Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 64 Wie die obigen Ausführungen gezeigt haben, findet eine strikte Anknüpfung an die Vorschriften zur Aufstellung des Abschlusses der Mutterges. der (deutschen) Zweigniederlassung statt. Dies hat zur Folge, dass alle Gestaltungsüberlegungen zum Umfang, zum Zeitpunkt und möglicherweise auch zur Prüfung sich nach den für diesen Abschluss geltenden Regelungen richten. Diese ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 22 Die Regelung lässt die Buchführungspflicht aufgrund von §§ 238 ff. HGB unberührt. Sofern die inländische Zweigniederlassung Kaufmannseigenschaft hat, entsteht hieraus eine selbstständige Buchführungspflicht. Rz. 23 Die generellen Offenlegungsvorschriften für inländische KapG gem. § 325 HGB werden durch § 325a HGB für inländische Zweigniederlassungen von Gesellschaften...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 § 334 Abs. 1 Nr. 5 HGB bezieht sich auf die Vorschrift des § 328 HGB, auch in Verbindung mit § 325a Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB, über Form, Format[1] und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Wird die Aufstellung des Jahresabschlusses durch das vertretungsberechtigt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1.5 Nr. 4

Rz. 83 Die Tat ist vollendet, wenn der Abschlussprüfer oder einer seiner Gehilfen die für die Prüfung bestimmten Aufklärungen oder Nachweise erhalten haben.[1] Der bloße Zugang genügt. Eine Kenntnisnahme des Inhalts ist bei schriftlichen Erklärungen nicht notwendig; bei mündlichen Erklärungen dagegen schon.[2]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.7 Passive latente Steuern (Abs. 3 E.)

Rz. 167 Analog zu den aktiven latenten Steuern (Rz 101) sind passive latente Steuern nach § 266 Abs. 3 Buchst. E HGB auch auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen. Mittelgroße und große KapG und KapCoGes sind verpflichtet, eine Steuerabgrenzung nach § 274 HGB vorzunehmen und im Fall eines Passivüberhangs passive latente Steuern anzusetzen. Zur Bilanzierung von la...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Tathandlung

Rz. 27 § 334 Abs. 2 HGB bezieht sich auf Verstöße des Abschlussprüfers gegen die gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 319 und 319b HGB. Durch das FISG wurden die sanktionierten Handlungen erweitert. Bei unbefugter Erteilung eines Bestätigungsvermerks kann der Verstoß gegen das Verbot der Erbringungen von Nichtprüfungsleistungen[1] oder gegen die Vorschriften in der Abschlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Keine Beschränkung bei der Auswahl des Abschlussprüfers (Abs. 1a)

Rz. 46 Durch das FISG wurde § 318 Abs. 1b HGB durch die Aufhebung von § 318 Abs. 1a HGB zum 1.7.2021 zu § 318 Abs. 1a HGB n. F. Rz. 47 § 318 Abs. 1a HGB dient der Umsetzung des Art. 37 Abs. 3 der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie; die an Unt von öffentlichem Interesse gerichtete Regelung in Art. 16 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 gilt bereits unmittelbar. § 318 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Antragsverfahren

Rz. 60 Für den Antrag nach § 318 Abs. 3 HGB ist örtlich und sachlich das Amtsgericht am Sitz des zu prüfenden Unt zuständig. Antragsteller sind die in § 318 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 6 HGB genannten Personen. Antragsgegner ist die Ges., vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter. Ebenfalls Beteiligter ist der gewählte Abschlussprüfer. Allen Beteiligten ist rechtliches Gehör z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1 Abschlussprüfer (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 44 Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Mitarbeiter richtet sich nach § 323 Abs. 1 und 3 HGB (§ 323 Rz 47), wie Satz 2 der Vorschrift nochmals klarstellt. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt die Regelung des Abs. 2 Satz 2 dar, die dem Abschlussprüfer das Erläuterungsrecht gegenüber den Einsichtnehmenden eröffnet (Rz 34), das jedoch wiederum d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 70 Der antragsberechtigte Personenkreis umfasst die gesetzlichen Vertreter der Ges., den Aufsichtsrat oder einzelne Gesellschafter.[1] Andere Personen als die genannten sind nicht antragsberechtigt. Im Fall der Insolvenz der Ges. bestellt das Registergericht den Abschlussprüfer auf Antrag des Insolvenzverwalters. § 318 Abs. 4 Satz 3 HGB statuiert eine Antragspflicht nur ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Mitglieder

