Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 27 Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks müssen und können nicht in sich abgeschlossen sein. § 3 III verlangt daher, dass Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) bestimmt sind. Stellplätze müssen aber ebenso wie die Flächen grds vom gemE, eigenem SonderE oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 13 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit gilt folgendes: Vor Beschlagnahme und vor Enthaftung ist eine Pfändung im Wege der Mobiliarvollstreckung nicht zulässig, der Gerichtsvollzieher hat demnach gerade die Zubehöreigenschaft in Abgrenzung zu den sonstigen Bestandteilen bzw Erzeugnissen genau zu prüfen. Sobald ein Zubehörstück durch Enthaftung (Veräußerung und Entfernung vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grundbuch.

Rn 4 Das Grundbuch ist ein Verzeichnis – kein öffentliches Register –, welches die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks wiedergibt und grds beim Amtsgericht (§ 1 I GBO) für jede Gemarkung geführt wird. Ein Grundbuchblatt besteht aus Deckblatt, Bestandsverzeichnis mit der Bezeichnung des/der Grundstücke, Abteilung I, welche die Eigentumsverhältnisse wiedergibt, Abteilun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dingliche Rechtsänderung.

Rn 7 Der Anspruch muss auf dingliche Rechtsänderung gerichtet sein, dh durch endgültige Eintragung eines eintragungsfähigen Rechts im Grundbuch erfüllt werden können (vgl Soergel/Stürner Rz 8). Anspruchsgegenstand kann die Einräumung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück – jeweils auch teilweise – sein (Verschaffung des Eigentums durch Auflassung und E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Wird das Eigentum an einem Grundstück durch Verzicht ggü dem Grundbuchamt und Eintragung in das Grundbuch aufgegeben (§ 928 I BGB), so kommt das Recht der Aneignung dem Fiskus (§ 928 II BGB) oder einem nach Art 129 EGBGB Berechtigten zu. Rechte an dem Grundstück – etwa aus einer Hypothek, Grundschuld oder Reallast – werden durch die Eigentumsaufgabe nicht berührt. Der G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mittel der Erbschaft.

Rn 13 Mit Mitteln der Erbschaft hat der Erwerb stattgefunden, wenn ihr der Gegenwert entnommen worden ist. Auch hier ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt (BGHZ 40, 115). Es kommt mithin nicht darauf an, ob es die Geld- oder die andere Leistung ist, die aus dem Nachlass stammt. Surrogation tritt etwa auch ein, wenn der Vorerbe die auf einem Nachlassgrundstück ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz: Herausgabe ›in Natur‹.

Rn 3 Die sich aus §§ 812, 816, 817 1 ergebende Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners betrifft primär das durch die Vermögensverschiebung Erlangte, in erster Linie also den Zuwendungsgegenstand selbst. Wie die Herausgabe zu bewerkstelligen ist, hängt von der Art des Zuwendungsgegenstandes ab. Danach erfolgt die Rückgabe rechtsgrundlos erlangten Eigentums durch (rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Miete für ein Grundstück, ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. 2Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. 3Die Miete für ein Grundstück ist, sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, jeweils nach Ablauf ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Flurbereinigung, Umlegung.

Rn 6 Gesetzliche Ausnahmen bestimmen außerdem § 68 II FlurbG u § 62 II BauGB: Hier kann ein Grundstück zu einem Bruchteil belastet werden, wenn die Hypothek ursprünglich auf einem umgelegten Grundstück lastete, das nur einen geringeren Wert als das Ersatzgrundstück hatte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verbindung in Ausübung eines Rechts (Abs 1 S 2).

Rn 5 Wer in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück eine Sache mit diesem verbindet, verfolgt idR nur eigene Interessen und bezweckt nicht die dauernde Verbesserung des Grundstücks. Aus diesem Grund verneint § 95 I 2 hier ebenfalls die Bestandteilseigenschaft. Rechte iSd Vorschrift sind nur dingliche Rechte wie das Erbbaurecht, der Nießbrauch und die Dienstbarkeite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachträglicher Erwerb.

Rn 1 Wird der Inhaber eines – beschränkten dinglichen oder grundstücksgleichen – Rechts an einem Grundstück zugleich Eigentümer dieses Grundstücks, bleibt das Recht grds unverändert bestehen. Dies gilt sowohl, wenn der Eigentümer später das Recht erwirbt als auch wenn der Rechtsinhaber nachträglich das Eigentum erwirbt. Bei einer Verfügung über das Grundstücksrecht oder das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Gegenstand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit kann jede Befugnis sein, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit nach § 1018 bilden kann (BGH NJW-RR 03, 733). Ein Grundstück kann durch eine Nutzungsbefugnis, § 1090 I Alt 1, durch Handlungsverbote oder durch Ausschluss der Rechtsausübung, § 1090 I Alt 2 iVm § 1018 Alt 2, 3, belastet werden (BGHZ 35, 378, 381; Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Veräußerung von Miteigentumsanteilen.

