § 256 Abs. 2 die Feststellung eines Rechtsverhältnisses beantragt, für das die Landgerichte zuständig sind, so hat das Amtsgericht, sofern eine Partei vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache darau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 29 FamFG – Beweiserhebung.

Gesetzestext (1) Das Gericht erhebt die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. Es ist hierbei an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit und das Recht zur Zeugnisverweigerung gelten für die Befragung von Auskunftspersonen entsprechend. (3) Das Gericht hat die Ergebnisse der Bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 389 ZPO – Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter.

Gesetzestext (1) Erfolgt die Weigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter, so sind die Erklärungen des Zeugen, wenn sie nicht schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben sind, nebst den Erklärungen der Parteien in das Protokoll aufzunehmen. (2) Zur mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht werden der Zeuge und die Parteien von Amts wegen gelade...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Fassung EuMVVO

(zuletzt geändert durch Delegierte VO (EU) 2017/1260 v 19.6.17) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (…) – HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 321 ZPO – Ergänzung des Urteils.

Gesetzestext (1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag das Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen. (2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 60 FamFG – Beschwerderecht Minderjähriger.

Gesetzestext Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Das Gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 607 ZPO – Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage.

Gesetzestext (1) Die Musterfeststellungsklage ist im Klageregister mit folgenden Angaben öffentlich bekannt zu machen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 168g FamFG – Mitteilungspflichten des Standesamts.

Gesetzestext (1) Wird dem Standesamt der Tod einer Person, die ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, oder die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Vaters oder das Auffinden eines Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1029 ZPO – Begriffsbestimmung.

Gesetzestext (1) Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. (2) Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen Vere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 802b ZPO – Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung.

Gesetzestext (1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. (2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 720a ZPO – Sicherungsvollstreckung.

Gesetzestext (1) 1Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, alsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 72 GVG – [Zweitinstanzliche Zuständigkeit in Zivilsachen].

Gesetzestext (1) 1Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen und der in § 72a genannten Kammern, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. 2Die Landgerichte sind ferner die Beschwerdegerichte in Freiheitsentzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 364 ZPO – Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland.

Gesetzestext (1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und die Erledigung des Ersuchens zu betreiben habe. (2) Das Gericht kann sich auf die Anordnung beschränken, dass der Beweisführer eine den Gesetzen des fremden Staates entsprechende öffentliche Urkunde über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 703d ZPO – Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand.

Gesetzestext (1) Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) 1Zuständig für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die Amtsgerichte im ersten Rechtszug sachlich unbeschränkt zuständig wären. 2 § 689 Abs. 3 gilt entsprechend. A. Grundlagen. Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1052 ZPO – Entscheidung durch ein Schiedsrichterkollegium.

Gesetzestext (1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so ist in schiedsrichterlichen Verfahren mit mehr als einem Schiedsrichter jede Entscheidung des Schiedsgerichts mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder zu treffen. (2) 1Verweigert ein Schiedsrichter die Teilnahme an einer Abstimmung, können die übrigen Schiedsrichter ohne ihn entscheiden, sofern die Parteien ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 431 ZPO – Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte.

Gesetzestext (1) Ist die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, erheblich und entspricht der Antrag den Vorschriften des vorstehenden Paragraphen, so hat das Gericht durch Beschluss eine Frist zur Vorlegung der Urkunde zu bestimmen. (2) Der Gegner kann die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Ablauf der Frist beantragen, wenn die Klage gegen den Dritten erledigt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 233 ZPO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Gesetzestext 1War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 810 ZPO – Pfändung ungetrennter Früchte.

Gesetzestext (1) 1Früchte, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, können gepfändet werden, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist. 2Die Pfändung darf nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife erfolgen. (2) Ein Gläubiger, der ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück hat, kann de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 21g GVG – [Geschäftsverteilung innerhalb der Spruchkörper].

Gesetzestext (1) 1Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 878 ZPO – Widerspruchsklage.

Gesetzestext (1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 496 ZPO – Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll.

Gesetzestext Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält eine weitere Vereinfachung des Verfahrens vor den Amtsgerichten, insoweit vornehmlich für die – insb,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 889 ZPO – Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht.

Gesetzestext (1) 1Ist der Schuldner auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt, so wird die Versicherung vor dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht abgegeben, in dessen Bezirk der Schuldner im Inland seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthaltsort hat, sonst vor dem Amtsgericht als V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 762 ZPO – Protokoll über Vollstreckungshandlungen.

Gesetzestext (1) Der Gerichtsvollzieher hat über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll aufzunehmen. (2) Das Protokoll muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1062 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffendmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 299 ZPO – Akteneinsicht; Abschriften.

Gesetzestext (1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. (3) 1Werden die Prozessakten elektroni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 824 ZPO – Verwertung ungetrennter Früchte.

Gesetzestext 1Die Versteigerung gepfändeter, von dem Boden noch nicht getrennter Früchte ist erst nach der Reife zulässig. 2Sie kann vor oder nach der Trennung der Früchte erfolgen; im letzteren Fall hat der Gerichtsvollzieher die Aberntung bewirken zu lassen. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift enthält ergänzende Bestimmungen für die Versteigerung von Früchten, die nach § 810 v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 117 FamFG – Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen.

Gesetzestext (1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 952 ZPO – Vollziehung von in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Beschlüssen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 89 FamFG – Ordnungsmittel.

Gesetzestext (1) Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgelds keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft anordnen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 510 ZPO – Erklärung über Urkunden.