Rz. 10 Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein,[1] dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen.[2] Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden zum Zeitpunkt de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Kaufleute müssen ihrer Buchführungspflicht und der Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen nicht ausschl. in Papierform nachkommen. Die Unterlagen können auf Datenträgern geführt (§§ 238 Abs. 2, 239 Abs. 4 HGB) und tw. als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 3 HGB; gilt nicht für Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Anwendung im Konzernabschluss

Rz. 11 Die Regelungen des § 244 HGB sind gem. § 298 Abs. 1 HGB auf den Konzernabschluss bzw. gem. § 315e Abs. 1 HGB auf den IFRS-Konzernabschluss anzuwenden. Die Umrechnung und Darstellung in Euro ist hier von besonderer praktischer Relevanz, da gem. § 294 Abs. 1 HGB auch ausländische TU eines inländischen MU in den Konzernabschluss einzubeziehen sind.[1] Die gesetzlichen Re...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ermittlung der Konzernbestände

Rz. 12 Die am Abschlussstichtag vorhandenen Konzernbestände können individuell oder mithilfe von Vereinfachungsverfahren bestimmt werden. Die individuelle Ermittlung setzt voraus, dass über sämtliche VG, die Gegenstand konzerninterner Lieferungen waren, gesondert Buch geführt wird. Diese Verfahrensweise bietet sich insb. bei Anlagegütern an.[1] Im Vorratsvermögen ist sie reg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.3 Ordnungsgeldverfahren gegen die Gesellschaft

Rz. 68 Nach § 335 Abs. 1 Satz 2 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren auch gegen die Gesellschaft selbst eingeleitet werden. In der Praxis hat das BfJ zunächst dem Insolvenzverwalter die Androhung und Festsetzung des Ordnungsgelds an die Ges. "c/o" zugesandt. Hierbei fehlt es an einer Zustellung am Geschäftssitz der KapG. Der Geschäftssitz der Ges. befindet sich nicht an der Ans...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 248 HGB stellt eine für alle Kaufleute gültige Regelung dar, die neben der Aufstellung des Jahresabschlusses auch für die Aufstellung des Konzernabschlusses zu berücksichtigen ist (§ 298 Rz 8). Die Vorschrift regelt ein Bilanzierungsverbot für bestimmte Posten sowie den Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen VG des AV. Die Bewertung dieser VG richtet sich nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 25 Für die formelle Ausgestaltung der GuV ist zunächst auf die für alle Jahresabschlussbestandteile gültigen GoB zu verweisen und damit auf die Notwendigkeit zur Beachtung der auch für die GuV verbindlichen Grundsätze der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB), der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) und des Saldierungsverbots (§ 246 Abs. 2 HGB). Rz. 26 Das Sal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Zusammensetzung und Organisation (Abs. 2 bis Abs. 7)

Rz. 5 Die Abs. 2 bis 7 enthalten Vorgaben für die Zusammensetzung sowie die Organisation des Rechnungslegungsbeirats. Diese Vorgaben betreffen personelle Zusammensetzung (Abs. 2),[1] Qualifikation (Abs. 3), Unabhängigkeit (Abs. 4), Erlass einer Geschäftsordnung durch das BMJV (Abs. 5), Zulässigkeit der Bildung von Fachausschüssen und Arbeitskreisen (Abs. 6), Beschlussfähigkeit (Ab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Erläuterung bestimmter Forderungen (Nr. 1)

Rz. 7 Von der gem. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB vorgeschriebenen Erläuterung der unter den sonstigen VG ausgewiesenen Forderungen im Anhang, sofern diese rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Forderungen) und einen größeren Umfang haben (§ 268 Rz. 25 ff.), werden kleine KapG und KapCoGes gem. § 274a Nr. 1 HGB grds. befreit.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Konsolidierungsmethoden