Rn 7 Veräußert der Alleineigentümer einen, mehrere oder alle Miteigentumsanteile, entsteht in gleicher Weise eine Gesamthypothek wie bei der Teilung eines Grundstücks. Erwirbt eine Person alle Miteigentumsanteile, an denen eine (ursprüngliche oder nachträgliche) Gesamthypothek besteht, wird diese zur Einzelhypothek, sofern sie an allen Grundstücken gleichen Rang hat; andernf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 2 Der Entleiher erhält, anders als der Verwahrer (§§ 688 ff), das Recht zur Benutzung der Sache iRd Vereinbarung, im Gegensatz zur Schenkung aber nicht ihre Vermögenssubstanz (§ 516 Rn 7). Er darf sie weder verbrauchen noch über sie verfügen. Auch eine langfristige Nutzungsüberlassung, zB auf Lebenszeit des Entleihers (BGH NJW 82, 820 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Schicksal von Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke (insb auch Wohnraum) und eingetragene Schiffe (künftig nur noch: Mietverhältnisse über Grundstücke), die der Vorerbe als Vermieter begründet hat, im Nacherbfall. Sie verweist auf § 1056, der wieder auf zahlreiche Bestimmungen des Mietrechts weiterverweist. Die Vorschrift gilt nur für M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch.

Rn 36 Im Anwendungsbereich des § 909 kommt ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 II 2 analog (dazu § 906 Rn 41 ff) in Betracht, wenn die unzulässige Vertiefung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen nicht rechtzeitig abgewehrt werden konnte; dieser Anspruch steht sowohl dem Eigentümer als auch dem Besitzer des geschädigten Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes (Abs 2).

Rn 5 Ist ein Gebäude iSd § 94 I 1 wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sind seine wesentlichen Bestandteile zugleich solche des Grundstücks. Der Begriff des Gebäudes in § 94 II umfasst auch Bauwerke, die keine Grundstücksbestandteile sind, weil sie mit dem Grund und Boden nicht fest verbunden oder nur auf Zeit (§ 95 I) verbunden sind. Trotz erheblicher Größe und Wert st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sicherungshypothek.

Rn 11 Wird der Schuldner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes nach Abs 2 S 2 eine Sicherungshypothek, § 1184 BGB, am Grundstück. Deswegen besitzt die Eintragung keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung sollte dennoch erfolgen, um einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb Dritter zu verhindern. Der Sequester hat im Wege der Grundbuchbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnabzug und Gewinnzuschlag anstelle der der Rücklagenbildung und Rücklagenauflösung (§ 6c Abs 1 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Rechtsfolgen des § 6 Abs 1 S 2 EStG treten ein, soweit nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung eine Rücklage gebildet werden kann. Es handelt sich um eine begrenzte Rechtgrundverweisung auf § 6b Abs 3 EStG. Der StPfl kann einen Betrag bis zur Höhe des noch nicht abgezogenen begünstigten Veräußerungsgewinns als fiktive BA (Abzug) anst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der Verbraucher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Anspruchs.

Rn 8 Der Beschenkte wird durch Verweisung auf das Bereicherungsrecht so behandelt, als sei der Rechtsgrund der Schenkung entfallen. Über Rechtsfolgenverweisung in I 1 (BGH NJW 01, 1207 [BGH 19.12.2000 - X ZR 146/99]) findet auf den Rückgewähranspruch das Bereicherungsrecht (§§ 818 ff) Anwendung. Das bedeutet: Rn 9 Anstelle der Herausgabe des geschenkten Grundstücks wird Werte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bauen auf fremdem Grund.

Rn 47 Reichlich Diskussionsstoff bietet die Rückabwicklung von Bauleistungen auf fremdem Grund, die der Zuwendende ohne vertragliche Grundlage allein in der letztlich frustrierten Erwartung erbringt, später Eigentümer des Grundstückes zu werden. Insoweit stellt sich für die Anwendbarkeit der condictio ob rem die Frage, ob es sich bei derartigen Zuwendungen überhaupt um Leist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Materiell-rechtliche Veränderungen.

Rn 1 Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des BGB über den Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer werden von der Anwendung auf Zwangssicherungshypotheken nicht durch die Vorschrift des § 868 ausgeschlossen (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sobald die Sicherungshypothek entstanden ist, gelten für sie die Vorschriften des BGB über die Hypothek entsprechend u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Gefährdeter.