Gesetzestext Wegen unterbliebener Erklärung ist eine Urkunde nur dann als anerkannt anzusehen, wenn die Partei durch das Gericht zur Erklärung über die Echtheit der Urkunde aufgefordert ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die besonderen Hinweispflichten im Verfahren vor den Amtsgerichten um einen weiteren Punkt. Sie dient, wie § 499 und insb auch § 504 dem Schutz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 298a ZPO – Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Prozessakten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. 3Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 587 ZPO – Klageschrift.

Gesetzestext In der Klage muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Nichtigkeits- oder Restitutionsklage gerichtet wird, und die Erklärung, welche dieser Klagen erhoben wird, enthalten sein. A. Normzweck und dogmatische Einordnung. Rn 1 Die Norm enthält den Mussinhalt der Klageschrift. Nur eine solche Klage kann fristwahrend für § 586 sein. Fehlt es an den Voraussetzunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 335 ZPO – Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 183 ZPO – Zustellung im Ausland.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 80 ZPO – Prozessvollmacht.

Gesetzestext 1Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. 2Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. A. Grundlagen. Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 251 FamFG – Maßnahmen des Gerichts.

Gesetzestext (1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 929 ZPO – Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist.

Gesetzestext (1) Arrestbefehle bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) 1Die Vollziehung des Arrestbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG Vorbemerkung vor §§ 1 ff GVG

A. Anwendungsbereich. Rn 1 Das GVG, dessen Entstehung unter der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 im Zusammenhang mit der Schaffung einheitlicher Verfahrensordnungen zu sehen ist, enthält zunächst Teilregelungen zur Gerichtsverfassung unmittelbar nur für die deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit (Art 2 EGGVG, zum Begriff § 12 GVG), also Zivil- und Strafgerichte und dam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 2 ZPO – Bedeutung des Wertes.

Gesetzestext Kommt es nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Gerichtsverfassungsgesetzes auf den Wert des Streitgegenstandes, des Beschwerdegegenstandes, der Beschwer oder der Verurteilung an, so gelten die nachfolgenden Vorschriften. A. Inhalt und Bedeutung der Norm. Rn 1 Die Regelung umschreibt die unterschiedlichen Funktionen der Wertfestsetzung bei der Festlegung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 292 ZPO – Gesetzliche Vermutungen.

Gesetzestext 1Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. 2Dieser Beweis kann auch durch den Antrag auf Parteivernehmung nach § 445 geführt werden. A. Begriff und benachbarte Phänomene. Rn 1 § 292 stellt klar, dass gesetzliche Vermutungen grds widerlegbar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 158c FamFG – Vergütung; Kosten.

Gesetzestext (1) 1Führt der Verfahrensbeistand die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig, erhält er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung von 350 Euro. 2Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach § 158b Absatz 2 erhöht sich die Vergütung auf 550 Euro. 3Die Vergütung deckt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 855 ZPO – Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache.

Gesetzestext Betrifft der Anspruch eine unbewegliche Sache, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, die Sache unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an den von dem Amtsgericht der belegenen Sache ernannten oder auf seinen Antrag zu ernennenden Sequeste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 18 FamFG – Antrag auf Wiedereinsetzung.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte verhindert, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten, beträgt die Frist einen Monat. (2) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Verfahrenshandlung gelten. (3) Die Tatsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 219 FamFG – Beteiligte.

Gesetzestext Zu beteiligen sind A. Überblick. Rn 1 Die Vorschrift benennt die sog Muss-Beteiligten (§ 7 II Nr 2) eines VA-Verfahrens. Sie ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 7 UKlaG – Veröffentlichungsbefugnis.

Gesetzestext 1Wird der Klage stattgegeben, so kann dem Kläger auf Antrag die Befugnis zugesprochen werden, die Urteilsformel mit der Bezeichnung des verurteilten Beklagten auf dessen Kosten im Bundesanzeiger, im Übrigen auf eigene Kosten bekannt zu machen. 2Das Gericht kann die Befugnis zeitlich begrenzen. A. Zweck. I. Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf Kosten des Beklagte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 82 FamFG – Zeitpunkt der Kostenentscheidung.

Gesetzestext Ergeht eine Entscheidung über die Kosten, hat das Gericht hierüber in der Endentscheidung zu entscheiden. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt, wann das Gericht verpflichtende (§§ 81 I 3, 87 V) bzw freigestellte Kostenentscheidungen (§ 81 Rn 1) zu treffen hat. Sonderregelungen finden sich zB in §§ 35 III 2, 92 II. Keine Anwendung in Ehe- u Familienstreitsachen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 56 FamFG – Außerkrafttreten.

Gesetzestext (1) Die einstweilige Anordnung tritt, sofern nicht das Gericht einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat, bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Ist dies eine Endentscheidung in einer Familienstreitsache, ist deren Rechtskraft maßgebend, soweit nicht die Wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. (2) Die einstweilige Anordnung tritt in Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 239 ff ZPO

A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die §§ 239 ff finden Anwendung im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJW 12, 3725 [BGH 31.10.2012 - III ZR 204/12]), bei Beschlussklagen, so nach WEG (Hügel/Elzer § 44 WEG Rz 121; s.a. BGH NZG 18, 32 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16] Rz 15 – GmbH), und zwar unabhängig davon, ob eine mündliche Verhandlung vorgeschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 945 ZPO – Schadensersatzpflicht.

Gesetzestext Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel...mehr