Rz. 58 Analog zu Änderungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können auch Änderungen von Konsolidierungsmethoden eine Verletzung des Stetigkeitsgrundsatzes bedeuten. Sie sind ebenfalls anzugeben und zu begründen, sowohl nach § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 32 als auch nach § 297 Abs. 3 Sätze 4 und 5 HGB. Aus der Begründung hat der Ausnahmetatbestand hervorzugehen.[1] Ebenso ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 327a HGB spricht kapitalmarktorientierten Ges., die lediglich Schuldtitel mit einer hohen Mindeststückelung (von 100 TEUR oder dem entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung) emittieren (Rz 2), Erleichterungen zu. Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327a HGB fallen, werden von der gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB vorgesehenen verkürzten Offenlegungsfrist von ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs

Rz. 10 Täter einer Straftat nach § 331 HGB kann nur eine natürliche Person sein, die Mitglied des vertretungsberechtigten Organs ist. Wer zu dem jeweiligen Personenkreis zählt, bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung für die jeweilige Gesellschaftsform. 2.1.1 Aktiengesellschaft Rz. 11 Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der AG sind die Mitglieder des Vorstands, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Rechnungsabgrenzungsposten (Abs. 2 C.)

Rz. 100 Der RAP ist transitorischer Natur und dient der periodengerechten Erfolgsermittlung. Da er nicht als VG gilt, wird er als gesonderter Posten 2 C. ausgewiesen. Eine vor dem Abschlussstichtag getätigte Auszahlung muss im Posten "Rechnungsabgrenzungsposten" ausgewiesen werden, wenn sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt (§ 250 HGB). Gän...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Anwendung des § 241a HGB bei freiwilliger Eintragung im Handelsregister

Rz. 9 Soweit für einen Gewerbebetrieb kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, gilt dieser als Handelsgewerbe, wenn er gem. § 2 HGB freiwillig im Handelsregister eingetragen ist (§ 238 Rz 17). Durch eine freiwillige Eintragung entsteht Buchführungspflicht nach §§ 238 f. HGB.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.1 Spezialleasing

Rz. 37 Beim Spezialleasing erfolgt immer eine Zurechnung beim Leasingnehmer.[1] Spezialleasing ist anzunehmen, wenn der Leasinggegenstand den Bedürfnissen des Leasingnehmers derart angepasst wurde, dass dieser ausschl. von dem Leasingnehmer wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann.[2] Praxis-Beispiel Der LN hat einen Leasingvertrag (Laufzeit 90 Monate) über einen Spezia...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Passivseite (Abs. 3)

Rz. 105 Der Gesetzgeber gibt die in § 266 Abs. 3 HGB gegebene Gliederung der Passivseite als zwingend vor. Darüber hinaus wird den Unt mit § 265 Abs. 5 HGB die Schaffung zusätzlicher Posten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eingeräumt. Die Passivseite zeigt das Finanzierungsbild eines Unt, d. h., sie gibt Auskunft darüber, welche finanziellen Mittel dem Unt zur Finanz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 22 Das BfJ hat die Aufgabe nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB, Verstöße gegen die Offenlegungspflichten aus §§ 325, 325a HGB durch Festsetzung von Ordnungsgeld zu sanktionieren. Es wird stets von Amts wegen tätig und muss ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn es von einem Verstoß gegen § 325 HGB erfährt. Stellt die das Unternehmensregister betreibende Stelle [1] fest, dass ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Mit dem BilReG [1] wurde die Vorschrift erstmals ins HGB eingefügt. Durch § 315e Abs. 3 HGB wird das in Art. 5 der IAS-VO vorgesehene Mitgliedstaatenwahlrecht – auch für alle nicht kapitalmarktorientierten MU einen Konzernabschluss nach internationalen Standards freiwillig zuzulassen – in nationales Recht umgesetzt. Rz. 4 Sowohl durch das BilRUG vom 17.7.2015 als auch du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB regelt die Buchführungspflicht; mit Buchführung meint das Gesetz die kaufmännische Buchführung. Keine kaufmännische Buchführung ist bspw. die über § 241a HGB zugelassene Einnahmenüberschussrechnung. Rz. 2 Buchführungspflichtig ist nur der Kaufmann; Kfm. ist, wer nach den §§ 1 ff. HGB Kfm. ist oder als Kfm. gilt (Rz 16). Rz. 3 Mit der Buchführungsp...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Prüfungen nach dem Publizitätsgesetz