Rn 119 Auf Seiten des Gefährdeten sind in erster Linie die gefährdeten Rechtsgüter sowie Umfang und Grad ihrer Gefährdung zu berücksichtigen, zB reicht der Schutz von Leben und Gesundheit weiter als derjenige des Eigentums (s nur BGHZ 58, 149, 156). Rn 120 Von Bedeutung sind weiterhin die Möglichkeiten des Selbstschutzes (dazu insb BGH VersR 14, 78 Rz 17 mwN; MüKo/Wagner § 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiffe.

Rn 6 Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind, Schiffsbauwerke, die im Schiffsregister im eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können (§§ 2, 3, 77 SchiffsRG). Ähnlich wie bei den Grundstücken entscheidet demnach auch hier die Eintragung in einem öffentlichen Register darüber, welchem Vollstreckungsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klage, durch die das Eigentum geltend gemacht wird.

Rn 4 Das Merkmal der Klage ist tatbestandlich nicht eingeschränkt und erfasst daher alle Klagearten einschl des zivilprozessualen einstweiligen Rechtsschutzes (vgl Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO § 24 Rz 3). Aus dem Begriff des Geltendmachens ergibt sich, dass der Kl lediglich die Rechtsbehauptung aufstellen muss, die Klage betreffe sein Grundstückseigentum oder eine andere Tatb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Hypothek.

Rn 13 Die Hypothek ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in die nach §§ 1120–1130 mithaftenden Gegenstände. Andere im Voraus getroffene Verwertungsabreden sind unzulässig (§ 1149). Am gleichen Pfandobjekt können für dieselbe Forderung nicht mehrere Hypotheken bestellt werden (Verbot der Doppelsicherung, Köln NJW-RR 96, 1106, 1107 [OLG Köln 23.10.1995 - 2 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aneignung.

Rn 6 Das Bundesland, in dem das Grundstück liegt, hat ein Aneignungsrecht (vgl aber Art 129, 190 EGBGB). Das Recht ist in der Form des § 925 abtretbar (Staud/Pfeifer Rz 20), ein sonstiges Recht iSd § 823 I (Schlesw NJW 94, 949) und wird durch Beschädigung des herrenlosen Grundstücks verletzt (Grüneberg/Herrler Rz 4). Die §§ 987 ff gelten jedoch nicht (Schlesw NJW 94, 949 [OL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 14 Nach dem Grundgedanken des gesetzlichen Güterrechts beschränkt sich der Zugewinnausgleich auf das gemeinsam Erwirtschaftete, während die Eheleute nicht an solchen Zuwendungen beteiligt werden sollen, die allein auf persönlichen Beziehungen eines Ehegatten beruhen oder ihm aufgrund ähnlicher Umstände zufließen, an denen der andere keinen Anteil hat und die in keinem Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pfändung nach Beschlagnahme.

Rn 10 Nach der Beschlagnahme unterliegen die Erzeugnisse des Grundstücks grds der Immobiliarvollstreckung, es sei denn, sie werden von der Beschlagnahme nicht erfasst (Dritteigentum) oder sind enthaftet durch dauerhafte Trennung vom Grundstück im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung. Die Rechte eines Pächters oder Nießbrauchers auf Fruchtziehung bleiben unberührt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Echte Realteilung

Rn. 1710 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei echter Realteilung Die Bilanz der aus drei gleichberechtigten Mitunternehmern bestehenden OHG sieht wie folgt aus (Teilwerte = gemeine Werte in Klammern): X erh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichteter.

Rn 8 Der auf § 909 gestützte Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 1004 I richtet sich in erster Linie gegen denjenigen, der im Zeitpunkt der Störung, also dann, wenn das benachbarte Grundstück die erforderliche Stütze verliert, Eigentümer (RGZ 103, 174, 176) oder Besitzer (RGZ 167, 14, 28) des Grundstücks ist, welches vertieft wurde. Der frühere Eigentümer oder Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Personenidentität von Veräußerer und Vermieter.

Rn 4 § 566 I setzt eine Veräußerung des vermieteten Wohnraums oder Grundstücks durch den vermietenden Eigentümer voraus. Lammel (§ 566 Rz 23) argumentiert gestützt auf die Gesetzesgeschichte des § 571 aF, dass es nicht auf eine Identität (vgl Streyl WuM 08, 579, Rostock NZM 06, 262; BGH ZMR 08, 704; NJW-RR 10, 1309) von Vermieter und Eigentümer bei der Anmietung ankomme, son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlöschen der Haftung.

Rn 4 Der Hypothekar hat nur Anspruch auf Wiederherstellung seiner ursprünglichen Sicherheit. Deshalb erlischt die Haftung, wenn diese erfolgt ist; umgekehrt hat der Hypothekar keinen gesetzlichen Anspruch auf Wiederherstellung, wohl aber idR einen vertraglichen. Es genügt nach dem Zweck des § 1127 eine teilweise Herstellung, wenn diese eine gleichwertige Sicherheit bietet (R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertiefung.