Rz. 51 Die Jahresabschlüsse von Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, Einzelkaufleuten, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von anderen, in § 3 Abs. 1 PublG genannten Unt sind bei Erfüllung der Voraussetzungen prüfungspflichtig. Voraussetzungen für eine Prüfungspflicht des Jahresabschlusses nach PublG ist, dass für drei aufeinanderfo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gewerbebetrieb

Rz. 19 Ein Gewerbebetrieb aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit liegt vor, wenn der Kfm. eine selbstständige Tätigkeit nachhaltig ausübt, in Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Rz. 20 Eine selbstständige Tätigkeit setzt voraus, dass der Kfm. im Außenverhältnis ungebunden ist, er also rechtlich selbstständig ist. Wirtschaftl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.2 Rechtsfolgen

Rz. 50 Die Strafe im Fall des unbefugten Bereicherns ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Der Qualifikationstatbestand nach § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB und der Fall des Verwertens sehen alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen bei § 331 HGB (§ 331 Rz 93 ff.)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.17 Angaben zu saldiertem Planvermögen (Abs. 1 Nr. 17)

Rz. 111 Durch das BilMoG wurde die Saldierungspflicht von zur Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienenden VG mit den korrespondierenden Schulden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eingeführt. War eine Saldierung davor nur bei unmittelbaren Zusagen gem. § 112 AVmG möglich, ist eine Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nun Pflicht. Die Saldierungspflicht gre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Grundsätzliche Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 47 Die sog. Vorwegberichterstattung verlangt, dass der Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen hat. Dabei ist insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen.[1] Außerdem ist i. R. d. sog. Redepflicht über bei der Durchführung der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zurechnung von Beteiligungen von Gemeinschaftsunternehmen an untergeordnete Unternehmen auf ein gemeinschaftlich führendes Mutterunternehmen

Rz. 38 Bei der Rechtezuordnung etwa zur Ermittlung der Beteiligungsquote sind neben direkten Beteiligungen nach § 290 Abs. 3 HGB auch Rechte zu berücksichtigen, die durch TU gehalten werden (§ 290 Rz 57). Da GemeinschaftsUnt nur gemeinschaftlich geführt werden, können die Rechte des GemeinschaftsUnt auf untergeordnete Unt nicht auf ein übergeordnetes (gemeinschaftlich führen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 12 In § 289f Abs. 2 HGB sind die Bestandteile der Erklärung zur Unternehmensführung im Einzelnen aufgeführt. Nach Abs. 2 Nr. 1 ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Nach Art. 46a Abs. 1 Buchstaben a und b der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie hat die Erklärung einen Hinweis auf den angewandten Corporate-Gov...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.23 Angaben zu periodenfremden Erträgen und Aufwendungen (Abs. 1 Nr. 24)

Rz. 132 Mit Streichung von § 277 Abs. 4 HGB ist die Angabe zu periodenfremden Erträgen und Aufwendungen in den Anhang (§ 285 Nr. 32 HGB) bzw. Konzernanhang verlagert worden. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch keine (§ 285 Rz 175).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4.1 Einzubeziehende Unternehmen

Rz. 152 In einen etwaig zu erstellenden Konzernzahlungsbericht sind gem. § 341v Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 HGB das MU und zunächst alle TU einzubeziehen, wobei deren Sitz nicht von Bedeutung ist. Allerdings nimmt § 341v Abs. 4 Satz 1 HGB TU jenseits eines der beiden Industriezweige wieder von einer Einbeziehung aus. Auch die Befreiungswirkungen des Konzernabschlusses werden tw. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Abschlusses

Rz. 47 Bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), ist der Abschlussprüfer verpflichtet, eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die auch als besonders wichtige Prüfungssachverhalte (international: KAM = Key Audit Matters) bezeichnet werden, im Bestätigungsvermerk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Die zeitliche Anknüpfung ist im Gesetz nicht eindeutig definiert.[1] Auch wenn die Zweigniederlassung im Inland zur Buchführung oder zu einer anderen Form der Gewinnermittlung oder zur Vornahme von Aufzeichnungen verpflichtet ist,[2] kommt es für Zwecke des § 325a HGB nicht darauf an, für welchen Zeitraum sie ihre Rechnungslegung erstellt. Entscheidend ist vielmehr, ob...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Mögliche Zweifelsfragen