Rn 10 Unter Vertiefung iSd Vorschrift ist jede Einwirkung auf ein Grundstück zu verstehen, die zur Folge hat, dass der Boden des Nachbargrundstücks in der Senkrechten den Halt verliert oder dass dort die Festigkeit der unteren Bodenschichten in ihrem waagerechten Verlauf beeinträchtigt wird (BGHZ 101, 106, 109). Diese Definition ist nicht ganz vollständig; es fehlt der Hinwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abholungsanspruch.

Rn 2 Der in 1 vorgesehene Anspruch auf Aufsuchung und Wegschaffung der Sache setzt zunächst voraus, dass diese Sache derzeit nicht der Einwirkungsmöglichkeit des Besitzers unterliegt. Ferner darf die Sache noch nicht von einer dritten Person in Besitz genommen worden sein. In diesem Fall enthält die Norm einen Duldungsanspruch des Grundstückseigentümers und ein Recht des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Name (§ 9a I 3).

Rn 9 Die GdW führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks. Zulässig sind die Kennzeichnung des Grundstücks durch postalische Anschrift (Rostock ZWE 14, 122), die Angabe der katastermäßigen Bezeichnung nach Gemarkung, Flur und Flurstück oder die Angabe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Veräußerung und Entfernung vor Beschlagnahme.

Rn 2 Sind sowohl Veräußerung als auch Entfernung vor Beschlagnahme erfolgt, dann erlischt die hypothekarische Haftung (I). Unter Veräußerung ist dabei die Übertragung des Eigentums zu verstehen; der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, insb eines Kaufvertrags ist nicht ausreichend (RG Warn 16, 282). Entspr Anwendung ist geboten, wenn der Eigentümer das Grundstück ohne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkurrenzen.

Rn 28 Als Auffangbestimmung besitzt § 850i I 1 Alt 2 einen umfassenden Anwendungsbereich, der eine Demarkation ggü anderen Pfändungsschutzbestimmungen erfordert. Hierbei ist im Einzelfall abzugrenzen, ob es sich bei diesen Vorschriften im Verhältnis zu § 850i um abschließende Sonderregelungen handelt oder ob sie einen ergänzenden Pfändungsschutz für bestimmte Einkünfte gewäh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9, 29). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1146 BGB – Verzugszinsen.

Gesetzestext Liegen dem Eigentümer gegenüber die Voraussetzungen vor, unter denen ein Schuldner in Verzug kommt, so gebühren dem Gläubiger Verzugszinsen aus dem Grundstück. Rn 1 Da der Eigentümer keine Zahlung schuldet, kann er auch nicht mit einer Zahlungspflicht in Verzug kommen. § 1146 behandelt den Eigentümer aber ebenso wie einen Geldschuldner und lässt das Grundstück f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. 2Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. (2) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollmachten.

Rn 11 Nach § 167 II ist eine Vollmacht zu einem formbedürftigen Geschäft idR formlos gültig. Das ist anders, wenn die Vollmacht einen Teil eines schon für sich betrachtet formbedürftigen Vertrages bildet (RGZ 94, 147, 150). UU ist aber eine Heilung des Mangels einer solchen Vollmacht nach I 2 möglich (vgl u. Rn 15 ff), so BGH NJW 90, 1721, 1722, anders wohl BGHZ 93, 147, 150...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Steuern.

Rn 6 Nach § 20 I ErbStG ist beim Erwerb vTw Schuldner der Erbschaftsteuer der Erbe bzgl seines Erwerbs (Moench/Kien-Hümbert § 20 Rz 5). Allerdings haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung (§ 2042) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 III ErbStG; §§ 2382, 2283 BGB; Staud/Olshausen Rz 106), wozu neben den Miterben auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteils- und Erbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche.

Rn 3 Eine Klage ist gegen den Eigentümer oder Besitzer als solchen gerichtet, wenn Eigentum oder Besitz Anspruchsvoraussetzung des verfolgten Anspruchs sind, demnach nur der Eigentümer oder der Besitzer der unbeweglichen Sache hinsichtlich der Klage passivlegitimiert sind (Stuttg NZM 99, 173, 174; Zö/Schultzky § 26 Rz 2; BeckOKZPO/Toussaint § 26 Rz 1, 2). Dem Normzweck folge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Katasterverfahren.

Rn 2 Bei Vereinigung und Zuschreibung bleiben die Grundstücke im Kataster grds als selbstständige Flurstücke, insb bei unterschiedlichen Belastungen, bestehen (vgl Ddorf Rpfleger 00, 212 [OLG Düsseldorf 19.01.2000 - 3 Wx 438/99]; Soergel/Stürner Rz 9a). Nach Verbindung können Sie zu einem Flurstück verschmolzen werden (Flurstücksverschmelzung), wenn die Flurstücke aneinander...mehr