Rz. 16 Trotz der Fülle an Vorgaben in § 257 HGB verbleiben Zweifelsfälle. Unklar ist etwa, wie lange Prüfungsberichte des AP und Vorstands- bzw. Aufsichtsratsprotokolle aufbewahrungspflichtig sind. Stellt man auf ihre Bedeutung für das Verständnis der Geschäftsvorfälle und/oder des Jahresabschlusses ab, so ist eine Aufbewahrung von zehn Jahren nahe liegend.[1] Auch die Aufbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Besonderheiten bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 23 Nach § 291 Abs. 2 Satz 2 HGB gelten die zusätzlichen Anforderungen für die befreiende Wirkung für den Konzernabschluss nach § 291 Abs. 2 Satz 1 HGB auch für KI und VersicherungsUnt. Allerdings schränkt § 291 Abs. 2 Satz 2 2. Hs. HGB das Aufstellungserfordernis nach § 291 Abs. 2 Nr. 2 HGB insoweit ein, als der befreiende Konzernabschluss des übergeordneten MU für eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bilanzeid

Rz. 2 § 289h Abs. 1 HGB-E enthält inhaltlich unverändert die Vorschriften zum "Bilanzeid", die derzeit in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten sind. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Für Näheres s. daher § 264 Rz 88 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Verordnungsermächtigung und die Rolle der ESRS (§ 289c Abs. 6 HGB-E)

Rz. 25 In § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E wird die verpflichtende Anwendung der ESRS festgelegt, die durch die Europäische Kommission gem. Artikel 29b der Bilanzrichtlinie mittels delegierte Rechtsakte erlassen werden. Demnach sind die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten Rechtsakten zu Standards fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.4 Geleistete Anzahlungen (Abs. 2 A. I. 4.)

Rz. 35 Als geleistete Anzahlungen auf immaterielle VG werden erfolgte Zahlungen des Unt ausgewiesen, die aus abgeschlossenen Verträgen resultieren. Dabei darf der VG noch nicht wirtschaftliches Eigentum des bilanzierenden Unternehmens sein und es muss ein Verrechnungsanspruch mit dem Kaufpreis bestehen (schwebendes Geschäft), wie z. B. Vorauszahlungen von Honoraren für Bucha...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Elektronische Aktenführung und Kommunikation (Abs. 2a)

Rz. 29 Für die elektronische Aktenführung und Kommunikation verweist § 335 Abs. 2a HGB auf die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Verweis umfasst die Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente (§ 110a Abs. 1 OWiG), die elektronische Aktenführung (§ 110b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2–4 OWiG), die Erstellung elektronischer Dokum...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiung von Bilanz- und Lageberichtseid

Rz. 7 § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht die Pflicht zur Versicherung (Bilanzeid) der Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach bestem Wissen durch die gesetzlichen Vertreter einer KapG, die Inlandsemittent i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG ist, vor. KapG i. S. d. § 327a HGB sind davon explizit ausgenommen (§ 264 R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.3 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Abs. 2 A. II. 3.)

Rz. 47 Beim Posten "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" handelt es sich um einen Sammelposten, der alle VG umfasst, die nicht den anderen Gruppen des Sachanlagevermögens zugeordnet werden können. Dazu gehören Vermögensposten, die nicht unmittelbar der betrieblichen Leistungserstellung dienen, sondern z. B. der Verwaltung oder dem Vertrieb. Als Beispiele sind ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3.1 Fehlende Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 71 Der Abschlussprüfer ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan untätig geblieben ist oder der Wahlbeschluss nichtig gewesen ist oder die Wahl erfolgreich angefochten worden ist. Die Anfechtung muss im Verfahren nach § 246 AktG im Wege einer Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Gem. § 248 AktG steht infolge der Urteilswirkung dann fest, dass ein Abschlussprüfer nicht wirksa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Gremien

Rz. 13 Der Verein hat zwei Gremien:[1] die beiden aus je elf unabhängigen und sich als Rechnungsleger[2] qualifizierenden Mitgliedern bestehenden Fachausschüsse (als "das Rechnungslegungsgremium" i. S. d. Standardisierungsvertrags) sowie einen – bis dato nicht einberufenen – Wissenschaftsbeirat. Im Zuge der Satzungsreform im Juni 2021 wurden die zuvor bestehenden HGB- und IFRS-...mehr